Teilung jederzeit
Jede Erbin und jeder Erbe kann jederzeit die Teilung verlangen, soweit nichts anderes vereinbart oder angeordnet ist.
Art. 604 ZGB
Höri · Kanton Zürich
Was geschieht mit dem Haus, wenn mehrere erben? Yaacoubi Immobilien AG begleitet den Verkauf geerbter Liegenschaften in Höri: Wir kaufen im Ist-Zustand selbst oder vermitteln still. Die Rechnung ist für alle Erben nachvollziehbar, und der Weg bleibt vertraulich.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Erbschaft
Mehr als Adresse und Kontaktangaben brauchen wir für den Anfang nicht. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen, auf Wunsch bei allen Erben gleichzeitig.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · knapp 2 Minuten
Fünfzig Jahre hat ein Ehepaar in seinem Haus gelebt. Der Film zeigt, wie wir ein Grundstück prüfen, einen nachvollziehbaren Vorschlag machen und einen Verkauf mit Sorgfalt begleiten, in Höri wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Rechtlich gut zu wissen
Jede Erbin und jeder Erbe kann jederzeit die Teilung verlangen, soweit nichts anderes vereinbart oder angeordnet ist.
Art. 604 ZGB
Übernimmt jemand die Liegenschaft, wird sie zu ihrem Wert im Zeitpunkt der Teilung angerechnet.
Art. 617 ZGB
Ehegatten, eingetragene Partner und Nachkommen sind im Kanton Zürich von der Erbschaftssteuer befreit. Für andere Erben hängt sie vom Verwandtschaftsgrad ab.
§ 11 ESchG ZH
Rechts- und Steuerberatung leisten wir nicht. Für Teilungsvertrag, Steuern und Rechtsfragen ziehen wir auf Wunsch Notariat, Steuerberatung und Anwalt bei.
Ausgangslage in Höri
Am häufigsten sind in Höri Grundstücke, deren ältestes Gebäude aus der Zeit von 1981 bis 2000 stammt, danach solche mit ältestem Gebäude aus der Zeit von 1961 bis 1980.
Verglichen mit den übrigen Gemeinden des Kantons Zürich liegt der Steuerfuss von Höri im oberen Bereich, die Spanne reicht von 71 bis 128 %.
Gemessen an der Einwohnerzahl ist Höri eine Gemeinde mittlerer Grösse des Bezirks Bülach mit seinen 22 Gemeinden.
Von Zürich aus gerechnet liegt Höri rund 14 km nördlich, nahe bei Niederglatt, Hochfelden und Neerach.
Die Bevölkerung von Höri ist in den letzten fünf Jahren gewachsen.
Höri zählte 3'676 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +24,6 Prozent. Auf 230 bebauten Grundstücken steht ein Gebäude, dessen ältester Teil vor 1980 entstand. Bei 21 Prozent der Grundstücke stammt ein Gebäude aus der Zeit vor 1960. Diese Zahlen beschreiben den Bestand. Über ein einzelnes Grundstück sagen sie nichts aus, das klären wir im Gespräch.
Was Erben bewegt
Nicht nur das Haus, sondern der Boden: was die Bau- und Zonenordnung erlaubt, was der Bestand nutzt, welche Reserve darin steckt.
Wir zeigen die Wege nebeneinander: behalten und vermieten, entwickeln, an uns verkaufen oder im Exklusivmandat.
Alle Erben erhalten dieselben Zahlen und denselben Rechenweg. Das nimmt Spannung aus den Gesprächen am Familientisch.
Höri im Profil
Die Bauzonen in Höri umfassen eine Fläche von 65 Hektar (Stand 14. Oktober 2026). Darin liegen rund 600 Grundstücke. Das Zonenbild von Höri besteht aus mehreren Wohnzonen, einer Wohnzone mit Gewerbeerleichterung, einer Kernzone und einer Industriezone. Für die Wohnzonen legt die Bau- und Zonenordnung amtlich die Ausnützungsziffer und die Vollgeschosse fest. In der Kernzone ist amtlich nur die Zahl der Vollgeschosse geregelt, zur Ausnützungsziffer macht die Ordnung dort ausdrücklich keine Vorgabe. Für die Industriezone gelten amtlich die Baumassenziffer und die Gebäudehöhe. Welche Zone für ein geerbtes Grundstück gilt, prüfen wir im amtlichen Original.
Zum Gebäudebestand in Höri zählen rund 1'500 Wohnungen (Stand 4. September 2026). Rund 110 Grundstücke tragen ein Mehrfamilienhaus. Bei rund 230 bebauten Grundstücken entstand das älteste Gebäude vor 1980. Für eine Erbengemeinschaft kann das heissen, dass sie ein älteres Haus im Ist-Zustand übergeben möchte, ohne vorher zu renovieren. In den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 wurden in Höri rund 25 Baugesuche publiziert. Die Zahl nennt, wie viele Vorhaben in dieser Zeit öffentlich bekannt gemacht wurden. Rund 100 Grundstücke in den Bauzonen sind ohne Gebäude, dazu zählen auch laufende Ersatzneubauten. Weitere Kennzahlen zeigt die Übersicht zu Immobilien in Höri.

Gemeinsam entscheiden
Ein Elternhaus zu teilen ist mehr als eine Rechenaufgabe. Darum rechnen wir eine Zahl, der alle folgen können, und erklären sie so oft wie nötig, gemeinsam oder einzeln, vor Ort in Höri oder am Telefon.
