Gemeinsam entscheiden
Wenn Geschwister gemeinsam erben.
Geschwister erben oft das Haus ihrer Kindheit, und selten wollen alle dasselbe. Wer behalten möchte, wer verkaufen will und wer weit weg wohnt: Alle erhalten von uns dieselbe Rechnung und dieselben Erklärungen, in Stammheim, bei uns oder am Telefon.
Am Anfang steht ein Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, nicht per E-Mail. Mit dem Bebaubarkeit Ihres Grundstücks prüfen sehen Sie Ihr Grundstück vorab im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich.
Danach rechnen wir und legen allen Erben dieselben Zahlen vor. Zur Wahl stehen der Direktankauf durch uns, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt, im Ist-Zustand, mit einem Preis, einer Zusage und einem Notartermin, oder das Exklusivmandat ohne Inserat mit Honorar erst bei Erfolg. Die Beurkundung erfolgt beim Notar (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Über einen geschützten Zugang sehen die Erben den Stand und geben jedes Angebot frei.