sofort · kostenlos
Ihre Parzelle sehen
Adresse eingeben: Die Parzelle erscheint im Luftbild und im Katasterplan, mit Fläche, Zone und Gemeinde. Mehr zeigen wir öffentlich nicht, zu Ihrem Schutz.
Parzelle anzeigen →Kostenlose Grundstückprüfung · Bebaubarkeit Ihres Grundstücks prüfen
Die Grundstückprüfung prüft die Bebaubarkeit Ihres Grundstücks: Zone, Ausnützung, Geschosse, Abstände und Einschränkungen. Sie sehen zuerst das Öffentliche im Luftbild und im Katasterplan, danach rechnen wir, was baurechtlich möglich wäre. Als Grundlage fürs Behalten, Entwickeln oder Verkaufen, im Kanton Zürich und in der ganzen Schweiz.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Kostenlose Grundstückprüfung
Adresse und Erreichbarkeit genügen. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
In drei Stufen
sofort · kostenlos
Adresse eingeben: Die Parzelle erscheint im Luftbild und im Katasterplan, mit Fläche, Zone und Gemeinde. Mehr zeigen wir öffentlich nicht, zu Ihrem Schutz.
Parzelle anzeigen →im Gespräch · kostenlos
Was steht, was die Bauordnung erlaubt, wie viel Reserve darin liegt und was das für Sie bedeutet. Persönlich, innert zwei Arbeitstagen, nie per E-Mail.
Check anfragen →schwarz auf weiss · ab CHF 99
Grundstücks-Akte, Nutzungsreserve, Machbarkeitsstudie oder Gesamtdossier, jede Zahl mit Zustand und Beleg im amtlichen Original.
Analysen ansehen →Begriff
Ein Grundstück ist bebaubar, wenn eine Baubewilligung möglich ist. Dafür muss das Vorhaben dem Zweck der Nutzungszone entsprechen, und das Land muss erschlossen sein (Art. 22 Abs. 2 lit. a und b RPG); die übrigen Voraussetzungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts bleiben vorbehalten (Art. 22 Abs. 3 RPG). Erschlossen ist Land, wenn eine hinreichende Zufahrt besteht und Wasser-, Energie- und Abwasserleitungen so nahe heranführen, dass ein Anschluss ohne erheblichen Aufwand möglich ist (Art. 19 Abs. 1 RPG).
Welche Zone gilt, steht im Nutzungsplan, und dieser ist für jedermann verbindlich (Art. 21 Abs. 1 RPG). Im Kanton Zürich unterscheidet das Planungs- und Baugesetz (PBG) Kern-, Quartiererhaltungs-, Zentrums-, Wohn-, Industrie- und Gewerbezonen sowie Zonen für öffentliche Bauten (§ 48 Abs. 2 PBG). Wie viel dort gebaut werden darf, ordnet die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde, etwa über Ziffern, Abstände, Höhen und die Geschosszahl (§ 49 Abs. 2 lit. a bis c PBG).
Bebaubar heisst also nicht: bewilligt. Eine behördliche Bewilligung braucht, wer ein Gebäude neu erstellt oder baulich verändert (Art. 22 Abs. 1 RPG; § 309 Abs. 1 lit. a PBG). Die Grundstückprüfung ersetzt sie nicht. Sie zeigt Ihnen vorher, womit Sie rechnen können.
Was die Grundstückprüfung prüft
Der Check folgt derselben Kette wie jede unserer Analysen: Grundstück, Baufeld, Bestand, neu möglich. Bestand und Zulässiges messen wir in derselben Grösse. Sonst entstehen Reserven, die es nicht gibt.
Drei Wege
Selbst nachlesen
Zonenplan, Bau- und Zonenordnung und Baulinienplan liegen bei der Gemeinde. Das kostet nichts, aber Zeit und Fachwissen: Welche Ziffer gilt, was zur Fläche zählt und wie Bestand und Zulässiges zu vergleichen sind, steht selten auf einer Seite.
Kostenlose Grundstückprüfung
Ihre Parzelle im Luftbild und im Katasterplan, danach ein Gespräch innert zwei Arbeitstagen: was steht, was möglich wäre und was einschränkt.
Analyse im Shop
Ein Dokument, jede Zahl mit Zustand und Beleg im amtlichen Original: die Grundstücks-Akte mit allen Unterlagen (CHF 99) oder die Nutzungsreserve mit Fläche, Geschossen und Wohnungen (CHF 490).
Kanton Zürich
Im Kanton Zürich legt jede Gemeinde Zonen und Masse in ihrer eigenen Bau- und Zonenordnung fest. Zwei Nachbargemeinden können bei gleicher Parzelle Verschiedenes erlauben. Die Ausnützungsziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche (§ 255 Abs. 1 PBG), die Baumassenziffer das Verhältnis des Bauvolumens über dem massgebenden Terrain zur anrechenbaren Grundstücksfläche (§ 258 Abs. 1 PBG).
Welche der beiden gilt, steht in der Bau- und Zonenordnung. Wie die eine funktioniert, erklärt Ausnützungsziffer berechnen, wie die andere, Bauvolumen nach Baumassenziffer. Bestand und Zulässiges werden je nach Ziffer in Fläche oder in Volumen verglichen, nie gemischt.
