
Gemeinsam entscheiden
Wenn Geschwister gemeinsam erben.
Ein Elternhaus zu teilen ist mehr als eine Rechenaufgabe. Darum rechnen wir eine Zahl, der alle folgen können, und erklären sie so oft wie nötig, gemeinsam oder einzeln, vor Ort in Thalwil oder am Telefon.
Am Anfang steht ein Gespräch, nie eine E-Mail. Wir kommen mit Fakten und rechnen, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Alle Erben erhalten dieselben Unterlagen und denselben Rechenweg. Mit dem Mandat gibt es einen geschützten Zugang zu Stand, Unterlagen und Freigaben.
Dann stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, im Ist-Zustand. Es gibt einen Preis, eine Zusage und einen Notartermin. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an geprüfte Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Beurkundet wird öffentlich, Eigentümer wird der Käufer mit dem Grundbucheintrag (Art. 216 OR, Art. 657 und 656 Abs. 1 ZGB).