Mehr Fläche erlaubt als gebaut
Die Bauordnung lässt deutlich mehr zu, als heute steht, etwa auf einem Einfamilienhaus-Grundstück in einer Zone mit drei oder vier Geschossen.
Nutzungsreserve berechnen →Projektentwicklung
Projektentwicklung heisst, aus einem Grundstück ein Vorhaben zu machen, das sich bewilligen, bauen und verkaufen oder halten lässt. Wir rechnen das Potenzial für Grundstücke in der ganzen Schweiz, prüfen den Weg und begleiten Eigentümer bis zum Entscheid: selbst entwickeln, an einen Projektentwickler verkaufen oder Land gegen Wohnung. Selbst bauen wir nicht.

Projektentwicklung
Zuerst die Adresse, dann Ihre Angaben. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Begriff
Projektentwicklung verbindet Grundstück, Recht, Planung und Markt: Was darf gebaut werden, was wird gebraucht, was kostet es, und wer kauft oder mietet es am Ende? Erst wenn alle vier Antworten zusammenpassen, entsteht ein Projekt, das sich finanzieren lässt.
Ein Projektentwickler kauft dafür Land oder ältere Liegenschaften, plant mit Architekten, holt die Bewilligung ein und verkauft danach Wohnungen im Stockwerkeigentum oder das ganze Projekt an einen Anleger. Wie Projektentwickler entscheiden, beschreibt die Seite Käufergruppen: Projektentwickler.
Für Eigentümer stellt sich eine andere Frage: Lohnt es sich, selbst zu entwickeln, oder ist der Verkauf an einen Entwickler der bessere Weg? Diese Frage beantworten wir mit Zahlen, bevor jemand plant.
Ablauf
Jede Phase endet mit einem Entscheid. Wer in der ersten Phase sorgfältig rechnet, verliert in den späteren weniger Zeit.
Schnellverfahren
Oft beginnt eine Projektentwicklung mit langen Abklärungen, bevor feststeht, ob sich das Grundstück überhaupt eignet. Im Schnellverfahren drehen wir die Reihenfolge um: Zuerst rechnen wir, was die Bauordnung zulässt und welche Hauptnutzfläche daraus entsteht, in Szenarien mit Bandbreite. Das geht schnell, weil wir Zone, Bestand und die Masse der Bauordnung für die meisten Grundstücke der Deutschschweiz aus den amtlichen Unterlagen bereits aufbereitet haben; was fehlt, weisen wir als offen aus.
Erst wenn die Zahlen tragen, folgen Konzept, Varianten und die Wahl des Wegs. Die Grundlage ist die Machbarkeitsstudie fürs Grundstück für CHF 1'900 aus unserem Shop für Analysen; die Unterlagen zur Projektentwicklung im Schnellverfahren enthält das Gesamtdossier für CHF 5'000.
Anzeichen
Die Bauordnung lässt deutlich mehr zu, als heute steht, etwa auf einem Einfamilienhaus-Grundstück in einer Zone mit drei oder vier Geschossen.
Nutzungsreserve berechnen →Gebäude, deren Erneuerung viel kostet, sind oft Kandidaten für einen Ersatzneubau; manchmal genügt eine Aufstockung.
Ersatzneubau und Verdichtung →Ab einer gewissen Fläche kann die Bauordnung Arealüberbauungen mit eigenen Regeln zulassen; die Mindestarealfläche legt die Gemeinde fest (§ 69 PBG).
Zwei oder drei Parzellen zusammen ergeben oft ein besseres Baufeld als jede allein, wie im Bild darunter.
Gemeinsam entwickeln
Wo drei Eigentümer gemeinsam entwickeln, entsteht oft ein ruhigeres und grösseres Baufeld als auf drei einzelnen Grundstücken.


Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.
Kosten und Risiko
Kosten entstehen, lange bevor gebaut wird: Architektur und Fachplanung, Abklärungen zu Baugrund und Lärm, Gebühren für Vorentscheid und Bewilligung, Finanzierung und Zeit. Wer selbst entwickelt, trägt diese Kosten und das Risiko, dass ein Projekt anders bewilligt wird als geplant.
