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Suchmandat

Suchmandat: Bauland und Grundstücke kaufen, die nie inseriert werden.

Mit einem Suchmandat hinterlegen Sie, was Sie suchen. Wer in der Schweiz Bauland kaufen oder ein Entwicklungsgrundstück erwerben will, findet das Passende selten im Inserat. Passt ein Grundstück aus unserem Bestand, unseren Mandaten oder dem Kreis von Eigentümern, die diskret verkaufen möchten, melden wir uns: einzeln, vertraulich, mit Dossier.

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Begriff

Was ist ein Suchmandat?

Ein Suchmandat ist der Auftrag eines Käufers an uns, ihm passende Grundstücke und Liegenschaften zu melden: aus unserem Bestand, aus unseren Mandaten und aus dem Kreis von Eigentümern, die diskret verkaufen möchten. Sie legen das Suchprofil fest, wir gleichen es laufend ab.

Wird ein Suchmandat gegen eine Vergütung erteilt, gelten die Regeln des Mäklervertrags: Der Mäkler erhält den Auftrag, Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachzuweisen oder den Abschluss zu vermitteln (Art. 412 Abs. 1 OR). Der Lohn ist verdient, sobald der Vertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung zustande gekommen ist (Art. 413 Abs. 1 OR). Die Konditionen legen wir offen, bevor Sie etwas unterschreiben.

Ein Suchmandat ist kein Verwaltungsmandat: Es regelt nicht die Bewirtschaftung einer Liegenschaft, sondern den Weg zum Kauf. Und es ist kein Suchabo eines Portals, das nur meldet, was ohnehin inseriert ist. Was Objekte ausserhalb der Portale auszeichnet, erklärt die Seite Off-Market Immobilien erklärt.

Welche Käufergruppen wir begleiten, vom Family Office bis zum Projektentwickler, beschreibt die Seite wer Grundstücke kauft; wie wir Käufer vor dem ersten Dossier kennenlernen, zeigt die Seite wie wir Käufer prüfen.

Film · gut 80 Sekunden

Wo nichts inseriert ist. Das Suchmandat erklärt.

Für Family Offices, Pensionskassen, Projektentwickler und private Käufer: wie aus einem Suchprofil ein passendes Angebot wird und was Sie erhalten, wenn ein Grundstück passt.

Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.

Prüfpunkte

Bauland kaufen: was vor dem Kauf feststehen muss.

Acht Punkte klären wir, bevor ein Dossier zu Ihnen kommt. Wo ein Gesetz die Regel setzt, nennen wir den Artikel.

Zone und Masse

Im Kanton Zürich kann die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde die zulässige Nutzung näher regeln: über Ausnützungs-, Baumassen- und Überbauungsziffer, Abstände, Höhen und Geschosszahl (§ 49 Abs. 2 lit. a bis c PBG ZH). Wir nennen jedes Mass mit dem Artikel der Bauordnung.

Baulinien und Abstände

Baulinien sowie Grenz- und Gebäudeabstände begrenzen das Baufeld, oft stärker als die Ausnützung. Erst das Baufeld zeigt, wie viel Fläche sich auf dem Grundstück tatsächlich bauen lässt.

Erschliessung

Land ist erschlossen, wenn eine hinreichende Zufahrt besteht und Wasser-, Energie- und Abwasserleitungen so nahe heranführen, dass ein Anschluss ohne erheblichen Aufwand möglich ist (Art. 19 Abs. 1 RPG). Ohne Erschliessung gibt es keine Baubewilligung (Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG).

Baureife und Planungszone

Baureif ist ein Grundstück im Kanton Zürich, wenn es erschlossen ist und das Bauvorhaben keine noch fehlende oder vom Gemeindevorstand beantragte planungsrechtliche Festlegung nachteilig beeinflusst (§ 234 PBG ZH). In einer Planungszone dürfen keine Vorkehren getroffen werden, die der laufenden Planung widersprechen (§ 346 Abs. 1 PBG ZH).

Belasteter Standort

Die Kantone führen einen öffentlich zugänglichen Kataster der belasteten Standorte (Art. 32c Abs. 2 USG). Wer ein Grundstück veräussert oder teilt, auf dem sich ein dort eingetragener Standort befindet, braucht die Bewilligung der Behörde (Art. 32dbis Abs. 3 USG). Die Kosten notwendiger Untersuchungen und Sanierungen trägt der Verursacher (Art. 32d Abs. 1 USG).

Rechte und Lasten im Grundbuch

Eine Grunddienstbarkeit belastet ein Grundstück zum Vorteil eines anderen (Art. 730 Abs. 1 ZGB), Vorkaufsrechte können vorgemerkt sein (Art. 959 Abs. 1 ZGB). Wer ein Interesse glaubhaft macht, erhält Einsicht in das Grundbuch (Art. 970 Abs. 1 ZGB). Den Auszug legen wir dem Dossier bei.

