
Gemeinsam entscheiden
Wenn Geschwister gemeinsam erben.
Oft erben mehrere Personen ein Haus, in dem sie aufgewachsen sind. Die einen möchten behalten, die anderen verkaufen, jemand wohnt weit weg. Wir rechnen für alle dieselbe Zahl, mit demselben Rechenweg, und erklären sie gemeinsam oder einzeln, in Rorbas oder am Telefon.
Am Anfang steht ein Gespräch, an dem alle Erben teilnehmen können. Wir kommen mit Fakten, nicht mit einer Meinung. Wir rechnen, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Alle Erben erhalten dieselben Unterlagen und denselben Rechenweg.
Dann wählt die Gemeinschaft. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand. Es gibt einen Preis, eine Zusage und einen Notartermin. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Ein Grundstückkauf gilt nur mit öffentlicher Beurkundung (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Mit dem Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang zu Stand, Unterlagen und Freigaben.