Wohnzone E1
rund 180 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- 30 %
- Vollgeschosse
- 1
Höri · Bezirk Bülach · Kanton Zürich
Höri im Bezirk Bülach: Yaacoubi Immobilien AG begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer beim Verkauf von Immobilien in Höri, mit Direktankauf oder Exklusivmandat. Wir rechnen zuerst, was auf dem Grundstück steht und was erlaubt ist. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
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Verkaufen in Höri
Mehr als Adresse und Kontaktangaben brauchen wir für den Anfang nicht. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · knapp 2 Minuten
Ein Ehepaar verkauft nach fünfzig Jahren sein Haus. Zu sehen ist, wie wir zuerst das Grundstück prüfen, dann einen begründeten Vorschlag machen und den Verkauf bis zum Notar begleiten, in Höri wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.

Höri im Profil
Höri liegt im Bezirk Bülach, nördlich von Zürich, rund 14 Kilometer von der Stadt entfernt. Die Gemeinde umfasst eine Ortschaft, die ebenfalls Höri heisst. Wer Immobilien in Höri verkaufen, bewerten oder neu nutzen möchte, beginnt mit den Fakten zur eigenen Parzelle und zur Gemeinde. Zuständig für den Eintrag im Grundbuch ist das Grundbuchamt Bülach.
In Höri leben 3'676 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025). Zwischen 2020 und 2025 veränderte sich die Bevölkerung um +24,6 Prozent. Dieser Wert vergleicht die Einwohnerzahl am Anfang und am Ende des Zeitraums nach amtlicher Statistik. Die Gemeindestatistik hat den Stand 1. Juni 2026. Auf rund 110 Grundstücken in Höri steht ein Mehrfamilienhaus.
Die Bauzonen von Höri umfassen 65 Hektaren mit rund 600 Grundstücken. Rund 100 davon tragen kein Gebäude; mitgezählt sind auch Grundstücke, auf denen gerade ein Ersatzneubau entsteht. Im Jahr bis 30. Oktober 2026 wurden in Höri rund 25 Baugesuche publiziert. Publiziert heisst, dass ein Vorhaben öffentlich bekannt gemacht wurde; über die Bewilligung sagt die Zahl nichts. Der Anteil der Grundstücke mit Gebäuden aus der Zeit vor 1960 beträgt 21 Prozent (Stand der Gebäudedaten 4. September 2026). Bei älteren Bauten kann sich vor einem Verkauf die Frage nach Umbau oder Neubau stellen. Hinweise dazu finden Sie unter Ersatzneubau und Verdichtung in Höri.
Im Wohnungsbestand von Höri zählt die amtliche Statistik rund 1'500 Wohnungen. Die Leerwohnungsziffer von Höri beträgt 0,85 Prozent (Stichtag 1. Juni 2026). Die Leerwohnungsziffer gibt an, welcher Anteil aller Wohnungen an einem Stichtag leer stand und zur Miete oder zum Kauf angeboten war. Der Steuerfuss von Höri liegt bei 110 % der einfachen Staatssteuer (Stand 2026). Ein Steuerfuss gibt an, mit welchem Vielfachen der einfachen Staatssteuer eine Gemeinde ihre Steuer berechnet. Die mittlere Netto-Miete im Kanton Zürich betrug 21,3 Franken je Quadratmeter und Monat (Stand 2024). Solche Werte beschreiben die Gemeinde oder den Kanton als Ganzes, nicht eine einzelne Liegenschaft. Was sie für Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Höri bedeuten, besprechen wir im persönlichen Gespräch mit Fakten zu Ihrem Grundstück.
Lage und Umgebung
Höri liegt rund 14 km nördlich von Zürich, im Bezirk Bülach.
In der Nähe liegen Niederglatt, Hochfelden, Neerach, Bülach und Bachenbülach.
Höri gehört zum Bezirk Bülach und liegt nördlich von Zürich. Zu den Nachbarorten zählen Niederglatt, Hochfelden, Neerach, Bülach und Bachenbülach. Für einen Verkauf ist die Lage ein Teil der Rechnung, neben Zone, Grösse und Gebäude. Zuständig für den Eigentumsübertrag ist das Grundbuchamt in Bülach. Dort wird der Käufer mit dem Eintrag Eigentümer (Art. 657 ZGB). Wir klären diese Schritte mit Ihnen vorab. Grundlagen für den Kanton finden Sie unter Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich.
Ortschaften
Die Gemeinde Höri bildet eine Ortschaft mit der Postleitzahl 8181. Jede Parzelle rechnen wir nach der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Höri in Zahlen
Was den Markt in Höri prägt: Bevölkerung, Leerstand, Steuerfuss, Bautätigkeit und der Bestand an Grundstücken und Wohnungen. Amtliche Werte unverändert mit Stichtag, von uns gezählte Werte gerundet.
