Wohnzone 1/25
rund 150 Grundstücke- Überbauungsziffer
- 25 %
- Vollgeschosse
- 1
- Fassadenhöhe
- 4,8 m
- Gesamthöhe
- 9 mArt. 21
Stammheim · Kanton Zürich
Stammheim im Kanton Zürich kennt Wohnzonen, eine Wohn- und Gewerbezone und Kernzonen, jede mit eigenen Massen. Yaacoubi Immobilien AG prüft die Bebaubarkeit eines Grundstücks in Stammheim nach Bau- und Zonenordnung: gerechnet, mit Beleg im amtlichen Original. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung; eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Kostenlose Grundstückprüfung
Mehr als Adresse und Kontaktangaben brauchen wir für den Anfang nicht. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Stammheim und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 100 Sekunden
Baufeld und Hauptnutzfläche nach der Bau- und Zonenordnung, Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen: So rechnen wir ein Grundstück, in Stammheim wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
In Stammheim regelt die Bau- und Zonenordnung die Dichte in den Wohnzonen vor allem über die Überbauungsziffer: zwischen 25 % und 28 %.
Die Ordnung erlaubt in den Wohnzonen 1 Vollgeschosse.
In den Wohnzonen liegt die zulässige Höhe der Fassade zwischen 4,8 und 7,8 m.
In Stammheim kommen Wohnzonen, eine Wohn- und Gewerbezone sowie Kernzonen vor. Für jede Zone legt die Bau- und Zonenordnung amtlich fest, welche Masse gelten, zum Beispiel Überbauungsziffer, Vollgeschosse oder Gebäude- und Fassadenhöhe.
Nicht jede Zone regelt dasselbe. Die Liste darunter zeigt für jede Zone, was festgelegt ist und was offenbleibt.
Gezeigt sind Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz sind amtlich; ein Artikel unter dem Wert ist die Fundstelle in der Bau- und Zonenordnung, an der wir ihn im Original geprüft haben. «Keine Vorgabe» bedeutet: Für diese Zone regelt die Ordnung das Mass nicht. Massgebend bleiben die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Stammheim
Der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke in Stammheim ist eben, mit unter 10 % Neigung.
Zur Gemeinde gehören fünf Ortschaften: Guntalingen, Oberstammheim, Unterstammheim, Waltalingen und Wilen b. Neunforn.
Rund 33 km nordöstlich von Zürich gelegen, hat Stammheim Truttikon, Ossingen und Thalheim an der Thur in der Nähe.
Nach Einwohnern ist Stammheim die drittgrösste Gemeinde im Bezirk Andelfingen, der 20 Gemeinden zählt.
Gemessen an allen Bauzonen-Grundstücken stehen in Stammheim häufiger keine Gebäude als im ganzen Kanton Zürich.
In Stammheim gibt es 7 Zonen mit amtlich festgelegten Massen (Stand 14. Oktober 2026). Sie betreffen rund 1'100 Grundstücke. Die Bauzonen insgesamt bestehen aus rund 1'200 Grundstücken. Davon liegen 62 Prozent in ebener Lage, 33 Prozent in Hanglage und 5 Prozent in steiler Hanglage. Die Zahlen zeigen, welche Grundlage die Bau- und Zonenordnung für Ihr Grundstück bildet.
Die Masse, kurz erklärt
Die Gemeinde Stammheim hat ihre Bau- und Zonenordnung an die Baubegriffe angepasst, die seit 1. März 2017 im Planungs- und Baugesetz stehen. Gemessen wird nach der geltenden Fassung.
Bauvolumen über dem massgebenden Terrain in seinen Aussenmassen je Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche.
§ 258 PBG
Anrechenbare Gebäudefläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie im Verhältnis zur anrechenbaren Grundstücksfläche.
§ 256 PBG
Die Fassadenhöhe misst bis zur Oberkante der Dachkonstruktion an der Fassade, die Gesamthöhe bis zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion. Mehr als 25 m Fassadenhöhe sind nur möglich, wo Hochhäuser zugelassen sind.
§§ 278, 279, 281 und 282 PBG
Entfernung zwischen projizierter Fassadenlinie und Grundstücksgrenze; mindestens 3,5 m, wo nicht an die Grenze gebaut werden darf.
§§ 260 und 270 PBG
Stammheim im Profil
Stammheim liegt im Bezirk Andelfingen, nordöstlich von Zürich aus, in einer Distanz von 33 Kilometern. Zur Gemeinde gehören die Ortschaften Guntalingen, Oberstammheim, Unterstammheim, Waltalingen und Wilen b. Neunforn. Stammheim zählt 2'970 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +3,9 Prozent. Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist das der Rahmen, in dem sich die Frage nach der Bebaubarkeit stellt.
Für die Frage, was gebaut werden darf, zählt zuerst der vorhandene Bestand in Stammheim. Die Bauzonen umfassen 103 Hektar mit rund 1'200 Grundstücken, davon sind rund 250 ohne Gebäude. Diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Der Anteil der Grundstücke mit Gebäuden aus der Zeit vor 1960 beträgt 52 Prozent. Der Median der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 620 Quadratmetern. Zudem sind 35 Baugesuche publiziert (Stand 30. Oktober 2026), und 35 Wohnungen sind bewilligt oder im Bau (Stand 4. September 2026). Im Bestand zählt die Gemeinde rund 1'400 Wohnungen, davon stehen auf rund 80 Grundstücken Mehrfamilienhäuser. Mehr zur Gemeinde finden Sie auf der Gemeindeseite Immobilien in Stammheim.
