Wohnzone 1.5
rund 530 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- keine Vorgabe
- Baumassenziffer
- 1,5 m³/m²
- Vollgeschosse
- keine Vorgabe
- Gebäudehöhe
- 7,5 m
Regensdorf · Kanton Zürich
Was darf ich auf meinem Grundstück in Regensdorf bauen? Yaacoubi Immobilien AG begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer in Regensdorf mit der Prüfung der Bebaubarkeit eines Grundstücks nach Bau- und Zonenordnung. Wir rechnen, was die Zone amtlich festlegt und wo sie keine Vorgabe macht. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung.
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Kostenlose Grundstückprüfung
Adresse und Erreichbarkeit genügen. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Regensdorf und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
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Wie aus Grenzen, Abständen und Ziffern das Baufeld entsteht und daraus die Hauptnutzfläche, mit Szenarien und amtlichen Originalen, in Regensdorf wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
Massgebend für die Dichte in den Wohnzonen ist in Regensdorf vor allem die Baumassenziffer: zwischen 1 und 2,5 m³ Bauvolumen je m² Grundstück.
Statt einer Geschosszahl begrenzen in den Wohnzonen meist Ziffer und Höhen das Volumen.
Die Ordnung legt die zulässige Höhe der Gebäude in den Wohnzonen zwischen 4,5 und 11,4 m fest.
In Regensdorf kommen mehrere Zonenarten vor: Wohnzonen, eine Wohn- und Gewerbezone, eine Kernzone, Zentrumszonen, Industrie- und Gewerbezonen sowie eine Zone für öffentliche Bauten. Die Zonenliste unten zeigt die Masse der einzelnen Zonen.
In den meisten Wohn- und Arbeitszonen legt die Ordnung Baumassenziffer sowie Gebäude- oder Fassadenhöhe fest. Bei der Ausnützungsziffer und bei den Vollgeschossen macht sie dort ausdrücklich keine Vorgabe. In der Kernzone gelten Vollgeschosse und Höhe. Für die Zone für öffentliche Bauten legt die Ordnung keine Masse fest. Beachten Sie die Bau- und Zonenordnung für Ihr Grundstück.
Nur Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz amtlich; steht ein Artikel unter dem Wert, steht er so in der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde und ist an dieser Stelle im Original geprüft. «Keine Vorgabe» heisst: Die Ordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Regensdorf
Der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke in Regensdorf ist eben, mit unter 10 % Neigung.
Zur Gemeinde gehören drei Ortschaften: Regensdorf, Adlikon b. Regensdorf und Watt.
Von Zürich aus gerechnet liegt Regensdorf rund 9 km nordwestlich, nahe bei Dällikon, Buchs und Niederhasli.
Gemessen an der Einwohnerzahl ist Regensdorf die grösste Gemeinde des Bezirks Dielsdorf mit seinen 22 Gemeinden.
Ohne Gebäude ist in Regensdorf etwa derselbe Teil der Bauzonen-Grundstücke wie im Mittel des Kantons Zürich.
Regensdorf kennt 13 Zonen mit amtlich festgelegten Massen. Sie gelten für rund 1'900 Grundstücke (Stand 14. Oktober 2026). Die Bauzonen-Grundstücke haben eine mittlere Grösse von 690 Quadratmetern. Ein Viertel ist kleiner als 340 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 1'400 Quadratmeter. Die Zahlen zeigen, wie unterschiedlich die Ausgangslage von Grundstück zu Grundstück ist.
Höhen und Abstände im Schnitt
Im Schnitt, im gleichen Massstab und an einem Mustergrundstück: wie hoch in typischen Zonen der Gemeinde gebaut werden darf und wie viel Abstand bleibt.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Regensdorf im Profil
Beim Bauen beginnt in Regensdorf alles mit den Bauzonen. Sie umfassen 380 Hektar (Stand 14. Oktober 2026), darauf liegen rund 2'100 Grundstücke. Davon sind rund 280 ohne Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Für rund 1'900 Grundstücke legt die Gemeinde in 13 Zonen Masse amtlich fest. Die Gemeinde im Bezirk Dielsdorf liegt nordwestlich von Zürich, rund 9 Kilometer entfernt.
