Wohnzone 1.9
rund 680 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- keine Vorgabe
- Baumassenziffer
- 1,9 m³/m²
- Gebäudehöhe
- 8,1 m
Wallisellen · Kanton Zürich
Yaacoubi Immobilien AG prüft die Bebaubarkeit Ihres Grundstücks in Wallisellen nach der Bau- und Zonenordnung. Wir klären, welche Zone gilt, welche Masse amtlich festgelegt sind und wo ausdrücklich keine Vorgabe besteht. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Kostenlose Grundstückprüfung
Adresse und Erreichbarkeit genügen. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Wallisellen und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 100 Sekunden
Baufeld und Hauptnutzfläche nach der Bau- und Zonenordnung, Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen: So rechnen wir ein Grundstück, in Wallisellen wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
Die Dichte in den Wohnzonen steuert die Bau- und Zonenordnung von Wallisellen vor allem mit der Baumassenziffer: zwischen 1,4 und 4 m³ Bauvolumen je m² Grundstück.
In den Wohnzonen liegt die zulässige Höhe der Gebäude zwischen 8,1 und 16,5 m.
In Wallisellen kommen Wohnzonen, Wohn- und Gewerbezonen, Zentrums- und Kernzonen sowie Arbeitszonen für Industrie und Gewerbe vor. Die Bau- und Zonenordnung legt in den meisten Zonen die Baumassenziffer und die Gebäude- oder Fassadenhöhe amtlich fest. In den Arbeitszonen ist es die Baumassenziffer.
Bei der Ausnützungsziffer macht die Ordnung in allen Zonen ausdrücklich keine Vorgabe. Die Liste unten zeigt die Zonen mit ihren Massen. Für Ihr Grundstück lesen wir sie mit Ihnen zusammen.
Gezeigt sind Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz sind amtlich; ein Artikel unter dem Wert ist die Fundstelle in der Bau- und Zonenordnung, an der wir ihn im Original geprüft haben. «Keine Vorgabe» bedeutet: Für diese Zone regelt die Ordnung das Mass nicht. Massgebend bleiben die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Wallisellen
Die meisten Bauzonen-Grundstücke liegen flach, unter 10 % Neigung; das vereinfacht Zufahrt und Aushub.
Wallisellen liegt rund 6 km nordöstlich von Zürich, in der Nähe von Dietlikon, Opfikon und Dübendorf.
Gemessen an der Einwohnerzahl ist Wallisellen eine der grösseren Gemeinden des Bezirks Bülach mit seinen 22 Gemeinden.
Ohne Gebäude ist in Wallisellen etwa derselbe Teil der Bauzonen-Grundstücke wie im Mittel des Kantons Zürich.
In Wallisellen kennt die Bau- und Zonenordnung 13 Zonen mit amtlich festgelegten Massen. Sie gelten für rund 2'100 Grundstücke (Stand 14. Oktober 2026). Rund 290 Bauzonen-Grundstücke tragen kein Gebäude; diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 630 m². Ein Viertel ist kleiner als 420 m², ein Viertel grösser als 1'020 m².
Höhen und Abstände im Schnitt
Im Schnitt, im gleichen Massstab und an einem Mustergrundstück: wie hoch in typischen Zonen der Gemeinde gebaut werden darf und wie viel Abstand bleibt.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Wallisellen im Profil
In Wallisellen lebten laut amtlicher Statistik 17'811 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025). Die Bevölkerung von Wallisellen veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +3,4 Prozent. Der Wohnungsbestand umfasst rund 8'600 Wohnungen. Wer in Wallisellen ein Haus oder ein Grundstück besitzt, steht vielleicht vor einer Erbschaft, vor der Pensionierung oder vor der Frage, ob das Haus zu gross geworden ist. Auch eine Trennung oder eine auslaufende Hypothek kann Anlass sein, nach den Möglichkeiten des Grundstücks zu fragen.
Die Gemeinde Wallisellen liegt nordöstlich von Zürich aus, rund 6 Kilometer von der Stadt entfernt, und besteht aus der Ortschaft Wallisellen. Die Bauzonen in Wallisellen umfassen 276 Hektar mit rund 2'100 Grundstücken. Auf rund 640 Grundstücken steht ein Mehrfamilienhaus. Bei den Grundstücken mit Gebäuden stammt ein Anteil von 50 Prozent aus der Zeit vor 1960. Für die Frage nach dem Bauen heisst das: Ältere Gebäude sind nach früheren Regeln entstanden, und Ersatzneubau, Umbau oder Verdichtung können je nach Zone zu prüfen sein. Ersatzneubau und Verdichtung in Wallisellen zeigt, wie wir das angehen.
Die Masse, kurz erklärt
Wallisellen wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Kubikmeter anrechenbaren Raums je Quadratmeter Grundfläche; anrechenbar ist der oberirdische umbaute Raum mit seinen Aussenmassen.
§§ 254 und 258 PBG, bisherige Fassung
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche; anrechenbar ist die senkrechte Projektion der grössten oberirdischen Gebäudeumfassung, ohne kleinere Vorsprünge und Balkone.
§§ 254 und 256 PBG, bisherige Fassung
Geschosse über dem gewachsenen Boden und unter der Schnittlinie von Fassade und Dachfläche. Sie können durch Dach- oder Untergeschosse ersetzt werden, zusammen aber nicht mehr als erlaubt.
