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Yaacoubi ImmobilienYaacoubi Immobilien Kostenlos prüfen

Immobilienmakler · Kanton Zürich · Sitz Wallisellen

Immobilienmakler im Kanton Zürich: diskret, vorgerechnet, im Exklusivmandat.

Ja, wir sind Immobilienmakler. Wir verkaufen Grundstücke, Häuser, Mehrfamilienhäuser und Areale für ihre Eigentümer, nur anders als die meisten: ohne Inserat, im Exklusivmandat und mit einer Rechnung vor jedem Preis. Geben Sie Ihre Adresse ein, dann sehen Sie Ihre Parzelle sofort im Luftbild.

Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

In zwei Schritten zur kostenlosen Beratung und Vorabklärung · Sitz Wallisellen · +41 44 500 11 10

Dörfer am Zürichsee mit den Alpen

Kostenloses Gespräch

In zwei Schritten zur kostenlosen Beratung und Vorabklärung.

Zuerst Ihre Liegenschaft: Wir zeigen Ihnen die Parzelle gleich im Luftbild. Danach Ihre Angaben. Wir rechnen vor dem Gespräch und melden uns innert zwei Arbeitstagen persönlich. Verbindlich wird nichts, bevor Sie ein Mandat unterschreiben.

Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat

Ihre Liegenschaft

Ihre Kontaktangaben

Handy oder Festnetz: eine Nummer genügt. Wir rufen Sie persönlich zurück.

Mehr brauchen wir nicht. Wer mag, ergänzt im nächsten Schritt die Liegenschaft und eine Rückrufzeit.

Zu Ihrer Liegenschaft freiwillig

Wann dürfen wir Sie anrufen? freiwillig

Weitere Person angeben, falls Sie nicht erreichbar sind (freiwillig)

Bitte nur mit dem Einverständnis dieser Person.

Andere Postadresse angeben, falls Sie nicht an der Liegenschaft wohnen (freiwillig)

Unverbindlich und kostenlos. Ein Mandat unterschreiben Sie, wenn überhaupt, erst nach dem Gespräch. Felder mit * sind nötig. Ihre Angaben verwenden wir nur für Ihre Anfrage, siehe Datenschutz.

Film · knapp 2 Minuten

Wer wir sind. Und wie wir als Makler arbeiten.

Fünfzig Jahre haben die beiden in ihrem Haus gelebt. Der Film zeigt, wie wir als Immobilienmakler vorgehen: das Grundstück prüfen, einen nachvollziehbaren Vorschlag machen und den Verkauf mit Sorgfalt und Diskretion begleiten, bis zum Notar.

Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.

Ihr Immobilienmakler, nur anders

Drei Dinge, die Sie bei uns anders erleben.

01

Diskret, ohne Inserat

Ihre Liegenschaft erscheint auf keinem Portal. Wir stellen sie im Exklusivmandat einem kleinen Kreis geprüfter Käufer vor, die vorher eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschreiben. Man nennt das diskrete Vermittlung oder Verkauf Off Market.

Off Market erklärt →
02

Gerechnet vor dem Gespräch

Wir prüfen Ihre Parzelle nach der Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde: was heute steht, was erlaubt wäre und was der Unterschied wert sein kann. Sie sehen den Rechenweg, bevor ein Käufer davon hört.

So rechnen wir →
03

Eigene Käufer und eigener Ankauf

Projektentwickler, Family Offices, Pensionskassen und Investoren suchen bei uns gezielt. Passt keiner, prüfen wir den diskreten Ankauf durch uns selbst: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin.

Direktankauf →
Besprechungstisch mit Modell und Plänen

Leistungen

Was ein Immobilienmakler für Sie tut.

