Wohnzone 2/45%
rund 310 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- 45 %
- Überbauungsziffer
- keine Vorgabe
- Vollgeschosse
- 2
- Gebäudehöhe
- 7,5 m
- Grenzabstand
- 5 mArt. 14
Urdorf · Kanton Zürich
Die Prüfung der Bebaubarkeit eines Grundstücks nach Bau- und Zonenordnung zeigt, was auf Ihrer Parzelle möglich ist. Yaacoubi Immobilien AG prüft sie für Grundstücke in Urdorf und rechnet jede Zahl nach. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Kostenlose Grundstückprüfung
Für den Anfang reichen die Adresse und Ihre Kontaktangaben. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Urdorf und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 100 Sekunden
Vom amtlichen Plan zum Baufeld, vom Baufeld zur Hauptnutzfläche: Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen, in Urdorf wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
Massgebend für die Dichte in den Wohnzonen ist in Urdorf vor allem die Ausnützungsziffer: zwischen 25 % und 45 %.
Erlaubt sind in den Wohnzonen 2 bis 3 Vollgeschosse.
Die zulässige Höhe der Gebäude liegt in den Wohnzonen zwischen 6,5 und 10,5 m.
In Urdorf kommen Wohnzonen, eine Wohn- und Gewerbezone, Kern- und Zentrumszonen sowie eine Arbeitszone für Industrie und Gewerbe vor. Die Bau- und Zonenordnung legt je Zone andere Masse amtlich fest: bei den meisten Wohnzonen etwa Ausnützung, Vollgeschosse und Höhe, in der Arbeitszone Baumasse und Höhe.
Bei mehreren Wohnzonen macht die Ordnung für die Überbauungsziffer ausdrücklich keine Vorgabe. In der Liste unten sehen Sie je Zone, was festgelegt ist und was offenbleibt. Die Begriffe erklärt die Seite zur Ausnützungsziffer mit Formel und Beispiel.
Gezeigt sind Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz sind amtlich; ein Artikel unter dem Wert ist die Fundstelle in der Bau- und Zonenordnung, an der wir ihn im Original geprüft haben. «Keine Vorgabe» bedeutet: Für diese Zone regelt die Ordnung das Mass nicht. Massgebend bleiben die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Urdorf
Eben, unter 10 % Neigung, ist der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke.
Urdorf liegt rund 9 km westlich von Zürich, in der Nähe von Schlieren, Dietikon und Unterengstringen.
Gemessen an der Einwohnerzahl ist Urdorf die drittgrösste Gemeinde des Bezirks Dietikon mit seinen 11 Gemeinden.
Ohne Gebäude ist in Urdorf etwa derselbe Teil der Bauzonen-Grundstücke wie im Mittel des Kantons Zürich.
In Urdorf kennt die Bau- und Zonenordnung 8 Zonen mit amtlich festgelegten Massen. Sie betreffen rund 1'100 Grundstücke (Stand 14. Oktober 2026). Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 750 Quadratmetern; ein Viertel ist kleiner als 340, ein Viertel grösser als 1'240 Quadratmeter. Zudem wurden in den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 rund 20 Baugesuche publiziert.
Höhen und Abstände im Schnitt
Im Schnitt, im gleichen Massstab und an einem Mustergrundstück: wie hoch in typischen Zonen der Gemeinde gebaut werden darf und wie viel Abstand bleibt.
Musterzeichnungen: Höhen und Abstände aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Urdorf im Profil
In Urdorf leben 10'539 Menschen (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +5,2 Prozent. Der Wohnungsbestand in Urdorf umfasst rund 4'900 Wohnungen. Dahinter stehen Eigentümerinnen und Eigentümer in sehr verschiedenen Lebenslagen: Wer erbt, wer pensioniert wird, wer sich trennt oder wessen Hypothek ausläuft, fragt sich zuerst, was auf dem eigenen Grundstück überhaupt möglich ist. Die Gemeinde Urdorf gehört zum Bezirk Dietikon und liegt westlich von Zürich, rund 9 Kilometer entfernt.
Für die Frage nach der Bebaubarkeit zählt in Urdorf der Bestand. Es stehen rund 260 Grundstücke mit einem Mehrfamilienhaus in der Gemeinde, und bei 34 Prozent der Grundstücke stammen die Gebäude aus der Zeit vor 1960. Die Bauzonen in Urdorf umfassen 181 Hektar mit rund 1'100 Grundstücken. Davon sind rund 150 ohne Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Das Gelände ist bei 52 Prozent der Bauzonen-Grundstücke eben, bei 46 Prozent liegt es am Hang. Wie ein Grundstück zu lesen ist, erklärt die Übersicht zu Immobilien in Urdorf.
Die Masse, kurz erklärt
Urdorf wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche. Anrechenbar sind die Räume in Vollgeschossen, Flächen in Dach- und Untergeschossen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 254, 255 und 259 PBG, bisherige Fassung
Kubikmeter anrechenbaren Raums je Quadratmeter Grundfläche; anrechenbar ist der oberirdische umbaute Raum mit seinen Aussenmassen.
§§ 254 und 258 PBG, bisherige Fassung
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche; anrechenbar ist die senkrechte Projektion der grössten oberirdischen Gebäudeumfassung, ohne kleinere Vorsprünge und Balkone.
