Zum Inhalt
Yaacoubi ImmobilienYaacoubi Immobilien Kostenlos prüfen

Kanton Zürich · Ein- und Aufzonungen

Mehrwertausgleich im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich begleitet Yaacoubi Immobilien AG Eigentümerinnen und Eigentümer beim Verkauf von Grundstücken vor und nach Ein- oder Aufzonungen. Wir klären zuerst, ob eine Planänderung läuft, rechnen den Fall mit amtlichen Belegen und halten im Kaufvertrag fest, wer die Mehrwertabgabe trägt.

Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Bauprofile auf einer Wiese zeigen ein mögliches Volumen
Illustration, kein angebotenes Objekt

Mehrwertausgleich

Was heisst die Planung für Ihr Grundstück?

Für den Anfang reichen die Adresse und Ihre Kontaktangaben. Wir prüfen den Planungsstand Ihrer Gemeinde und rechnen den Wert vor und nach der Planung.

Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat

Ihre Liegenschaft

Ihre Kontaktangaben

Handy oder Festnetz: eine Nummer genügt. Wir rufen Sie persönlich zurück.

Mehr brauchen wir nicht. Wer mag, ergänzt im nächsten Schritt die Liegenschaft und eine Rückrufzeit.

Zu Ihrer Liegenschaft freiwillig

Wann dürfen wir Sie anrufen? freiwillig

Weitere Person angeben, falls Sie nicht erreichbar sind (freiwillig)

Bitte nur mit dem Einverständnis dieser Person.

Andere Postadresse angeben, falls Sie nicht an der Liegenschaft wohnen (freiwillig)

Felder mit * sind nötig. Ihre Angaben verwenden wir nur für Ihre Anfrage, siehe Datenschutz.

Film · knapp 2 Minuten

Ein ganzes Leben. Ein Haus, ein Verkauf.

Ein Ehepaar verkauft nach fünfzig Jahren sein Haus. Zu sehen ist, wie wir zuerst das Grundstück prüfen, dann einen begründeten Vorschlag machen und den Verkauf bis zum Notar begleiten, im ganzen Kanton Zürich.

Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.

Zwei Abgaben, zwei Anlässe

Wer abschöpft und wie viel.

01

Einzonung: der Kanton

Wird Land neu einer Bauzone zugewiesen oder eine Zone für öffentliche Bauten umgezont, erhebt der Kanton eine Mehrwertabgabe von 20 Prozent des Mehrwerts. Beträgt der Mehrwert weniger als CHF 30'000, wird keine Abgabe erhoben.

§§ 2 und 4 MAG · Art. 5 Abs. 1bis RPG

02

Auf- und Umzonung: die Gemeinde

Darf dank einer Auf- oder Umzonung mehr gebaut werden, kann die Gemeinde in ihrer Bau- und Zonenordnung eine eigene Abgabe vorsehen. Auch Gestaltungspläne und Sonderbauvorschriften können darunter fallen.

§ 19 Abs. 1 MAG

03

Höchstens 40 Prozent

Die kommunale Abgabe beträgt höchstens 40 Prozent des Mehrwerts, nachdem dieser um CHF 100'000 gekürzt wurde. Den Satz legt die Gemeinde fest.

§ 19 Abs. 3 MAG

04

Freifläche für kleinere Grundstücke

Grundstücke unter der Freifläche der Gemeinde, festgelegt zwischen 1'200 und 2'000 m², sind ausgenommen, ausser der Mehrwert übersteigt CHF 250'000.

§ 19 Abs. 2 und 4 MAG

Bemessung

Wie der Mehrwert bemessen wird.

01

Was als Mehrwert gilt

Die Differenz zwischen dem Wert des Grundstücks ohne und mit der Planungsmassnahme, im Zeitpunkt, in dem die Massnahme in Kraft tritt.

§ 3 MAG

02

Landpreismodell oder Schätzung

Gerechnet wird mit den Landpreismodellen des Kantons, bei besonderen Verhältnissen oder auf Verlangen mit einer Einzelschätzung. Den ermittelten Mehrwert erhalten Eigentümer mit der Planauflage und können innert 30 Tagen Stellung nehmen.

§§ 12 bis 16 MAV

03

Statt Abgabe: ein Vertrag

Gemeinde und Bauherrschaft können den Ausgleich in einem städtebaulichen Vertrag regeln, etwa mit einem Beitrag an öffentlichen Raum oder an Infrastruktur.