§§ 275 und 276 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Vom Grundstück zum Baufeld
Aus Ziffer, Höhen und Abständen entsteht das Baufeld: die Fläche, die bebaut werden darf, und das Volumen, das hineinpasst. Unsere Rechnung, gezeigt an einer Musterparzelle.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Ob auf einem Grundstück in Wallisellen zwei, vier oder sechs Geschosse möglich sind, entscheiden Zone, Baufeld und Höhen. Wir rechnen es für jede Parzelle.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Rechenbeispiel
Die Bau- und Zonenordnung von Wallisellen steuert die Dichte mit der Baumassenziffer statt mit der Ausnützungsziffer: so viele Kubikmeter Gebäude über dem Terrain dürfen je Quadratmeter Grundstück stehen. Gerechnet ist mit der Ziffer der Wohnzone 1.9.
Musterbeispiel · fiktive Parzelle
Grundstücksfläche erfunden, Ziffer amtlich aus der Bau- und Zonenordnung. Welche Geschossfläche aus diesem Volumen wird, hängt von Geschosshöhen, Dach und Abständen ab; für Ihr Grundstück rechnen wir das einzeln.
Das Verfahren
Eine Bewilligung braucht, wer neu baut, umbaut oder die Nutzung baurechtlich bedeutsam ändert; in Kernzonen gilt das auch für den Abbruch (§ 309 PBG).
Wallisellen
Was Sie bauen dürfen, hängt zuerst von der Zone ab. Die Bau- und Zonenordnung von Wallisellen legt für jede Zone fest, welche Masse gelten. Dazu gehören je nach Zone die Baumassenziffer sowie die Gebäude- oder Fassadenhöhe. Bei einzelnen Zonen steht ausdrücklich, dass keine Vorgabe besteht. Das ist eine Aussage der Ordnung und kein Versehen.
Zur Zone kommen weitere Punkte. Die Grösse und der Zuschnitt des Grundstücks bestimmen, wie sich die Masse umsetzen lassen. Die Hanglage spielt mit: Von den Bauzonen-Grundstücken sind 66 Prozent eben, 32 Prozent liegen am Hang und 1 Prozent an steilem Hang. Jede Zone hat zudem eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Im Gewässerraum ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Das zuständige Grundbuchamt ist Wallisellen.
Die Frage «Wie viel darf ich in Wallisellen bauen?» beantworten wir deshalb mit Rechnung und Beleg. Wer erbt, wer pensioniert wird oder ein zu grosses Haus hat, sieht so, ob Umbau, Ersatzneubau oder ein Verkauf des Grundstücks zur Lage passt. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Allgemeines zum Kanton finden Sie unter Was darf ich im Kanton Zürich bauen.
Am Anfang steht die Grundstückprüfung für Ihr Grundstück. Sie geben die Adresse ein, und das Grundstück erscheint im Luftbild und im Katasterplan. Das ist kostenlos und vertraulich. Danach folgt das persönliche Gespräch, in dem wir die Zone, die amtlich festgelegten Masse und das Bestehende auf dem Grundstück zusammen anschauen. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail.
Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Erst wenn klar ist, was auf dem Grundstück möglich ist, sprechen wir über den Verkauf. Sie haben zwei Wege: den Direktankauf, bei dem wir mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt kaufen, oder das Exklusivmandat mit stiller Vermittlung ohne Inserat und Honorar erst bei Erfolg. Bis zur Beurkundung haben Sie einen Ansprechpartner.
Häufige Fragen
Die Bau- und Zonenordnung kennt 13 Zonen mit amtlich festgelegten Massen (Stand 14. Oktober 2026). Sie betreffen rund 2'100 Grundstücke. Welche Zone für Ihr Grundstück gilt, zeigt die Grundstückprüfung mit Luftbild und Katasterplan. Im Gespräch rechnen wir mit Ihnen durch, was die festgelegten Masse bedeuten und wo die Ordnung ausdrücklich keine Vorgabe macht.
Publiziert waren in den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 rund 35 Baugesuche. Bewilligt oder im Bau waren rund 340 Wohnungen (Stand 4. September 2026). Dazu kommen rund 290 Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude; diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten. Was das für Ihr Grundstück heisst, klären wir im Gespräch.
Die Ausnützungsziffer begrenzt die anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche (§ 255 PBG), die Baumassenziffer das Bauvolumen über Terrain je Quadratmeter Grundstück (§ 258 PBG). Die erste zählt die Flächen für Wohnen und Arbeiten, die zweite das ganze Volumen, also auch hohe Räume. Welche gilt, bestimmt die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Wenn die Zone deutlich mehr erlaubt, als heute steht, und der Bestand in den nächsten Jahren ohnehin umfassend erneuert werden müsste, oft ja. Wir rechnen Bestand, Erneuerung, Aufstockung und Ersatzneubau nebeneinander, mit Fläche, Kosten und Ertrag, und sagen Ihnen offen, welcher Weg trägt.
Die Bau- und Zonenordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Fehlt etwa eine Geschosszahl, begrenzen Ziffer und Höhen das Volumen. Das ist ein geprüftes Ergebnis, keine Lücke. Was auf Ihrem Grundstück gilt, prüfen wir zusätzlich auf Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln.
Ein Baurecht bringt über Jahrzehnte einen Zins, der Boden bleibt in Ihrer Familie. Ein Verkauf bringt den Erlös auf einmal und keine Verpflichtungen. Was besser passt, hängt von Ihrem Alter, Ihren Erben und Ihren Plänen ab. Wir rechnen beide Wege nebeneinander, mit Steuern und Zeitpunkt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · es gelten das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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