Der Gewinn
Besteuert wird nur, was der Erlös über den Anlagekosten liegt: Erwerbspreis oder Ersatzwert plus Aufwendungen.
Art. 12 Abs. 1 StHG · § 219 Abs. 1 StG ZH
Steuern und Kosten beim Verkauf
Wer in der Schweiz ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung mit Gewinn verkauft, bezahlt in der Regel eine Grundstückgewinnsteuer. Besteuert wird der Gewinn, also der Verkaufspreis minus die Anlagekosten. Hier sehen Sie, wie Sie die Grundstückgewinnsteuer berechnen, am Beispiel des Kantons Zürich mit Tarif, Besitzdauer und Rechenbeispiel. Yaacoubi Immobilien rechnet sie in Ihren Nettoerlös ein, bevor Sie entscheiden; verbindlich veranlagt sie die Gemeinde.

Nettoerlös
Zuerst die Adresse, dann Ihre Angaben. Wir rechnen Preis und Nettoerlös und besprechen beides persönlich. Steuerberatung leisten wir nicht; wir ziehen sie auf Wunsch bei.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Die Grundlagen
Besteuert wird nur, was der Erlös über den Anlagekosten liegt: Erwerbspreis oder Ersatzwert plus Aufwendungen.
Art. 12 Abs. 1 StHG · § 219 Abs. 1 StG ZH
Kaufpreis von damals und wertvermehrende Investitionen. Wer Belege aufbewahrt hat, bezahlt weniger Steuer.
§§ 220 und 221 StG ZH
Die Kantone müssen kurzfristige Gewinne stärker besteuern. Wie sie bei langer Besitzdauer entlasten, regelt jeder Kanton; Zürich ermässigt die Steuer um bis zu 50 Prozent.
Art. 12 Abs. 5 StHG · § 225 StG ZH
Tarif, Zuschläge, Ermässigungen und Abzüge legt jeder Kanton selbst fest. Die Steuer geht an Kanton oder Gemeinde, nicht an den Bund: Bei der direkten Bundessteuer sind Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Privatvermögen steuerfrei.
Art. 1 Abs. 3 und Art. 2 StHG · Art. 16 Abs. 3 DBG
Die Rechnung
Wer die Grundstückgewinnsteuer berechnen will, geht in drei Schritten vor. Zuerst der Gewinn: Verkaufspreis minus Anlagekosten, also Erwerbspreis oder Ersatzwert plus Aufwendungen (Art. 12 Abs. 1 StHG; § 219 Abs. 1 StG ZH). Dann der Tarif: Er richtet sich im Kanton Zürich nach der Höhe des Gewinns (§ 225 Abs. 1 StG ZH). Zuletzt die Besitzdauer: Sie erhöht oder ermässigt die Steuer (§ 225 Abs. 2 und 3 StG ZH).
Den Rahmen setzt der Bund, die Zahlen setzen die Kantone: Das Steuerharmonisierungsgesetz schreibt die Grundstückgewinnsteuer vor und überlässt Tarife, Sätze und Freibeträge den Kantonen (Art. 1 Abs. 3 und Art. 2 Abs. 1 lit. d StHG). Im Kanton Zürich erheben die politischen Gemeinden die Steuer (§ 205 StG ZH). Steuerpflichtig ist der Veräusserer (§ 217 StG ZH), und Gewinne unter CHF 5'000 werden nicht besteuert (§ 225 Abs. 5 StG ZH).
Der Zürcher Tarif
Der Satz steigt mit dem Gewinn, aber nur auf dem jeweiligen Gewinnteil: Jede Stufe wird für sich berechnet (§ 225 Abs. 1 StG ZH).
Besitzdauer
Das Beispiel der Musterrechnung unten, ein Gewinn von CHF 405'000: Die Steuer nach Grundtarif beträgt CHF 151'400 (CHF 29'400 auf den ersten CHF 100'000 plus 40 Prozent auf CHF 305'000). Die anrechenbare Besitzdauer verändert diese Steuer (§ 225 Abs. 2 und 3 StG ZH).
Musterrechnung
Ein Ehepaar verkauft sein Haus, das es vor 12 Jahren gekauft und später erweitert hat. So entsteht der Gewinn und daraus die Steuer:
Das sind rund 28 Prozent des Gewinns. Hätte das Ehepaar nach anderthalb Jahren verkauft, käme ein Zuschlag von 25 Prozent dazu. Verbindlich veranlagt die Gemeinde; wir rechnen für Ihren Nettoerlös gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.
