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Baurecht oder Verkauf

Baurecht oder verkaufen: was Ihr Land Ihnen bringt.

Beim Verkauf geht das Eigentum auf den Käufer über, Sie erhalten den Preis. Im Baurecht bleibt das Land Ihres: Ein anderer baut darauf und bezahlt Ihnen einen Baurechtszins, als selbständiges Baurecht höchstens 100 Jahre lang, danach fallen die Bauten gegen Entschädigung an Sie. Was besser passt, hängt von Kapitalbedarf, Familie und Steuern ab.

Pläne und ein Modell zweier Wohnhäuser auf einem Tisch, dahinter Zürich

Baurecht oder Verkauf

Sprechen wir über Ihr Grundstück.

Adresse und Erreichbarkeit genügen. Wir rechnen, was auf Ihrem Grundstück gebaut werden darf, und zeigen Ihnen beide Wege. Ein erstes Gespräch ist unverbindlich und bleibt unter uns.

Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat

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Der Begriff

Was ist ein Baurecht?

Ein Baurecht ist in der Schweiz eine Dienstbarkeit: Ihr Grundstück wird mit dem Recht belastet, dass jemand auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk errichten oder beibehalten darf (Art. 779 Abs. 1 ZGB). Der Boden gehört weiter Ihnen. Das Bauwerk kann einen eigenen Eigentümer haben, wenn sein Bestand als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist (Art. 675 Abs. 1 ZGB).

Das Recht ist, wenn nichts anderes vereinbart wird, übertragbar und vererblich (Art. 779 Abs. 2 ZGB). Ist das Baurecht selbständig und dauernd, kann es als eigenes Grundstück ins Grundbuch aufgenommen werden (Art. 779 Abs. 3 ZGB). Dafür muss es unter anderem auf wenigstens 30 Jahre begründet sein (Art. 655 Abs. 3 Ziff. 2 ZGB), als selbständiges Recht darf es höchstens 100 Jahre dauern (Art. 779l Abs. 1 ZGB).

Ein Grundstück, zwei Eigentümer

Boden und Bauwerk gehören verschiedenen Personen.

Bodenbleibt Ihr EigentumBauwerkEigentum des BauberechtigtenBAURECHT (DIENSTBARKEIT)BaurechtszinsjährlichSIEGrundeigentümerbehalten das Landerhalten den ZinsNach Ablauf fällt das Bauwerk an den Grundeigentümer, gegen angemessene Entschädigung
SchemaBaurecht, ohne Massstab
Der Boden bleibt Ihr Eigentum, das Bauwerk gehört dem Bauberechtigten. Dafür zahlt er Ihnen den Baurechtszins.

Was gebaut werden darf, bestimmt die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Wie gebaut wird, steht im Baurechtsvertrag: Lage, Gestalt, Ausdehnung und Zweck der Bauten sowie die Benutzung nicht überbauter Flächen sind für jeden Erwerber des Baurechts und des belasteten Grundstücks verbindlich (Art. 779b Abs. 1 ZGB).

Wir rechnen für Ihre Parzelle, was darauf gebaut werden darf. Das ist die Grundlage jedes Vergleichs, auch für die Frage, was auf Ihrem Grundstück erlaubt ist.

Der Vergleich

Verkauf und Baurecht Zeile für Zeile.

Dieselbe Parzelle, zwei Wege. Die Tabelle zeigt, was jeweils gilt und welcher Artikel es regelt.

VerkaufBaurecht
Eigentum am Bodengeht mit dem Eintrag im Grundbuch auf den Käufer über (Art. 656 Abs. 1 ZGB)bleibt bei Ihnen, der Bauberechtigte erhält ein Recht am Boden (Art. 779 Abs. 1 ZGB)
Formöffentliche Beurkundung (Art. 216 Abs. 1 OR)öffentliche Beurkundung (Art. 779a Abs. 1 ZGB)
EinnahmenKaufpreis nach VertragBaurechtszins, im Vertrag vereinbart
Dauerendgültigals selbständiges Recht höchstens 100 Jahre, Verlängerung möglich (Art. 779l ZGB)
Sicherheitder bezahlte KaufpreisAnspruch auf ein Pfandrecht für den Zins, höchstens drei Jahresleistungen (Art. 779i Abs. 1 ZGB)
SteuerGrundstückgewinnsteuer auf dem Gewinn (Art. 12 Abs. 1 StHG, § 216 Abs. 1 StG)Baurechtszins als Einkommen (Art. 21 Abs. 1 lit. c DBG, § 21 Abs. 1 lit. c StG)
Am Endeabgeschlossen, das Eigentum ist übertragenHeimfall der Bauwerke gegen angemessene Entschädigung (Art. 779c und 779d ZGB)
Nachfolgedas Geld wird vererbtLand und Vertrag werden vererbt, die Bestimmungen über Inhalt und Umfang binden auch spätere Erwerber (Art. 779b Abs. 1 ZGB)