Zur Gemeinde gehören die Ortschaften Regensdorf, Adlikon b. Regensdorf und Watt. Das Zonenbild reicht von Wohnzonen über Kern- und Zentrumszonen bis zu Industrie- und Gewerbezonen. Die publizierten Baugesuche der zwölf Monate bis zum Stand 30. Oktober 2026 belaufen sich auf rund 45. Wohnungen bewilligt oder im Bau: rund 220 (Stand 4. September 2026). Im Bestand stehen rund 9'900 Wohnungen, und bei 23 Prozent der Grundstücke stammen die Gebäude aus der Zeit vor 1960 (Stand 4. September 2026). Die Zahl der Grundstücke mit Mehrfamilienhaus liegt bei rund 450. Die Bevölkerung veränderte sich von 2020 bis 2025 um +11,5 Prozent. Ende 2025 zählte die amtliche Statistik 20'701 Einwohnerinnen und Einwohner. Wer in Regensdorf bauen will, trifft auf einen Bestand mit unterschiedlichen Bauperioden. Wie die Zone ein einzelnes Grundstück prägt, rechnen wir im Einzelfall nach.
Die Masse, kurz erklärt
Regensdorf wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Kubikmeter anrechenbaren Raums je Quadratmeter Grundfläche; anrechenbar ist der oberirdische umbaute Raum mit seinen Aussenmassen.
§§ 254 und 258 PBG, bisherige Fassung
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche; anrechenbar ist die senkrechte Projektion der grössten oberirdischen Gebäudeumfassung, ohne kleinere Vorsprünge und Balkone.
§§ 254 und 256 PBG, bisherige Fassung
Geschosse über dem gewachsenen Boden und unter der Schnittlinie von Fassade und Dachfläche. Sie können durch Dach- oder Untergeschosse ersetzt werden, zusammen aber nicht mehr als erlaubt.
§§ 275 und 276 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Vom Grundstück zum Baufeld
Ziffer, Höhen und Abstände zusammen ergeben das Baufeld: die Fläche, auf der gebaut werden darf, und das Volumen, das darin Platz hat. So sieht unsere Rechnung an einer Musterparzelle aus.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Wie hoch und wie dicht ein Neubau in Regensdorf werden darf, folgt aus Zone, Baufeld und Höhen. Die Bilder sind Illustrationen; für Ihr Grundstück rechnen wir den belegten Wert.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Rechenbeispiel
In Regensdorf regelt die Bau- und Zonenordnung die Dichte über die Baumassenziffer, nicht über die Ausnützungsziffer. Sie sagt, wie viele Kubikmeter Gebäude über dem Terrain je Quadratmeter Grundstück stehen dürfen. Das Beispiel rechnet mit der Ziffer der Wohnzone 1.5.
Musterbeispiel · fiktive Parzelle
Grundstücksfläche erfunden, Ziffer amtlich aus der Bau- und Zonenordnung. Welche Geschossfläche aus diesem Volumen wird, hängt von Geschosshöhen, Dach und Abständen ab; für Ihr Grundstück rechnen wir das einzeln.
Das Verfahren
Bewilligungspflichtig sind Neubauten, Umbauten, baurechtlich bedeutsame Nutzungsänderungen und in Kernzonen auch Abbrüche (§ 309 PBG).
Regensdorf
Die Frage «Wie viel darf ich in Regensdorf bauen?» beantwortet zuerst die Zone. Die Bau- und Zonenordnung legt je Zone fest, welche Masse gelten. Meist ist es die Baumassenziffer: Sie setzt das gesamte Bauvolumen über dem Boden ins Verhältnis zur Grundstücksfläche. Dazu kommen Höhen und Grenzabstände. Wo die Ordnung keine Vorgabe macht, steht das ausdrücklich so da, und wir lesen es auch so.