Musterbeispiel, fiktive Zahlen zur Veranschaulichung. Welche Kosten abziehbar sind und wie hoch die Steuer ist, entscheidet die Gemeinde bei der Veranlagung.
Anlagekosten
Entscheidend ist, ob eine Ausgabe den Wert dauernd erhöht hat oder ihn nur erhalten hat. Im Kanton Zürich zählen Aufwendungen für Bauten, Umbauten und andere dauernde Verbesserungen, Grundeigentümerbeiträge, übliche Mäklerprovisionen und Insertionskosten, mit der Handänderung verbundene Abgaben und ein geleisteter Mehrwertausgleich (§ 221 Abs. 1 StG ZH).
Steueraufschub
Nach dem Steuerharmonisierungsgesetz wird die Grundstückgewinnsteuer in fünf Fällen nicht erhoben, sondern aufgeschoben (Art. 12 Abs. 3 StHG). Der Kanton Zürich kennt dieselben Fälle und weitere für Unternehmen (§ 216 Abs. 3 StG ZH).
Eigentumswechsel durch Erbgang, Erbvorbezug oder Schenkung. Mehr zur Lage der Erben unter Erbengemeinschaft: Haus verkaufen.
Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG · § 216 Abs. 3 lit. a StG ZH
Eigentumswechsel im Zusammenhang mit dem Güterrecht oder einer Scheidung, wenn beide einverstanden sind.
Art. 12 Abs. 3 lit. b StHG · § 216 Abs. 3 lit. b StG ZH
Verkauf des dauernd und ausschliesslich selbst bewohnten Hauses oder der Wohnung, wenn der Erlös innert angemessener Frist in ein gleich genutztes Ersatzobjekt in der Schweiz fliesst. Mehr zum Wohnungsverkauf unter Eigentumswohnung verkaufen.
Art. 12 Abs. 3 lit. e StHG · § 216 Abs. 3 lit. i StG ZH
Verkauf land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke, wenn der Erlös in ein selbst bewirtschaftetes Ersatzgrundstück fliesst. Mehr unter Bauernhof und Landwirtschaftsland verkaufen.
Art. 12 Abs. 3 lit. d StHG · § 216 Abs. 3 lit. h StG ZH
Güterzusammenlegung, Quartierplanung, Grenzbereinigung und Landumlegungen bei Enteignung.
Art. 12 Abs. 3 lit. c StHG · § 216 Abs. 3 lit. c StG ZH
Weitere Kosten
Ob ein Kanton beim Verkauf eine Handänderungssteuer erhebt und wie hoch sie ist, regelt er selbst. Im Kanton Zürich gibt es keine: Die §§ 227 bis 233 StG ZH sind aufgehoben. Wo es sie gibt, bestimmen kantonales Recht und Kaufvertrag, wer sie bezahlt.
§§ 227 bis 233 StG ZH (aufgehoben) · kantonales Recht
Der Kaufvertrag über ein Grundstück gilt nur mit öffentlicher Beurkundung. Für Beurkundung und Grundbucheintrag fallen Gebühren an; wie hoch sie sind, regelt der Kanton, und wer sie trägt, der Kaufvertrag. Im Kanton Zürich sind mit der Handänderung verbundene Abgaben bei der Grundstückgewinnsteuer abziehbar. Wie der Verkauf bis zur Beurkundung abläuft, zeigt der Ablauf eines Verkaufs.
Art. 216 Abs. 1 OR · § 221 Abs. 1 lit. d StG ZH
Übliche Mäklerprovisionen und Insertionskosten für Erwerb und Veräusserung zählen im Kanton Zürich zu den anrechenbaren Aufwendungen und senken den steuerbaren Gewinn. Im Exklusivmandat mit Erfolgshonorar ist das Honorar erst geschuldet, wenn der Vertrag dank unserer Vermittlung zustande kommt.
§ 221 Abs. 1 lit. c StG ZH · Art. 412 und 413 OR
Wurde für eine Einzonung ein Ausgleich bezahlt, wird er bei der Grundstückgewinnsteuer als Aufwendung vom Gewinn abgezogen. Mehr dazu unter Bauerwartungsland und Einzonung.
Art. 5 Abs. 1sexies RPG · § 221 Abs. 1 lit. f StG ZH

Sicherheit für beide Seiten
Für Grundsteuern steht den Gemeinden im Kanton Zürich an den betroffenen Grundstücken ein gesetzliches Pfandrecht zu (§ 208 StG ZH). Solche Pfandrechte des kantonalen Rechts können auch ohne Eintrag im Grundbuch entstehen (Art. 836 Abs. 2 ZGB).