Der Geldfluss

Einmal viel oder lange regelmässig.

Beginn30 Jahre100 JahreVERKAUFKaufpreis, einmalDas Eigentum geht auf den Käufer überBAURECHTBaurechtszins, jährlichEntschädigung beim Heimfall (Sie zahlen)danach gehören Ihnen Land und Bauwerk
SchemaGeldfluss, ohne Zahlen
Gestrichelt: Beginn, 30 Jahre als kürzeste Dauer für ein eigenes Grundstück im Grundbuch, 100 Jahre als Höchstdauer. Die Balken zeigen die Richtung des Geldes, nicht die Höhe.

Der Verkauf bringt den ganzen Betrag sofort, das Baurecht verteilt die Einnahmen über Jahrzehnte. Am Ende verlangt das Baurecht auch eine Zahlung von Ihnen: Beim Heimfall leistet der Grundeigentümer dem bisherigen Bauberechtigten für die heimfallenden Bauwerke eine angemessene Entschädigung (Art. 779d Abs. 1 ZGB). Dafür gehören Ihnen dann Land und Gebäude.

Höhe und Anpassung des Zinses vereinbaren die Parteien im Vertrag. Für die Entschädigung verlangt das Gesetz, dass sie angemessen ist (Art. 779d Abs. 1 ZGB); wie sie bemessen wird, legen Baurechtsverträge in der Regel genauer fest. Die Grundlage jeder Rechnung ist, was auf Ihrem Grundstück gebaut werden darf. Das rechnen wir für Sie, die erste Einschätzung im Gespräch ist kostenlos.

Schematische Darstellung ohne Zahlen. Höhe und Anpassung des Zinses vereinbaren die Parteien, die Entschädigung muss angemessen sein.

Der Ablauf

So entsteht ein Baurecht.

  1. 01 · RechnenWas auf dem Grundstück gebaut werden darf, bestimmt Zins und Interessenten. Wir rechnen das nach der Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde.
  2. 02 · VertragDauer, Zins und seine Anpassung, Lage und Zweck der Bauten, Heimfall und Entschädigung stehen im Baurechtsvertrag. Seine Bestimmungen über Inhalt und Umfang binden jeden Erwerber (Art. 779b Abs. 1 ZGB).
  3. 03 · BeurkundungDas Rechtsgeschäft über die Errichtung eines Baurechts gilt nur mit öffentlicher Beurkundung. Sollen Zins und weitere Bestimmungen im Grundbuch vorgemerkt werden, gilt das auch für sie (Art. 779a Abs. 1 und 2 ZGB).
  4. 04 · GrundbuchDingliche Rechte entstehen mit der Eintragung im Hauptbuch (Art. 972 Abs. 1 ZGB). Ein selbständiges und dauerndes Baurecht kann als eigenes Grundstück aufgenommen werden (Art. 779 Abs. 3 ZGB).
  5. 05 · BauenBauten dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet werden (Art. 22 Abs. 1 RPG). Der Bauberechtigte baut und ist Eigentümer des Bauwerks, solange das Baurecht besteht (Art. 675 Abs. 1 ZGB).
  6. 06 · LaufzeitSie erhalten den Baurechtszins. Zur Sicherung können Sie ein Pfandrecht am Baurecht verlangen, höchstens für drei Jahresleistungen (Art. 779i Abs. 1 ZGB).
  7. 07 · AblaufGeht das Baurecht unter, fallen die Bauwerke an Sie (Art. 779c ZGB), gegen angemessene Entschädigung (Art. 779d Abs. 1 ZGB). Die Parteien können es jederzeit in der Form der Begründung auf eine neue Dauer von höchstens 100 Jahren verlängern (Art. 779l Abs. 2 ZGB).

Der Baurechtszins

Was der Zins ist und wer ihn sichert.