Am Anfang steht ein Gespräch, nie eine E-Mail. Wir kommen mit Fakten: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Jede Zahl hat einen Beleg im amtlichen Original. Alle Erben erhalten dieselben Unterlagen und denselben Rechenweg. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Danach stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, im Ist-Zustand. Sie erhalten einen Preis, eine Zusage und einen Notartermin. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still, ohne Inserat, an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer. Das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Beurkundet wird beim Notar, der Eintrag im Grundbuch folgt.
Ein typischer Ablauf
Sie rufen an und nennen die Adresse. Wir sehen die Parzelle, bevor das Gespräch zu Ende ist.
Heute und nach der Erneuerung
Ein älteres Haus kann man erneuern und vermieten, abbrechen und neu bauen oder so verkaufen, wie es ist. Wir rechnen die Wege nebeneinander, damit die Gemeinschaft entscheiden kann.


Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.
Exklusivmandat
«Kein Schild im Garten, kein Inserat im Netz. Wir rechnen zuerst, sprechen dann gezielt geprüfte Käufer an und bleiben bis zum Notartermin Ihr Ansprechpartner. Den Preis, den wir nennen, können Sie Zeile für Zeile nachvollziehen.»
Zwei Wege
Diskreter Ankauf
Mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt. Ein begründeter Preis, eine Zusage, ein Notartermin, auch in Höri.
Diskrete Vermittlung
Wir sprechen ausgewählte Käufer aus unserem Kreis an, Off Market, ohne Inserat und erst nach unterzeichneter Vertraulichkeit.
Höri
Wer erbt, wird gemeinsam mit den anderen Erben Eigentümerin oder Eigentümer. Bis zur Teilung gehört die Liegenschaft allen Erben gemeinsam. Verkauf, Vermietung oder Umbau brauchen die Zustimmung aller oder einen Erbenvertreter (Art. 602 und 653 ZGB). Jede Erbin und jeder Erbe kann jederzeit die Teilung verlangen (Art. 604 und 617 ZGB). Das gibt allen Beteiligten einen klaren Rahmen.
Mit der Erbbescheinigung werden die Erben im Grundbuch eingetragen. Verkaufen kann auch die Erbengemeinschaft selbst, einstimmig (Art. 559 ZGB). Der Erbgang löst keine Grundstückgewinnsteuer aus. Sie wird erst beim späteren Verkauf fällig (Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG). Danach bleibt die Frage, ob eine Person das Haus übernimmt oder ob die Gemeinschaft verkauft.
Was eine Liegenschaft in Höri wert ist, bestimmen Lage, Grösse und Zone. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 640 Quadratmetern. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 330 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 1'150 Quadratmeter. Gerechnet wird, was auf dem Grundstück steht und was die Bau- und Zonenordnung erlaubt. Die Erbengemeinschaft: Liegenschaft verkaufen erklärt den Weg im Überblick.
Im Kanton Zürich erhebt die politische Gemeinde, in der das Grundstück liegt, die Grundstückgewinnsteuer. Bezahlen muss sie die verkaufende Person (§§ 205 und 217 StG ZH). Der Kanton erhebt keine Handänderungssteuer. Beim Kauf fallen Gebühren für Beurkundung und Grundbuch an. Mehr dazu finden Sie unter Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Zuständig ist das Grundbuchamt Bülach.
Häufige Fragen
Die Bauzonen in Höri umfassen 65 Hektar mit rund 600 Grundstücken (Stand 14. Oktober 2026). Davon sind rund 100 ohne Gebäude. Die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Für Erben ist wichtig, in welcher Zone das geerbte Grundstück liegt, denn die Bau- und Zonenordnung legt fest, was dort gebaut werden darf.
Bei rund 230 bebauten Grundstücken entstand das älteste Gebäude vor 1980 (Stand 4. September 2026). Bei 21 Prozent der Grundstücke steht ein Gebäude aus der Zeit vor 1960. Ein solches Haus können wir im Ist-Zustand übernehmen, auch von einer Erbengemeinschaft, ohne Finanzierungsvorbehalt.
Nach den Erbquoten, die sich aus Gesetz, Testament oder Erbvertrag ergeben, und nach dem, was im Teilungsvertrag vereinbart wird. Das Notariat oder eine Anwältin hält die Teilung fest. Wir liefern die Grundlage: den Wert der Liegenschaft und den Nettoerlös nach Kosten und Steuern.
Wir nennen eine nachvollziehbare Bandbreite und erklären, wovon sie abhängt: Zone, Zustand, Lage, Markt. Je mehr wir über Ihr Haus wissen, etwa Erneuerungen und Mieten, desto enger wird sie. Wo ein Gericht oder eine Bank ein Gutachten einer zugelassenen Fachperson verlangt, ersetzt sie dieses nicht.
Ja. Sie wird dann zu ihrem Wert im Zeitpunkt der Teilung angerechnet (Art. 617 ZGB), und die anderen Erben werden ausbezahlt. Damit das fair ist, braucht es eine nachvollziehbare Zahl. Wo ein Gericht oder eine Behörde eine anerkannte Schätzung verlangt, ziehen wir eine zugelassene Fachperson bei.
Ja. Wir kaufen Bauland, Häuser mit Landreserve, Mehrfamilienhäuser und Areale selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Wer lieber breiter anbietet, wählt das Exklusivmandat; wir sagen Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Liegenschaft mehr bringt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · verbindlich sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Anruf, eine Fachperson, ein klarer nächster Schritt.