Von den 22 Gemeinden im Bezirk Bülach ist Höri nach der Einwohnerzahl eine Gemeinde mittlerer Grösse.
Die Bevölkerung von Höri ist in den letzten fünf Jahren gewachsen.
Im Kanton Zürich reicht der Steuerfuss der Gemeinden von 71 bis 128 %; Höri liegt im oberen Bereich.
Gemessen an allen Bauzonen-Grundstücken stehen in Höri etwa gleich oft keine Gebäude wie im ganzen Kanton Zürich.
Die Bau- und Zonenordnung von Höri beruht noch auf den bisherigen Baubegriffen des Kantons.
Bau- und Zonenordnung
Massgebend für die Dichte in den Wohnzonen ist in Höri vor allem die Ausnützungsziffer: zwischen 30 % und 70 %.
In den Wohnzonen sind 1 bis 3 Vollgeschosse erlaubt.
Die zulässige Höhe der Gebäude liegt in den Wohnzonen bei 11,4 m.
Höri kennt Wohnzonen, eine Wohn- und Gewerbezone, eine Kernzone und eine Industriezone. In den Wohnzonen legt die Bau- und Zonenordnung die Ausnützungsziffer und die Vollgeschosse fest. Bei der Wohn- und Gewerbezone kommt die Gebäude- bzw. Fassadenhöhe dazu. Die Kernzone legt nur die Vollgeschosse fest und lässt Ausnützungsziffer, Baumassenziffer und Überbauungsziffer offen.
Die Industriezone regelt Baumassenziffer und Höhe, nicht aber Ausnützungsziffer und Vollgeschosse. Was das für Ihre Parzelle heisst, zeigt der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks prüfen.
Gezeigt sind Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz sind amtlich; ein Artikel unter dem Wert ist die Fundstelle in der Bau- und Zonenordnung, an der wir ihn im Original geprüft haben. «Keine Vorgabe» bedeutet: Für diese Zone regelt die Ordnung das Mass nicht. Massgebend bleiben die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Höhen und Abstände im Schnitt
Drei Zonen der Gemeinde als Schnitt durch ein Mustergrundstück, alle im gleichen Massstab: wie hoch gebaut werden darf und wie viel Abstand bleibt.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Wert
Den Wert eines Grundstücks in Höri bestimmen mehrere Merkmale zusammen: Zone, Grösse, Hanglage und Alter der Gebäude. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 640 Quadratmetern. Ein Viertel ist kleiner als 330 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 1'150 Quadratmeter.
Ebene Grundstücke machen 79 Prozent aus, Hanglagen 21 Prozent. Wir rechnen mit Belegen aus dem amtlichen Original, nicht mit Annahmen. Mehr dazu unter Immobilie bewerten in Höri.
Die Werte unten sind von uns aus den amtlichen Gebäudedaten und Plänen gezählt, gerundet und nur für Gruppen ab 20 Grundstücken.
Gezählt ist je Grundstück das älteste Gebäude, hergeleitet aus den amtlichen Gebäudedaten.
In diesem Band liegt die mittlere Hälfte der Bauzonen-Grundstücke, je ein Viertel ist kleiner oder grösser. Gerundet, aus den amtlichen Plänen hergeleitet.
Anteil der Bauzonen-Grundstücke nach mittlerer Neigung. Am Hang entstehen Terrassen, aber auch Mehrkosten.
Ihr Anliegen in Höri
Jedes Thema mit den Zahlen und Regeln der Gemeinde, dem Rechtlichen und dem Weg zum Ziel.

Grundstück verkaufen
Bauland und Grundstücke diskret verkaufen: mit belegtem Preis, im Exklusivmandat oder direkt an uns.
Bauzonen-Grundstücke: rund 600
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Was darf ich bauen?
Was die Bau- und Zonenordnung erlaubt: Ziffern, Geschosse, Höhen und Abstände.
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Ersatzneubau und Verdichtung
Abbrechen und neu bauen, aufstocken oder erweitern: wann sich ein Ersatzneubau lohnt und was die Bauordnung erlaubt.
Wohnzonen-Grundstücke mit Gebäuden vor 1980: rund 140
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Den Rahmen setzt in Höri das kantonale Planungs- und Baugesetz (§§ 45, 46, 48 und 49 PBG), die Einzelheiten regelt die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde, etwa Ausnützung, Überbauung und Baumasse (§§ 255, 256 und 258 PBG). Wer verkauft, bezahlt auf dem Gewinn die Grundstückgewinnsteuer an die Gemeinde (§ 205 StG ZH); eine Handänderungssteuer erhebt der Kanton Zürich nicht. Mehr dazu unter Grundstück verkaufen im Kanton Zürich und Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.