Darum regelt der Kaufvertrag, wie die Steuer gesichert wird, zum Beispiel indem ein Teil des Kaufpreises zurückbehalten oder direkt an das Steueramt überwiesen wird. Das schützt den Käufer und gibt Ihnen Klarheit, was Ihnen am Ende bleibt.
Fristen und Ablauf
Nach dem Verkauf reicht die verkaufende Person dem Gemeindesteueramt innert 30 Tagen nach der Handänderung eine Steuererklärung ein; die Frist ist erstreckbar (§ 226 StG ZH). Das Gemeindesteueramt bereitet die Einschätzung vor, die Notariate und Grundbuchämter wirken dabei mit (§ 209 StG ZH). Entscheiden muss der Gemeindevorstand oder eine von ihm gewählte Kommission (§ 210 Abs. 1 StG ZH).
Gegen den Entscheid kann Einsprache erhoben werden (§ 211 StG ZH). Gegen den Einspracheentscheid ist der Rekurs ans Steuerrekursgericht möglich (§ 212 StG ZH), danach die Beschwerde ans Verwaltungsgericht (§ 213 StG ZH). Das Recht, Grundsteuern zu veranlagen, verjährt fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Handänderung stattfand (§ 215 Abs. 1 StG ZH).
Vermeidbare Fehler
Vieles lässt sich vermeiden, wenn Sie vor der Unterschrift rechnen:
So rechnen wir Ihren Nettoerlös
Film · knapp 2 Minuten
Ein Ehepaar verkauft nach vielen Jahren sein Haus. Der Film zeigt, wie wir ein Grundstück prüfen, einen nachvollziehbaren Vorschlag machen und einen Verkauf mit Sorgfalt begleiten. Steuern und Kosten rechnen wir dabei von Anfang an mit.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Je nach Objekt
Bei Bauland zählen zusätzlich Einzonung und Mehrwertausgleich.
Bauland verkaufen →Beim selbst bewohnten Haus kann der Aufschub bei Ersatzbeschaffung die Steuer verschieben.
Haus verkaufen →Im Privatvermögen gilt dieselbe Rechnung, nur der Aufschub für das Eigenheim entfällt: Er verlangt dauernde und ausschliessliche Selbstnutzung. Gehört die Liegenschaft zum Geschäftsvermögen, gelten andere Regeln.
Art. 12 Abs. 3 lit. e und Abs. 4 StHG · Art. 18 Abs. 2 DBG
Renditeliegenschaft verkaufen →Als Erlös gilt der Kaufpreis mit allen weiteren Leistungen des Erwerbers. Wie das beim Tausch gegen eine Wohnung zu rechnen ist, klären Sie vor der Unterschrift mit Ihrer Steuerberatung.
§ 222 StG ZH
Land gegen Wohnung →Zwei Wege
Kostenlose Bewertung
Was Ihr Grundstück wert ist und was nach Steuern und Kosten bei Ihnen bleibt, im persönlichen Gespräch.
Bewertung anfragen →Verkauf
Ob wir selbst kaufen oder den passenden Käufer finden: Die Steuerfolgen rechnen wir in jeden Weg ein.
Verkaufen mit uns →Im Kanton Zürich
Was im Kanton Zürich gilt, mit Tarif, Besitzdauer und Aufschub, steht auf der Seite Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Häufige Fragen
Steuerpflichtig ist der Veräusserer (§ 217 StG ZH). Im Kanton Zürich erheben die politischen Gemeinden die Steuer (§ 205 StG ZH). Weil den Gemeinden für Grundsteuern ein gesetzliches Pfandrecht am Grundstück zusteht (§ 208 StG ZH), regelt der Kaufvertrag, wie die Steuer gesichert wird. Wir achten darauf, dass sie vor der Unterschrift grob berechnet und im Vertrag sauber geregelt ist, damit nach dem Verkauf keine Überraschung folgt.
Das hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab. Der Tarif steigt von 10 Prozent auf den ersten CHF 4'000 bis 40 Prozent auf Gewinnteilen über CHF 100'000; bei einem Gewinn von CHF 100'000 beträgt die Steuer CHF 29'400 (§ 225 Abs. 1 StG ZH). Dazu kommen ein Zuschlag bei kurzer Besitzdauer oder eine Ermässigung bei langer (§ 225 Abs. 2 und 3 StG ZH). Gewinne unter CHF 5'000 werden nicht besteuert (§ 225 Abs. 5 StG ZH).
