Was kostet es, ein Grundstück zu teilen?
Eine feste Summe gibt es nicht. Es fallen das Honorar des Geometers, Gebühren für Grundbuch und Vermessungsarbeiten (die Kantone dürfen sie erheben, Art. 954 Abs. 1 ZGB), Notariatskosten und die Steuer auf dem Gewinn an. Lassen Sie sich vom Geometer eine Offerte geben, bevor Sie beginnen. Wir rechnen vorab, ob sich die Teilung lohnt.
Wie lange dauert eine Grundstücksteilung?
Das hängt von Geometer, Baubehörde und Grundbuchamt ab; eine allgemeingültige Dauer gibt es nicht. Am meisten Zeit sparen Sie, wenn Hypothekar- und Dienstbarkeitsverträge sowie Pläne zu Beginn vollständig vorliegen und die Gläubiger früh zugestimmt haben. Wir klären am Anfang, welche Stellen beteiligt sind.
Brauche ich eine Baubewilligung, um mein Grundstück zu teilen?
Im Kanton Zürich braucht die Unterteilung eine baurechtliche Bewilligung, wenn das Grundstück bereits überbaut ist oder eine Baubewilligung erteilt wurde (§ 309 Abs. 1 lit. e PBG). In jedem Fall darf die Teilung keine Verhältnisse schaffen, die den Bauvorschriften widersprechen (§ 228 Abs. 2 PBG). Andere Kantone regeln das anders.
Kann ich ein Grundstück mit Haus teilen?
Ja, wenn beide Teile die Bauvorschriften einhalten: Das Haus braucht auch zur neuen Grenze den nötigen Abstand, und jeder Teil muss erschlossen sein (§ 228 Abs. 2 PBG, Art. 19 Abs. 1 RPG). Ein bestehendes Grundpfand wird auf die Teile verteilt (Art. 833 Abs. 1 ZGB, Art. 155 GBV). Ob es aufgeht, zeigt eine Rechnung am Plan.
Wer muss der Teilung zustimmen?
Gehört das Grundstück mehreren Personen im Miteigentum, braucht die Veräusserung die Übereinstimmung aller (Art. 648 Abs. 2 ZGB). Eine Erbengemeinschaft verfügt gemeinsam (Art. 602 Abs. 2 ZGB). Die Hypothekargläubiger werden einbezogen, weil die Pfandhaft verteilt wird (Art. 155 GBV). Dienstbarkeiten werden bereinigt (Art. 743 und 974a ZGB).
Muss ich auf dem verkauften Teil Steuern zahlen?
Ja, der Gewinn aus dem verkauften Teil unterliegt der Grundstückgewinnsteuer (Art. 12 Abs. 1 StHG, § 216 Abs. 1 StG); im Kanton Zürich erheben sie die politischen Gemeinden (§ 205 StG). Den Erwerbspreis rechnet das Steueramt anteilmässig nach dem Wertverhältnis an (§ 224 Abs. 1 StG). Eine Handänderungssteuer gibt es im Kanton Zürich nicht mehr (§§ 227 bis 233 StG aufgehoben).
Wann gehört der Teil dem Käufer?
Der Kaufvertrag braucht die öffentliche Beurkundung (Art. 216 Abs. 1 OR). Eigentümer wird der Käufer aber erst mit dem Eintrag im Grundbuch (Art. 656 Abs. 1 ZGB). Dafür muss die Mutationsurkunde des Geometers vorliegen, die die Grenzlinie verändert (Art. 21 Abs. 2 GBV).
Darf ich landwirtschaftliches Land teilen?
Nur eingeschränkt. Landwirtschaftliche Grundstücke dürfen nicht in Teilstücke unter 25 Aren aufgeteilt werden, Rebgrundstücke nicht unter 15 Aren, und von einem landwirtschaftlichen Gewerbe dürfen keine einzelnen Grundstücke oder Grundstücksteile abgetrennt werden (Art. 58 BGBB). Ausnahmen bewilligt die kantonale Behörde nur in den Fällen, die das Gesetz nennt (Art. 60 BGBB).
Was gilt bei einem belasteten Standort?
Die Veräusserung oder Teilung eines Grundstücks, auf dem ein im Kataster der belasteten Standorte eingetragener Standort liegt, braucht die Bewilligung der Behörde (Art. 32dbis Abs. 3 USG). Sie wird erteilt, wenn keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten sind, die Kostendeckung sichergestellt ist oder ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.
Kann ich einen Teil im Baurecht vergeben, statt zu teilen?
Ja. Ein Baurecht kann sich auf einen Teil des Grundstücks beschränken. Lage, Gestalt, Ausdehnung und Zweck der Bauten sowie die Benutzung der nicht überbauten Flächen legt der Vertrag fest, und diese Bestimmungen binden jeden späteren Erwerber (Art. 779b Abs. 1 ZGB). Das Grundstück muss dafür nicht geteilt werden. Beide Wege vergleichen wir unter Baurecht statt Verkauf des Landes.