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Bauernhof und Landwirtschaftsland

Bauernhof und Landwirtschaftsland verkaufen. Nach den Regeln des Bodenrechts.

Yaacoubi Immobilien begleitet den Verkauf von Höfen, Bauernhäusern und Landwirtschaftsland in der Deutschschweiz. Ausserhalb der Bauzone gilt das bäuerliche Bodenrecht: wer kaufen darf, zu welchem Preis und wer zuerst gefragt werden muss. Wir klären das, bevor ein Preis fällt.

Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Bauernhof am Dorfrand mit Wiese und Obstbäumen

Hof und Land

Sprechen wir über Ihren Hof.

Zuerst die Adresse, dann Ihre Angaben. Wir klären Zone und Bodenrecht und melden uns innert zwei Arbeitstagen persönlich.

Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat

Ihre Liegenschaft

Ihre Kontaktangaben

Handy oder Festnetz: eine Nummer genügt. Wir rufen Sie persönlich zurück.

Mehr brauchen wir nicht. Wer mag, ergänzt im nächsten Schritt die Liegenschaft und eine Rückrufzeit.

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Bitte nur mit dem Einverständnis dieser Person.

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Zuerst die Zone

Bauzone oder Landwirtschaftszone: zwei verschiedene Märkte.

BAUZONELANDWIRTSCHAFTSZONEBauzonengrenze123456STRASSE
PlanMusterbeispiel · fiktive Lage
1 Bauzone · 2 Hof mit Wohnhaus und Scheune · 3 Wiese · 4 Acker · 5 Wald · 6 kleines Grundstück

Ob Sie frei verkaufen können, entscheidet zuerst die Zone. Das bäuerliche Bodenrecht gilt für landwirtschaftliche Grundstücke ausserhalb der Bauzone (Art. 2 BGBB).

  • In der Bauzone (1): Verkauf nach Markt, ohne Bewilligung nach Bodenrecht
  • Hof (2) bis Acker (4): Erwerb nur mit Bewilligung, Preisgrenze und Vorkaufsrechte
  • Wald (5): unterstellt, wenn er zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehört (Art. 2 Abs. 2 lit. b BGBB)
  • Kleines Grundstück (6): unter 25 Aren, bei Rebland unter 15 Aren, und nicht Teil eines Gewerbes, dann ausgenommen (Art. 2 Abs. 3 BGBB)

Auch Gebäude in der Bauzone können unterstellt bleiben, wenn sie zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehören (Art. 2 Abs. 2 lit. a BGBB). Wird Ihr Land vielleicht eingezont, lesen Sie mehr unter Bauerwartungsland und Einzonung.

Was Sie verkaufen

Gewerbe, Grundstück oder Gebäude?

Ein landwirtschaftliches Gewerbe

Grundstücke, Bauten und Anlagen, die zusammen eine Grundlage der Produktion bilden und mindestens eine Standardarbeitskraft brauchen. Einzelne Grundstücke dürfen grundsätzlich nicht abgetrennt werden.

Art. 7 und 58 BGBB

Ein einzelnes Grundstück

Wiese, Acker oder Weide ohne Hof. Untersteht es dem Bodenrecht, braucht auch hier der Käufer eine Bewilligung, und Teilstücke unter 25 Aren sind grundsätzlich nicht zulässig.

Art. 2, 58 Abs. 2 und 61 BGBB

Bauernhaus und Scheune

Wohnhaus und Ökonomiegebäude ausserhalb der Bauzone: Was mit ihnen nach dem Verkauf erlaubt ist, regelt das Raumplanungsrecht. Wir klären es vorab.

Art. 24 ff. RPG

Wer kaufen darf

Das bäuerliche Bodenrecht in sechs Punkten.

01

Erwerb nur mit Bewilligung

Wer ein landwirtschaftliches Gewerbe oder Grundstück erwerben will, braucht eine Bewilligung der kantonalen Behörde. Sie wird erteilt, wenn kein Verweigerungsgrund vorliegt.

Art. 61 BGBB

02

Grundsätzlich an Selbstbewirtschafter

Die Bewilligung wird verweigert, wenn der Käufer den Boden nicht selbst bewirtschaftet oder das Grundstück ausserhalb des ortsüblichen Bewirtschaftungsbereichs seines Betriebs liegt.

Art. 9 und 63 BGBB

03

Eine Preisgrenze

Ein Preis gilt als übersetzt, wenn er die Preise vergleichbarer Grundstücke der Gegend im Mittel der letzten fünf Jahre um mehr als 5 Prozent übersteigt. Die Kantone können bis 15 Prozent zulassen.

Art. 63 Abs. 1 lit. b und 66 BGBB

04

In der Familie ohne Bewilligung

Keine Bewilligung braucht es unter anderem beim Erwerb durch Nachkommen, Ehegatten, Eltern, Geschwister oder Geschwisterkinder des Verkäufers und durch Miteigentümer.