Der Baurechtszins ist das Entgelt für den Boden. Das Gesetz nennt keine Höhe, er wird im Vertrag vereinbart.

Höhe und Anpassung

Wie hoch der Zins ist und wie er sich mit der Zeit anpasst, etwa nach einem Index oder in festen Stufen, steht im Vertrag. Hier entscheidet sich, ob Sie über Jahrzehnte angemessen entschädigt werden.

Art. 779a Abs. 2 und 779b Abs. 2 ZGB

Sicherung

Der Grundeigentümer hat Anspruch auf ein Pfandrecht am eingetragenen Baurecht, im Höchstbetrag von drei Jahresleistungen. Es kann jederzeit eingetragen werden, solange das Baurecht besteht.

Art. 779i Abs. 1 und 779k Abs. 1 ZGB

Vormerkung im Grundbuch

Zins und weitere vertragliche Bestimmungen können im Grundbuch vorgemerkt werden, wenn die Parteien das vereinbaren. Sollen sie vorgemerkt werden, brauchen sie zu ihrer Gültigkeit die öffentliche Beurkundung.

Art. 779a Abs. 2 und 779b Abs. 2 ZGB

Am Ende des Baurechts

Heimfall, Entschädigung und Verlängerung.

Heimfall

Das Bauwerk fällt an Sie

Geht das Baurecht unter, fallen die bestehenden Bauwerke dem Grundeigentümer heim: Sie werden Bestandteile seines Grundstücks.

Art. 779c ZGB

Entschädigung

Sie zahlen eine angemessene Entschädigung

Für die heimfallenden Bauwerke leistet der Grundeigentümer dem bisherigen Bauberechtigten eine angemessene Entschädigung. Sie haftet den Gläubigern, denen das Baurecht verpfändet war. Wird sie nicht bezahlt oder sichergestellt, kann ein Grundpfandrecht mit demselben Rang eingetragen werden, spätestens drei Monate nach dem Untergang des Baurechts.

Art. 779d ZGB

Verlängerung

Eine neue Dauer, nie zum Voraus

Das Baurecht kann jederzeit in der für die Begründung vorgeschriebenen Form auf eine neue Dauer von höchstens 100 Jahren verlängert werden. Eine zum Voraus eingegangene Verpflichtung dazu ist nicht verbindlich.

Art. 779l Abs. 2 ZGB

Vorzeitiger Heimfall

Bei grober Pflichtverletzung

Überschreitet der Bauberechtigte in grober Weise sein Recht oder verletzt er vertragliche Verpflichtungen, kann der Grundeigentümer den vorzeitigen Heimfall herbeiführen. Das geht nur gegen angemessene Entschädigung, bei der sein schuldhaftes Verhalten als Herabsetzungsgrund berücksichtigt werden kann.

Art. 779f und 779g Abs. 1 ZGB

Der Vertrag

Was in den Baurechtsvertrag gehört.

Der Baurechtsvertrag bindet Sie und Ihre Nachfolger über Jahrzehnte. Was er offen lässt, regelt das Gesetz, und das passt nicht immer zu Ihren Absichten. Diese Punkte sollten vor der Beurkundung geklärt sein:

  • Dauer: als selbständiges Recht höchstens 100 Jahre (Art. 779l Abs. 1 ZGB), für ein eigenes Grundstück im Grundbuch unter anderem mindestens 30 Jahre (Art. 655 Abs. 3 Ziff. 2 ZGB).
  • Zins und Anpassung: Höhe, Anpassung und Sicherung des Baurechtszinses, auf Wunsch im Grundbuch vorgemerkt (Art. 779a Abs. 2 und Art. 779i Abs. 1 ZGB).
  • Bauten und Flächen: Lage, Gestalt, Ausdehnung und Zweck der Bauten und die Benutzung der nicht überbauten Flächen. Diese Bestimmungen binden jeden Erwerber (Art. 779b Abs. 1 ZGB).
  • Übertragung: Das Baurecht ist übertragbar und vererblich, wenn nichts anderes vereinbart wird (Art. 779 Abs. 2 ZGB).
  • Heimfall: wie die angemessene Entschädigung bemessen wird (Art. 779d Abs. 1 ZGB) und aus welchen Gründen Sie das Baurecht vorzeitig zurückverlangen können (Art. 779f und 779h ZGB).
  • Vorkaufsrechte: Die gesetzlichen Vorkaufsrechte gelten, wenn sie nicht mit einer öffentlich beurkundeten Vereinbarung ausgeschlossen oder geändert werden (Art. 682 Abs. 2 und Art. 681b Abs. 1 ZGB).

