Bei einem Hof in der Landwirtschaftszone kommt es zuerst auf das Recht an. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Scheunen, Ställe und das Bauernhaus selbst. Was heute steht, kann nicht ohne Weiteres anders genutzt oder erweitert werden. Das bestimmt, was ein Käufer mit dem Hof tun kann, und damit den Wert.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es wirkt sich darauf aus, wer als Käufer infrage kommt. Wir sagen offen, was das für Ihren Hof heisst, bevor ein Preis fällt. Ein Kauf ist zudem nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.
Anlässe für einen Verkauf gibt es verschiedene. Wer erbt, braucht Klarheit unter den Erben, und wer in Pension geht, sucht einen geordneten Übergang. Auch eine auslaufende Hypothek kann Anlass sein, die Lage neu zu prüfen. Für Erbfälle finden Sie Hinweise zur geerbten Liegenschaft in Urdorf.
Im Kanton Zürich sind für Bauten und Zonen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde massgebend. Das gilt auch für Höfe und Landwirtschaftsland. Wie ein Verkauf im Kanton abläuft, erklärt die Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Zum Bauen ausserhalb und innerhalb der Bauzone finden Sie Hinweise unter Was darf ich im Kanton Zürich bauen?. Zuständig für den Eintrag ist das Grundbuchamt Schlieren.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Wir kommen mit Fakten, nicht mit einer Zahl aus dem Nichts. Wir prüfen, was auf dem Grundstück steht, was die Zone erlaubt und was das bäuerliche Bodenrecht für den Verkauf bedeutet. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Danach wählen Sie. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Mit einem Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Am Schluss steht die Beurkundung beim Notar. Während des Mandats sehen Sie in Ihrem geschützten Zugang jeden Stand, jede Besichtigung und jedes Angebot.