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Ablauf · Verkäufer und Käufer

Grundstück verkaufen: Ablauf in klaren Schritten.

Wer ein Grundstück oder eine Immobilie verkaufen will, durchläuft einen festen Ablauf: von der Adresse bis zum Eintrag im Grundbuch. Hier steht, was in welcher Reihenfolge geschieht, was das Gesetz verlangt und was wir für Sie übernehmen. Für Verkäufer und Käufer, nach Bundesrecht und Zürcher Recht.

Stadt und See vom Hang aus

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Verkaufen oder kaufen: Wählen Sie Ihre Seite. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen persönlich.

Für Eigentümer

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In zwei Schritten zur kostenlosen Beratung und Vorabklärung. Zuerst die Adresse, dann Ihre Angaben.

Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat

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Mehr brauchen wir nicht. Wer mag, ergänzt im nächsten Schritt die Liegenschaft und eine Rückrufzeit.

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Für Käufer und Investoren

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Grundstücke in Bauzonen, die wir vorgerechnet haben: Zone, Baufeld und Bestand. Gerundet, ohne Adressen.

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Auf einen Blick

Grundstück verkaufen in acht Schritten: der Ablauf im Überblick.

  1. 1 · AdresseParzelle sofort im Luftbild
  2. 2 · FaktenZone, Bestand, Reserve, Lasten
  3. 3 · WegDirektankauf oder Exklusivmandat
  4. 4 · VerhandlungGeprüfte Käufer und Angebote
  5. 5 · ReservationNur beurkundet bindend
  6. 6 · KaufvertragÖffentlich beurkundet
  7. 7 · BeurkundungTermin beim Notariat
  8. 8 · GrundbuchEintrag, dann Eigentum

Film · knapp 2 Minuten

Ein ganzes Leben. Ein Verkauf, Schritt für Schritt.

Ein Ehepaar verkauft nach vielen Jahren sein Haus. Der Film zeigt, wie ein Verkauf bei uns abläuft.

Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.

Wohnquartier am Zürichsee aus der Luft

Schritt 1 · Adresse

Adresse nennen: Ihre Parzelle sofort im Plan.

Geben Sie die Adresse in die kostenlose Grundstückprüfung ein: Sie sehen Ihre Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich. Daneben stehen Fläche, Zone und Gemeinde. Alles Weitere besprechen wir persönlich, nie per E-Mail.

Schritt 2 · Fakten

Fakten und Unterlagen: Was steht, was ist erlaubt?

Innert zwei Arbeitstagen wissen wir, was auf Ihrem Grundstück steht und was die Bauordnung zulässt: Zone, Baufeld, Bestand, Reserve, Rechte und Lasten. Die Grundzüge erklärt der Ratgeber zu den Regeln zur Bebauung, für unüberbautes Land die Seite Bauland verkaufen. Soll nur ein Teil verkauft werden, hilft Grundstück teilen.

Einen Grundbuchauszug erhält, wer ein Interesse glaubhaft macht (Art. 970 Abs. 1 ZGB); wir besorgen ihn mit Ihrer Vollmacht. Hilfreich sind Pläne, Baubewilligungen, Mietverträge und Angaben zur Hypothek.

Schritt 3 · Weg

Auftrag oder Direktankauf: Sie wählen den Weg.

Entweder kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt (Direktankauf bei uns). Oder wir vermitteln Ihr Grundstück an geprüfte Käufer, als Verkauf ohne Inserat im exklusiven Verkaufsmandat. Möchten Sie das Land behalten, prüfen Sie Baurecht statt Verkauf.

Ein Verkaufsmandat ist rechtlich in der Regel ein Mäklervertrag (Art. 412 Abs. 1 OR). Das Honorar ist verdient, sobald der Vertrag infolge unserer Vermittlung zustande kommt (Art. 413 Abs. 1 OR); ein unverhältnismässig hoher Mäklerlohn lässt sich gerichtlich herabsetzen (Art. 417 OR). Höhe und Laufzeit legen wir vor der Unterschrift offen.

Schritt 4 · Verhandlung

Verhandlung: Käufer, Angebote und Vorkaufsrechte.

