Wohnzone 2.0
rund 220 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- keine Vorgabe
- Baumassenziffer
- 2 m³/m²
- Vollgeschosse
- keine Vorgabe
- Gebäudehöhe
- 7,5 m
Rorbas · Kanton Zürich
Die Prüfung der Bebaubarkeit eines Grundstücks nach Bau- und Zonenordnung steht am Anfang jeder Antwort auf die Frage, was Sie bauen dürfen. Yaacoubi Immobilien AG prüft in Rorbas, welche Zone für Ihr Grundstück gilt und welche Masse amtlich festgelegt sind. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht; massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung.
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Kostenlose Grundstückprüfung
Für den Anfang reichen die Adresse und Ihre Kontaktangaben. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Rorbas und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
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Baufeld und Hauptnutzfläche nach der Bau- und Zonenordnung, Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen: So rechnen wir ein Grundstück, in Rorbas wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
In Rorbas regelt die Bau- und Zonenordnung die Dichte in den Wohnzonen vor allem über die Baumassenziffer: zwischen 1,8 und 2,7 m³ Bauvolumen je m² Grundstück.
Statt einer Geschosszahl begrenzen in den Wohnzonen meist Ziffer und Höhen das Volumen.
In den Wohnzonen liegt die zulässige Höhe der Gebäude zwischen 7,5 und 10,5 m.
Die Bau- und Zonenordnung von Rorbas kennt Wohnzonen, eine Wohn- und Gewerbezone und eine Kernzone. In den Wohnzonen und in der Wohn- und Gewerbezone legt sie die Baumassenziffer und die Gebäude- bzw. Fassadenhöhe amtlich fest. Bei der Ausnützungsziffer und den Vollgeschossen macht sie dort ausdrücklich keine Vorgabe.
In der Kernzone ist nur die Gebäude- bzw. Fassadenhöhe amtlich festgelegt. Ausnützungsziffer, Baumassenziffer, Überbauungsziffer und Vollgeschosse bleiben offen. Die Liste unten zeigt die Zonen mit ihren Massen, die Bedeutung der Ziffern erklärt die Seite zur Baumassenziffer mit Formel und Beispiel.
Nur Zonen mit mindestens 20 Grundstücken. Ohne Zusatz amtliche Werte; mit Artikel ein Wert, den wir an dieser Stelle der Bau- und Zonenordnung im Original geprüft haben. Steht «keine Vorgabe», regelt die Ordnung dieses Mass in der Zone nicht. Verbindlich sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Rorbas
In Rorbas liegt der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke am Hang, von 10 bis 25 % Neigung: gute Aussicht, aber höhere Baukosten.
Rund 17 km nördlich von Zürich gelegen, hat Rorbas Freienstein-Teufen, Bülach und Embrach in der Nähe.
Gemessen an der Einwohnerzahl ist Rorbas eine Gemeinde mittlerer Grösse des Bezirks Bülach mit seinen 22 Gemeinden.
Ohne Gebäude ist in Rorbas etwa derselbe Teil der Bauzonen-Grundstücke wie im Mittel des Kantons Zürich.
Die Bau- und Zonenordnung von Rorbas legt für 5 Zonen Masse amtlich fest. In diesen Zonen liegen rund 680 Grundstücke. Die Zonenangaben stehen auf dem Stand 13. Oktober 2026. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke (Median) beträgt 420 Quadratmeter. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 230 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 820 Quadratmeter. Die Zahlen beschreiben den Bestand, nicht Ihr einzelnes Grundstück.
Die Masse, kurz erklärt
Rorbas wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche. Anrechenbar sind die Räume in Vollgeschossen, Flächen in Dach- und Untergeschossen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 254, 255 und 259 PBG, bisherige Fassung
Kubikmeter anrechenbaren Raums je Quadratmeter Grundfläche; anrechenbar ist der oberirdische umbaute Raum mit seinen Aussenmassen.
§§ 254 und 258 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Die nötige Entfernung zwischen Fassade und Grenzlinie; einzelne Vorsprünge dürfen bis 2 m hineinragen. Mindestens 3,5 m, wo nicht an die Grenze gebaut werden darf.
§§ 260 und 270 PBG, bisherige Fassung
Rorbas im Profil
In Rorbas leben 3'078 Menschen (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +6,7 Prozent. Im Bestand stehen rund 1'300 Wohnungen. Die Leerwohnungsziffer von Rorbas beträgt 0,31 Prozent (Stichtag 1. Juni 2026); sie gibt den Anteil der leer stehenden Wohnungen am gesamten Bestand an. Wer sich fragt, was darf ich bauen in Rorbas, hat dafür eigene Gründe. Steht eine Erbschaft oder die Pensionierung an, oder ist das Haus zu gross geworden, lohnt ein Blick auf die Möglichkeiten des Grundstücks. Auch eine auslaufende Hypothek kann Anlass sein, sie in Ruhe zu klären.
Rorbas liegt im Bezirk Bülach, nördlich von Zürich, in einer Entfernung von 17 Kilometern. Die Gemeinde besteht aus der Ortschaft Rorbas. Die Bauzonen von Rorbas umfassen 53 Hektar mit rund 720 Grundstücken. Davon tragen rund 100 kein Gebäude; diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Auf rund 95 Grundstücken in Rorbas steht ein Mehrfamilienhaus. Auf 32 Prozent der Grundstücke stehen Gebäude aus der Zeit vor 1960. In den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 wurden in Rorbas rund 25 Baugesuche publiziert. Die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr entspricht überwiegend der Güteklasse C. Wie sich ein Grundstück nutzen lässt, zeigt die Grundstückprüfung für Ihr Grundstück.