Steuern

Zwei Wege, zwei Steuerfolgen.

Verkauf: Grundstückgewinnsteuer

Besteuert wird der Gewinn, soweit der Erlös die Anlagekosten übersteigt. Im Kanton Zürich erheben die politischen Gemeinden die Steuer. Je länger Sie das Grundstück besitzen, desto tiefer die Steuer: Im Kanton Zürich ermässigt sie sich ab fünf vollen Jahren schrittweise, nach 20 Jahren um 50 Prozent. Eine Handänderungssteuer kennt der Kanton Zürich nicht mehr.

Art. 12 Abs. 1 StHG · §§ 205, 216 und 225 StG · §§ 227 bis 233 StG aufgehoben

Grundstückgewinnsteuer berechnen →

Baurecht: Einkommenssteuer

Der Baurechtszins zählt zum steuerbaren Einkommen: Steuerbar sind Einkünfte aus Baurechtsverträgen. Ob eine Einmalzahlung für die Einräumung des Baurechts der Grundstückgewinnsteuer unterliegt, hängt davon ab, ob die Belastung die unbeschränkte Bewirtschaftung oder den Veräusserungswert des Grundstücks dauernd und wesentlich beeinträchtigt und dafür ein Entgelt entrichtet wird. Das beurteilt das Steueramt im Einzelfall.

Art. 21 Abs. 1 lit. c DBG · § 21 Abs. 1 lit. c StG · Art. 12 Abs. 2 lit. c StHG · § 216 Abs. 2 lit. b StG

Wir leisten keine Steuerberatung. Wir zeigen, welche Fragen offen sind, und ziehen auf Wunsch Ihre Steuerberatung bei.

Die Entscheidung

Wann der Verkauf passt, wann das Baurecht.

Beides lässt sich sauber regeln. Wer als Gegenleistung lieber eine Wohnung im Neubau erhalten möchte, findet den Weg unter Land gegen Wohnung tauschen. Wer verkaufen will, findet den Weg unter Bauland verkaufen und den Wert belegen, mit uns als Käufer im Direktankauf ohne Provision oder diskret im Exklusivmandat ohne Inserat.

Der Verkauf passt, wenn …

  • Sie Kapital brauchen, etwa für die Vorsorge, ein neues Zuhause oder die Auszahlung von Miterben
  • Sie sich nicht über Jahrzehnte binden möchten
  • Sie mit dem Grundstück abschliessen und das Land nicht weitergeben wollen

Das Baurecht passt, wenn …

  • Sie das Land in der Familie behalten und trotzdem regelmässige Einnahmen wollen
  • Sie keinen Kapitalbedarf haben und langfristig denken
  • Sie über den Vertrag mitbestimmen möchten, was auf Ihrem Land entsteht (Art. 779b Abs. 1 ZGB)
Zwei Geschwister studieren am Küchentisch einen Grundrissplan

Erbengemeinschaft

Mehrere Eigentümer, eine Entscheidung.

Gehört das Grundstück einer Erbengemeinschaft, verfügen die Erben über die Erbschaftsgegenstände gemeinsam (Art. 602 Abs. 2 ZGB). Bei Miteigentum braucht die Veräusserung oder Belastung der Sache die Übereinstimmung aller Miteigentümer, wenn nichts anderes vereinbart ist (Art. 648 Abs. 2 ZGB). Für den Verkauf wie für das Baurecht heisst das in der Regel: Alle müssen zustimmen.

Beim Baurecht bleibt das Land ungeteilt, beim Verkauf wird der Erlös verteilt. Auf Begehren eines Miterben kann die zuständige Behörde bis zur Teilung eine Vertretung bestellen (Art. 602 Abs. 3 ZGB). Mehr unter geerbtes Haus verkaufen.

Teil des Grundstücks

Ein Teil im Baurecht, ohne zu teilen.