Ein Immobilienmakler bringt Verkäufer und Käufer zusammen und begleitet den Verkauf bis zur Beurkundung. Das Gesetz nennt ihn Mäkler: Er erhält den Auftrag, gegen eine Vergütung Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachzuweisen oder den Abschluss zu vermitteln (Art. 412 Abs. 1 OR). Was das im Alltag heisst, zeigt die Liste. Bei uns liegt der Schwerpunkt dort, wo Ihr Verkauf entschieden wird: bei der Rechnung und bei der Wahl des Käufers.

  • Bewertung mit Beleg: Zone, Ausnützung, Bestand und Reserve, jede Zahl mit Herkunft
  • Unterlagen: Grundbuchauszug, Pläne, Bewilligungen und Mietverträge; was fehlt, beschaffen wir
  • Dossier: Exposé, vorgerechnete Szenarien und alle amtlichen Originale in einer Datei
  • Käufersuche ohne Inserat: nur geprüfte Käufer, erst nach unterzeichneter Vertraulichkeit
  • Besichtigungen: einzeln und nur mit Ihrer Freigabe, bei Mietern rechtzeitig angekündigt
  • Verhandlung: Finanzierungsnachweis und Bedingungen jedes Angebots geprüft, Sie entscheiden
  • Abschluss: Kaufvertrag, öffentliche Beurkundung (Art. 216 Abs. 1 OR) und Eintrag im Grundbuch (Art. 656 Abs. 1 ZGB)

Makler, Exklusivmandat oder Direktankauf?

Drei Wege zum Verkauf, ehrlich verglichen.

Alle drei Wege sind seriös. Sie unterscheiden sich darin, wer vom Verkauf erfährt, wie der Preis entsteht und wer am Ende Ihr Gegenüber ist.

Makler mit InseratImmobilienmakler im ExklusivmandatDirektankauf durch uns
ÖffentlichkeitAdresse, Bilder und Preis auf Portalenkein Inserat, nur geprüfte Käufer nach Vertraulichkeitniemand ausser uns und dem Notariat
Preisentsteht aus Anfragen und Gebotenvorgerechnet nach Bauordnung, Ihnen offengelegtein begründetes Angebot von uns
Käuferwer sich meldetausgewählt aus unserem Kreis, mit Finanzierungsnachweiswir selbst, mit eigenen Mitteln
Ihre Kontrolleoffene Besichtigungenjede Besichtigung und jedes Angebot geben Sie freiein Termin, eine Zusage
Honorarje nach VertragErfolgshonorar, nur bei Verkaufkein Honorar, wir sind Käufer
Passt gut fürWohnungen mit breiter NachfrageGrundstücke, Häuser mit Reserve, Renditeliegenschaften, ArealeErbschaften, Zeitdruck, Liegenschaften im Ist-Zustand

Exklusiv heisst: Während der Laufzeit vermittelt nur ein Partner Ihre Liegenschaft. So erscheint sie nirgends doppelt, und niemand verhandelt ohne Ihr Wissen.

Heute und neu möglich

Was Ihr Grundstück hergibt, bevor ein Käufer davon hört.

Ein guter Preis beginnt mit einer Rechnung, nicht mit einem Wunsch. Wir zeigen Ihnen, was heute auf dem Grundstück steht und was die Bauordnung zulassen würde, als Plan und als Zahl. Gerade bei mehreren Parzellen nebeneinander kann ein gemeinsamer Verkauf mehr möglich machen als jeder Teil für sich.

Drei Hausparzellen, gemeinsam entwickelt zu einem Wohnensemble, HeuteDrei Hausparzellen, gemeinsam entwickelt zu einem Wohnensemble, Neu möglich
HeuteNeu möglich

Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.

Prüfliste für Eigentümer

Woran Sie einen guten Immobilienmakler im Kanton Zürich erkennen.

Einen Makler wählen Sie meist nur einmal im Leben. Diese zehn Fragen helfen beim ersten Gespräch, bei uns wie bei jedem anderen Anbieter. Ein seriöser Makler beantwortet sie ohne Zögern und schriftlich.

