Diskretion im Umfeld
Nachbarn, Bekannte und Geschäftspartner lesen kein Inserat und sehen kein Schild. Bei Familienbesitz und bekannten Liegenschaften ist das oft der wichtigste Grund.
Verkaufen und kaufen ohne Inserat
Off-Market heisst: Eine Liegenschaft wird nicht inseriert, sondern einem kleinen Kreis geprüfter Käufer vorgestellt, die vorher eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieben haben. Bei Yaacoubi Immobilien in Wallisellen verkaufen Sie so Grundstücke, Häuser und Renditeliegenschaften im Kanton Zürich und in der Schweiz: im Exklusivmandat oder durch Direktankauf bei uns.
Kein Inserat · geprüfte Käufer · Honorar erst bei Erfolg · Kanton Zürich und Schweiz

Kostenloses Gespräch
Wählen Sie Ihre Seite. Lieber am Telefon? +41 44 500 11 10.
Für Eigentümer
In zwei Schritten zur kostenlosen Beratung und Vorabklärung: was Sie verkaufen, bis wann und auf welchem Weg.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Für Käufer und Investoren
Hinterlegen Sie Ihr Suchprofil. Passt ein Objekt aus unseren Mandaten, melden wir uns, zuerst mit Region und Eckdaten.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Begriff
Off-Market heisst: Ein Grundstück oder eine Liegenschaft wird verkauft, ohne öffentlich angeboten zu werden. Es gibt kein Inserat auf einem Portal, kein Schild vor dem Haus und keine offene Besichtigung. Stattdessen stellen wir die Liegenschaft einzelnen Käufern vor, die zum Objekt passen und vorher eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieben haben.
Geschrieben wird es auch Off Market oder Offmarket. Andere Wörter für dasselbe sind stille Vermarktung, diskrete Vermittlung, diskreter Verkauf, Verkauf ohne Inserat und Verkauf unter der Hand; kauft der Vermittler selbst, spricht man von diskretem Ankauf. Gemeint ist immer das Prinzip, dass Sie bestimmen, wer vom Verkauf erfährt. Nicht gemeint ist ein Verkauf ausserhalb des Rechts: Der Kaufvertrag braucht die öffentliche Beurkundung (Art. 216 Abs. 1 OR), und der Käufer wird erst mit dem Eintrag im Grundbuch Eigentümer (Art. 656 Abs. 1 ZGB).
Off-Market ist auch keine Zusage für einen höheren Preis. Es ist ein anderer Weg: weniger Aufmerksamkeit, dafür gezielter, ruhiger und mit mehr Kontrolle für die Verkäuferin oder den Verkäufer. Ob er zu Ihrer Liegenschaft passt, sagen wir Ihnen ehrlich, auch wenn die Antwort «Inserat» lautet.
Gründe
Wer still verkauft, hat meist einen konkreten Anlass. Diese sechs Anlässe sind typisch.
Nachbarn, Bekannte und Geschäftspartner lesen kein Inserat und sehen kein Schild. Bei Familienbesitz und bekannten Liegenschaften ist das oft der wichtigste Grund.
Ein öffentliches Inserat verunsichert Mieter. Beim stillen Verkauf gibt es keine offenen Termine, nur einzelne, angekündigte Besichtigungen. Die Mietverhältnisse gehen auf den Käufer über (Art. 261 Abs. 1 OR).
Mehrere Erben verfügen über die Liegenschaft gemeinsam (Art. 602 Abs. 2 ZGB). Ein ruhiger Verkauf erspart der Familie offene Besichtigungen und Fragen von aussen.
Wer ein Gewerbe- oder Betriebsgrundstück verkauft, möchte Kunden, Mitarbeitende und Lieferanten nicht verunsichern, bevor der Verkauf feststeht.
Ein Inserat zeigt jedem, wie lange eine Liegenschaft schon angeboten wird. Ohne Inserat gibt es keine Angebotsdauer, die den Preis drückt.
Sie bestimmen, wann Käufer das Dossier sehen und welches Angebot Sie annehmen. Es entsteht kein Besichtigungstourismus.

Objektarten
Ein stiller Verkauf lohnt sich, wenn die Liegenschaft einen Wert hat, der sich erklären lässt, und Käufer sie gezielt suchen. Bei der gewöhnlichen Eigentumswohnung ist ein Inserat oft der naheliegende Weg; wie Wohnung verkaufen funktioniert, steht auf der eigenen Seite, und wir sagen Ihnen, wenn ein Inserat besser zu Ihnen passt. Besonders geeignet sind diese Objektarten:
Vergleich
Beide Wege sind legitim. Welcher besser passt, hängt von der Liegenschaft und von Ihnen ab.