Käufer im Ausland, Landwirtschaft

Personen im Ausland brauchen für den Erwerb von Grundstücken grundsätzlich eine Bewilligung (Art. 2 Abs. 1 BewG). Wer ein landwirtschaftliches Gewerbe oder Grundstück erwerben will, braucht ebenfalls eine (Art. 61 Abs. 1 BGBB). Wir klären beides, bevor Unterlagen fliessen.

Beurkundung und Eintrag

Der Kaufvertrag bedarf der öffentlichen Beurkundung (Art. 216 Abs. 1 OR), Eigentümer wird man mit dem Eintrag im Grundbuch (Art. 656 Abs. 1 ZGB). Im Kanton Zürich obliegen dem Notariat beide Aufgaben (§ 1 Abs. 1 lit. a und b NotG ZH).

Entwicklungsgrundstücke

Entwicklungsgrundstück kaufen: was es ausmacht.

Ein Entwicklungsgrundstück ist ein Grundstück, auf dem mehr möglich ist, als heute steht: eine Reserve in der Ausnützung, ein Abbruchobjekt mit Ersatzneubau, ein Areal aus mehreren Parzellen oder ein Grundstück, für das ein Gestaltungsplan eine dichtere Bebauung zulässt.

Im Kanton Zürich legt ein Gestaltungsplan für ein bestimmt umgrenztes Gebiet Zahl, Lage, äussere Abmessungen sowie Nutzweise und Zweckbestimmung der Bauten bindend fest, auch abweichend von der Regelbauweise (§ 83 Abs. 1 PBG ZH). Die Bau- und Zonenordnung kann Arealüberbauungen zulassen und muss dafür Mindestarealflächen festlegen (§ 69 PBG ZH). Welche Fläche daraus tatsächlich entsteht, rechnen wir als Bandbreite aus, nie als Zusage. Einen ersten Richtwert können Sie selbst bestimmen: Nutzungsreserve berechnen.

Bauernhof am Dorfrand

Auch Land und Höfe

Nicht nur Bauland, auch Höfe und Landwirtschaft.

Auch ausserhalb der Bauzone benennen wir klar, was ein Grundstück ist: Bauland, Landwirtschaft, Wald. Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt das bäuerliche Bodenrecht. Wir sagen offen, wer sie erwerben darf. Mehr unter Bauernhof und Landwirtschaftsland verkaufen und Bauerwartungsland und Einzonung.

Ein gutes Suchprofil

Je genauer, desto schneller.

Region

Kantone, Gemeinden oder ein Umkreis. Und wo Sie bewusst nicht investieren.

Objekt

Bauland, Abbruchobjekt, Mehrfamilienhaus, Gewerbe, Areal, Hof, vermietet oder leer.

Grösse

Grundstücksfläche von und bis und, wichtiger, die zulässige oder mögliche Hauptnutzfläche.

Zone und Bestand

Wohn-, Misch- oder Gewerbezone; unbebaut, mit Reserve oder für einen Ersatzneubau.

Budget und Struktur

Kaufpreisrahmen, Eigenmittel, Kauf allein oder gemeinsam mit anderen.

Zeithorizont

Sofort, innert Jahresfrist oder langfristig. Und wie rasch Sie entscheiden können.

So gehen wir vor

Was nie inseriert wird, kennen wir.

  1. SuchprofilSie halten fest, was Sie suchen, vertraulich und unverbindlich.
  2. AbgleichMit unserem Bestand, unseren Mandaten und unserem Kreis von Eigentümern.
  3. AbstimmungPasst ein Objekt, sprechen wir mit der Eigentümerschaft, die wir kennen: persönlich und ohne Druck. Sie entscheidet, was gezeigt wird.
  4. MeldungZuerst Region und Eckdaten (so sehen unsere Mandate aus); Adresse und Unterlagen nach unterzeichneter Vertraulichkeit.

Der Unterschied

Portal oder Suchmandat. Was Sie bekommen.

Suche auf PortalenSuchmandat bei uns
Objektewas inseriert istauch, was nie inseriert wird
Mitbewerberalle sehen dasselbeein kleiner, geprüfter Kreis
UnterlagenProspekt und FotosDossier mit Rechnung und amtlichen Originalen
ZahlenAngebotspreisBaufeld, Hauptnutzfläche, Mietertrag, Szenarien
TempoBieterrundeeinzeln, vertraulich, ohne Bieterwelle

Kanton Zürich

Bauland kaufen im Kanton Zürich: Zonen und Ziffern.

Im Kanton Zürich legen die Gemeinden in ihrer Bau- und Zonenordnung fest, was gebaut werden darf. Je nach Zone können sie die Nutzung über die Ausnützungsziffer, die Baumassenziffer oder die Überbauungsziffer ordnen (§ 49 Abs. 2 lit. a PBG ZH). Die Gemeinden passen ihre Ordnungen bis spätestens am 29. Februar 2028 an die Änderung des PBG vom 14. September 2015 an (Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 14. September 2015, Abs. 1 PBG ZH). Bis eine Gemeinde angepasst hat, bleiben dort bestimmte Paragrafen in ihrer bisherigen Fassung anwendbar, darunter § 49 (Abs. 2 derselben Übergangsbestimmungen); das PBG führt diese Fassung im Anhang.