  • Rechnet er, bevor er einen Preis nennt? Im Kanton Zürich hat jede Gemeinde ihre eigene Bau- und Zonenordnung. Was zulässig ist, entscheidet über den Wert.
  • Legt er den Rechenweg offen, mit Belegen aus den amtlichen Unterlagen?
  • Nennt er Honorar, Laufzeit und Auslagen schriftlich vor der Unterschrift? Ohne Vereinbarung gilt eine bestehende Taxe, sonst der übliche Lohn (Art. 414 OR).
  • Sagt er klar, für wen er arbeitet? Wer entgegen dem Vertrag auch für die Gegenseite tätig ist, verliert seinen Anspruch auf Lohn (Art. 415 OR).
  • Prüft er Käufer, bevor sie Unterlagen sehen: Identität, Finanzierungsnachweis, Vertraulichkeit?
  • Kennt er Rechte und Lasten: Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Mietverhältnisse?
  • Kann er die Steuerfolgen einordnen? Im Kanton Zürich erheben die politischen Gemeinden die Grundstückgewinnsteuer (§ 205 StG ZH), steuerpflichtig ist der Veräusserer (§ 217 StG ZH).
  • Lässt er Ihnen jede Freigabe: Besichtigung, Angebot, Käufer?
  • Sagt er ehrlich, wenn ein Inserat oder ein Direktankauf besser zu Ihrer Liegenschaft passt?
  • Ist er persönlich erreichbar, mit Namen, Adresse und Festnetz statt nur einem Formular?

Ablauf

Vier Schritte: Sie entscheiden in jedem.

Vom ersten Anruf bis zum Notar haben Sie einen Ansprechpartner. Sie erzählen Ihre Geschichte nur einmal.

  1. 01 · Grundstückprüfung und GesprächSie nennen die Adresse, wir prüfen Zone, Bestand und Reserve und besprechen das Ergebnis persönlich, bei Ihnen, bei uns in Wallisellen oder am Telefon.
  2. 02 · Ihr WegExklusivmandat mit Laufzeit 3, 6 oder 12 Monate oder Direktankauf durch uns. Unterschrieben wird erst, wenn Preisrahmen und Konditionen für Sie stimmen.
  3. 03 · Stille AnspracheDossier mit allen Originalen, Vertraulichkeit vor jeder Weitergabe, einzelne Besichtigungen mit Ihrer Freigabe, Angebote geprüft.
  4. 04 · Notar und ÜbergabeKaufvertrag, Beurkundung, Eintrag im Grundbuch und Übergabe. Wir stimmen Notariat, Käufer und Bank aufeinander ab.

Recht

Der Maklervertrag nach Schweizer Recht.

Wer einen Immobilienmakler beauftragt, schliesst einen Mäklervertrag. Der Mäkler weist Gelegenheit zum Abschluss nach oder vermittelt den Abschluss, gegen eine Vergütung (Art. 412 Abs. 1 OR). Im Allgemeinen gelten dafür die Vorschriften über den einfachen Auftrag (Art. 412 Abs. 2 OR). Das Exklusivmandat ist ein solcher Vertrag, mit einer Besonderheit: Während der Laufzeit vermittelt nur ein Partner.

Der Lohn ist verdient, sobald der Vertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Mäklers zustande gekommen ist (Art. 413 Abs. 1 OR). Ersatz für Aufwendungen schuldet der Auftraggeber bei einem gescheiterten Geschäft nur, wenn der Vertrag es vorsieht (Art. 413 Abs. 3 OR). Darum gehört in jedes Mandat, welche Auslagen anfallen, auch wenn nicht verkauft wird.

Laufzeit, Exklusivität, Beendigung und die Frage, ob Sie selbst einen Käufer mitbringen dürfen, regeln wir schriftlich, bevor Sie unterschreiben. Sie können das Mandat in Ruhe lesen oder von Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt prüfen lassen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Wie ein Exklusivmandat im Einzelnen aufgebaut ist, steht unter Exklusivmandat: Laufzeit, Honorar und Freigaben.

