Wohnzone mit Baumasse 1.5 m3/m2
rund 440 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- keine Vorgabe
- Baumassenziffer
- 1,5 m³/m²
- Gebäudehöhe
- 4,5 m
Langnau am Albis · Kanton Zürich
Langnau am Albis kennt Zonen mit amtlich festgelegten Massen, die das Bauen bestimmen. Yaacoubi Immobilien AG prüft die Bebaubarkeit Ihres Grundstücks in Langnau am Albis nach Bau- und Zonenordnung und rechnet sie nach. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung; eine Bewilligung ist damit nicht zugesagt.
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Kostenlose Grundstückprüfung
Mehr als Adresse und Kontaktangaben brauchen wir für den Anfang nicht. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Langnau am Albis und besprechen es persönlich.
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Baufeld und Hauptnutzfläche nach der Bau- und Zonenordnung, Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen: So rechnen wir ein Grundstück, in Langnau am Albis wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
Die Dichte in den Wohnzonen steuert die Bau- und Zonenordnung von Langnau am Albis vor allem mit der Baumassenziffer: zwischen 1,5 und 4,5 m³ Bauvolumen je m² Grundstück.
In den Wohnzonen liegt die zulässige Höhe der Gebäude zwischen 4,5 und 14,5 m.
In Langnau am Albis kommen Wohnzonen verschiedener Dichte vor, dazu Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung und zwei Kernzonen. Bei den Wohnzonen und den Zonen mit Gewerbeerleichterung legt die Bau- und Zonenordnung die Baumassenziffer und die Gebäude- bzw. Fassadenhöhe amtlich fest. Für die Ausnützungsziffer macht sie dort ausdrücklich keine Vorgabe.
Bei den Kernzonen sind die Vollgeschosse und die Gebäude- bzw. Fassadenhöhe festgelegt. Die Liste unten zeigt die Masse je Zone. Welche davon für Ihr Grundstück gilt, klären wir mit Ihnen.
Gezeigt sind Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz sind amtlich; ein Artikel unter dem Wert ist die Fundstelle in der Bau- und Zonenordnung, an der wir ihn im Original geprüft haben. «Keine Vorgabe» bedeutet: Für diese Zone regelt die Ordnung das Mass nicht. Massgebend bleiben die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Langnau am Albis
Hanglage prägt die meisten Bauzonen-Grundstücke: Terrassen und Aussicht sind möglich, das Bauen kostet mehr.
Rund 10 km südlich von Zürich gelegen, hat Langnau am Albis Thalwil, Rüschlikon und Adliswil in der Nähe.
Gemessen an der Einwohnerzahl ist Langnau am Albis eine der kleineren Gemeinden des Bezirks Horgen mit seinen 9 Gemeinden.
Ohne Gebäude ist in Langnau am Albis etwa derselbe Teil der Bauzonen-Grundstücke wie im Mittel des Kantons Zürich.
In Langnau am Albis gelten in 9 Zonen amtlich festgelegte Masse. Sie betreffen rund 1'600 Grundstücke (Stand der Zonenangaben: 14. Oktober 2026). Die Bauzonen-Grundstücke haben einen Median von 490 Quadratmetern; ein Viertel ist kleiner als 270, ein Viertel grösser als 840 Quadratmeter. Die Grösse eines Grundstücks bestimmt, wie viel Raum die festgelegten Masse am Ende ergeben.
Höhen und Abstände im Schnitt
Im Schnitt, im gleichen Massstab und an einem Mustergrundstück: wie hoch in typischen Zonen der Gemeinde gebaut werden darf und wie viel Abstand bleibt.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Langnau am Albis im Profil
Langnau am Albis liegt im Bezirk Horgen, von Zürich aus gesehen südlich und rund 10 Kilometer von der Stadt entfernt. Zur Gemeinde gehört die eine Ortschaft Langnau am Albis. Wer wissen will, was er in Langnau am Albis bauen darf, beginnt mit der Lage und dem Ort selbst. Laut amtlicher Statistik wohnen hier 8'097 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025). Zwischen 2020 und 2025 veränderte sich die Bevölkerung von Langnau am Albis um +2,5 Prozent. Im Bestand zählt die Gemeinde rund 3'700 Wohnungen.
Für die Frage, was sich in Langnau am Albis bauen lässt, ist der Bestand der Ausgangspunkt. Die Bauzonen umfassen 138 Hektar mit rund 1'600 Grundstücken. Davon tragen 220 kein Gebäude; diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Auf rund 220 Grundstücken steht ein Mehrfamilienhaus. Der Anteil der Grundstücke mit Gebäuden aus der Zeit vor 1960 beträgt 31 Prozent. In den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 wurden 40 Baugesuche publiziert. Auch die Lage eines Grundstücks wirkt sich auf das Bauen aus: 53 Prozent der Bauzonen-Grundstücke liegen am Hang, 18 Prozent steil und 29 Prozent eben. Mehr zum Ort finden Sie auf der Gemeindeseite zu Immobilien in Langnau am Albis.
Die Masse, kurz erklärt
Langnau am Albis wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche. Anrechenbar sind die Räume in Vollgeschossen, Flächen in Dach- und Untergeschossen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 254, 255 und 259 PBG, bisherige Fassung
Kubikmeter anrechenbaren Raums je Quadratmeter Grundfläche; anrechenbar ist der oberirdische umbaute Raum mit seinen Aussenmassen.
§§ 254 und 258 PBG, bisherige Fassung
Geschosse über dem gewachsenen Boden und unter der Schnittlinie von Fassade und Dachfläche. Sie können durch Dach- oder Untergeschosse ersetzt werden, zusammen aber nicht mehr als erlaubt.
