Ein Ansprechpartner
Eine Fachperson begleitet Sie von der ersten Prüfung bis zur Beurkundung beim Notar. Sie erzählen Ihre Geschichte nur einmal.
Verkaufsauftrag
Wenn Sie uns mit dem Verkauf beauftragen, vertrauen Sie uns Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie an: im Exklusivmandat, diskret und ohne Inserat. Zuerst prüfen wir Ihre Liegenschaft anhand der amtlichen Unterlagen und besprechen das Ergebnis persönlich mit Ihnen, bei Ihnen, in Wallisellen oder am Telefon. Das Mandat unterschreiben Sie erst, wenn Preis, Vorgehen und Konditionen für Sie stimmen.
In zwei Schritten zur kostenlosen Beratung und Vorabklärung · rund zwei Minuten · unverbindlich

Kostenloses Gespräch
Zuerst Ihre Liegenschaft: Wir zeigen Ihnen die Parzelle gleich im Luftbild. Danach Ihre Angaben. Verbindlich wird es erst mit dem Mandat nach unserem Gespräch.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Das Exklusivmandat, kurz erklärt
Exklusiv heisst: Während der Laufzeit vermittelt nur ein Partner Ihre Liegenschaft. So erscheint sie nirgends doppelt, und niemand verhandelt ohne Ihr Wissen. Wie ein Verkauf ohne Inserat im Einzelnen abläuft, steht auf einer eigenen Seite.
Eine Fachperson begleitet Sie von der ersten Prüfung bis zur Beurkundung beim Notar. Sie erzählen Ihre Geschichte nur einmal.
Wir rechnen nach der Bauordnung Ihrer Gemeinde: was steht, was zulässig wäre, was die Reserve ist. Den Rechenweg legen wir Ihnen offen.
Family Offices, Pensionskassen, Banken, Projektentwickler und private Investoren. Das Dossier erhalten sie erst nach unterzeichneter Vertraulichkeit.
Bei uns ist das Honorar ein Erfolgshonorar: Es ist verdient, wenn der Vertrag infolge unserer Vermittlung zustande kommt (Art. 413 Abs. 1 OR). Höhe, Laufzeit (3, 6 oder 12 Monate) und Bedingungen stehen im Mandat.
Nach Ihrem Auftrag
Unterlagen
Sie müssen nichts vorab zusammensuchen. Was Sie zur Hand haben, beschleunigt das erste Gespräch, und was fehlt, beschaffen wir.
Einen Grundbuchauszug erhält, wer ein Interesse glaubhaft macht (Art. 970 Abs. 1 ZGB); wir besorgen ihn mit Ihrer Vollmacht, wenn Sie es wünschen. Hilfreich sind ausserdem:
Zeit
Wie lange ein Verkauf dauert, hängt von der Liegenschaft ab und lässt sich nicht für alle gleich sagen. Wir nennen darum keine Dauer, sondern die Faktoren, die sie bestimmen:
Der richtige erste Schritt
Nicht jede Eigentümerin und nicht jeder Eigentümer ist schon so weit. Je nach Stand Ihrer Überlegungen führen diese Wege zu uns:
Das Gespräch
Bei uns führt das Gespräch, wer auch entscheiden kann. Gegründet hat das Haus Hafid Yaacoubi nach vierzehn Jahren auf dem Bau. Wir treffen Sie bei Ihnen, am Hauptsitz in Wallisellen oder am Telefon, so wie es für Sie bequem ist. Jede Freigabe liegt bei Ihnen: die Besichtigung, das Angebot, der Käufer. Bei einem Haus zeigt die Seite Haus verkaufen Schritt für Schritt, was auf Sie zukommt.
Häufige Fragen
Nein. Mit dem Formular beauftragen Sie uns, Ihre Liegenschaft zu prüfen und mit Ihnen zu sprechen. Verbindlich wird es erst mit dem schriftlichen Mandat und nur, wenn Sie es unterschreiben.
Prüfung und Gespräch sind kostenlos. Bei uns ist das Honorar ein Erfolgshonorar: Es ist verdient, wenn der Vertrag infolge unserer Vermittlung zustande kommt (Art. 413 Abs. 1 OR). Höhe und Bedingungen legen wir vor der Unterschrift offen.
Dann prüfen wir den Direktankauf: mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt, Übernahme im Ist-Zustand. Den Weg wählen Sie im Formular oder im Gespräch.
Nur, wer es nach Ihrer Freigabe erfahren soll. Kein Inserat, kein Schild, kein Portal: Käufer sehen das Dossier erst nach unterzeichneter Vertraulichkeit. Was das Gesetz verlangt, etwa die Auskunft aus dem Grundbuch, die Information von Vorkaufsberechtigten und angekündigte Besichtigungen bei Mietern, bleibt davon unberührt.
Zu Beginn genügt die Adresse. Pläne, Baubewilligungen, Mietverträge und Angaben zur Hypothek beschleunigen das erste Gespräch, fehlende Unterlagen beschaffen wir, den Grundbuchauszug mit Ihrer Vollmacht.
Das hängt von der Liegenschaft, vom Käuferkreis und von den Beteiligten ab, etwa bei einer Erbengemeinschaft oder bei Vorkaufsrechten. Eine Dauer sagen wir nicht zu. Nach der Prüfung nennen wir Ihnen die Schritte und was sie beeinflusst.
Dann geben Sie sie von Hand ein. Oder nennen Sie die Katasternummer und die Gemeinde unter «Was wir noch wissen sollten». Wir finden die Parzelle und melden uns.
Geprüft von Hafid Yaacoubi, Gründer und Inhaber · Stand Oktober 2026