Honorar

Was kostet ein Immobilienmakler und wer bezahlt ihn?

Das erste Gespräch und die Prüfung Ihrer Parzelle sind kostenlos. Im Exklusivmandat ist unser Honorar ein Erfolgshonorar: Es entsteht erst, wenn der Verkauf dank unserer Vermittlung zustande kommt. Kommt kein Verkauf zustande, schulden Sie kein Honorar. Höhe, Berechnungsgrundlage und Auslagen stehen schriftlich im Mandat, bevor Sie unterschreiben.

Unser Honorar zahlt immer nur eine Seite, nie beide. Wer es trägt, legen wir im Mandat offen fest. Das schützt Sie: Ein Mäkler, der entgegen dem Vertrag auch für die Gegenseite tätig ist oder sich von ihr entgegen Treu und Glauben ebenfalls Lohn versprechen lässt, verliert seinen Anspruch auf Lohn und Ersatz (Art. 415 OR).

Eine gesetzlich festgelegte Höhe gibt es nicht. Haben die Parteien keinen Betrag vereinbart, gilt eine bestehende Taxe, sonst der übliche Lohn (Art. 414 OR). Ist beim Grundstückkauf ein unverhältnismässig hoher Mäklerlohn vereinbart, kann ihn der Richter auf Antrag des Schuldners auf einen angemessenen Betrag herabsetzen (Art. 417 OR). Beim Direktankauf entfällt das Honorar ganz, weil wir selbst kaufen.

Was wir vermitteln

Vom Einfamilienhaus bis zum Areal.

Nach unseren Referenzen begleitet unser Team auch Transaktionen von 20 bis 50 Millionen Franken und mehr, in der ganzen Schweiz und mit Schwerpunkt im Kanton Zürich. Selbst bauen wir nicht: Wir vermitteln und kaufen, gebaut wird von Projektentwicklern und Bauunternehmen.

Grundstücke und Bauland

Käufer rechnen mit Zone, Baufeld und zulässiger Fläche, wir auch.

Bauland verkaufen →

Einfamilienhäuser

Oft steckt im Boden mehr Wert als im Haus, gerade in Zonen mit Reserve.

Haus verkaufen →

Mehrfamilienhäuser und Renditeliegenschaften

Mietertrag heute und nach Aufstockung oder Ersatzneubau, diskret gegenüber den Mietern.

Renditeliegenschaft verkaufen →

Gewerbe und Areale

Entwickler suchen Flächen mit Potenzial, auch über mehrere Parzellen.

Gewerbe und Areal →

Wohnungen

Bei breiter Nachfrage sagen wir offen, wenn ein Inserat der bessere Weg ist.

Wohnung verkaufen →

Käuferkreis

Wer Ihre Liegenschaft zu sehen bekommt.

Ihre Liegenschaft sehen nur Käufer, die wir persönlich geprüft haben: Projektentwickler, Bauunternehmen, Family Offices, Pensionskassen und Anlagestiftungen, Banken und private Investoren. Sie erhalten das Dossier erst nach unterzeichneter Vertraulichkeit. Wie diese Käufer entscheiden und was sie rechnen, erklärt die Seite Wer Grundstücke kauft.

Weil wir selbst kaufen, haben Sie immer einen zweiten Weg. Findet sich im Mandat kein passender Käufer, prüfen wir den diskreten Ankauf: mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt, Übernahme im Ist-Zustand. Wer schon entschlossen ist, kann den Verkauf direkt in Auftrag geben.

Hände mit Bauplänen und Helm auf der Baustelle

Wer Ihr Makler ist

Ein kleines Team in Wallisellen, das für jede Zahl einsteht.

