Bei einem Hof beginnt die Frage nicht beim Preis, sondern beim Recht. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft das Wohnhaus ebenso wie Scheune, Stall und Remise. Was heute steht, darf nicht in jedem Fall anders genutzt oder ersetzt werden. Das bestimmt den Wert mit, und wir sagen es offen, bevor eine Zahl fällt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Wir klären deshalb früh, welche Parzellen betroffen sind und welcher Weg für Ihren Hof in Frage kommt.
Typische Lebenslagen sind eine Erbschaft, die Pensionierung der Betriebsleiterin oder ein Hof, der ohne Nachfolge bleibt. Auch Erbengemeinschaften mit unterschiedlichen Wünschen kommen vor. Wer dagegen Land in der Bauzone besitzt, findet Hinweise unter Grundstück und Bauland verkaufen in Wallisellen. Ein Kauf wird nur mit öffentlicher Beurkundung gültig (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB).
Im Kanton Zürich entscheiden das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde mit. Die Grundlagen zum Verkauf von Grundstücken und Liegenschaften finden Sie auf der Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf im Kanton Zürich. Das Grundbuchamt in Wallisellen ist für Wallisellen zuständig. Dort wird nach der Beurkundung der neue Eigentümer eingetragen.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Vorab zeigt die Grundstückprüfung für Ihr Grundstück Luftbild und Katasterplan, vertraulich und ohne Kosten. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung festlegt und was es wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original.
Dann stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand und von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Am Ende steht der Notartermin mit öffentlicher Beurkundung.