Verkaufen in der Gemeinde
Wir begleiten den Verkauf auf zwei Wegen. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch von Erbengemeinschaften und im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat.
Ein Anlass kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung, eine Trennung oder eine Hypothek, die ausläuft. Mieter, Nachbarn und Mitbewerber erfahren nichts, bis Sie es wollen. Ein Kauf braucht die öffentliche Beurkundung (Art. 216 OR). Für Häuser finden Sie Hinweise unter Haus verkaufen in Höri.
Makler oder Exklusivmandat?
Ein Makler mit Inserat macht eine Liegenschaft öffentlich bekannt, Interessenten melden sich, Besichtigungen folgen. Das ist ein üblicher Weg und er passt zu manchen Situationen. Im Exklusivmandat läuft die Vermittlung still: kein Inserat, kein Schild, kein Portal. Das Honorar ist nur geschuldet, wenn der Verkauf dank der Vermittlung zustande kommt (Art. 412 ff. OR). Mehr dazu finden Sie unter Exklusivmandat ohne Inserat.
Während der Laufzeit eines Exklusivmandats vermittelt nur ein Partner. Ihr Objekt erscheint deshalb nirgends doppelt, und kein Käufer verhandelt an Ihnen vorbei. Wir sind Immobilienmakler, nur ohne Inserat: was ein Immobilienmakler bei uns für Sie tut.
Der Ablauf
Sie entscheiden an drei Stellen: beim Weg, bei jeder Besichtigung, beim Angebot. Alles andere ist unsere Arbeit.
Heute und neu möglich
Auf manchem Grundstück dürfte mehr stehen, als heute steht. Ob das auch für Ihres in Höri zutrifft, rechnen wir aus, bevor ein Preis fällt.


Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.
Häufige Fragen
Der Steuerfuss von Höri beträgt 110 % der einfachen Staatssteuer (Stand 2026). Er legt fest, welchen Anteil der einfachen Staatssteuer die Gemeinde erhebt. Für Eigentümer ist er ein Teil der laufenden Steuerlast, die zusammen mit dem Wohnungsbestand und der Leerwohnungsziffer ein Bild der Gemeinde ergibt.
In den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 wurden in Höri rund 25 Baugesuche publiziert (gerundet). Die Zahl zeigt, wie viele Vorhaben öffentlich bekannt gemacht wurden. Zusätzlich gibt es rund 100 Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude; dazu zählen auch laufende Ersatzneubauten. Was auf Ihrer Parzelle möglich ist, klären wir einzeln.
In der Regel innert zwei Arbeitstagen. Grundstück, Zone und Gebäude liegen uns vor, sobald Sie die Adresse nennen. Wir rechnen, was steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was das bedeutet, und besprechen es persönlich mit Ihnen, kostenlos und unverbindlich.
Selten im grossen Stil. Viele Käufer, vor allem Familien und Entwickler, möchten selbst entscheiden, was erneuert wird. Kleine Arbeiten wie Reparaturen und ein gepflegter Garten lohnen sich oft. Wir sagen Ihnen ehrlich, was sich am Preis rechnet und was Sie besser dem Käufer überlassen.
Nur wer es nach Ihrer Freigabe erfahren soll. Kein Inserat, kein Schild, kein Portal. Geprüfte Käufer erhalten das Dossier erst nach unterzeichneter Vertraulichkeit. Nachbarn, Mieter und Bekannte erfahren nichts, was Sie nicht wollen, auch dann nicht, wenn der Verkauf am Ende nicht zustande kommt.
Ja. Der Übergabetermin wird im Kaufvertrag frei vereinbart, auch Monate nach der Beurkundung. Wer länger bleiben möchte, kann sich ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung im Grundbuch eintragen lassen (Art. 745 und 776 ZGB). Das senkt den Preis, sichert aber Ihr Zuhause. Wir rechnen beide Varianten und vergleichen sie mit Ihnen.
Exklusivmandat
«Kein Schild im Garten, kein Inserat im Netz. Wir rechnen zuerst, sprechen dann gezielt geprüfte Käufer an und bleiben bis zum Notartermin Ihr Ansprechpartner. Den Preis, den wir nennen, können Sie Zeile für Zeile nachvollziehen.»
Weiter im Kanton ZürichGrundstück verkaufen im Kanton ZürichGrundstückgewinnsteuer im Kanton ZürichVerkaufen im ExklusivmandatSo rechnen wir
Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Anruf, eine Fachperson, ein klarer nächster Schritt.