Geeignet
Das Land eignet sich für die Überbauung: Lage, Gelände, Gefahren und Erschliessbarkeit.
Bauerwartungsland und Einzonung
Yaacoubi Immobilien prüft für Eigentümer in der Deutschschweiz, wo ihr Land in der Planung steht: im Siedlungsgebiet des Richtplans, in einer Reservezone oder in der Landwirtschaftszone. Eine Einzonung beschliessen Gemeinde und Kanton; einen Anspruch darauf gibt es nicht. Wir sagen Ihnen offen, was realistisch ist.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Land prüfen lassen
Zuerst die Adresse oder die Lage, dann Ihre Angaben. Wir prüfen Richtplan und Zonenplan und melden uns innert zwei Arbeitstagen.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Drei Grundstücke, drei Lagen
Bauerwartungsland ist kein Rechtsbegriff, sondern eine Erwartung: Land, das heute nicht in der Bauzone liegt, aber eingezont werden könnte. Wie berechtigt diese Erwartung ist, zeigen zwei Pläne mit verschiedener Wirkung.
Solange Land ausserhalb der Bauzone liegt, gilt für den Verkauf das bäuerliche Bodenrecht, mehr dazu unter Bauernhof und Landwirtschaftsland verkaufen.
Vom Richtplan zur Bauzone
Eine Einzonung ist ein Verfahren mit mehreren Stufen. Eigentümer können mitwirken, entscheiden aber nicht.
Wann eingezont werden kann
Land kann neu einer Bauzone zugewiesen werden, wenn alle fünf Bedingungen erfüllt sind (Art. 15 Abs. 4 RPG). Bauzonen sollen zudem dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen (Art. 15 Abs. 1 RPG).
Das Land eignet sich für die Überbauung: Lage, Gelände, Gefahren und Erschliessbarkeit.
Es wird auch bei konsequenter Nutzung der Reserven in den bestehenden Bauzonen voraussichtlich innert 15 Jahren benötigt, erschlossen und überbaut.
Die Einzonung zerschneidet kein zusammenhängendes Kulturland. Fruchtfolgeflächen werden nur unter strengen Bedingungen eingezont (Art. 30 Abs. 1bis RPV).
Die Verfügbarkeit des Landes ist rechtlich sichergestellt, das Land soll also tatsächlich bebaut werden können.
Mit der Einzonung werden die Vorgaben des Richtplans umgesetzt.
Rechtlich gut zu wissen
Wer durch eine Einzonung einen Planungsvorteil erhält, bezahlt einen Ausgleich von mindestens 20 Prozent. Fällig wird er bei der Überbauung oder beim Verkauf. Den Satz und die Berechnung regelt der Kanton, ebenso, ob und wie Auf- und Umzonungen ausgeglichen werden; dafür kann eine eigene Fälligkeit gelten.
Art. 5 Abs. 1 und 1bis RPG
Die bezahlte Abgabe wird bei einer späteren Grundstückgewinnsteuer als Teil der Aufwendungen vom Gewinn abgezogen.
Art. 5 Abs. 1sexies RPG
Wenn das öffentliche Interesse es rechtfertigt, kann die Behörde eine Frist für die Überbauung setzen und danach Massnahmen anordnen. Die Einzelheiten regelt der Kanton.
Art. 15a Abs. 2 RPG
Solange das Land ausserhalb der Bauzone liegt, braucht ein Käufer in der Regel eine Bewilligung nach dem bäuerlichen Bodenrecht. Mit der Einzonung fällt diese Pflicht in der Regel weg.
Art. 2 und 61 BGBB
Überdimensionierte Bauzonen müssen reduziert werden. Eine volle Entschädigung gibt es nur, wenn eine Planung einer Enteignung gleichkommt.
Art. 15 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 2 RPG
Das kantonale Recht kann Gebiete bezeichnen, deren Nutzung noch nicht bestimmt ist oder in denen eine Nutzung erst später zugelassen wird. Wie solche Zonen heissen, ist je Kanton verschieden.
Art. 18 Abs. 2 RPG

Am Siedlungsrand
Die Planung ist Sache von Gemeinde und Kanton. Eigentümer können sie aber verfolgen und sich zur richtigen Zeit äussern: bei der Mitwirkung zur Revision der Bau- und Zonenordnung und während der öffentlichen Auflage. Ob Ihr Grundstück heute schon in der Bauzone liegt, zeigt die Grundstückprüfung mit Ihrer Adresse.
Weil nur eingezont wird, was rechtlich verfügbar ist, kann eine Einzonung an eine Verpflichtung zum Bauen geknüpft sein (Art. 15 Abs. 4 lit. d und 15a RPG). Wer mit den Nachbarn gemeinsam auftritt, hat oft die besseren Karten, etwa für eine Landumlegung.
Vorher und nachher
Dasselbe Grundstück, zwei rechtliche Welten. Die rechte Spalte gilt erst, wenn die Einzonung rechtskräftig ist.