Geprüfte Käufer erhalten das Dossier erst nach unterzeichneter Vertraulichkeit. Besichtigungen und Angebote geben Sie frei.

Verkaufen Sie einen Miteigentumsanteil, haben die anderen Miteigentümer ein Vorkaufsrecht (Art. 682 Abs. 1 ZGB); beim Stockwerkeigentum gilt es nur, wenn es vereinbart ist (Art. 712c Abs. 1 ZGB). Sie müssen die Berechtigten über Abschluss und Inhalt des Kaufvertrags informieren; sie können das Recht innert drei Monaten ab Kenntnis ausüben (Art. 681a Abs. 1 und 2 ZGB). Mieter bleiben: Das Mietverhältnis geht auf den Käufer über (Art. 261 Abs. 1 OR). Mehr zum Hausverkauf Schritt für Schritt, bei Erben unter Geerbte Liegenschaft verkaufen.

Schritt 5 · Reservation

Reservationsvertrag beim Grundstück: wann er bindet.

Eine Reservation soll das Grundstück freihalten, während Finanzierung und Unterlagen geprüft werden. Zum Abschluss des Kaufvertrags verpflichten kann sie nur, wenn sie öffentlich beurkundet ist: Vorverträge brauchen die Beurkundung zu ihrer Gültigkeit (Art. 22 Abs. 2 und Art. 216 Abs. 2 OR).

Der Formzwang erfasst auch eine Anzahlung, die bei Rücktritt verfällt und so zum Kauf drängt. Ohne Beurkundung ist ein solcher Vorvertrag nichtig, und eine geleistete Anzahlung lässt sich zurückfordern (Art. 62 Abs. 2 OR; Bundesgericht, Urteil 4A_109/2018 vom 8. November 2018, E. 3 und 4.2). Formfrei bleibt, was nur den Aufwand ersetzt, den eine Seite im Vertrauen auf den Kauf hatte (E. 3.1).

Schritt 6 · Kaufvertrag

Kaufvertrag für ein Grundstück in der Schweiz: Form und Inhalt.

Der Kaufvertrag nennt Parteien, Grundstück, Preis, Zahlung, Übernahmezeitpunkt und Gewährleistung. Gültig ist er nur mit öffentlicher Beurkundung (Art. 216 Abs. 1 OR; Art. 657 Abs. 1 ZGB). Ist ein Übernahmezeitpunkt vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr vermutungsweise erst dann auf den Käufer über (Art. 220 OR).

Gibt der Vertrag ein Mass an, haften Sie dafür, sofern nichts anderes vereinbart ist (Art. 219 Abs. 1 OR). Seit 1. Januar 2026 gilt: Mängel rügt der Käufer innert 60 Tagen, versteckte Mängel innert 60 Tagen nach ihrer Entdeckung, und die Ansprüche verjähren fünf Jahre nach dem Erwerb des Eigentums (Art. 219a Abs. 1 und 3 OR). Auf einen Haftungsausschluss kann sich nicht berufen, wer Mängel arglistig verschwiegen hat (Art. 199 OR).

Schritt 7 · Beurkundung

Beurkundung beim Hausverkauf: der Termin im Notariat.

Im Kanton Zürich beurkundet das Notariat und führt zugleich das Grundbuch (§ 1 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 und lit. b NotG ZH). Termin, Zahlung und Hypothekenablösung stimmen wir mit Notariat, Käufer und Bank ab.

Die Hypothek des Verkäufers wird meist abgelöst. Soll ein Grundpfand gelöscht werden, braucht es die schriftliche Erklärung der Berechtigten (Art. 964 Abs. 1 ZGB). Das Grundbuchamt verlangt den Nachweis, dass die erforderliche Form erfüllt ist (Art. 965 Abs. 3 ZGB): den beurkundeten Vertrag.

Übergabe der Hausschlüssel vor einem Einfamilienhaus

Schritt 8 · Grundbuch

Eigentumsübertragung und Grundbucheintrag: wann das Eigentum übergeht.

Zum Erwerb des Grundeigentums braucht es die Eintragung in das Grundbuch (Art. 656 Abs. 1 ZGB). Die Anmeldung wird ohne Aufschub in das Tagebuch eingeschrieben (Art. 948 Abs. 1 ZGB); sind die gesetzlichen Ausweise beigefügt, wirkt die Eintragung auf diesen Zeitpunkt zurück (Art. 972 Abs. 2 ZGB).