Wer an einen Projektentwickler verkauft, gibt dieses Risiko ab, verzichtet aber auf einen Teil der Marge. Dazwischen liegen Wege wie der Verkauf mit Bedingung oder Land gegen Wohnung. Feste Beträge nennen wir nicht, weil sie von Grundstück, Grösse und Weg abhängen; die Grobkosten des Baus zeigt die Machbarkeitsstudie aus dem Shop für Analysen mit Bandbreite.
Dauer
Die Planung selbst dauert je nach Grösse unterschiedlich lange. Danach zählen die Fristen der Behörden: Im Kanton Zürich entscheiden sie innert zwei Monaten seit der Vorprüfung, bei der erstmaligen Beurteilung von Neubau- und grösseren Umbauvorhaben innert vier Monaten (§ 319 Abs. 1 PBG). Rechtsmittel können das Verfahren verlängern.
Eine Bewilligung erlischt nach drei Jahren, wenn nicht vorher mit der Ausführung begonnen worden ist; bei Neubauten gilt der Aushub oder der Abbruch einer bestehenden Baute als Baubeginn (§ 322 Abs. 1 PBG). Wer ein bewilligtes Projekt kauft, prüft darum dieses Datum.
Sind Wohnungen vermietet, kommen die Fristen des Mietrechts dazu: Mieter können eine Erstreckung verlangen, wenn die Beendigung der Miete für sie eine Härte zur Folge hätte, die durch die Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen wäre (Art. 272 Abs. 1 OR).
Für Eigentümer
Sie behalten das Grundstück, beauftragen Planung und Bau und tragen Kosten und Risiko. Am Ende gehört Ihnen das Ergebnis, zum Vermieten oder Verkaufen. Wer Kosten und Risiko teilen will, entwickelt mit einem Partner, etwa in einem Joint Venture: Sie bringen das Grundstück ein, der Partner Planung und Finanzierung; wie Gewinn und Risiko verteilt werden, regelt ein Vertrag.
Der Käufer übernimmt Planung, Bewilligung und Risiko. Der Kauf kann an eine Bedingung geknüpft werden, etwa an die Baubewilligung.
Art. 151 Abs. 1 OR
Angebot prüfen →Sie bringen das Grundstück ein und erhalten eine Wohnung im Neubau, oder Sie geben es im Baurecht ab: Jemand erhält das Recht, auf Ihrem Boden ein Bauwerk zu errichten.
Art. 779 Abs. 1 ZGB
Land gegen Wohnung →Recht
Gebaut wird in der Bauzone. Bauzonen sind so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen (Art. 15 Abs. 1 RPG). Land ist erschlossen, wenn die für die betreffende Nutzung hinreichende Zufahrt besteht und die erforderlichen Wasser-, Energie- sowie Abwasserleitungen so nahe heranführen, dass ein Anschluss ohne erheblichen Aufwand möglich ist (Art. 19 Abs. 1 RPG).
Im Kanton Zürich erlässt jede Gemeinde eine Bau- und Zonenordnung (§ 45 Abs. 1 PBG), die die zulässige bauliche Nutzung durch Bestimmungen über Ausnützung, Bauweise und Nutzweise näher ordnen kann (§ 49 Abs. 1 PBG). Für neue Gebäude und die bauliche Veränderung bestehender braucht es die baurechtliche Bewilligung (§ 309 Abs. 1 lit. a PBG).
Für bestehende Bauten, die heutigen Bauvorschriften widersprechen, gelten eigene Regeln für Umbau und Erweiterung; überwiegende öffentliche oder nachbarliche Interessen dürfen nicht entgegenstehen, und für neue oder weiter gehende Abweichungen braucht es eine Ausnahmebewilligung (§ 357 Abs. 1 PBG). Ob ein Projekt bewilligt wird, entscheidet die Baubehörde; wir stellen keine Bewilligung in Aussicht.
Aus Sicht des Käufers
Wie viel Hauptnutzfläche im Baufeld tatsächlich Platz findet, nicht nur, was die Ziffer erlaubt.