§ 19 Abs. 6 und § 21 MAG

Rechenbeispiel

Was eine Aufzonung kosten kann.

Ein Grundstück von 2'400 m² in einer Gemeinde, die den höchsten Satz von 40 Prozent festgelegt hat, wird aufgezont. Vom Mehrwert gehen zuerst CHF 100'000 ab, auf den Rest wird die Abgabe berechnet.

Musterbeispiel · fiktive Parzelle

Wert ohne AufzonungCHF 2'400'000
Wert mit AufzonungCHF 3'000'000
MehrwertCHF 600'000
Abzug nach § 19 Abs. 3 MAGminus CHF 100'000
BemessungsgrundlageCHF 500'000
Kommunale Abgabe bei 40 %CHF 200'000

Fiktive Zahlen, Grundstück über der Freifläche. Den Mehrwert bemisst die Gemeinde; Satz und Freifläche stehen in ihrer Bau- und Zonenordnung.

Fälligkeit

Bezahlt wird später.

Einzonung: bei Überbauung oder Verkauf

Die kantonale Abgabe wird fällig, wenn das Grundstück überbaut wird, mit der Baufreigabe, oder wenn es vorher verkauft wird, mit dem Übergang des Eigentums. Erbgang, Erbvorbezug, güterrechtliche Auseinandersetzung und Schenkung gelten nicht als Verkauf.

§ 10 Abs. 1 und 3 MAG · Art. 5 Abs. 1bis RPG

Auf- und Umzonung: mit der Baufreigabe

Die kommunale Abgabe wird nur mit der Baufreigabe fällig. Ein Verkauf löst sie nicht aus, die Abgabepflicht geht auf den Käufer über. Erweiterungen unter 100 m² anrechenbarer Geschossfläche und Sanierungen lösen sie ebenfalls nicht aus.

§§ 6 und 20 Abs. 3 MAG · § 21 MAV

Im Grundbuch angemerkt

Eine rechtskräftig festgesetzte Abgabe wird im Grundbuch angemerkt und ist mit einem gesetzlichen Pfandrecht am Grundstück gesichert. Käufer sehen sie deshalb im Grundbuchauszug; geregelt wird sie im Kaufvertrag.

§§ 7 Abs. 3, 9 und 24 MAG

Abzug bei der Steuer

Eine bezahlte Mehrwertabgabe, kantonal oder kommunal, zählt bei der Grundstückgewinnsteuer zu den Aufwendungen und senkt den steuerbaren Gewinn.

§ 221 Abs. 1 lit. f StG ZH · Art. 5 Abs. 1sexies RPG

Auszonung

Wenn die Planung Wert nimmt.

Volle Entschädigung

Schränkt eine Planung ein Grundstück so ein, dass es einer Enteignung gleichkommt, wird die Eigentümerschaft voll entschädigt. Ob das zutrifft, ist eine Rechtsfrage des Einzelfalls.

Art. 5 Abs. 2 RPG

Beitrag aus dem Fonds

Der kantonale Mehrwertausgleichsfonds beteiligt sich an den Entschädigungen, welche die Gemeinden bei Auszonungen leisten.

§ 16 MAG

Rechtsberatung leisten wir nicht. Für die Frage, ob ein Anspruch besteht, ziehen wir eine Anwältin oder einen Anwalt bei.

Luftbild eines Hauses mit grosser Wiese

Was das für Ihren Verkauf heisst

Planung verändert den Preis.

Steht eine Ein- oder Aufzonung bevor, ändert sich der Wert Ihres Grundstücks und damit der richtige Zeitpunkt für einen Verkauf. Wir prüfen den Planungsstand Ihrer Gemeinde, rechnen den Wert vor und nach der Planung und zeigen, welche Abgabe auf einen Käufer zukommt. So verhandeln Sie mit offenen Karten.

Kanton Zürich

Was das in der Praxis heisst.

Der Kanton Zürich gliedert sich in die Bezirke Affoltern, Andelfingen, Bülach, Dielsdorf, Dietikon, Hinwil, Horgen, Meilen, Pfäffikon, Uster, Winterthur und Zürich. Zusammen umfassen sie 160 Gemeinden, und jede hat ihre eigene Bau- und Zonenordnung. Für die Mehrwertabgabe Kanton Zürich heisst das: Der kantonale Rahmen ist derselbe, die Ausgestaltung bei Auf- und Umzonungen liegt bei der Gemeinde. Wer ein Grundstück verkaufen will, schaut deshalb zuerst in die Ordnung der eigenen Gemeinde.