Wie lange der Eintrag dauert, hängt vom Grundbuchamt und von vollständigen Unterlagen ab. Die Übergabe von Schlüsseln und Zählerständen folgt zum vereinbarten Zeitpunkt.

Kosten und Steuern

Kosten und Steuern im Kanton Zürich: was beim Verkauf anfällt.

Die politischen Gemeinden erheben die Grundstückgewinnsteuer (§ 205 StG ZH) auf dem Gewinn bei Handänderungen (§ 216 Abs. 1 StG ZH); steuerpflichtig ist der Veräusserer (§ 217 StG ZH), der innert 30 Tagen nach der Handänderung eine Steuererklärung einreicht (§ 226 StG ZH). Für Grundsteuern hat die Gemeinde ein gesetzliches Pfandrecht am Grundstück (§ 208 StG ZH). Eine Handänderungssteuer erhebt der Kanton Zürich seit 2005 nicht mehr (§§ 227 bis 233 StG ZH aufgehoben).

Aufgeschoben wird die Steuer beim Verkauf einer dauernd und ausschliesslich selbst genutzten Wohnliegenschaft, wenn der Erlös innert angemessener Frist in eine gleich genutzte Ersatzliegenschaft in der Schweiz fliesst (Art. 12 Abs. 3 lit. e StHG; § 216 Abs. 3 lit. i StG ZH). Mehr dazu unter Grundstückgewinnsteuer und Verkaufskosten. Verbindlich rechnet die Gemeinde; Steuerberatung leisten wir nicht.

Besprechungstisch mit Plänen

Für Käufer · Suchmandat

Suchmandat: Ihr Auftrag an uns.

Sie beschreiben Region, Fläche, Zone, Objektart, Bestand und Budget. Wir gleichen Ihr Profil mit unseren Mandaten, unserem Bestand und unserem Kreis von Eigentümern ab, die diskret verkaufen möchten. Mehr zum Suchmandat für Käufer.

Für Käufer · Finanzierung

Finanzierungsnachweis: Prüfung vor dem Zugang.

Eine Person prüft Ihre Anfrage, einen automatischen Zugang gibt es nicht. Wir brauchen einen Finanzierungsnachweis oder die Bestätigung Ihrer Mittel. Danach erhalten Sie Ihren geschützten Käufer-Zugang mit Suchprofil und zugeteilten Objekten.

Personen im Ausland brauchen für den Erwerb von Grundstücken grundsätzlich eine Bewilligung der kantonalen Behörde (Art. 2 Abs. 1 BewG); Ausnahmen gelten etwa für Betriebsstätten und die eigene Hauptwohnung (Art. 2 Abs. 2 lit. a und b BewG).

Für Käufer · Vertraulichkeit

Vertraulichkeit: Zuerst Eckdaten, dann die Adresse.

Passt ein Objekt, erhalten Sie zuerst nur Region und Eckdaten. Adresse und Unterlagen nennen wir erst nach unterzeichneter Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA), mit Konkurrenzausschluss, der auch die Person hinter einer Firma bindet.

Für Käufer · Dossier

Dossier und Besichtigung: alles in einer Datei.

Das Dossier vereint Exposé, die Berechnung der möglichen Fläche und alle amtlichen Originale. Besichtigt wird nach Freigabe der Eigentümerschaft. Mieter müssen Besichtigungen für den Verkauf dulden, soweit sie nötig sind, und der Vermieter zeigt sie rechtzeitig an (Art. 257h Abs. 2 und 3 OR).

Für Käufer · Angebot

Angebot und Absichtserklärung: verbindlich wird es beim Notar.

Sie geben Absichtserklärung (LOI) und Angebot ab, wir verhandeln für beide Seiten sauber. Verpflichtet eine Absichtserklärung zum Kauf, ist sie ein Vorvertrag und braucht die öffentliche Beurkundung (Art. 22 Abs. 2 und Art. 216 Abs. 2 OR). Reservation und Kaufvertrag laufen wie oben beschrieben.