Art. 62 BGBB

05

Wenn sich kein Landwirt findet

Liegt trotz öffentlicher Ausschreibung zu einem zulässigen Preis kein Angebot eines Selbstbewirtschafters vor, kann auch ein anderer Käufer die Bewilligung erhalten.

Art. 64 Abs. 1 lit. f BGBB

06

Nicht beliebig teilen

Von einem Gewerbe dürfen grundsätzlich keine einzelnen Grundstücke abgetrennt werden, und landwirtschaftliche Grundstücke dürfen nicht in Teile unter 25 Aren, bei Rebland unter 15 Aren, zerlegt werden. Ausnahmen bewilligt die kantonale Behörde.

Art. 58 bis 60 BGBB

Wer zuerst gefragt wird

Vorkaufsrechte, Pacht und Miterben.

Die Familie

Wird ein Gewerbe verkauft, haben selbstbewirtschaftende Nachkommen ein Vorkaufsrecht, unter Umständen auch Geschwister und deren Kinder.

Art. 42 BGBB

Der Pächter

Nach Ablauf der gesetzlichen Mindestpachtdauer kann auch der Pächter ein Vorkaufsrecht haben. Das Recht der Verwandten geht vor.

Art. 47 BGBB

Die Pacht läuft weiter

Wer verpachtetes Land kauft, tritt in den Pachtvertrag ein. Ausnahmen gelten etwa für den Erwerb zur Selbstbewirtschaftung.

Art. 14 und 15 LPG

Die Miterben

Wurde der Hof in der Erbteilung unter dem Verkehrswert übernommen und wird er innert 25 Jahren verkauft, haben die Miterben Anspruch auf einen Anteil am Gewinn.

Art. 28 BGBB

Wohnen im Bauernhaus

Ein altes Bauernhaus, was erlaubt ist.

Bestimmungsgemäss nutzbare Bauten ausserhalb der Bauzone, die nicht mehr zonenkonform sind, sind in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt. Wurden sie rechtmässig erstellt oder geändert, können sie mit Bewilligung erneuert, teilweise geändert, massvoll erweitert oder wiederaufgebaut werden (Art. 24c Abs. 1 und 2 RPG). In landwirtschaftlichen Wohnbauten, die in ihrer Substanz erhalten sind, kann auch ein Wohnen ohne Landwirtschaft zugelassen werden (Art. 24d RPG).

Bauernhaus mit angebauter Scheune, HeuteBauernhaus mit angebauter Scheune, Nach dem Umbau
HeuteNach dem Umbau

Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.

Alte Holzscheune am Dorfrand

Scheunen und Ställe

Umnutzen nur in engen Grenzen.

Eine leere Scheune wirkt wie Reserve. Ausserhalb der Bauzone ist sie es nur selten: Eine Zweckänderung ohne bauliche Massnahmen ist zulässig, wenn keine neuen Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt entstehen (Art. 24a RPG). Für mehr braucht es eine Grundlage im Raumplanungsrecht.

Das sagen wir offen, bevor ein Käufer mit Plänen kommt, die keine Behörde bewilligen kann.

Mit oder ohne Abklärung

Erst klären, dann verkaufen.

Beim Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke entscheidet die Vorbereitung, ob der Vertrag am Ende bewilligt wird.

Ohne AbklärungMit Yaacoubi Immobilien
Zoneangenommenam Zonenplan geprüft, Gebäude und Teilflächen einzeln
Käuferwer am meisten bietetwer erwerben darf: Selbstbewirtschafter oder bewilligungsfähiger Käufer
Preisfrei verhandeltinnerhalb der Preisgrenze des Bodenrechts gerechnet
Vorkaufsrechteerst beim Notar bemerktFamilie, Pächter und Miterben vorab geklärt
BewilligungRisiko nach der Unterschriftmit dem Kaufvertrag vorbereitet

Film · gut 90 Sekunden

Schweigen ist Gold. Ein Hof, diskret verkauft.

Ein Hof wechselt oft erst nach Generationen den Besitzer, und nicht das ganze Dorf soll es aus einem Inserat erfahren. Der Film zeigt, wie ein Exklusivmandat ohne Inserat funktioniert. Beim Hof gilt dazu das Bodenrecht: Vorkaufsrechte von Familie und Pächter klären wir vorab. Braucht ein Käufer, der den Boden nicht selbst bewirtschaftet, eine Bewilligung, erhält er sie nur mit einem wichtigen Grund, etwa nach einer erfolglosen öffentlichen Ausschreibung (Art. 63 und 64 BGBB).

Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.

So läuft der Verkauf

Sechs Schritte bis zum Grundbuch.

  1. 01 · Zone und BestandWelche Teile liegen in der Bauzone, welche nicht? Gewerbe oder einzelne Grundstücke?
  2. 02 · BerechtigteVorkaufsrechte der Familie und des Pächters, Gewinnanspruch der Miterben.
  3. 03 · PreisWas vergleichbare Grundstücke der Gegend gekostet haben, und wo die Preisgrenze liegt.
  4. 04 · KäuferSelbstbewirtschafter aus der Region oder, wo zulässig, ein anderer Käufer.
  5. 05 · BewilligungGesuch bei der kantonalen Behörde, mit dem Kaufvertrag vorbereitet.
  6. 06 · NotarÖffentliche Beurkundung und Eintrag im Grundbuch.