§§ 254 und 256 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Vom Grundstück zum Baufeld
Ziffer, Höhen und Abstände zusammen ergeben das Baufeld: die Fläche, auf der gebaut werden darf, und das Volumen, das darin Platz hat. So sieht unsere Rechnung an einer Musterparzelle aus.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Wie hoch und wie dicht ein Neubau in Urdorf werden darf, folgt aus Zone, Baufeld und Höhen. Die Bilder sind Illustrationen; für Ihr Grundstück rechnen wir den belegten Wert.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Rechnen Sie selbst
Grundstücksfläche × Ausnützungsziffer = zulässige anrechenbare Geschossfläche. Was davon heute nicht gebaut ist, ist die Reserve, rechnerisch.
Ein Richtwert, mehr nicht: Zone, Baulinien und Abstände Ihres Grundstücks fehlen darin. Den belegten Wert rechnen wir nach der Bau- und Zonenordnung von Urdorf.
Das Verfahren
Eine Bewilligung braucht, wer neu baut, umbaut oder die Nutzung baurechtlich bedeutsam ändert; in Kernzonen gilt das auch für den Abbruch (§ 309 PBG).
Urdorf
Bei der Frage, was Sie in Urdorf bauen dürfen, kommt es zuerst auf die Zone an. Jede Zone legt eigene Masse fest, etwa Ausnützung, Vollgeschosse oder Gebäudehöhe. Bei manchen Zonen lässt die Ordnung ein Mass ausdrücklich offen. Das heisst: Für dieses Mass gibt es keine Vorgabe, andere Bestimmungen können aber trotzdem wirken. Wie viel Sie bauen können, ergibt sich erst aus dem Zusammenspiel aller Masse mit der Grösse und Form der Parzelle.
Weitere Punkte kommen dazu. Jede Zone hat eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Im Gewässerraum entlang von Bächen, Flüssen und Seen ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Das zuständige Grundbuchamt ist Schlieren. Auch die Hanglage kann die Bebauung prägen: Bei 2 Prozent der Bauzonen-Grundstücke ist sie steil.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer heisst das: Wer erbt, in Pension geht oder ein zu grosses Haus hat, kann die Bebaubarkeit kennen, bevor über einen Verkauf gesprochen wird. Auch wer sich trennt oder wessen Hypothek ausläuft, gewinnt mit dieser Grundlage Klarheit. Steht auf dem Grundstück ein älteres Gebäude, stellt sich zudem die Frage, was ein Neubau nach heutiger Ordnung erlauben würde. Wir rechnen das nach, mit Beleg im amtlichen Original, und besprechen es mit Ihnen persönlich. Wie wir dabei vorgehen, beschreibt die Seite zu Ersatzneubau und Verdichtung in Urdorf.
Im Kanton Zürich gilt für die Bebaubarkeit das kantonale Recht zusammen mit der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Im Baubewilligungsverfahren gibt es kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Allgemeines finden Sie unter Was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen.
Am Anfang steht ein Gespräch. Sie nennen uns die Adresse, und wir zeigen Ihnen das Grundstück im Luftbild und im Katasterplan. Das geht auch über die Grundstückprüfung zur Bebaubarkeit, kostenlos und vertraulich. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was daraus folgt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original.
Die erste Einschätzung im persönlichen Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Wenn Sie verkaufen möchten, stehen zwei Wege offen: der Direktankauf, bei dem wir selbst kaufen, ohne Finanzierungsvorbehalt, oder das Exklusivmandat mit stiller Vermittlung ohne Inserat. Beides endet beim Notar. Die Grundstückprüfung ersetzt keine Baubewilligung.
Häufige Fragen
Die Bau- und Zonenordnung kennt 8 Zonen mit amtlich festgelegten Massen (Stand 14. Oktober 2026). Sie betreffen rund 1'100 Grundstücke. Welche Zone für Ihre Parzelle gilt, zeigt die Grundstückprüfung. Was dort gebaut werden darf, rechnen wir im Gespräch mit Ihnen nach, mit Belegen aus dem amtlichen Original.
In den Bauzonen sind rund 150 von rund 1'100 Grundstücken ohne Gebäude (Stand 4. September 2026). Die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Sie sagt nichts über ein einzelnes Grundstück aus. Ob eines bebaubar ist, hängt von Zone und Massen ab, und genau das prüfen wir mit Ihnen.
Die Bau- und Zonenordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Fehlt etwa eine Geschosszahl, begrenzen Ziffer und Höhen das Volumen. Das ist ein geprüftes Ergebnis, keine Lücke. Was auf Ihrem Grundstück gilt, prüfen wir zusätzlich auf Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln.
Manchmal. Eine Aufstockung nutzt die Reserve, ohne abzubrechen, und die Mieter können oft bleiben. Sie setzt ein tragfähiges Gebäude und passende Höhen und Abstände voraus. Wir prüfen beides: was die Bau- und Zonenordnung zusätzlich erlaubt und was das Gebäude tragen kann.
Mit einer Arealüberbauung oder einem Gestaltungsplan kann mehr zulässig sein, wenn die Bau- und Zonenordnung das vorsieht und besondere Anforderungen erfüllt sind (§§ 69 bis 72 und 83 PBG). Das ist kein Bonus auf Knopfdruck. Wir weisen solche Möglichkeiten als eigene Variante aus, nie im Grundwert.
Ja. Wir kaufen Bauland, Häuser mit Landreserve, Mehrfamilienhäuser und Areale selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Wer lieber breiter anbietet, wählt das Exklusivmandat; wir sagen Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Liegenschaft mehr bringt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · verbindlich sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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