Für Käufer · Beurkundung

Beurkundung und Eigentum: der Notartermin für Käufer.

Käufer und Verkäufer unterzeichnen den Kaufvertrag beim Notariat. Eigentümer werden Sie mit der Eintragung im Grundbuch (Art. 656 Abs. 1 ZGB). Termin und Finanzierung stimmen wir mit Ihrer Bank ab.

In Ihrem Kanton

Ihre Gemeinde, Ihr Kanton.

Was in Ihrer Gemeinde gebaut werden darf, wie viele Grundstücke es dort gibt und wie ein Verkauf ohne Inserat abläuft: zusammengestellt je Kanton und Gemeinde.

Kanton Zürich

Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich

Alle Gemeinden des Kantons mit ihren Ortschaften, Zonen und Zahlen, dazu das Vorgehen für einen diskreten Verkauf vor Ort.

Grundstück verkaufen im Kanton Zürich →

Häufige Fragen

Was uns Verkäufer und Käufer zum Ablauf fragen.

Wie lange dauert ein Grundstückverkauf bis zum Grundbucheintrag?

Eine feste Dauer sagen wir nicht zu. Sie hängt von Käuferkreis, Finanzierung, Vorkaufsrechten und Terminen ab. Ist die Anmeldung vollständig, wirkt der Eintrag auf ihre Einschreibung im Tagebuch zurück (Art. 972 Abs. 2 ZGB).

Braucht es für den Verkauf eines Grundstücks einen Notar?

Ja. Der Kaufvertrag ist nur mit öffentlicher Beurkundung gültig (Art. 216 Abs. 1 OR; Art. 657 Abs. 1 ZGB). Im Kanton Zürich übernimmt das Notariat diese Aufgabe (§ 1 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 NotG ZH).

Ist eine Reservation verbindlich?

Zum Kauf verpflichtet sie nur mit öffentlicher Beurkundung (Art. 216 Abs. 2 OR). Eine Anzahlung, die ohne Beurkundung zum Kauf drängt, kann in der Regel zurückgefordert werden (Art. 62 Abs. 2 OR).

Wann geht das Eigentum auf den Käufer über?

Mit der Eintragung im Grundbuch (Art. 656 Abs. 1 ZGB), nicht mit der Unterschrift. Nutzen und Gefahr gehen vermutungsweise mit dem vereinbarten Übernahmezeitpunkt über (Art. 220 OR).

Was geschieht mit den Mietern?

Das Mietverhältnis geht auf den Käufer über (Art. 261 Abs. 1 OR). Früher, als es der Mietvertrag erlaubt, kann er bei Wohn- und Geschäftsräumen nur wegen dringenden Eigenbedarfs kündigen, mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin (Art. 261 Abs. 2 lit. a OR).

Gibt es Vorkaufsrechte?

Möglich, etwa unter Miteigentümern (Art. 682 Abs. 1 ZGB) oder vertraglich vereinbart, oft im Grundbuch vorgemerkt. Der Verkäufer informiert die Berechtigten über den Vertrag, sie haben drei Monate ab Kenntnis (Art. 681a Abs. 1 und 2 ZGB; Art. 216d Abs. 1 und Art. 216e OR). Wir klären das vor der Vermarktung.

Hafte ich nach dem Verkauf für Mängel?

Grundsätzlich ja, soweit der Vertrag die Gewährleistung nicht wirksam ausschliesst. Die Rügefrist beträgt 60 Tage, die Ansprüche verjähren nach fünf Jahren (Art. 219a Abs. 1 und 3 OR). Ein Haftungsausschluss gilt nicht, wenn Sie Mängel arglistig verschwiegen haben (Art. 199 OR).

Was kostet der Verkauf, und welche Steuer fällt an?

Im Kanton Zürich schuldet der Veräusserer die Grundstückgewinnsteuer (§ 217 StG ZH); eine Handänderungssteuer gibt es nicht mehr. Unser Honorar im Exklusivmandat ist erst bei Erfolg geschuldet (Art. 413 Abs. 1 OR). Vorab erhalten Sie eine kostenlose Bewertung.

Geprüft von Hafid Yaacoubi, Gründer und Inhaber · Stand Oktober 2026