Steuern

Was beim Verkauf besteuert wird.

Auch Gewinne aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke unterliegen der Grundstückgewinnsteuer, soweit der Erlös die Anlagekosten übersteigt (Art. 12 Abs. 1 StHG). Wird der Erlös innert angemessener Frist in ein selbst bewirtschaftetes Ersatzgrundstück gesteckt, wird die Steuer aufgeschoben (Art. 12 Abs. 3 lit. d StHG).

Gehört der Hof zum Geschäftsvermögen, wird der Gewinn geteilt: Der Teil bis zu den Anlagekosten zählt zum Einkommen, der Teil darüber zur Grundstückgewinnsteuer (Art. 8 Abs. 1 StHG, Art. 18 Abs. 4 DBG). Lassen Sie die Folgen früh von Ihrer Steuerberatung prüfen; mehr dazu unter Grundstückgewinnsteuer und Verkaufskosten.

Zwei Wege

In der Bauzone kaufen wir. Ausserhalb finden wir den Käufer.

In der Bauzone

Direktankauf

Bauernhäuser, Scheunen und Höfe in der Bauzone kaufen wir selbst, auch sanierungsbedürftig und aus Erbengemeinschaften, mit eigenen Mitteln.

Direktankauf →

Ausserhalb der Bauzone

Der berechtigte Käufer

Für Land und Höfe ausserhalb der Bauzone suchen wir den Käufer, der erwerben darf, und bereiten Vertrag und Bewilligung so vor, dass der Verkauf hält.

Exklusivmandat →

Häufige Fragen

Was man uns zum Hofverkauf fragt.

Darf ich meinen Hof an jemanden verkaufen, der nicht Landwirt ist?

Grundsätzlich braucht der Käufer eine Bewilligung, und diese erhält in der Regel nur, wer den Boden selbst bewirtschaftet (Art. 61 und 63 BGBB). Ausnahmen gibt es, etwa wenn trotz öffentlicher Ausschreibung zu einem zulässigen Preis kein Landwirt kauft (Art. 64 BGBB).

Wie viel ist mein Landwirtschaftsland wert?

Der Preis ist nach oben begrenzt: Er darf die Preise vergleichbarer Grundstücke der Gegend im Mittel der letzten fünf Jahre um höchstens 5 Prozent übersteigen, in einzelnen Kantonen um bis zu 15 Prozent (Art. 66 BGBB). Wir zeigen Ihnen, wo die Grenze für Ihr Land liegt.

Muss ich meine Kinder oder Geschwister fragen?

Beim Verkauf eines landwirtschaftlichen Gewerbes haben Nachkommen, die es selbst bewirtschaften wollen und dafür geeignet sind, ein Vorkaufsrecht. Geschwister und deren Kinder haben es nur, wenn Sie das Gewerbe vor weniger als 25 Jahren ganz oder grösstenteils von den Eltern oder aus deren Nachlass erworben haben (Art. 42 Abs. 1 BGBB). Wir klären die Rangfolge, bevor Käufer angesprochen werden.

Was geschieht mit meinem Pächter?

Der Käufer tritt in den Pachtvertrag ein (Art. 14 LPG). Kauft er zur Selbstbewirtschaftung oder zu Bauzwecken, kann er die Pacht unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen auflösen (Art. 15 LPG). Dem Pächter kann zudem ein Vorkaufsrecht zustehen (Art. 47 BGBB).

Darf ich im Bauernhaus wohnen bleiben, wenn ich das Land verkaufe?

Das hängt von Zone, Gebäude und Kanton ab. Wohnen ohne Landwirtschaft kann in erhaltenen landwirtschaftlichen Wohnbauten zugelassen werden (Art. 24d RPG), braucht aber eine Bewilligung. Beim Verkauf können Sie sich zudem ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung vorbehalten, die im Grundbuch eingetragen wird (Art. 776 und 745 ZGB). Wir klären das vor dem Verkauf mit den zuständigen Stellen.

Kann mein Landwirtschaftsland zu Bauland werden?

Nur mit einer Einzonung durch Gemeinde und Kanton, und nur unter den Voraussetzungen des Raumplanungsgesetzes (Art. 15 RPG). Dazu gehört, dass mit der Einzonung die Vorgaben des kantonalen Richtplans umgesetzt werden (Art. 15 Abs. 4 lit. e RPG). Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Wir prüfen, wo Ihr Land im Richtplan liegt, und sagen offen, was realistisch ist.

Dorf im Mittelland mit Blick auf die Alpen

Ein Hof ist mehr als ein Grundstück. Wir behandeln ihn so.

Vertraulich, mit Rücksicht auf Familie, Pacht und Nachbarschaft.

Geprüft von Hafid Yaacoubi, Gründer und Inhaber · Stand Oktober 2026