Nein. Die Bestimmungen über die Handänderungssteuer (§§ 227 bis 233 StG ZH) sind aufgehoben. Beim Kauf fallen Gebühren für Beurkundung und Grundbucheintrag an; wer sie trägt, regelt der Kaufvertrag. In anderen Kantonen kann das anders sein, denn jeder Kanton regelt es selbst.
Im Kanton Zürich ermässigt sich die Steuer ab 5 vollen Jahren Besitz um 5 Prozent, nach 10 Jahren um 20 Prozent, nach 15 Jahren um 35 Prozent und ab 20 Jahren um 50 Prozent. Wer weniger als 2 Jahre besitzt, bezahlt einen Zuschlag von 25 Prozent, unter 1 Jahr von 50 Prozent (§ 225 Abs. 2 und 3 StG ZH). Nach Bundesrecht müssen die Kantone kurzfristige Gewinne stärker besteuern (Art. 12 Abs. 5 StHG); die Sätze legt jeder Kanton fest.
Nicht für Privatpersonen: Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Privatvermögen sind bei der direkten Bundessteuer steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG). Die Grundstückgewinnsteuer erheben Kantone und Gemeinden. Gehört die Liegenschaft zum Geschäftsvermögen, etwa eines eigenen Betriebs oder eines Landwirtschaftsbetriebs, gelten andere Regeln (Art. 18 Abs. 2 DBG); das klären Sie mit Ihrer Treuhänderin oder Ihrem Steuerberater.
Der Erbgang selbst löst keine Grundstückgewinnsteuer aus; sie wird aufgeschoben (Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG; § 216 Abs. 3 lit. a StG ZH). Verkaufen die Erben später, zählt für Gewinn und Besitzdauer die frühere Handänderung, in der Regel der Kauf durch die verstorbene Person (§ 219 Abs. 3 StG ZH). Bewahren Sie deshalb Unterlagen zum damaligen Kauf und zu späteren Investitionen auf. Mehr unter geerbte Liegenschaft verkaufen.
Aufwendungen für Bauten, Umbauten und andere dauernde Verbesserungen sind anrechenbar (§ 221 Abs. 1 lit. a StG ZH) und senken den Gewinn. Reiner Unterhalt gehört nicht dazu; er wurde in der Regel schon bei der Einkommenssteuer abgezogen. Auch übliche Mäklerprovisionen und Insertionskosten sowie mit der Handänderung verbundene Abgaben zählen (§ 221 Abs. 1 lit. c und d StG ZH). Bewahren Sie die Rechnungen auf; sie sind die Grundlage.
Bei einer dauernd und ausschliesslich selbst genutzten Wohnliegenschaft, also einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung, ja: Wird der Erlös innert angemessener Frist zum Erwerb oder zum Bau einer gleich genutzten Ersatzliegenschaft in der Schweiz verwendet, wird die Steuer aufgeschoben (Art. 12 Abs. 3 lit. e StHG; § 216 Abs. 3 lit. i StG ZH). Verkaufen Sie später das Ersatzobjekt, stellt der Kanton Zürich für Gewinn und Besitzdauer auf den Erwerb des früheren Eigenheims ab (§ 219 Abs. 4 StG ZH). Für eine vermietete Liegenschaft gilt dieser Aufschub nicht.
Ohne Gewinn fällt keine Grundstückgewinnsteuer an: Besteuert wird nur, was der Erlös über den Anlagekosten liegt (Art. 12 Abs. 1 StHG). Verkaufen Sie ein Grundstück in Teilen, können Verluste aus Teilveräusserungen nach der vollständigen Veräusserung den Anlagekosten der mit Gewinn veräusserten Parzellen anteilmässig zugerechnet werden (§ 224 Abs. 3 StG ZH). Gebühren können trotzdem anfallen. Halten Sie die Belege zu Kauf und Investitionen bereit.
Im Kanton Zürich innert 30 Tagen nach der Handänderung beim Gemeindesteueramt; die Frist lässt sich erstrecken (§ 226 StG ZH). Die Gemeinde veranlagt die Steuer; gegen ihren Entscheid sind Einsprache, Rekurs und Beschwerde möglich (§§ 211 bis 213 StG ZH).

Steuern und Kosten gehören in jede Entscheidung über einen Verkauf.
Geprüft von Hafid Yaacoubi, Gründer und Inhaber · Stand Oktober 2026