Ob das Projekt in der Regelbauweise möglich ist oder einen Gestaltungsplan braucht.
Dienstbarkeiten, vorgemerkte Vorkaufs- oder Kaufsrechte und Anmerkungen im Grundbuch.
Art. 959 Abs. 1 ZGB
Ob Mietverhältnisse bestehen und wie viel Zeit ihre Beendigung braucht.
Zufahrt, Leitungen, Baugrund und mögliche Belastungen des Bodens.
Wer das Ergebnis kauft oder mietet und welche Wohnungen in der Gemeinde gesucht sind.
Verkauf an Entwickler
Der Kauf kann an eine Bedingung geknüpft werden, etwa an eine rechtskräftige Baubewilligung (Art. 151 Abs. 1 OR). Ein Kaufsrecht, mit dem sich der Entwickler das Grundstück sichert, braucht die öffentliche Beurkundung (Art. 216 Abs. 2 OR), ebenso der Kaufvertrag selbst (Art. 216 Abs. 1 OR).
Besteht ein Vorkaufsrecht, muss der Verkäufer die Berechtigten über Abschluss und Inhalt des Kaufvertrags in Kenntnis setzen (Art. 216d Abs. 1 OR); sie haben ab Kenntnis drei Monate Zeit, es auszuüben (Art. 216e OR).
Liegt Ihnen bereits ein Angebot vor, rechnen wir es zurück: Angebot eines Bauträgers prüfen. Wer lieber gar keinen Käufer suchen möchte, wählt den Direktankauf durch uns. Im Exklusivmandat stellen wir das Grundstück diskret und ohne Inserat geprüften Projektentwicklern vor.
Film · gut 100 Sekunden
Was auf einem Grundstück gebaut werden darf, Szenarien mit Hauptnutzfläche als Bandbreite und ein Analysebeispiel aus Zürich, maskiert.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Häufige Fragen
Er kauft Land oder ältere Liegenschaften, plant mit Architekten, holt die Bewilligung ein und verkauft danach Wohnungen oder das ganze Projekt. Wie er rechnet, steht unter Projektentwickler erklärt.
Fünf: Potenzial, Konzept und Varianten, Vorprojekt und Vorentscheid, Bauprojekt und Bewilligung, schliesslich Verkauf, Bau oder Halten.
Das hängt von Grundstück, Grösse und Weg ab. Den ersten Schritt, das Potenzial, rechnet die Machbarkeitsstudie aus unserem Shop für CHF 1'900; die Unterlagen zur Projektentwicklung im Schnellverfahren enthält das Gesamtdossier für CHF 5'000. Planung und Bewilligung durch ein Architekturbüro bezahlt, wer entwickelt.
Das hängt vom Projekt ab. Feste Fristen hat das Verfahren: Im Kanton Zürich entscheiden die Behörden innert zwei bzw. vier Monaten seit der Vorprüfung (§ 319 Abs. 1 PBG), und eine Bewilligung erlischt nach drei Jahren ohne Baubeginn (§ 322 Abs. 1 PBG).
Ja, etwa mit Land gegen Wohnung: Sie bringen das Grundstück ein und erhalten eine Wohnung im Neubau. Oder Sie geben das Land im Baurecht ab (Art. 779 Abs. 1 ZGB).
Wir rechnen zuerst das Potenzial in Szenarien mit Bandbreite, bevor jemand plant. Erst wenn die Zahlen tragen, folgen Konzept und die Wahl des Wegs.
Sie ist der sinnvolle erste Schritt, weil sie zeigt, ob sich eine Projektentwicklung lohnt. Anfragen können Sie sie über den Shop oder die Seite Machbarkeitsstudie.
Wer entwickelt. Verkaufen Sie an einen Projektentwickler, trägt er das Risiko der Bewilligung, meist zu einem Preis, der dieses Risiko berücksichtigt. Mit einer Bedingung im Kaufvertrag lässt es sich aufteilen (Art. 151 Abs. 1 OR).
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Geprüft von Hafid Yaacoubi, Gründer und Inhaber · Stand Oktober 2026