Was macht ein Immobilienmakler?
Er bringt Verkäufer und Käufer zusammen: Er weist Gelegenheit zum Abschluss nach oder vermittelt den Abschluss, gegen eine Vergütung (Art. 412 Abs. 1 OR). Bei uns gehören dazu die Rechnung nach der Bauordnung, das Dossier mit allen Originalen, die Prüfung der Käufer, die Verhandlung und die Begleitung bis zur Beurkundung.
Was kostet ein Immobilienmakler in der Schweiz?
Eine gesetzlich festgelegte Höhe gibt es nicht. Massgebend ist, was im Vertrag steht; ohne Vereinbarung gilt eine bestehende Taxe, sonst der übliche Lohn (Art. 414 OR). Bei uns ist das Honorar ein Erfolgshonorar, und Höhe und Bedingungen stehen schriftlich im Mandat, bevor Sie unterschreiben. Prüfung und erstes Gespräch sind kostenlos.
Wer bezahlt den Makler, Käufer oder Verkäufer?
Unser Honorar zahlt immer nur eine Seite, nie beide. Wer es trägt, legen wir im Mandat offen fest. Ein Mäkler, der entgegen dem Vertrag auch für die Gegenseite tätig ist, verliert seinen Anspruch auf Lohn und Ersatz (Art. 415 OR).
Wann ist das Honorar geschuldet?
Wenn der Kaufvertrag infolge unseres Nachweises oder unserer Vermittlung zustande kommt (Art. 413 Abs. 1 OR). Kommt kein Verkauf zustande, schulden Sie im Exklusivmandat kein Honorar. Ob Auslagen ersetzt werden, steht im Mandat (Art. 413 Abs. 3 OR).
Was ist der Unterschied zwischen einem Makler und einem Exklusivmandat?
Das Exklusivmandat ist ein Maklervertrag, bei dem während der Laufzeit nur ein Partner Ihre Liegenschaft vermittelt. Bei uns kommt dazu: kein Inserat, geprüfte Käufer und jede Besichtigung nur mit Ihrer Freigabe. Mehr unter Exklusivmandat.
Brauche ich für den Hausverkauf überhaupt einen Makler?
Nicht immer. Kennen Sie den Käufer schon, genügen ein sauberer Vertrag und die öffentliche Beurkundung (Art. 216 Abs. 1 OR). Ein Makler lohnt sich, wenn der Wert erklärt werden muss, etwa bei Reserve im Boden, bei Renditeliegenschaften oder in einer Erbengemeinschaft. Wir sagen Ihnen offen, was zu Ihrer Liegenschaft passt.
Woran erkenne ich einen seriösen Immobilienmakler?
Er rechnet, bevor er einen Preis nennt, legt Honorar, Laufzeit und Auslagen schriftlich offen, sagt, für wen er arbeitet, und prüft Käufer, bevor sie Unterlagen sehen. Die ganze Prüfliste steht weiter oben auf dieser Seite.
Verkaufen Sie auch ohne Inserat?
Ja, das ist unser Weg. Ihre Liegenschaft erscheint auf keinem Portal; wir stellen sie einem kleinen Kreis geprüfter Käufer vor, die eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschreiben. Was das Gesetz offenlegt, etwa das Grundbuch (Art. 970 ZGB), bleibt davon unberührt. Mehr unter Off Market Immobilien.
Kaufen Sie Liegenschaften auch selbst?
Ja, im diskreten Ankauf: mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und mit Übernahme im Ist-Zustand. Dann sind wir Käufer und verlangen kein Honorar. Den Weg wählen Sie im Gespräch oder im Formular.
Wo sind Sie tätig, und wie gross darf eine Liegenschaft sein?
Unser Hauptsitz ist in Wallisellen, wir arbeiten im ganzen Kanton Zürich und kaufen und vermitteln Grundstücke, Renditeliegenschaften und Areale in der ganzen Schweiz. Nach unseren Referenzen begleitet unser Team auch Transaktionen von 20 bis 50 Millionen Franken und mehr.