Höhen und Abstände im Schnitt
Typische Zonen der Gemeinde als Schnitt durch ein Mustergrundstück, alle im gleichen Massstab, mit Höhen und Abständen aus der Bau- und Zonenordnung.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Zwei, vier oder sechs Geschosse? Auf einem Grundstück in Stammheim hängt das von Zone, Baufeld und zulässigen Höhen ab. Wir rechnen es für jede Parzelle einzeln.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Vom Grundstück zum Baufeld
Bevor ein Projekt gezeichnet wird, steht das Baufeld fest: Abstände und Baulinien begrenzen die Fläche, Ziffer und Höhen das Volumen. So rechnen wir, hier an einer Musterparzelle gezeigt.
Das Verfahren
Bewilligungspflichtig sind Neubauten, Umbauten, baurechtlich bedeutsame Nutzungsänderungen und in Kernzonen auch Abbrüche (§ 309 PBG).
Stammheim
Was auf einem Grundstück in Stammheim gebaut werden darf, hängt zuerst von der Zone ab. Die Bau- und Zonenordnung legt je Zone fest, welche Masse gelten, etwa Überbauungsziffer, Vollgeschosse oder Gebäude- und Fassadenhöhe. Bei manchen Zonen lässt sie ein Mass ausdrücklich offen. Ob ein Grundstück in Stammheim bebaubar ist und in welchem Umfang, ergibt sich aus der Zone und ihren Massen zusammen. Die Grösse der Parzelle und ihre Lage, eben oder am Hang, gehören ebenfalls in die Rechnung.
Hinzu kommen weitere Punkte. Jede Zone hat eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Im Gewässerraum entlang von Bächen, Flüssen und Seen ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Zuständig ist das Grundbuchamt Stammheim in Oberstammheim. Ein Auszug von dort zeigt, welche Rechte und Lasten auf einem Grundstück eingetragen sind.
Die Frage nach der Bebaubarkeit kann viele Anlässe haben. Wer eine Liegenschaft erbt, vor der Pensionierung steht oder ein Haus besitzt, das zu gross geworden ist, möchte wissen, welche Möglichkeiten das Grundstück bietet. Auch eine Trennung oder eine Hypothek, die ausläuft, kann der Anlass sein. Die Antwort ist eine Rechnung, keine Schätzung. Wir rechnen sie nach der Bau- und Zonenordnung und belegen jede Zahl im amtlichen Original. Wie die Ausnützung gerechnet wird, erklärt die Seite zur Ausnützungsziffer mit Formel und Beispiel.
Im Kanton Zürich sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde massgebend. Im Baubewilligungsverfahren gibt es kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Allgemeines dazu steht im Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen?.
Am Anfang steht die Grundstückprüfung: Sie geben die Adresse ein, das Grundstück erscheint im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach folgt das persönliche Gespräch. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail, und die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Wir rechnen, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was das Grundstück wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Erst dann sprechen wir über einen Preis. Zwei Wege stehen offen: Direktankauf durch uns, ohne Finanzierungsvorbehalt, oder ein Exklusivmandat mit stiller Vermittlung ohne Inserat. Unsere Methode zur Prüfung eines Grundstücks beschreibt die Schritte bis zur Beurkundung.
Häufige Fragen
Es sind 7 Zonen (Stand 14. Oktober 2026). Sie betreffen rund 1'100 Grundstücke, während die Bauzonen insgesamt rund 1'200 Grundstücke umfassen. Welche Zone für Ihr Grundstück gilt und welche Masse dort festgelegt sind, zeigt die Liste auf dieser Seite. Wir rechnen es mit Ihnen durch, mit Beleg im amtlichen Original.
Der Median der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 620 Quadratmetern. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 340 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 970 Quadratmeter. Die Grösse allein sagt nicht, was gebaut werden darf. Dafür zählen Zone und Masse der Bau- und Zonenordnung, die wir im Gespräch für Ihr Grundstück rechnen.
Aus dem Zonenplan der Gemeinde. Geben Sie oben Ihre Adresse ein: Sie sehen Ihre Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, mit Fläche, Zone und Gemeinde. Was die Zone erlaubt, steht in der Bau- und Zonenordnung; wir rechnen es für Ihr Grundstück durch.
Je nach Recht der Gemeinde nur teilweise. Nach Zürcher Recht zählen Flächen in Dach- und Untergeschossen, nach neuem Recht auch in Attikageschossen, nur, soweit sie je Geschoss den Durchschnitt der zulässigen Ausnützung überschreiten (§ 255 PBG). Wir rechnen nach den Regeln Ihrer Gemeinde.
Die Baubehörde entscheidet in der Regel innert zwei Monaten nach der Vorprüfung, bei Neubauten und grösseren Umbauten innert vier Monaten (§ 319 PBG). Davor liegt das Baugesuch 20 Tage öffentlich auf. Rekurse können das Verfahren verlängern. Die Bewilligung erlischt, wenn nicht innert drei Jahren mit dem Bau begonnen wird (§ 322 PBG).
In der Regel innert zwei Arbeitstagen. Grundstück, Zone und Gebäude liegen uns vor, sobald Sie die Adresse nennen. Wir rechnen, was steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was das bedeutet, und besprechen es persönlich mit Ihnen, kostenlos und unverbindlich.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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