Darum rechnen wir jedes Grundstück nach der Ordnung seiner Gemeinde. Was die Ausnützungsziffer bedeutet und wie die Baumassenziffer rechnet, erklären zwei eigene Seiten, die Grundlagen finden Sie unter was auf einem Grundstück gebaut werden darf. Wer statt Bauland ein vermietetes Mehrfamilienhaus sucht, liest weiter unter Renditeobjekt kaufen in Zürich.

Im Kanton Zürich

Wer im Kanton Zürich Bauland oder eine Renditeliegenschaft kaufen möchte, findet das Vorgehen auf der Seite Immobilien kaufen im Kanton Zürich.

Häufige Fragen

Was Käufer zum Suchmandat fragen.

Was kostet ein Suchmandat?

Das Hinterlegen Ihres Suchprofils ist unverbindlich. Die Konditionen eines Suchmandats legen wir offen, bevor Sie etwas unterschreiben, schriftlich und ohne Nebenabreden. Wird ein Kauf unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, etwa unter dem Vorbehalt der Baubewilligung, kann der Mäklerlohn erst verlangt werden, wenn die Bedingung eingetreten ist (Art. 413 Abs. 2 OR).

Wie rasch melden Sie sich?

Sobald ein Objekt passt, manchmal in Tagen, manchmal in Monaten. Wir melden lieber eines, das wirklich passt, als zehn, die es nicht tun. Je genauer Region, Zone, Grösse und Budget festgelegt sind, desto eher erkennen wir ein passendes Objekt in unserem Bestand und unseren Mandaten.

Was unterscheidet ein Suchmandat von einem Suchabo auf einem Portal?

Ein Suchabo meldet, was inseriert ist, und alle anderen Interessenten erhalten dieselbe Meldung. Ein Suchmandat bezieht auch Objekte ein, die nie inseriert werden, und liefert Unterlagen, die ein Inserat nicht enthält: Baufeld, Hauptnutzfläche, Bestand und die amtlichen Originale. Ein Portal bleibt nützlich, um den Markt zu beobachten; ein Suchmandat ergänzt es um das, was dort nicht steht.

Kann ich Bauland unter dem Vorbehalt der Baubewilligung kaufen?

Ja, der Kaufvertrag kann seine Verbindlichkeit an den Eintritt einer ungewissen Tatsache knüpfen, etwa an die Baubewilligung (Art. 151 Abs. 1 OR); die Eintragung im Grundbuch erfolgt dann erst, wenn die Bedingung erfüllt ist (Art. 217 Abs. 1 OR). Auch dieser Vertrag bedarf der öffentlichen Beurkundung (Art. 216 Abs. 1 OR). Welche Bedingung und welche Frist sinnvoll sind, klären Sie mit dem Notariat und Ihrer Rechtsberatung.

Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?

Steuerpflichtig ist der Veräusserer, also die Verkäuferin oder der Verkäufer (§ 217 StG ZH). Weil der Gemeinde am Grundstück ein gesetzliches Pfandrecht zusteht (§ 208 StG ZH), klären Sie vor der Beurkundung mit dem Notariat, wie die Steuer gesichert wird. Mehr dazu unter Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.

Kann ich gemeinsam mit anderen kaufen?

Ja, als Miteigentümer (Art. 646 Abs. 1 ZGB) oder über eine einfache Gesellschaft (Art. 530 Abs. 1 OR). Rechte und Pflichten legt ein Vertrag fest; bei Miteigentum können die Beteiligten zudem eine eigene Nutzungs- und Verwaltungsordnung vereinbaren (Art. 647 Abs. 1 ZGB). Wie ein kleiner Kreis ein einzelnes Projekt trägt, beschreibt der Club Deal für geprüfte Investoren.

Kann ich auch aus dem Ausland kaufen?

Für Personen im Ausland gilt das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG). Sie bedürfen grundsätzlich einer Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde (Art. 2 Abs. 1 BewG); wer als Person im Ausland gilt, regelt Art. 5 Abs. 1 BewG. Wir klären die Bewilligungspflicht, bevor Unterlagen fliessen.

Erfährt der Verkäufer, wer ich bin?

Erst wenn Sie es wollen und die Vertraulichkeit beidseitig geregelt ist. Bis dahin sehen Sie nur Region und Eckdaten, und die Eigentümerschaft sieht nur, was für ihre Entscheidung nötig ist. Adresse, Unterlagen und Namen folgen nach unterzeichneter Vereinbarung. Mehr dazu erklärt die Seite warum diese Objekte nie inseriert werden.

Geprüft von Hafid Yaacoubi, Gründer und Inhaber · Stand Oktober 2026