Bei einem Hof in Regensdorf zählt zuerst die Frage, in welcher Zone das Grundstück liegt. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Scheunen, Ställe und Nebengebäude ebenso wie das Wohnhaus. Ob und wie ein Gebäude anders genutzt werden darf, klärt sich am einzelnen Grundstück und nicht mit einer allgemeinen Auskunft. Darum prüfen wir zuerst, was heute steht und wie es amtlich erfasst ist.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer als Käufer in Frage kommt und unter welchen Voraussetzungen ein Erwerb möglich ist. Der Wert eines Hofs ergibt sich deshalb nicht aus Vergleichen mit Bauland, sondern aus Zone, Gebäuden und den Regeln, die für den Erwerb gelten. Wir sagen offen, was gilt, bevor über einen Preis gesprochen wird. Gerechnet wird mit amtlichen Unterlagen, jede Zahl mit Beleg im Original.
Die Anlässe für einen Verkauf sind verschieden. Mit der Pensionierung kann die Nachfolge offen sein. Wer einen Hof erbt, steht vor der Frage, ob der Betrieb weitergeführt werden soll. Auch eine Trennung oder eine Hypothek, die ausläuft, kann den Anstoss geben. Beim Direktankauf übernehmen wir im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Grenzt Land an die Bauzone, lohnt der Blick auf Bauerwartungsland und Einzonung, ohne dass daraus eine Zusage folgt.
Eine Übersicht zum Verkauf finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wer die steuerliche Seite klären will, findet Grundlagen unter Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer erst mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig für Regensdorf ist Höngg-Zürich mit Sitz in Zürich, das Grundbuch und Notariat unter einem Dach führt. Den Termin dort bereiten wir mit allen Unterlagen vor, damit die Beurkundung ohne offene Fragen stattfinden kann.
Am Anfang steht das persönliche Gespräch. Es ist kostenlos und unverbindlich, und wir kommen mit Fakten. In der Grundstückprüfung geben Sie die Adresse ein, das Grundstück erscheint sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich und ohne Kosten. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Zone erlaubt und was das bäuerliche Bodenrecht für den Verkauf bedeutet.
Dann stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Der Kauf wird öffentlich beurkundet (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB), Eigentümer wird der Käufer mit dem Grundbuchantrag.