Die Gemeinde regelt, der Kanton rahmt
Jede Zürcher Gemeinde erlässt eine Bau- und Zonenordnung mit Zonenplan: Zonen, Ziffern, Höhen und Abstände. Das Planungs- und Baugesetz legt fest, welche Zonen und Regeln zulässig sind.
§§ 45, 46, 48 und 49 PBG
Kanton Zürich · 160 Gemeinden
Der Kanton Zürich ist ein Kanton mit vielen unterschiedlichen Gemeinden. Yaacoubi Immobilien AG kauft und vermittelt Grundstücke und Liegenschaften im Kanton Zürich: entweder als Direktankauf mit eigenen Mitteln oder als diskretes Exklusivmandat ohne Inserat. Zuerst rechnen wir, dann sprechen wir über den Preis.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Verkaufsanfrage
Für den Anfang reichen die Adresse und Ihre Kontaktangaben. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · knapp 2 Minuten
Fünfzig Jahre hat ein Ehepaar in seinem Haus gelebt. Der Film zeigt, wie wir ein Grundstück prüfen, einen nachvollziehbaren Vorschlag machen und einen Verkauf mit Sorgfalt begleiten, im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.

Kanton Zürich
Diese Seite richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer, die im Kanton Zürich ein Grundstück, ein Haus, eine Wohnung, ein Mehrfamilienhaus oder eine Gewerbeliegenschaft verkaufen möchten. Sie richtet sich auch an alle, die sich zuerst einen Überblick verschaffen wollen, bevor sie jemanden anrufen. Wir zeigen, was der Kanton an Zahlen hergibt, wie sich die Bezirke gliedern und welche zwei Wege es bei uns gibt. Dahinter steht eine einfache Haltung: Zuerst rechnen wir, was auf dem Grundstück steht und was die Bau- und Zonenordnung erlaubt. Erst danach sprechen wir über einen Preis. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Der Anlass für einen Verkauf kann ganz verschieden sein. Wer erbt, wer pensioniert wird, wer sich trennt oder wessen Hypothek ausläuft, steht vor ähnlichen Fragen. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten und führen es persönlich, nie per E-Mail. Mehr zum Vorgehen lesen Sie unter Methode und Rechenweg.
Wer ein Grundstück verkaufen will im Kanton Zürich, sollte zuerst den Rahmen kennen. Im Kanton leben 1'632'918 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025, Zählweise: Summe der Gemeinden). Sie verteilen sich auf 160 Gemeinden. Jede Gemeinde hat ihre eigene Bau- und Zonenordnung. Deshalb können Grundstücke ähnlicher Grösse sehr verschieden zu beurteilen sein.
Die Bauzonen des Kantons Zürich umfassen 25'667 Hektar. Sie gliedern sich in 234'100 Grundstücke. Davon tragen 34'900 Grundstücke kein Gebäude. Diese Zahl zählt auch Parzellen mit, auf denen gerade ein Ersatzneubau läuft. Sie sagt deshalb nicht allein, wie viel unbebautes Land vorhanden ist. Wer Bauland im Kanton Zürich besitzt, lässt sein Grundstück darum einzeln prüfen, etwa mit der Grundstückprüfung für Ihr Grundstück. Dabei erscheint die Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich.
Auch die Bautätigkeit im Kanton Zürich lässt sich beziffern: 23'200 Wohnungen sind bewilligt oder im Bau (Stand 4. September 2026). Der Steuerfuss der 160 Gemeinden reicht 2026 von 71 bis 128 % der einfachen Staatssteuer. Als mittlere Netto-Miete weist die amtliche Statistik 21,3 Franken je Quadratmeter und Monat über alle Bauperioden aus (Stand 2024). Weiter unten zeigt die Seite die Mieten auch nach Bauperiode. Diese Werte geben einen Rahmen für den Kanton. Den Wert Ihres Grundstücks bestimmen sie nicht, denn dafür rechnen wir die einzelne Parzelle. Gerechnet wird mit amtlichen Originalen, nicht mit Durchschnittswerten.
Die Zonenangaben der Seite haben den Stand 22. Oktober 2026, die Gebäudedaten den Stand 4. September 2026. So lässt sich jede Zahl einem Datum zuordnen. Das hilft, wenn Sie einen Wert mit Ihren eigenen Unterlagen vergleichen.
Kanton Zürich in Zahlen
Der Kanton Zürich zählt 160 politische Gemeinden. Die Zahlen unten stammen aus der amtlichen Statistik oder sind von uns aus den amtlichen Plänen und Gebäudedaten gezählt, gerundet und mit Stichtag.