Ein Baurecht muss nicht das ganze Grundstück erfassen. Lage, Gestalt, Ausdehnung und Zweck der Bauten sowie die Benutzung der nicht überbauten Flächen, die mit dem Baurecht in Anspruch genommen werden, legt der Vertrag fest; diese Bestimmungen binden jeden Erwerber (Art. 779b Abs. 1 ZGB). Ein selbständiges Baurecht kann auch flächenmässig ausgeschieden werden; seine Grenzen werden dann wie die eines Grundstücks vermessen (Art. 21 Abs. 1 GBV). So lässt sich ein Teil im Baurecht vergeben, ohne das Grundstück abzuparzellieren.

Wann sich eine Teilung stattdessen lohnt, steht unter Grundstück teilen und Teil verkaufen.

Wenn ein Baurecht schon besteht

Ein Baurechtsgrundstück verkaufen oder übernehmen.

Wer ein Grundstück im Baurecht besitzt, kann das Baurecht übertragen, wenn nichts anderes vereinbart ist (Art. 779 Abs. 2 ZGB). Ist das Baurecht selbständig und dauernd, hat der Grundeigentümer ein Vorkaufsrecht am Baurecht und der Bauberechtigte ein Vorkaufsrecht am belasteten Grundstück, soweit dieses durch sein Recht in Anspruch genommen wird (Art. 682 Abs. 2 ZGB). Ausschliessen oder ändern lassen sich diese Vorkaufsrechte nur mit einer öffentlich beurkundeten Vereinbarung (Art. 681b Abs. 1 ZGB).

Wer verkauft, muss die Vorkaufsberechtigten über Abschluss und Inhalt des Kaufvertrags in Kenntnis setzen; sie haben drei Monate Zeit, ihr Recht auszuüben (Art. 681a Abs. 1 und 2 ZGB). Prüfen Sie vor einem Kauf oder Verkauf Restdauer, Zins und Heimfall: Je kürzer die Restdauer, desto weniger lässt sich über die Zukunft des Objekts sagen.

Kanton Zürich

Baurecht und Verkauf im Kanton Zürich.

Was auf einem Grundstück im Baurecht gebaut werden darf, bestimmt nicht der Vertrag allein: Bauten brauchen eine behördliche Bewilligung (Art. 22 Abs. 1 RPG), und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde gilt für den Bauberechtigten wie für jeden Eigentümer. Das Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich verlangt eine baurechtliche Bewilligung für die Erstellung neuer Gebäude (§ 309 Abs. 1 lit. a PBG); über Baugesuche entscheidet in der Regel die örtliche Baubehörde (§ 318 PBG).

Steuerlich gilt im Kanton Zürich: Der Baurechtszins ist steuerbares Einkommen (§ 21 Abs. 1 lit. c StG), der Verkauf löst die Grundstückgewinnsteuer der Gemeinde aus (§§ 205 und 216 Abs. 1 StG), und eine Handänderungssteuer gibt es nicht mehr (§§ 227 bis 233 StG, aufgehoben seit 1. Januar 2005). Unser Hauptsitz liegt im Kanton Zürich, darum rechnen wir zuerst nach Zürcher Recht.

Häufige Fragen

Was Eigentümer uns zu Baurecht und Verkauf fragen.

Was ist besser, Baurecht oder Verkauf?

Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Der Verkauf bringt Kapital sofort und schliesst die Sache ab, wird aber mit der Grundstückgewinnsteuer belastet. Das Baurecht bringt über Jahrzehnte Einnahmen und lässt das Land in der Familie, bindet Sie aber als selbständiges Recht bis zu 100 Jahre und endet mit einer Entschädigung, die Sie zahlen. Wir zeigen Ihnen die Zahlen, die dafür nötig sind.

Wie lange dauert ein Baurecht?

Ein selbständiges Baurecht kann auf höchstens 100 Jahre begründet werden (Art. 779l Abs. 1 ZGB). Als eigenes Grundstück ins Grundbuch aufnehmen lässt es sich nur, wenn es unter anderem auf wenigstens 30 Jahre begründet ist (Art. 655 Abs. 3 Ziff. 2 ZGB). Verlängern lässt es sich jederzeit auf eine neue Dauer von höchstens 100 Jahren (Art. 779l Abs. 2 ZGB), nicht aber durch eine Verpflichtung zum Voraus.

Was passiert am Ende des Baurechts?