§§ 275 und 276 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Vom Grundstück zum Baufeld
Ziffer, Höhen und Abstände zusammen ergeben das Baufeld: die Fläche, auf der gebaut werden darf, und das Volumen, das darin Platz hat. So sieht unsere Rechnung an einer Musterparzelle aus.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Ob auf einem Grundstück in Langnau am Albis zwei, vier oder sechs Geschosse möglich sind, entscheiden Zone, Baufeld und Höhen. Wir rechnen es für jede Parzelle.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Rechenbeispiel
In Langnau am Albis regelt die Bau- und Zonenordnung die Dichte über die Baumassenziffer, nicht über die Ausnützungsziffer. Sie sagt, wie viele Kubikmeter Gebäude über dem Terrain je Quadratmeter Grundstück stehen dürfen. Das Beispiel rechnet mit der Ziffer der Wohnzone mit Baumasse 1.5 m3/m2.
Musterbeispiel · fiktive Parzelle
Grundstücksfläche erfunden, Ziffer amtlich aus der Bau- und Zonenordnung. Welche Geschossfläche aus diesem Volumen wird, hängt von Geschosshöhen, Dach und Abständen ab; für Ihr Grundstück rechnen wir das einzeln.
Das Verfahren
Bewilligungspflichtig sind Neubauten, Umbauten, baurechtlich bedeutsame Nutzungsänderungen und in Kernzonen auch Abbrüche (§ 309 PBG).
Langnau am Albis
Ob Ihr Grundstück in Langnau am Albis bebaubar ist und wie viel Sie bauen dürfen, beantwortet die Bau- und Zonenordnung, dort oft Bauordnung oder Baureglement genannt, zusammen mit dem kantonalen Recht. Zuerst gilt es, die Zone zu finden. Dann zeigt sich, welche Masse festgelegt sind: bei den Wohnzonen die Baumassenziffer und die Gebäude- bzw. Fassadenhöhe, bei den Kernzonen die Vollgeschosse und die Höhe.
Die Baumassenziffer setzt das Volumen des Gebäudes ins Verhältnis zur Grundstücksfläche. Für die Ausnützungsziffer machen die Wohnzonen ausdrücklich keine Vorgabe. Das heisst: Dieses Mass wird dort nicht verwendet, und Sie rechnen mit der Baumasse. Wie viele Wohnungen auf einem Grundstück entstehen können, folgt daraus erst in einem zweiten Schritt, mit dem Grundriss und den Abständen. Hang und Dienstbarkeiten im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB) können den Spielraum zusätzlich verändern. Jede Zone hat zudem eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV).
Anlässe, sich damit zu befassen, sind etwa eine Erbschaft, die anstehende Pensionierung oder ein Haus, das zu gross geworden ist. Wer die Möglichkeiten kennt, entscheidet in Ruhe. Die Formeln erklären die Seiten zur Baumassenziffer mit Formel und Beispiel und zur Ausnützungsziffer berechnen.
Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG); wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Einen Überblick bietet das Kantonsthema Was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem wir Ihre Lage verstehen. Dann rechnen wir: Was steht auf dem Grundstück, was erlaubt die Bau- und Zonenordnung, was ergibt sich daraus. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Der Check zur Bebaubarkeit Ihres Grundstücks zeigt Ihnen vorab Luftbild und Katasterplan, kostenlos und vertraulich.
Danach entscheiden Sie, welcher Weg zu Ihnen passt. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat, mit Honorar erst bei Erfolg. Auch Land gegen Wohnung ist möglich. Die erste Einschätzung im Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
In 9 Zonen legt die Bau- und Zonenordnung Masse amtlich fest. Sie betreffen rund 1'600 Grundstücke, Stand der Zonenangaben 14. Oktober 2026. Die Bauzonen umfassen insgesamt rund 1'600 Grundstücke. Welche Masse für Ihr Grundstück gelten, hängt von seiner Zone ab; wir rechnen es mit Beleg im amtlichen Original nach.
Rund 220 Bauzonen-Grundstücke tragen kein Gebäude (Stand der Gebäudedaten: 4. September 2026). Die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Sie sagt nichts darüber, ob ein einzelnes Grundstück bebaubar ist. Das entscheiden Zone, Masse, Hanglage und Rechte im Grundbuch. Wir prüfen es für Ihr Grundstück im Gespräch.
Die Bau- und Zonenordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Fehlt etwa eine Geschosszahl, begrenzen Ziffer und Höhen das Volumen. Das ist ein geprüftes Ergebnis, keine Lücke. Was auf Ihrem Grundstück gilt, prüfen wir zusätzlich auf Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln.
Ein Baurecht bringt über Jahrzehnte einen Zins, der Boden bleibt in Ihrer Familie. Ein Verkauf bringt den Erlös auf einmal und keine Verpflichtungen. Was besser passt, hängt von Ihrem Alter, Ihren Erben und Ihren Plänen ab. Wir rechnen beide Wege nebeneinander, mit Steuern und Zeitpunkt.
Die Baubehörde entscheidet in der Regel innert zwei Monaten nach der Vorprüfung, bei Neubauten und grösseren Umbauten innert vier Monaten (§ 319 PBG). Davor liegt das Baugesuch 20 Tage öffentlich auf. Rekurse können das Verfahren verlängern. Die Bewilligung erlischt, wenn nicht innert drei Jahren mit dem Bau begonnen wird (§ 322 PBG).
In der Regel innert zwei Arbeitstagen. Grundstück, Zone und Gebäude liegen uns vor, sobald Sie die Adresse nennen. Wir rechnen, was steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was das bedeutet, und besprechen es persönlich mit Ihnen, kostenlos und unverbindlich.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Gespräch genügt, um zu wissen, wo Sie stehen.