Bauen und verkaufen nach Zürcher Recht
Der Kanton setzt den Rahmen, die Gemeinde regelt ihr Gebiet. Diese sieben Punkte bestimmen, was auf einem Zürcher Grundstück gebaut werden darf und was beim Verkauf anfällt.
Jede Zürcher Gemeinde erlässt eine Bau- und Zonenordnung mit Zonenplan: Zonen, Ziffern, Höhen und Abstände. Das Planungs- und Baugesetz legt fest, welche Zonen und Regeln zulässig sind.
§§ 45, 46, 48 und 49 PBG
Die Dichte steuert die Ausnützungsziffer (anrechenbare Geschossfläche zur Grundstücksfläche), die Baumassenziffer (Bauvolumen über Terrain je m² Grundstück) oder die Überbauungsziffer (Gebäudefläche zur Grundstücksfläche).
§§ 255, 256 und 258 PBG
Mit der Änderung vom 14. September 2015 hat der Kanton seine Baubegriffe neu gefasst, etwa Fassadenhöhe und Gesamthöhe, in Kraft seit 1. März 2017. Bis eine Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028, gelten dort die bisherigen Begriffe.
PBG, Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 14. September 2015
Wo nicht an die Grenze gebaut werden darf, halten Gebäude mindestens 3,5 m Abstand zur Nachbargrenze. Fehlen Baulinien, gelten 6 m zu Strassen und Plätzen, sofern die Gemeinde nichts anderes vorschreibt.
§§ 265 und 270 PBG
Das Baugesuch liegt 20 Tage öffentlich auf. Die Baubehörde entscheidet innert zwei Monaten nach der Vorprüfung, bei Neubauten und grösseren Umbauten innert vier Monaten.
§§ 314 und 319 PBG
Wird Land eingezont, erhebt der Kanton 20 Prozent des Mehrwerts, fällig mit der Überbauung oder dem Verkauf. Bei Auf- und Umzonungen können die Gemeinden eine eigene Abgabe von höchstens 40 Prozent vorsehen, fällig erst mit der Überbauung.
§§ 2, 4, 10, 19 und 20 Mehrwertausgleichsgesetz (MAG)
Der Kanton Zürich erhebt keine Handänderungssteuer. Den Gewinn aus einem Verkauf besteuert die politische Gemeinde, in der das Grundstück liegt, mit der Grundstückgewinnsteuer.
§ 205 StG ZH
Rechtsberatung leisten wir nicht. Wir zeigen, was gilt, und ziehen für Ihren Fall Notariat, Steuerberatung oder Anwalt bei.
Mieten
Die Netto-Miete je Quadratmeter hängt stark vom Baujahr ab: Neubauten erzielen deutlich mehr als Wohnungen aus den Jahrzehnten dazwischen. Darum rechnen wir bei jeder Liegenschaft mit der Bauperiode ihrer Gebäude.
Amtliche Statistik, Kantonswerte 2024. Für eine Liegenschaft zählen die tatsächlichen Mieten aus dem Mieterspiegel.
So rechnen wir
Für jedes Grundstück im Kanton beantworten wir drei Fragen, bevor wir anklopfen: Was steht darauf? Was dürfte darauf stehen? Was ist die Differenz wert? Grenzen und Fläche aus dem amtlichen Plan, Baulinie und Grenzabstände, das Baufeld und darin der mögliche Neubau.
Wissen für Eigentümer

Kanton Zürich
Wie der Gewinn beim Verkauf besteuert wird, was die Besitzdauer bewirkt und wann ein Aufschub möglich ist.
Zum Thema →
Kanton Zürich
Was das kantonale Baugesetz vorgibt und was die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde festlegt.
Zum Thema →
Kanton Zürich
Was bei einer Einzonung oder Aufzonung abgegeben wird und wie sich das auf den Verkauf auswirkt.
Zum Thema →
Kanton Zürich
Bauland und Renditeliegenschaften ausserhalb des Marktes: mit einem Suchmandat, nie über öffentliche Objektlisten.
Zum Thema →Was aus einem Grundstück werden kann
Viele Grundstücke im Kanton tragen heute weniger, als die Bau- und Zonenordnung erlaubt. Wir rechnen die Wege nebeneinander, bevor wir einen Preis nennen.






Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.