Preis
Ohne Inserat gibt es keinen Markttest durch viele Interessenten. Der Preis stützt sich deshalb auf eine Rechnung, die Sie nachvollziehen können: Was steht heute auf dem Grundstück, was erlaubt die Bauordnung der Gemeinde, wie gross ist die Reserve, und welche Rechte und Lasten liegen darauf. Jede Zahl ist gekennzeichnet als amtlich, hergeleitet oder offen.
Aus dieser Rechnung entsteht ein Preisrahmen mit Bandbreite, kein einzelner Wunschpreis. Käufer prüfen ihn mit ihren eigenen Zahlen. Weicht ein Angebot ab, sehen Sie genau, an welcher Annahme es liegt. So verhandeln beide Seiten über Zahlen und nicht über Gefühle. Wie wir rechnen, steht unter So rechnen wir Ihr Grundstück.
Abgrenzung
Im Bieterverfahren geben mehrere Interessenten bis zu einer Frist ihr Angebot ab, und der Preis entsteht im Wettbewerb. Das setzt einen grossen Interessentenkreis voraus und macht den Verkauf öffentlich. Es eignet sich für Liegenschaften mit breiter Nachfrage.
Off-Market verhandelt einzeln: mit wenigen Käufern, die das Objekt verstehen und dafür bezahlen können. Der Preis stützt sich auf die Rechnung nach der Bauordnung, nicht auf den Druck einer Frist. Das passt zu Grundstücken mit Reserve, zu Renditeliegenschaften und zu Liegenschaften, bei denen Diskretion zählt.
Wir sagen Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Liegenschaft mehr bringt. Wer zuerst den Wert kennen möchte, beginnt mit der kostenlosen Bewertung.
Ehrlich abgewogen
Recht
Ein stiller Verkauf bleibt ein Verkauf nach Schweizer Recht. Vier Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie sich auf Diskretion verlassen.
Wer ein Interesse glaubhaft macht, kann Einsicht in das Grundbuch verlangen (Art. 970 Abs. 1 ZGB). Ohne Interesse erhält jede Person Auskunft über die Bezeichnung des Grundstücks, den Eigentümer, die Eigentumsform und das Erwerbsdatum (Art. 970 Abs. 2 ZGB). Die Kantone dürfen ausserdem die Veröffentlichung des Erwerbs vorsehen (Art. 970a Abs. 1 ZGB).
Ein Vorkaufsrecht kann geltend gemacht werden, wenn das Grundstück verkauft wird (Art. 216c Abs. 1 OR). Der Verkäufer muss die berechtigte Person über Abschluss und Inhalt des Kaufvertrags informieren (Art. 216d Abs. 1 OR). Ein gesetzliches Vorkaufsrecht haben zum Beispiel Miteigentümer, wenn ein Anteil an eine Person ausserhalb der Gemeinschaft verkauft wird (Art. 682 Abs. 1 ZGB); gesetzliche Vorkaufsrechte gehen den vertraglichen vor (Art. 681 Abs. 3 ZGB).
Mieter müssen Besichtigungen gestatten, soweit sie für den Verkauf notwendig sind (Art. 257h Abs. 2 OR). Der Vermieter muss sie rechtzeitig ankündigen und Rücksicht nehmen (Art. 257h Abs. 3 OR). Das Mietverhältnis geht auf den Käufer über (Art. 261 Abs. 1 OR). Früher, als der Mietvertrag es erlaubt, kann der neue Eigentümer Wohn- und Geschäftsräume nur bei dringendem Eigenbedarf für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte kündigen, mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin (Art. 261 Abs. 2 lit. a OR).
Ein Grundstückkauf braucht die öffentliche Beurkundung (Art. 216 Abs. 1 OR). Das gilt auch für Vorverträge und für Verträge, die ein Vorkaufs-, Kaufs- oder Rückkaufsrecht an einem Grundstück begründen (Art. 216 Abs. 2 OR); nur ein Vorkaufsvertrag, der den Kaufpreis nicht im Voraus bestimmt, ist schriftlich gültig (Art. 216 Abs. 3 OR). Wer vor dem Notartermin etwas unterschreibt, sollte vorher klären, was es rechtlich bedeutet.
Wir klären Rechte und Lasten, Vorkaufsrechte und Mietverhältnisse, bevor ein Käufer das Dossier sieht. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Ablauf
Sechs Schritte. In jedem entscheiden Sie.
Für Käufer
Wer kaufen möchte, findet diese Objekte nicht auf Portalen. Bei uns gibt es drei Wege. Wie ein Objekt in Umrissen aussieht, zeigen fiktive Musterbeispiele in der Form unserer Mandate.