Film · gut 90 Sekunden
Ob heute oder nach einer Einzonung: Wer Land verkauft, entscheidet auch, wer davon erfährt. Der Film zeigt, wie ein Exklusivmandat ohne Inserat funktioniert, mit geprüften Käufern und fünf Etappen bis zum Notartermin.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Verträge vor der Einzonung
Manche Käufer möchten Bauerwartungsland heute sichern und erst nach der Einzonung bezahlen. Solche Verträge brauchen sorgfältige Gestaltung: Vorverträge, Kaufsrechte und, wenn der Preis zum Voraus bestimmt ist, auch Vorkaufsrechte müssen öffentlich beurkundet werden (Art. 216 Abs. 2 und 3 OR), und ein Kaufsrecht kann höchstens für zehn Jahre vereinbart und vorgemerkt werden (Art. 216a OR). Worauf Sie bei einem solchen Angebot achten, zeigt die Seite Angebot eines Bauträgers prüfen.
Solange das Land ausserhalb der Bauzone liegt, gilt das bäuerliche Bodenrecht, auch für Geschäfte, die wirtschaftlich einer Eigentumsübertragung gleichkommen (Art. 61 Abs. 3 BGBB). Lassen Sie einen solchen Vertrag vom Notariat oder Anwalt prüfen; wir rechnen mit Ihnen, was er wert ist, samt Mehrwertausgleich und der Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf.
Unser Weg
Einschätzung
Richtplan, Zonenplan, laufende Revisionen und Bodenrecht: Wir sagen Ihnen, was heute gilt und was sich ändern könnte, ohne Versprechen.
Kostenlose Grundstückprüfung →Verkauf
Ob heute als Landwirtschaftsland oder nach einer Einzonung als Bauland: Wir finden den Käufer, der zur Lage passt, und begleiten bis zum Notar.
Exklusivmandat →Im Kanton Zürich
Wie der Mehrwertausgleich im Kanton Zürich berechnet wird und wann die Abgabe fällig wird, erklärt die Seite Mehrwertausgleich im Kanton Zürich.
Häufige Fragen
Land, das heute nicht in der Bauzone liegt, bei dem aber eine Einzonung erwartet wird, meist weil es im Siedlungsgebiet des kantonalen Richtplans liegt. Der Begriff ist kein Rechtsbegriff: Bis zur rechtskräftigen Einzonung bleibt das Land in seiner heutigen Zone.
Sie können Ihr Anliegen der Gemeinde vortragen und sich an der Mitwirkung zur Revision der Nutzungsplanung beteiligen (Art. 4 RPG). Einen Anspruch auf Einzonung gibt es nicht: Die Gemeinde plant, der Kanton genehmigt, und das Bundesrecht setzt enge Grenzen (Art. 15 RPG).
Mindestens 20 Prozent des Planungsvorteils, also der Wertsteigerung durch die Einzonung (Art. 5 Abs. 1bis RPG). Den genauen Satz und die Berechnung regelt der Kanton. Fällig wird der Ausgleich bei der Überbauung oder beim Verkauf. Wer ihn trägt und wie er im Preis berücksichtigt wird, gehört in den Kaufvertrag; wir rechnen ihn in jede Preisdiskussion mit ein.
Ein Gebiet, dessen Nutzung noch nicht bestimmt ist oder in dem eine Nutzung erst später zugelassen wird. Das kantonale Recht kann solche Gebiete vorsehen (Art. 18 Abs. 2 RPG). Bauland ist eine Reservezone deshalb noch nicht. Wer ein solches Grundstück verkauft, sollte wissen, wie der Kanton mit Reservezonen umgeht und ob die Gemeinde eine Überprüfung ihrer Planung vorbereitet.
Nur wenn die Planung einer Enteignung gleichkommt; dann wird voll entschädigt (Art. 5 Abs. 2 RPG). Ob das zutrifft, hängt vom Einzelfall ab und wird im Streitfall vom Gericht beurteilt. Halten Sie Pläne, Bewilligungen und Unterlagen zum Grundstück bereit; sie zeigen, welche Nutzung vor der Planung möglich war. Lassen Sie sich früh rechtlich beraten.
Das hängt davon ab, wo Ihr Land im Richtplan liegt, wann die Gemeinde ihre Planung überarbeitet und wie lange Sie warten können. Wer verkauft, solange das Land ausserhalb der Bauzone liegt, verkauft nach den Regeln des bäuerlichen Bodenrechts; nach der Einzonung gelten sie in der Regel nicht mehr. Wir zeigen Ihnen beide Wege mit Zahlen und sagen offen, wenn eine Einzonung nicht absehbar ist.

Wir sagen Ihnen, was heute gilt und was morgen gelten könnte.
Geprüft von Hafid Yaacoubi, Gründer und Inhaber · Stand Oktober 2026