Methode
Präzision statt Prospekt.
Jede Parzelle, die wir ansprechen, ist bewusst gewählt — auf Grundlage der amtlichen Vermessung, der Zonenordnung und des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters.
Wir wissen, was ein Grundstück trägt, bevor wir anklopfen: Fläche und Grenzen, Bauzone und Nutzungsreserve, Baujahr und Substanz des Bestands. So sprechen wir nur dort vor, wo ein Angebot wirklich Sinn ergibt — und können es begründen.
Eigentümerdaten erheben wir erst bei konkretem Interesse — einzeln, rechtmässig und mit Quellenangabe nach Art. 970 Abs. 2 ZGB. Diskretion ist bei uns keine Floskel, sondern Arbeitsweise.
Amtliche Vermessung
Parzellengrenzen, Flächen und EGRID — die verbindliche Grundlage jedes Grundstücks.
ÖREB-Kataster
Bauzone, Nutzungsplanung und Einschränkungen: Was darf hier gebaut werden?
Gebäuderegister
Baujahr, Nutzung und Bestand aus dem Register des Bundes — was steht heute drauf?