Bei einem Hof zählt zuerst, was auf dem Grundstück steht und was dort künftig erlaubt ist. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft ein Bauernhaus ebenso wie eine Scheune, die anders genutzt werden soll. Wir sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Das bestimmt mit, wer als Käufer in Frage kommt und wie ein Verkauf aufgebaut wird. Wir klären das früh, damit Sie keine Zeit mit Käufern verlieren, die nicht erwerben dürfen.
Anlass für einen Verkauf kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung oder die Frage, wie der Betrieb weitergeht. Der Kauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB); Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.
Das zuständige Grundbuchamt für Höri ist Bülach in Bülach. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB); Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Einen Überblick zum Verkauf finden Sie auf der Seite zum Liegenschaftsverkauf im Kanton Zürich. Zur Besteuerung eines Gewinns erklärt das Kantonsthema die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Wir kommen mit Fakten: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was rechtlich gilt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, im Ist-Zustand. Im Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, mit Honorar erst bei Erfolg. Am Schluss steht der Notartermin.