Bei uns führt das Gespräch, wer auch entscheiden kann. Hafid Yaacoubi, Gründer und Inhaber, verantwortet Ankauf, Mandate und jede Zahl, die das Haus verlässt. Gregor Schaub verantwortet die finanzielle Seite jeder Transaktion. Unser Hauptsitz ist Bahnhofplatz 1c, 8304 Wallisellen, direkt erreichbar unter +41 44 500 11 10, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.

Hafid Yaacoubi kommt vom Bau: vierzehn Jahre Baustellen in der ganzen Deutschschweiz. Dort sieht man, welches Grundstück mehr trägt, als darauf steht. Diese Erfahrung steckt in jeder Rechnung, die wir Ihnen vorlegen. Notariat, Architektur, Steuer- und Rechtsberatung ziehen wir bei, wo es sie braucht.

Zürcher Stadtquartier mit Blockrand aus der Luft, im Hintergrund der Zürichsee

Kanton Zürich

Ihr Immobilienmakler in Ihrer Gemeinde.

Von Wallisellen aus arbeiten wir im ganzen Kanton Zürich: in der Stadt Zürich, im Glattal und im Unterland, am Zürichsee, im Limmattal, im Oberland, in Winterthur und im Weinland. Jede Gemeinde hat ihre eigene Bau- und Zonenordnung, und genau die rechnen wir für Ihre Parzelle. Auf den Gemeindeseiten finden Sie Zonen, Ortschaften und Zahlen vor Ort; das Verzeichnis aller Gemeinden nach Bezirk steht auf der Seite Grundstück verkaufen im Kanton Zürich.

Wer in der Stadt Zürich verkauft, findet den Weg mit Notariat, Steuer und Mieterschaft unter Liegenschaft verkaufen in Zürich. Ausserhalb des Kantons Zürich kaufen und vermitteln wir Grundstücke, Renditeliegenschaften und Areale in der ganzen Schweiz.

Ehrlich

Wann Sie keinen Makler brauchen.

Nicht jeder Verkauf braucht einen Immobilienmakler. Kennen Sie den Käufer schon, etwa in der Familie oder in der Nachbarschaft, brauchen Sie vor allem einen sauberen Vertrag und den Termin beim Notar. Ein Grundstückkauf ist nur mit öffentlicher Beurkundung gültig (Art. 216 Abs. 1 OR), Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch (Art. 656 Abs. 1 ZGB).

Auch bei einer gewöhnlichen Eigentumswohnung mit breiter Nachfrage ist ein Inserat oft der geradere Weg. Ein Makler lohnt sich dort, wo Wert erklärt werden muss: bei Grundstücken mit Reserve, bei Häusern, deren Boden mehr wert ist als das Gebäude, bei Renditeliegenschaften und bei Erbschaften mit mehreren Beteiligten. Und wenn Sie nicht verkaufen, sondern schnell eine Zusage wollen, ist der Direktankauf der kürzere Weg.

Sie möchten kaufen oder investieren?

Dann sind Sie bei uns Käufer, nicht Kunde eines Verkäufermaklers. Hinterlegen Sie Ihr Suchprofil: Passt ein Grundstück oder eine Renditeliegenschaft aus unseren Mandaten, melden wir uns diskret, zuerst mit Region und Eckdaten.

Im Kanton Zürich

Was im Kanton Zürich gilt, mit Tarif, Besitzdauer und Aufschub, steht auf der Seite Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.

Häufige Fragen

Immobilienmakler: die häufigsten Fragen.

Was macht ein Immobilienmakler?

Er bringt Verkäufer und Käufer zusammen: Er weist Gelegenheit zum Abschluss nach oder vermittelt den Abschluss, gegen eine Vergütung (Art. 412 Abs. 1 OR). Bei uns gehören dazu die Rechnung nach der Bauordnung, das Dossier mit allen Originalen, die Prüfung der Käufer, die Verhandlung und die Begleitung bis zur Beurkundung.

Was kostet ein Immobilienmakler in der Schweiz?