Gemeinden nach Bezirk
Der Kanton Zürich gliedert sich in die Bezirke Affoltern, Andelfingen, Bülach, Dielsdorf, Dietikon, Hinwil, Horgen, Meilen, Pfäffikon, Uster, Winterthur und Zürich. Die Seite zeigt weiter unten ein Verzeichnis aller 160 Gemeinden, geordnet nach Bezirk. Dort finden Sie Ihre Gemeinde mit eigenen Zahlen und eigener Zonenübersicht. Der Bezirk gibt eine erste Orientierung, die Gemeinde aber legt fest, was auf Ihrem Grundstück gilt.
Die Gemeinden unterscheiden sich in ihrer Grösse, in ihrer Bauzonenfläche und in ihrem Steuerfuss. Der Steuerfuss gibt an, wie viel eine Gemeinde in Prozent der einfachen Staatssteuer erhebt. Er reicht 2026 von 71 bis 128 % der einfachen Staatssteuer. Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist er ein Merkmal der Gemeinde unter mehreren. Die Gemeindestatistik, aus der die Seite ihre Zahlen nimmt, ist auf den Stand 31. Dezember 2025 geführt. Die Gemeindeliste selbst hat den Stand 1. Januar 2026.
Jede Gemeinde legt in ihrer Bau- und Zonenordnung fest, welche Zonen es gibt und wie dicht gebaut werden darf. Wer ein Grundstück verkaufen will, muss deshalb wissen, in welcher Zone es liegt und was dort amtlich gilt. Das gilt in jedem der Bezirke gleichermassen. Wer aus einem Verkauf einen Gewinn erzielt, findet zur steuerlichen Seite das Thema Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Es erklärt die Regeln des Kantons in ruhiger Form und ersetzt kein persönliches Gespräch.
Wählen Sie Ihre Gemeinde: Dort finden Sie die Zonen, Ortschaften und Zahlen vor Ort und was das für einen Verkauf heisst. Weitere Gemeinden schalten wir laufend frei.
Ihre Gemeinde hat noch keine eigene Seite? Wir rechnen Ihr Grundstück trotzdem, nach der Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde.
Makler oder Exklusivmandat?
Wer einen Immobilienmakler im Kanton Zürich sucht, steht vor der Wahl zwischen Inserat und stiller Vermittlung. Beim Exklusivmandat gibt es kein Inserat, kein Schild und kein Portal. Mieter, Nachbarn und Mitbewerber erfahren nichts, bis Sie es wollen. Sie haben einen Ansprechpartner und einen belegten Preis. Bevor wir einen Preis nennen, rechnen wir, was auf dem Grundstück steht und was die Bau- und Zonenordnung erlaubt. Jede Zahl ist im amtlichen Original belegt.
Das Exklusivmandat ist ein Mäklervertrag: Ein Honorar ist nur geschuldet, wenn der Verkauf dank der Vermittlung zustande kommt (Art. 412 ff. OR). Mit dem Mandat erhalten Sie einen eigenen geschützten Zugang. Dort sehen Sie den Stand des Verkaufs und die Unterlagen und geben jede Besichtigung und jedes Angebot selbst frei. Die Vermittlung geht an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer: Family Offices, Pensionskassen, Banken, Projektentwickler und private Investoren. Wer lieber ohne Vermittlung und ohne Finanzierungsvorbehalt verkaufen möchte, findet den zweiten Weg unter Direktankauf durch uns. Näheres zum stillen Weg finden Sie unter Exklusivmandat ohne Inserat.
Exklusiv bedeutet: ein Partner für die vereinbarte Laufzeit. So bleibt Ihr Objekt still im Markt, und Sie wissen jederzeit, wer es kennt. Wir sind Immobilienmakler, nur ohne Inserat: was ein Immobilienmakler bei uns für Sie tut.
Zwei Wege
Diskreter Ankauf
Wir kaufen mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein begründeter Preis, eine verbindliche Zusage, ein Termin beim Notariat.
Diskrete Vermittlung
Wir sprechen ausgewählte Käufer aus unserem Kreis an, Off Market, ohne Inserat und erst nach unterzeichneter Vertraulichkeit.
Mehr zum Kanton
Wer im Kanton Zürich Grundstücke oder Liegenschaften erwerben möchte, kann bei uns ein Suchprofil hinterlegen. Passt eine Liegenschaft aus unserem Kreis von Eigentümern, melden wir uns einzeln und vertraulich mit einem Dossier aus amtlichen Originalen. Der Zugang setzt die Prüfung von Identität und Finanzierung sowie eine unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung voraus.