Höhen und Abstände im Schnitt
Drei typische Zonen der Gemeinde, gezeichnet an einem Mustergrundstück im gleichen Massstab: Höhen und Abstände aus der Bau- und Zonenordnung.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Ob auf einem Grundstück in Rorbas zwei, vier oder sechs Geschosse möglich sind, entscheiden Zone, Baufeld und Höhen. Wir rechnen es für jede Parzelle.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Vom Grundstück zum Baufeld
Aus Ziffer, Höhen und Abständen entsteht das Baufeld: die Fläche, die bebaut werden darf, und das Volumen, das hineinpasst. Unsere Rechnung, gezeigt an einer Musterparzelle.
Das Verfahren
Eine Bewilligung braucht, wer neu baut, umbaut oder die Nutzung baurechtlich bedeutsam ändert; in Kernzonen gilt das auch für den Abbruch (§ 309 PBG).
Rechenbeispiel
Die Bau- und Zonenordnung von Rorbas steuert die Dichte mit der Baumassenziffer statt mit der Ausnützungsziffer: so viele Kubikmeter Gebäude über dem Terrain dürfen je Quadratmeter Grundstück stehen. Gerechnet ist mit der Ziffer der Wohnzone 2.0.
Musterbeispiel · fiktive Parzelle
Erfundene Grundstücksfläche, Ziffer amtlich aus der Bau- und Zonenordnung. Wie viel Geschossfläche dieses Volumen ergibt, hängt von Geschosshöhen, Dach und Abständen ab; für Ihr Grundstück rechnen wir es einzeln.
Rorbas
Wie viel Sie in Rorbas bauen dürfen, hängt zuerst von der Zone ab. Die Bau- und Zonenordnung legt je Zone fest, welche Masse gelten, und lässt andere ausdrücklich offen. Wer ein Baureglement liest, stösst deshalb auf Zeilen mit «keine Vorgabe». Das bedeutet, dass die Ordnung dieses Mass für die Zone nicht regelt. Es bedeutet nicht, dass ohne Grenzen gebaut werden darf.
Neben der Zone wirken weitere Einschränkungen. Jede Zone hat eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Im Gewässerraum ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Auch die Hanglage spielt mit: Von den Bauzonen-Grundstücken sind 35 Prozent eben, 43 Prozent liegen am Hang und 22 Prozent an steilem Hang.
Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Was sich bauen lässt, erklärt auch die Seite zur Ausnützungsziffer mit Formel und Beispiel.
Im Kanton Zürich gelten für das Bauen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Was das Baurecht im Grundsatz regelt, erklärt das Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen?. Wer verkaufen möchte, findet auf der Kantonsseite zum Verkauf von Grundstücken den Rahmen. Das zuständige Grundbuchamt für Rorbas ist Embrach in Embrach.
Am Anfang steht ein Gespräch. Sie nennen uns die Adresse, und wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. In der Grundstückprüfung für Ihr Grundstück erscheint das Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was daraus folgt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original.
Erst danach sprechen wir über den Weg. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still, ohne Inserat, an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer. Bei Land gegen Wohnung bringen Sie das Grundstück ein und erhalten eine Wohnung im Neubau, vereinbart vor Baubeginn beim Notar. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Die Bau- und Zonenordnung von Rorbas legt für 5 Zonen Masse amtlich fest (Stand 13. Oktober 2026). In diesen Zonen liegen rund 680 Grundstücke. Das sind Wohnzonen, die Wohn- und Gewerbezone und die Kernzone. Welche Zone für Ihr Grundstück gilt und welche Masse dort amtlich festgelegt sind, zeigt die Grundstückprüfung.
In den Bauzonen tragen rund 100 von rund 720 Grundstücken kein Gebäude (Stand der Gebäudedaten 4. September 2026). Die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Ob ein einzelnes Grundstück bebaubar ist, hängt von Zone, Lage, Hang und Einträgen im Grundbuch ab. Das rechnen wir im Gespräch mit Ihnen nach.
Die Bau- und Zonenordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Fehlt etwa eine Geschosszahl, begrenzen Ziffer und Höhen das Volumen. Das ist ein geprüftes Ergebnis, keine Lücke. Was auf Ihrem Grundstück gilt, prüfen wir zusätzlich auf Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln.
Je nach Recht der Gemeinde nur teilweise. Nach Zürcher Recht zählen Flächen in Dach- und Untergeschossen, nach neuem Recht auch in Attikageschossen, nur, soweit sie je Geschoss den Durchschnitt der zulässigen Ausnützung überschreiten (§ 255 PBG). Wir rechnen nach den Regeln Ihrer Gemeinde.
Die Baubehörde entscheidet in der Regel innert zwei Monaten nach der Vorprüfung, bei Neubauten und grösseren Umbauten innert vier Monaten (§ 319 PBG). Davor liegt das Baugesuch 20 Tage öffentlich auf. Rekurse können das Verfahren verlängern. Die Bewilligung erlischt, wenn nicht innert drei Jahren mit dem Bau begonnen wird (§ 322 PBG).
Wenn die Zone deutlich mehr erlaubt, als heute steht, und der Bestand in den nächsten Jahren ohnehin umfassend erneuert werden müsste, oft ja. Wir rechnen Bestand, Erneuerung, Aufstockung und Ersatzneubau nebeneinander, mit Fläche, Kosten und Ertrag, und sagen Ihnen offen, welcher Weg trägt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 13. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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