Geht das Baurecht unter, fallen die bestehenden Bauwerke dem Grundeigentümer heim und werden Bestandteile seines Grundstücks (Art. 779c ZGB). Er leistet dem bisherigen Bauberechtigten dafür eine angemessene Entschädigung (Art. 779d Abs. 1 ZGB). Wie sie berechnet wird, steht in der Regel im Vertrag, deshalb lohnt sich der Blick darauf vor der Unterschrift.

Wie hoch ist der Baurechtszins?

Das Gesetz legt keine Höhe fest. Der Zins wird im Baurechtsvertrag vereinbart, ebenso seine Anpassung. Zur Sicherung können Sie ein Pfandrecht am Baurecht verlangen, höchstens für drei Jahresleistungen (Art. 779i Abs. 1 ZGB). Welcher Zins für Ihr Grundstück angemessen ist, hängt davon ab, was darauf gebaut werden darf.

Braucht ein Baurechtsvertrag einen Notar?

Ja. Das Rechtsgeschäft über die Errichtung eines Baurechts gilt nur mit öffentlicher Beurkundung (Art. 779a Abs. 1 ZGB). Das gilt auch für Baurechtszins und weitere Bestimmungen, die im Grundbuch vorgemerkt werden sollen (Art. 779a Abs. 2 ZGB). Ein Kaufvertrag über ein Grundstück braucht sie ebenfalls (Art. 216 Abs. 1 OR).

Kann ich ein Grundstück im Baurecht vererben?

Ihr Land vererben Sie wie jedes Grundstück, mit Baurecht und Baurechtszins. Das Baurecht selbst ist, wenn nichts anderes vereinbart wird, übertragbar und vererblich (Art. 779 Abs. 2 ZGB), sodass auch der Bauberechtigte es weitergeben kann. Die Bestimmungen über Inhalt und Umfang binden jeden Erwerber (Art. 779b Abs. 1 ZGB).

Kann ich das Baurecht vorzeitig beenden?

Grundsätzlich gilt das Baurecht bis zum Ablauf der vereinbarten Dauer, wenn die Parteien es nicht einvernehmlich aufheben. Überschreitet der Bauberechtigte in grober Weise sein Recht oder verletzt er vertragliche Verpflichtungen, kann der Grundeigentümer den vorzeitigen Heimfall herbeiführen, indem er die Übertragung des Baurechts auf sich verlangt (Art. 779f ZGB). Das geht nur gegen angemessene Entschädigung (Art. 779g Abs. 1 ZGB). Dieselben Regeln gelten für ein Recht zur vorzeitigen Aufhebung wegen Pflichtverletzung, das Sie sich im Vertrag vorbehalten (Art. 779h ZGB).

Muss ich den Baurechtszins versteuern?

Ja. Steuerbar sind die Erträge aus unbeweglichem Vermögen, ausdrücklich auch Einkünfte aus Baurechtsverträgen (Art. 21 Abs. 1 lit. c DBG, im Kanton Zürich § 21 Abs. 1 lit. c StG). Ob eine Einmalzahlung für die Einräumung des Baurechts der Grundstückgewinnsteuer unterliegt, prüft das Steueramt im Einzelfall (Art. 12 Abs. 2 lit. c StHG, § 216 Abs. 2 lit. b StG).

Kann ich nur einen Teil meines Grundstücks im Baurecht vergeben?

Ja. Wo die Bauten stehen und welche Flächen der Bauberechtigte mitbenutzt, legt der Baurechtsvertrag fest; diese Bestimmungen binden jeden späteren Erwerber (Art. 779b Abs. 1 ZGB). Das Grundstück muss dafür nicht geteilt werden. Wie eine Teilung abläuft, steht unter Teilung und Teilverkauf im Überblick.

Was gilt bei einer Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft verfügt gemeinsam über die Erbschaftsgegenstände (Art. 602 Abs. 2 ZGB), bei Miteigentum braucht die Veräusserung oder Belastung die Übereinstimmung aller (Art. 648 Abs. 2 ZGB). Das gilt für den Verkauf wie für das Baurecht. Auf Begehren eines Miterben kann die zuständige Behörde eine Vertretung bestellen (Art. 602 Abs. 3 ZGB).

Dörfer am Zürichsee mit den Alpen

Erst vergleichen, dann entscheiden.

Verkauf oder Baurecht ist keine Frage des Geschmacks, sondern der Zahlen. Wir legen sie Ihnen offen.

Geprüft von Hafid Yaacoubi, Gründer und Inhaber · Stand Oktober 2026