Wir stellen geprüften Käufern einzelne Objekte vor, bevor sie auf den Markt kommen, vom Grundstück bis zum Areal und, nach unseren Referenzen, auch bei Transaktionen von 20 bis 50 Millionen Franken und mehr. Jedes Objekt ist vorgerechnet: Baufeld, Hauptnutzfläche, Bestand, Mietertrag.
Zur diskreten Vermittlung →Sie hinterlegen Ihr Suchprofil. Wir gleichen es mit unserem Bestand, unseren Mandaten und unserem Kreis von Eigentümern ab, die diskret verkaufen möchten. Passt ein Objekt, melden wir uns einzeln.
Suchprofil hinterlegen →Für einzelne Projekte bilden wir einen kleinen Kreis geprüfter Investoren, nur auf persönliche Anfrage, ohne Rendite- oder Anlageversprechen und ohne Anlageberatung.
Zum Club Deal →Käuferprüfung
Bevor ein Käufer ein Dossier sieht, prüft eine Person Identität, wirtschaftlich berechtigte Personen, Herkunft der Mittel und Finanzierungsnachweis. Es gibt keinen automatischen Zugang. Danach unterschreibt der Käufer eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit Konkurrenzausschluss, die auch die Person hinter einer Firma bindet.
Personen im Ausland brauchen für den Erwerb von Grundstücken eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde (Art. 2 Abs. 1 BewG); wer als Person im Ausland gilt, regelt Art. 5 BewG. Keine Bewilligung braucht es, wenn das Grundstück als ständige Betriebsstätte eines Gewerbes, Handwerksbetriebs oder freien Berufes dient oder wenn es dem Erwerber als natürlicher Person als Hauptwohnung am Ort seines rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitzes dient (Art. 2 Abs. 2 lit. a und b BewG). Wir klären die Bewilligungspflicht, bevor Unterlagen fliessen.
Welche Käufergruppen es gibt und was sie suchen, erklärt die Seite Investoren und Käufergruppen.
Film · gut 80 Sekunden
Wie aus einem Suchprofil ein passendes Angebot wird: aus unserem Kreis von Eigentümern, vertraulich und mit einem Dossier aus amtlichen Originalen.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Kanton Zürich
Wir arbeiten vom Hauptsitz in Wallisellen aus für Eigentümer im ganzen Kanton Zürich: von der Stadt Zürich über das Glattal und den Zürichsee bis nach Winterthur und ins Unterland. Jede Gemeinde hat ihre eigene Bau- und Zonenordnung. Was auf einem Grundstück zulässig ist, bestimmt den Wert, und genau das rechnen wir vor dem ersten Käufergespräch nach der Bauordnung Ihrer Gemeinde. Eine erste Antwort gibt die Grundstückprüfung mit Luftbild und Katasterplan.
Erzielen Sie beim Verkauf einen Gewinn, fällt im Kanton Zürich eine Grundstückgewinnsteuer an: Die politischen Gemeinden erheben sie (§ 205 StG ZH) auf dem Gewinn aus der Handänderung (§ 216 Abs. 1 StG ZH), steuerpflichtig ist der Veräusserer (§ 217 StG ZH). Beim Eigentumswechsel durch Erbgang, Erbvorbezug oder Schenkung wird sie aufgeschoben (§ 216 Abs. 3 lit. a StG ZH). Mehr dazu unter Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf.
Beurkundung und Grundbucheintrag laufen über die zuständigen Stellen am Ort der Liegenschaft. Wir koordinieren die Termine mit Ihnen, der Käuferschaft und der Bank. Wer hinter dem Haus steht, zeigt die Seite über den Gründer Hafid Yaacoubi.
Kosten
Das Exklusivmandat ist ein Mäklervertrag (Art. 412 Abs. 1 OR). Der Mäklerlohn ist verdient, sobald der Vertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Mäklers zustande gekommen ist (Art. 413 Abs. 1 OR). Bei uns ist das Honorar ein Erfolgshonorar: Ohne Verkauf schulden Sie keines. Wird kein Betrag festgelegt, gilt eine bestehende Taxe, sonst der übliche Lohn (Art. 414 OR). Darum legen wir Höhe, Laufzeit und Auslagen vor der Unterschrift schriftlich fest. Ein unverhältnismässig hoher Mäklerlohn kann der Richter beim Grundstückkauf auf Antrag des Schuldners auf einen angemessenen Betrag herabsetzen (Art. 417 OR).