Die Bauzonen des Kantons messen 25'667 Hektar (Stand 22. Oktober 2026). Sie umfassen rund 234'100 Grundstücke, davon sind rund 34'900 ohne Gebäude; die Zahl zählt laufende Ersatzneubauten mit. Für Eigentümerinnen und Eigentümer solcher Grundstücke kann eine Planänderung den Wert verändern, und damit auch eine mögliche Abgabe. Im Kanton leben 1'632'918 Einwohnerinnen und Einwohner (Summe der Gemeinden, Stand 2025). Bewilligt oder im Bau sind rund 23'200 Wohnungen (Stand 4. September 2026). Was das für Ihr Grundstück bedeutet, hängt von Ihrer Gemeinde und Ihrer Parzelle ab. Wer sich vorab ein Bild machen will, findet bei Was im Kanton Zürich gebaut werden darf die Grundlagen zum Bauen. Verbindlich gibt die zuständige Behörde Auskunft.

Wird im Kanton Zürich Land eingezont, erhebt der Kanton eine Abgabe auf dem Mehrwert. Bei Auf- und Umzonungen kann die Gemeinde eine eigene Abgabe vorsehen, den Satz legt sie innerhalb des kantonalen Höchstsatzes fest. Für Eigentümerinnen und Eigentümer zählt, in welcher Lebenslage sie sich befinden: Erbschaft, Pensionierung, Trennung, ein Haus, das zu gross wird, oder eine auslaufende Hypothek. In jedem dieser Fälle lohnt sich ein Blick darauf, ob eine Planänderung läuft oder absehbar ist. Wer sich zur Frage der Steuern beim Verkauf informieren will, findet Hinweise unter Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.

Beim Verkauf entscheidet der Zeitpunkt. Die kantonale Abgabe auf einer Einzonung wird mit der Baufreigabe fällig oder, wenn vorher verkauft wird, mit dem Übergang des Eigentums. Erbgang und Schenkung gelten dabei nicht als Verkauf. Die kommunale Abgabe auf einer Auf- oder Umzonung wird erst mit der Baufreigabe fällig und geht bei einem Verkauf auf den Käufer über. Deshalb gehört in den Kaufvertrag ausdrücklich, wer welche Abgabe trägt. Dieser Vertrag ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird. Eine festgesetzte Abgabe wird im Grundbuch angemerkt und ist mit einem gesetzlichen Pfandrecht am Grundstück gesichert. Gemeinde und Bauherrschaft können den Ausgleich auch in einem städtebaulichen Vertrag regeln. Verbindlich gibt die zuständige Behörde Auskunft. Das hier ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Bevor über einen Preis gesprochen wird, rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Gerechnet, nicht geschätzt, jede Zahl mit Beleg im amtlichen Original. Dazu gehört die Frage, ob eine Planänderung läuft. Mit der Grundstückprüfung für Ihr Grundstück sehen Sie Ihre Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich.

Die erste Einschätzung im persönlichen Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten und sprechen mit Ihnen, nie per E-Mail. Danach wählen Sie: Direktankauf durch uns oder ein Exklusivmandat ohne Inserat. In beiden Fällen halten wir im Vertrag fest, wer die Mehrwertabgabe trägt.

Inserat, Mandat, Ankauf

Drei Wege zum Verkauf.

Wer inseriert, verkauft vor Publikum. Im Exklusivmandat bleibt der Kreis klein und geprüft, beim Direktankauf gibt es nur eine Gegenpartei: uns.