Einen Überblick über Off-Market, Bauland und Renditeobjekte gibt das Kantonsthema Immobilien kaufen im Kanton Zürich. Das Suchmandat für Immobilien off market erklärt, wie das Profil funktioniert. Auch dort bleibt alles vertraulich, und jede Angabe stammt aus amtlichen Quellen.
Wer im Kanton Zürich ein Grundstück verkauft, beginnt mit der Frage, was auf der Parzelle steht und was darauf gebaut werden dürfte. Das klären wir vor jedem Preisgespräch. Die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde und das kantonale Recht geben den Rahmen. Was im Kanton gilt, zeigt die Seite weiter oben in festen Karten. Ergänzend erklärt das Thema Was darf ich im Kanton Zürich bauen? die Grundbegriffe.
Rechtlich ist der Ablauf klar: Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Es lohnt sich, diese Einträge früh zu kennen, bevor ein Käufer sie prüft. Wir stellen die Unterlagen deshalb vor dem ersten Angebot zusammen.
Bei uns gibt es zwei Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt. Wir übernehmen im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Sie erhalten einen Preis, eine Zusage und einen Notartermin. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still, ohne Inserat, an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer. Möchten Sie Ihr Land einbringen und dafür eine Wohnung erhalten, lesen Sie Land gegen Wohnung. Diese Wohnung wird vor Baubeginn beim Notar vereinbart. Wer sein Bauland verkaufen will, findet Näheres unter Bauland verkaufen zum belegten Wert.
Der Ablauf
Drei Entscheide liegen bei Ihnen: welcher Weg, welche Besichtigung, welches Angebot. Den Rest erledigen wir.
Häufige Fragen
Der Kanton Zürich zählt 160 Gemeinden. Es leben 1'632'918 Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton (Stand 2025, Zählweise: Summe der Gemeinden). Jede Gemeinde hat eine eigene Bau- und Zonenordnung. Für einen Verkauf ist darum zuerst die Gemeinde wichtig, in der Ihr Grundstück liegt, und die Zone, der es zugeteilt ist.
Der Steuerfuss reicht 2026 von 71 bis 128 % der einfachen Staatssteuer, verteilt auf 160 Gemeinden. Er legt fest, wie viel Gemeindesteuer auf die einfache Staatssteuer erhoben wird. Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist er ein Teil des Gesamtbilds einer Gemeinde. Wir ordnen ihn im ersten Gespräch zusammen mit den Zonen und dem Grundstück ein.
Nein. Der Kanton Zürich erhebt keine Handänderungssteuer. Beim Kauf fallen Gebühren für Beurkundung und Grundbuch an, wer sie trägt, regelt der Kaufvertrag. Auf den Gewinn aus dem Verkauf erhebt die politische Gemeinde die Grundstückgewinnsteuer (§ 205 StG ZH); wir rechnen sie für Ihren Nettoerlös als Bandbreite.
Der Kanton setzt mit dem Planungs- und Baugesetz den Rahmen: welche Zonen es gibt, welche Ziffern zulässig sind, Mindestabstände und Verfahren. Die Gemeinde legt in ihrer Bau- und Zonenordnung fest, was davon auf ihrem Gebiet gilt. Für ein Grundstück zählen beide, und genau so rechnen wir.
Beim Direktankauf erhalten Sie ein Angebot in der Regel innert Tagen, der Notartermin richtet sich nach Ihnen. Im Exklusivmandat sprechen wir wenige geprüfte Käufer an; je nach Grundstück dauert es einige Wochen bis wenige Monate bis zur Beurkundung. Unter Zeitdruck setzen wir Sie nie.
Ein Mäklervertrag, bei dem während der Laufzeit nur ein Partner Ihre Liegenschaft vermittelt. Ein Honorar ist nur geschuldet, wenn der Verkauf dank unserer Vermittlung zustande kommt (Art. 412 und 413 Abs. 1 OR). Höhe, Laufzeit und Bedingungen stehen schriftlich im Mandat und werden vor der Unterschrift offengelegt.
Exklusivmandat
«Wir prüfen Ihr Grundstück so genau, als müssten wir es selbst bezahlen. Danach sprechen wir still die wenigen Käufer an, für die es passt, und begleiten Sie bis zur Unterschrift beim Notariat. Den Stand kennen Sie jederzeit.»
Amtliche Statistik, Stand 31. Dezember 2025 · Zonen Stand 22. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · es gelten das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Gespräch genügt, um zu wissen, wo Sie stehen.