
Gemeinsam entscheiden
Wenn Geschwister gemeinsam erben.
Geschwister erben oft das Haus ihrer Kindheit, und selten wollen alle dasselbe. Wer behalten möchte, wer verkaufen will und wer weit weg wohnt: Alle erhalten von uns dieselbe Rechnung und dieselben Erklärungen, in Pfäffikon, bei uns oder am Telefon.
Am Anfang steht ein Gespräch mit der ganzen Erbengemeinschaft oder mit der Person, die sie vertritt. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Danach legen wir allen dieselben Zahlen und denselben Rechenweg vor, jede Zahl mit Beleg im amtlichen Original.
Dann wählen Sie den Weg. Beim Direktankauf durch uns übernehmen wir die Liegenschaft im Ist-Zustand, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Beim Exklusivmandat ohne Inserat läuft der Verkauf still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Der Kauf wird öffentlich beurkundet (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Im geschützten Zugang sehen alle Beteiligten den Stand und geben Angebote frei.