Beim Direktankauf entfällt die Vermittlung: Wir sind selbst die Käufer, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt. Welche Kosten ausserhalb des Honorars anfallen, etwa für Beurkundung, Grundbuch und Steuern, besprechen wir im Gespräch, bevor Sie sich entscheiden. Die beiden Wege im Detail: Exklusivmandat und Honorar und Direktankauf durch Yaacoubi.
Im Kanton Zürich
Wer im Kanton Zürich Bauland oder eine Renditeliegenschaft kaufen möchte, findet das Vorgehen auf der Seite Immobilien kaufen im Kanton Zürich.
Häufige Fragen
Die Liegenschaft wird nicht inseriert, sondern einzelnen, geprüften Käufern vorgestellt, die vorher eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieben haben. Rechtlich bleibt es ein normaler Grundstückkauf mit öffentlicher Beurkundung (Art. 216 Abs. 1 OR) und Eintrag im Grundbuch (Art. 656 Abs. 1 ZGB).
Der Preis hängt von Lage, Zone, Reserve und Zustand ab, nicht von der Sichtbarkeit. Ohne Inserat gibt es weniger Konkurrenz, dafür sprechen wir Käufer an, die für genau dieses Objekt bezahlen. Wir rechnen vorab nach der Bauordnung und besprechen den Preisrahmen mit Ihnen. Eine Zusage zu einem bestimmten Preis geben wir nicht.
Geprüfte Käufer erhalten das Dossier erst nach unterzeichneter Vertraulichkeit. Nicht verhindern lässt sich, was das Gesetz offenlegt: das Grundbuch (Art. 970 ZGB), die Information der Vorkaufsberechtigten (Art. 216d Abs. 1 OR) und Besichtigungen in vermieteten Räumen (Art. 257h Abs. 2 OR).
Ja. Das Vorkaufsrecht kann geltend gemacht werden, wenn das Grundstück verkauft wird (Art. 216c Abs. 1 OR), unabhängig davon, ob inseriert wurde. Der Verkäufer muss die berechtigte Person über Abschluss und Inhalt des Kaufvertrags informieren (Art. 216d Abs. 1 OR). Wir prüfen den Grundbuchauszug darauf, bevor wir einen Käufer ansprechen.
Das Mietverhältnis geht mit dem Eigentum auf den Käufer über (Art. 261 Abs. 1 OR). Früher, als der Mietvertrag es erlaubt, kann der neue Eigentümer Wohn- und Geschäftsräume nur bei dringendem Eigenbedarf kündigen, und dann mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin (Art. 261 Abs. 2 lit. a OR). Besichtigungen müssen Mieter gestatten, soweit sie für den Verkauf notwendig sind (Art. 257h Abs. 2 OR).
Prüfung und erstes Gespräch sind kostenlos. Bei uns ist das Honorar ein Erfolgshonorar: Es ist verdient, wenn der Vertrag infolge unserer Vermittlung zustande kommt (Art. 413 Abs. 1 OR). Die Höhe legen wir vor der Unterschrift schriftlich fest. Beim Direktankauf entfällt die Vermittlung, weil wir selbst kaufen.
Ja. Die Erben verfügen gemeinsam über die Liegenschaft (Art. 602 Abs. 2 ZGB); ohne andere Vorschrift braucht es dafür den einstimmigen Beschluss aller Gesamteigentümer (Art. 653 Abs. 2 ZGB). Mehr unter Erbschaft und Liegenschaft.
Das ist eine Frage des Mandats. Laufzeit und Bedingungen stehen schriftlich im Mandat, vor der Unterschrift offengelegt. Ein stiller Verkauf schliesst eine spätere öffentliche Vermarktung nicht aus. Sie entscheiden, ob und wann.
Mit einem Suchprofil im Suchmandat: Sie halten fest, was Sie suchen, wir gleichen es mit unserem Bestand, unseren Mandaten und unserem Kreis von Eigentümern ab. Passt ein Objekt, melden wir uns einzeln, zuerst mit Region und Eckdaten. Adresse und Unterlagen folgen nach unterzeichneter Vertraulichkeit.
Personen im Ausland brauchen für den Erwerb von Grundstücken eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde (Art. 2 Abs. 1 BewG). Ausgenommen ist unter anderem der Erwerb einer ständigen Betriebsstätte oder, für eine natürliche Person, der Hauptwohnung am Ort ihres rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitzes (Art. 2 Abs. 2 lit. a und b BewG). Wir klären das, bevor Unterlagen fliessen.
Hinterlegen Sie Ihr Suchprofil oder melden Sie Ihr Interesse an einem Club Deal an.
Geprüft von Hafid Yaacoubi, Gründer und Inhaber · Stand Oktober 2026