Neben der Zone können weitere Punkte ein Baufeld einschränken. Jede Zone hat eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Im Gewässerraum entlang von Bächen, Flüssen und Seen ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Auch die Hanglage spielt eine Rolle: 60 Prozent der Bauzonen-Grundstücke sind eben, 38 Prozent liegen am Hang.
Anlass für die Frage kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung, ein Haus, das zu gross geworden ist, eine Trennung oder eine Hypothek, die ausläuft. Dann hilft eine gerechnete Grundlage. Mehr zur Berechnung finden Sie bei der Baumassenziffer mit Formel und Beispiel. Unsere Prüfung ist keine Baubewilligung und stellt keine in Aussicht.
Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Den Überblick finden Sie im Kantonsthema Was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen.
Am Anfang steht die Adresse. In der Grundstückprüfung für Ihr Grundstück erscheint die Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was daraus folgt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original.
Die erste Einschätzung im persönlichen Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, im Gespräch, nie per E-Mail. Entscheiden Sie sich zum Verkauf, gibt es zwei Wege: den Direktankauf, bei dem wir mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt kaufen, oder das Exklusivmandat mit stiller Vermittlung ohne Inserat. Der Weg endet beim Notar. Wie wir prüfen, steht auf der Seite zur Methode der Grundstücksprüfung.
Häufige Fragen
Das hängt von der Zone ab. In Regensdorf legt die Gemeinde in 13 Zonen Masse amtlich fest, sie gelten für rund 1'900 Grundstücke (Stand 14. Oktober 2026). Meist sind es Baumassenziffer und Höhen. Wir rechnen, was für Ihre Parzelle gilt. Eine Baubewilligung ersetzt das nicht, und wir stellen keine in Aussicht.
In den Bauzonen liegen rund 2'100 Grundstücke, davon rund 280 ohne Gebäude (Stand 4. September 2026). Die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit, sie sagt also nicht, ob ein einzelnes Grundstück frei ist. Ob Ihre Parzelle bebaubar ist, klären wir mit der Grundstückprüfung und der Bau- und Zonenordnung.
Die Baubehörde entscheidet in der Regel innert zwei Monaten nach der Vorprüfung, bei Neubauten und grösseren Umbauten innert vier Monaten (§ 319 PBG). Davor liegt das Baugesuch 20 Tage öffentlich auf. Rekurse können das Verfahren verlängern. Die Bewilligung erlischt, wenn nicht innert drei Jahren mit dem Bau begonnen wird (§ 322 PBG).
Manchmal. Eine Aufstockung nutzt die Reserve, ohne abzubrechen, und die Mieter können oft bleiben. Sie setzt ein tragfähiges Gebäude und passende Höhen und Abstände voraus. Wir prüfen beides: was die Bau- und Zonenordnung zusätzlich erlaubt und was das Gebäude tragen kann.
Ja, mit einem Vorentscheid. Über Fragen, die für die spätere Bewilligung grundlegend sind, etwa die Zonenkonformität oder die Höhe, entscheidet die Baubehörde im gleichen Verfahren wie bei einer Bewilligung. Der Entscheid bindet in diesen Fragen wie eine Bewilligung, solange sich die Verhältnisse bis zum Baugesuch nicht wesentlich ändern (§§ 323 und 324 PBG).
Ein Baurecht bringt über Jahrzehnte einen Zins, der Boden bleibt in Ihrer Familie. Ein Verkauf bringt den Erlös auf einmal und keine Verpflichtungen. Was besser passt, hängt von Ihrem Alter, Ihren Erben und Ihren Plänen ab. Wir rechnen beide Wege nebeneinander, mit Steuern und Zeitpunkt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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