Ein Hof ist rechtlich kein gewöhnliches Haus. Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer kaufen darf, und es gehört deshalb an den Anfang jedes Gesprächs. Wir sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt. Ausserhalb der Bauzone gelten zudem enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Bauernhaus, Scheune und Ökonomiegebäude. Was ein Gebäude künftig sein darf, hängt vom Bundesrecht, vom kantonalen Recht und von der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde ab.
Den Wert bestimmen darum nicht nur Fläche und Gebäude, sondern auch Zone, Nutzungsmöglichkeiten und der mögliche Käuferkreis. Wir rechnen, statt zu schätzen, und belegen jede Zahl im amtlichen Original. Wie sich Bauland und Landwirtschaftszone unterscheiden, zeigt die Seite zu Bauerwartungsland und Einzonung.
Die Anlässe für einen Verkauf sind verschieden. Wer einen Hof erbt, muss mit der Erbengemeinschaft klären, wie es weitergeht. Steht die Pensionierung an oder ist das Bauernhaus zu gross geworden, kann ein Verkauf ein möglicher Weg sein. Auch eine Trennung oder eine Hypothek, die ausläuft, kann Anlass sein, die Lage in Ruhe zu prüfen. In jedem dieser Fälle klären wir zuerst die Rechtslage und die amtlichen Grundlagen, und erst danach sprechen wir über einen Preis. So wissen Sie, worauf Sie sich stützen können, bevor Sie entscheiden.
Im Kanton Zürich gelten für Bauten und Umnutzungen ausserhalb der Bauzone die Regeln des Bundes und das kantonale Recht. Massgebend sind zudem die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde und das bäuerliche Bodenrecht. Einen Überblick gibt die Kantonsseite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Zur Frage, was gebaut werden darf, führt das Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen?. Beides hilft, die Lage Ihres Hofs einzuordnen, bevor ein Gespräch stattfindet.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, und wir kommen mit Fakten statt mit einer Zahl aus der Luft. Mit der Grundstückprüfung sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich und ohne Kosten. Danach prüfen wir, was auf dem Grundstück steht, in welcher Zone es liegt und was dort gilt.
Dann gibt es zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und auch im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, mit einem Ansprechpartner und Honorar erst bei Erfolg. Gültig wird der Kauf mit der öffentlichen Beurkundung (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig ist das Grundbuchamt Männedorf.