Makler mit InseratImmobilienmakler im ExklusivmandatDirektankauf durch uns
Wer davon erfährtalle: Nachbarn, Mieter, Bekannte, die Banknur geprüfte Käufer, nach unterzeichneter Vertraulichkeitnur wir und das Notariat
Der Preisin Bieterrunden nach Besichtigungenvorgerechnet aus Zone, Bestand und Reserve, Ihnen offengelegtein begründeter Preis, Zeile für Zeile erklärt
Die Zeitoft Monategezielte Ansprache weniger KäuferAngebot in der Regel innert Tagen
Die KostenWerbung, Fotos und ein HonorarHonorar erst mit dem erfolgreichen Verkaufkein Honorar, weil wir selbst kaufen
Die Sicherheitplatzt die Finanzierung, beginnt alles von vornKäufer mit geprüftem Finanzierungsnachweiseigene Mittel, ohne Finanzierungsvorbehalt

Exklusiv bedeutet: ein Partner für die vereinbarte Laufzeit. So bleibt Ihr Objekt still im Markt, und Sie wissen jederzeit, wer es kennt. Wir sind Immobilienmakler, nur ohne Inserat: was ein Immobilienmakler bei uns für Sie tut.

Häufige Fragen

Was man uns dazu fragt.

Wie viele Gemeinden und Bauzonen sind im Kanton Zürich betroffen?

Der Kanton zählt 160 Gemeinden, und die Bauzonen messen 25'667 Hektar (Stand 22. Oktober 2026). Darin liegen rund 234'100 Grundstücke. Jede Gemeinde regelt Auf- und Umzonungen in ihrer eigenen Bau- und Zonenordnung. Ob Ihr Grundstück von einer Planänderung berührt ist, klären wir mit Ihnen anhand der amtlichen Unterlagen.

Was ist der Mehrwertausgleich?

Wird im Kanton Zürich Land eingezont, erhebt der Kanton eine Mehrwertabgabe auf dem Mehrwert (§§ 2 und 4 MAG, Art. 5 RPG). Als Mehrwert gilt die Differenz zwischen dem Wert des Grundstücks ohne und mit der Planungsmassnahme, im Zeitpunkt, in dem sie in Kraft tritt (§ 3 MAG). Verbindlich gibt die Behörde Auskunft.

Wann muss die Abgabe bezahlt werden?

Das hängt von der Abgabe ab. Die kantonale Abgabe auf einer Einzonung wird mit der Baufreigabe fällig oder, wenn das Grundstück vorher verkauft wird, mit dem Übergang des Eigentums; Erbgang und Schenkung gelten nicht als Verkauf (§ 10 Abs. 1 und 3 MAG). Die kommunale Abgabe auf einer Auf- oder Umzonung wird nur mit der Baufreigabe fällig, ein Verkauf löst sie nicht aus (§ 20 Abs. 3 MAG, § 21 MAV).

Wie wird der Mehrwert berechnet?

Als Differenz zwischen dem Wert des Grundstücks ohne und mit der Planungsmassnahme, im Zeitpunkt des Inkrafttretens (§ 3 MAG). Gerechnet wird mit den Landpreismodellen des Kantons; bei besonderen Verhältnissen oder auf Verlangen wird einzeln geschätzt. Den ermittelten Mehrwert erhalten Eigentümer mit der Planauflage und können innert 30 Tagen Stellung nehmen (§§ 12 bis 16 MAV).

Senkt die Abgabe meine Grundstückgewinnsteuer?

Ja. Eine bezahlte Mehrwertabgabe gilt bei der Grundstückgewinnsteuer als Aufwendung und wird vom Gewinn abgezogen (§ 221 Abs. 1 lit. f StG ZH, Art. 5 Abs. 1sexies RPG). Das gilt für die kantonale wie für die kommunale Abgabe. Bewahren Sie die Verfügung und den Zahlungsbeleg deshalb sorgfältig auf, auch über Jahrzehnte.

Gibt es einen Ausgleich bei Auszonungen?

Wer durch eine Planung so eingeschränkt wird, dass es einer Enteignung gleichkommt, wird voll entschädigt (Art. 5 Abs. 2 RPG). Der kantonale Mehrwertausgleichsfonds beteiligt sich an den Entschädigungen, welche die Gemeinden bei Auszonungen leisten (§ 16 MAG). Ob ein Anspruch besteht, ist eine Rechtsfrage; wir ziehen dafür eine Anwältin oder einen Anwalt bei.

Weiter im Kanton ZürichGrundstück verkaufen im Kanton ZürichAlle GemeindenVerkaufen mit unsSo rechnen wir

Amtliche Statistik, Stand 31. Dezember 2025 · Zonen Stand 22. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · es gelten das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Blick über den See auf die Stadt Zürich

Sie besitzen Land oder eine Immobilie im Kanton Zürich?

Ein Anruf, eine Fachperson, ein klarer nächster Schritt.