Wichtig ist auch die Fassung. Die Gemeinden passen ihre Bau- und Zonenordnung bis spätestens 29. Februar 2028 an eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes an, die seit 1. März 2017 in Kraft ist. Bis dahin gelten in einer Gemeinde ohne angepasste Ordnung unter anderem die Bestimmungen über Ziffern, Abstände und Baulinien in der früheren Fassung (Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 14. September 2015, Abs. 1 und 2 PBG). Wir rechnen jede Parzelle nach der Fassung, die in ihrer Gemeinde gilt.
Wo steht was? Der Zonenplan zeigt die Zone, die Bau- und Zonenordnung die Masse, der Baulinienplan die Linien, die die Bebauung begrenzen. Die Grundstückprüfung legt sie für Ihre Parzelle übereinander. Was Sie darauf bauen dürfen, fasst Was darf ich auf meinem Grundstück bauen als Überblick zusammen.
Unterlagen
Wer die Bebaubarkeit selbst prüft, braucht sechs Unterlagen. Die Planunterlagen liegen bei der Gemeinde, die Rechte und Lasten beim Grundbuchamt.
Fehler vermeiden
So läuft der Check
Abgrenzung
Die Grundstückprüfung ist keine Baubewilligung und kein Vorentscheid der Gemeinde. Verbindlich sind der Nutzungsplan (Art. 21 Abs. 1 RPG) und der Entscheid der Baubehörde. Er ist auch keine Rechtsberatung: Wo eine Vorschrift Ihrer Gemeinde unklar ist, empfehlen wir die Rückfrage bei der Bauverwaltung.
Er ist ausserdem keine Bewertung. Was Ihre Immobilie wert sein könnte, zeigt die kostenlose Bewertung. Die steuerliche Bewertung ist wieder etwas Drittes: Für die Vermögenssteuer bewertet der Kanton Zürich Grundstücke nach Dienstanweisungen des Regierungsrates, teils schematisch nach einer Formel (§ 39 Abs. 3 StG ZH). Das ist kein Marktpreis und sagt nichts über die Bebaubarkeit.
Nach der Prüfung
Wer eine Reserve sieht, hat drei Wege. Sie behalten die Liegenschaft und entwickeln sie selbst, mit der Analyse als Grundlage für Architekt und Bank. Sie verkaufen diskret im Exklusivmandat ohne Inserat. Oder Sie verkaufen direkt an uns, wie es der Direktankauf bei uns beschreibt.
Wie viel Reserve noch ungenutzt ist, rechnen Sie mit dem Rechner für die Nutzungsreserve in drei Zahlen aus.
Häufige Fragen
Nur ausnahmsweise. Ausserhalb der Bauzone braucht es eine besondere Bewilligung: Der Zweck der Baute muss einen Standort ausserhalb der Bauzone erfordern, und es dürfen keine überwiegenden Interessen entgegenstehen (Art. 24 Abs. 1 RPG). Wann Land neu eingezont werden kann, erklärt die Seite Bauerwartungsland und Einzonung.
Die Zone steht im Zonenplan der Gemeinde. In der Grundstückprüfung sehen Sie sie mit Fläche und Gemeinde, sobald Sie Ihre Adresse eingegeben haben. Verbindlich ist der Nutzungsplan der Gemeinde (Art. 21 Abs. 1 RPG).
Nein. Der Bund legt die Grundsätze fest, die Raumplanung obliegt den Kantonen (Art. 75 Abs. 1 BV). Im Kanton Zürich gilt das Planungs- und Baugesetz, und die Gemeinden ordnen die Einzelheiten in ihrer Bau- und Zonenordnung (§ 49 PBG). Auch Bezeichnungen sind nicht einheitlich: Dieselbe Zonenbezeichnung kann in einem anderen Kanton etwas anderes meinen.
Nein. Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden (Art. 22 Abs. 1 RPG). Im Kanton Zürich gilt das unter anderem für den Neubau und die bauliche Veränderung von Gebäuden (§ 309 Abs. 1 lit. a PBG). Der Check zeigt vorher, womit Sie rechnen können.
Aus amtlichen Originalen von Gemeinde, Kanton und Bund. Jede Zeile im gelieferten Dokument trägt ihren Zustand (amtlich, hergeleitet, keine Vorgabe oder noch nicht erfasst) und den Beleg im Original.
Die Ergebnisse gehören Ihnen, mit Beleg für jede Zahl. Wie wir im Einzelnen gewichten, bleibt im Haus.
Die Grundstückprüfung sagt, was baurechtlich möglich ist. Die Bewertung für Ihre Immobilie ordnet dem Objekt eine Bandbreite zu und bezieht die Reserve ein. Der Check ist eine Grundlage der Bewertung, nicht ihr Ersatz.
Nein. Er ist eine Auswertung, kein Verkaufsauftrag. Was Sie mit dem Ergebnis tun, bleibt Ihre Sache.
Nein. Kein Inserat, kein Anruf bei Nachbarn oder Mietern. Rückruf auf Wunsch von neutraler Nummer.
Die Ansicht Ihrer Parzelle und das erste Gespräch sind kostenlos. Eine schriftliche Analyse können Sie bestellen, die Grundstücks-Akte im Shop ab CHF 99.
Geprüft von Hafid Yaacoubi, Gründer und Inhaber · Stand Oktober 2026