Eine gesetzlich festgelegte Höhe gibt es nicht. Massgebend ist, was im Vertrag steht; ohne Vereinbarung gilt eine bestehende Taxe, sonst der übliche Lohn (Art. 414 OR). Bei uns ist das Honorar ein Erfolgshonorar, und Höhe und Bedingungen stehen schriftlich im Mandat, bevor Sie unterschreiben. Prüfung und erstes Gespräch sind kostenlos.

Wer bezahlt den Makler, Käufer oder Verkäufer?

Unser Honorar zahlt immer nur eine Seite, nie beide. Wer es trägt, legen wir im Mandat offen fest. Ein Mäkler, der entgegen dem Vertrag auch für die Gegenseite tätig ist, verliert seinen Anspruch auf Lohn und Ersatz (Art. 415 OR).

Wann ist das Honorar geschuldet?

Wenn der Kaufvertrag infolge unseres Nachweises oder unserer Vermittlung zustande kommt (Art. 413 Abs. 1 OR). Kommt kein Verkauf zustande, schulden Sie im Exklusivmandat kein Honorar. Ob Auslagen ersetzt werden, steht im Mandat (Art. 413 Abs. 3 OR).

Was ist der Unterschied zwischen einem Makler und einem Exklusivmandat?

Das Exklusivmandat ist ein Maklervertrag, bei dem während der Laufzeit nur ein Partner Ihre Liegenschaft vermittelt. Bei uns kommt dazu: kein Inserat, geprüfte Käufer und jede Besichtigung nur mit Ihrer Freigabe. Mehr unter Exklusivmandat.

Brauche ich für den Hausverkauf überhaupt einen Makler?

Nicht immer. Kennen Sie den Käufer schon, genügen ein sauberer Vertrag und die öffentliche Beurkundung (Art. 216 Abs. 1 OR). Ein Makler lohnt sich, wenn der Wert erklärt werden muss, etwa bei Reserve im Boden, bei Renditeliegenschaften oder in einer Erbengemeinschaft. Wir sagen Ihnen offen, was zu Ihrer Liegenschaft passt.

Woran erkenne ich einen seriösen Immobilienmakler?

Er rechnet, bevor er einen Preis nennt, legt Honorar, Laufzeit und Auslagen schriftlich offen, sagt, für wen er arbeitet, und prüft Käufer, bevor sie Unterlagen sehen. Die ganze Prüfliste steht weiter oben auf dieser Seite.

Verkaufen Sie auch ohne Inserat?

Ja, das ist unser Weg. Ihre Liegenschaft erscheint auf keinem Portal; wir stellen sie einem kleinen Kreis geprüfter Käufer vor, die eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschreiben. Was das Gesetz offenlegt, etwa das Grundbuch (Art. 970 ZGB), bleibt davon unberührt. Mehr unter Off Market Immobilien.

Kaufen Sie Liegenschaften auch selbst?

Ja, im diskreten Ankauf: mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und mit Übernahme im Ist-Zustand. Dann sind wir Käufer und verlangen kein Honorar. Den Weg wählen Sie im Gespräch oder im Formular.

Wo sind Sie tätig, und wie gross darf eine Liegenschaft sein?

Unser Hauptsitz ist in Wallisellen, wir arbeiten im ganzen Kanton Zürich und kaufen und vermitteln Grundstücke, Renditeliegenschaften und Areale in der ganzen Schweiz. Nach unseren Referenzen begleitet unser Team auch Transaktionen von 20 bis 50 Millionen Franken und mehr.

Ihr Immobilienmakler in Wallisellen, für den ganzen Kanton Zürich.

In zwei Schritten zur kostenlosen Beratung und Vorabklärung. Ein Gespräch, eine Fachperson, ein klarer nächster Schritt.

Geprüft von Hafid Yaacoubi, Gründer und Inhaber · Stand Oktober 2026