Was kostet es, eine Liegenschaft in Zürich zu verkaufen?
Erstes Gespräch und Grundstückprüfung sind kostenlos. Im Exklusivmandat fällt ein Erfolgshonorar an; beim Direktankauf gibt es kein Honorar. Dazu kommen die Gebühren von Notariat und Grundbuch und die Grundstückgewinnsteuer der Gemeinde (§ 205 StG ZH). Eine Handänderungssteuer erhebt der Kanton Zürich nicht mehr (§§ 227 bis 233 StG ZH aufgehoben). Alle Posten stehen in Ihrer Rechnung.
Was geschieht beim Verkauf mit einer im Grundbuch angemerkten Mehrwertabgabe?
Eine rechtskräftig festgesetzte Mehrwertabgabe ist im Grundbuch angemerkt (§ 7 Abs. 3 MAG). Fällig wird die kantonale Abgabe bei einer Überbauung mit der Baufreigabe, bei einem Verkauf mit dem Übergang des Eigentums auf den Käufer (§ 10 Abs. 1 und 3 MAG). Erbgang, Erbvorbezug, güterrechtliche Auseinandersetzung und Schenkung gelten dabei nicht als Veräusserung. Eine kommunale Abgabe aus einer Auf- oder Umzonung, wie sie die Stadt Zürich erhebt (Art. 81d BZO), wird beim Verkauf dagegen nicht fällig: Die Abgabepflicht geht auf den Käufer über, fällig wird sie erst mit der Baufreigabe (§ 20 Abs. 3 mit § 6 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 MAG).
Ist eine Zusage per Handschlag oder E-Mail verbindlich?
Beim Grundstück nicht. Der Kaufvertrag ist nur mit öffentlicher Beurkundung gültig (Art. 216 Abs. 1 OR). Dasselbe gilt für Vorverträge und für Verträge, die ein Vorkaufs-, Kaufs- oder Rückkaufsrecht begründen (Art. 216 Abs. 2 OR). Darum prüfen wir Finanzierungsnachweis und Bedingungen jedes Angebots, bevor der Termin beim Notariat steht.
Wann muss ich die Grundstückgewinnsteuer deklarieren?
Innert 30 Tagen nach der Handänderung reichen Sie dem Gemeindesteueramt eine Steuererklärung ein; die Frist ist erstreckbar (§ 226 StG ZH). Eingeschätzt wird die Steuer vom Gemeindevorstand oder einer von ihm gewählten Kommission (§ 210 Abs. 1 StG ZH). Verkaufspreis, Erwerbspreis und anrechenbare Aufwendungen stellen wir mit Ihnen schon vor dem Notartermin zusammen.
Ich habe meine Liegenschaft vor über 20 Jahren gekauft. Was gilt?
Zwei Regeln helfen. Liegt die massgebende Handänderung mehr als 20 Jahre zurück, dürfen Sie den Wert anrechnen, den das Grundstück vor 20 Jahren hatte (§ 220 Abs. 2 StG ZH). Und ab vollen 20 Jahren Besitz ermässigt sich die Steuer um 50 Prozent (§ 225 Abs. 3 StG ZH). Beides rechnen wir in Ihren Nettoerlös ein.
Kann ein Käufer aus dem Ausland meine Liegenschaft kaufen?
Personen im Ausland brauchen eine Bewilligung der kantonalen Behörde (Art. 2 Abs. 1 BewG), etwa Gesellschaften mit statutarischem oder tatsächlichem Sitz im Ausland (Art. 5 Abs. 1 lit. b BewG). Bewilligungsfrei ist ein Grundstück, das als ständige Betriebsstätte für Gewerbe, Handwerk oder einen freien Beruf dient, nicht aber vermieteter Wohnraum (Art. 2 Abs. 2 lit. a BewG, Art. 3 BewV), sowie die Hauptwohnung einer natürlichen Person an ihrem rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitz (Art. 2 Abs. 2 lit. b BewG).
Erfahren meine Mieter vom Verkauf?
Erst, wenn Sie es möchten oder wenn ein Käufer vermietete Räume besichtigen soll. Solche Besichtigungen müssen Ihre Mieter gestatten, soweit sie für den Verkauf nötig sind; Sie zeigen sie ihnen rechtzeitig an (Art. 257h Abs. 2 und 3 OR). Der Mietvertrag geht mit dem Eigentum auf den Käufer über (Art. 261 Abs. 1 OR). Wann und wie Sie informieren, besprechen wir gemeinsam.
Kann ich in Zürich ohne Inserat verkaufen?
Ja. Ohne Inserat heisst bei uns: kein Portal, keine Adresse im Netz und Besichtigungen nur nach Ihrer Freigabe. Eingetragen wird der Eigentumswechsel trotzdem wie jeder andere im Grundbuch (Art. 656 Abs. 1 ZGB). Wie das im Einzelnen geht, zeigt Off Market Immobilien verkaufen.
Wer bezahlt den Makler, und wann ist das Honorar geschuldet?
Unser Honorar zahlt immer nur eine Seite, nie beide. Wer es trägt, legen wir im Mandat offen fest. Ein Mäkler, der vertragswidrig auch für die Gegenseite tätig ist oder sich von ihr entgegen Treu und Glauben ebenfalls Lohn versprechen lässt, verliert seinen Anspruch auf Lohn und Ersatz (Art. 415 OR). Geschuldet ist es erst, wenn der Kaufvertrag infolge unserer Vermittlung zustande kommt (Art. 413 Abs. 1 OR). Bei der Grundstückgewinnsteuer ist eine übliche Mäklerprovision als Aufwendung anrechenbar (§ 221 Abs. 1 lit. c StG ZH).