Wohnzone 2A
rund 320 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- 35 %
- Vollgeschosse
- 2
- Gebäudehöhe
- 7,5 m
Mettmenstetten · Kanton Zürich
Was darf ich auf meinem Grundstück bauen? Das entscheiden Zone, Bau- und Zonenordnung und kantonales Recht. Yaacoubi Immobilien AG prüft in Mettmenstetten die Bebaubarkeit eines Grundstücks nach Bau- und Zonenordnung und belegt jede Zahl im amtlichen Original. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
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Kostenlose Grundstückprüfung
Für den Anfang reichen die Adresse und Ihre Kontaktangaben. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Mettmenstetten und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 100 Sekunden
Vom amtlichen Plan zum Baufeld, vom Baufeld zur Hauptnutzfläche: Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen, in Mettmenstetten wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
Die Dichte in den Wohnzonen steuert die Bau- und Zonenordnung von Mettmenstetten vor allem mit der Ausnützungsziffer: zwischen 35 % und 65 %.
Erlaubt sind in den Wohnzonen 2 bis 3 Vollgeschosse.
Die zulässige Höhe der Gebäude liegt in den Wohnzonen zwischen 7,5 und 10,5 m.
In Mettmenstetten kennt die Bau- und Zonenordnung Wohnzonen, Wohn- und Gewerbezonen sowie mehrere Zentrums- oder Kernzonen. In den Wohnzonen und den Wohn- und Gewerbezonen legt sie Ausnützungsziffer, Vollgeschosse und Gebäude- bzw. Fassadenhöhe amtlich fest.
Bei den Kernzonen unterscheidet sie sich. In einigen Kernzonen gibt es eine Ausnützungsziffer, in anderen macht sie dazu ausdrücklich keine Vorgabe. Bei der Kernzone Weiler legt sie keines dieser Masse fest. Die Liste unten zeigt die Zonen mit ihren Massen.
Nur Zonen mit mindestens 20 Grundstücken. Ohne Zusatz amtliche Werte; mit Artikel ein Wert, den wir an dieser Stelle der Bau- und Zonenordnung im Original geprüft haben. Steht «keine Vorgabe», regelt die Ordnung dieses Mass in der Zone nicht. Verbindlich sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Mettmenstetten
Eben, unter 10 % Neigung, ist der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke.
Mettmenstetten liegt rund 16 km südlich von Zürich, in der Nähe von Rifferswil, Knonau und Maschwanden.
Von den 14 Gemeinden im Bezirk Affoltern ist Mettmenstetten nach der Einwohnerzahl die drittgrösste Gemeinde.
Gemessen an allen Bauzonen-Grundstücken stehen in Mettmenstetten etwa gleich oft keine Gebäude wie im ganzen Kanton Zürich.
Die Bau- und Zonenordnung von Mettmenstetten legt für 8 Zonen amtlich Masse fest. Sie gelten für rund 1'200 Grundstücke (Stand Zonenangaben 13. Oktober 2026). Die Gemeinde zählte 5'841 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich von 2020 bis 2025 um +8,6 Prozent. Der Bestand umfasst gerundet 2'500 Wohnungen, die Leerwohnungsziffer betrug 0,56 Prozent (Stichtag 1. Juni 2026). Sie misst den Anteil leerstehender Wohnungen am Bestand.
Höhen und Abstände im Schnitt
Im Schnitt, im gleichen Massstab und an einem Mustergrundstück: wie hoch in typischen Zonen der Gemeinde gebaut werden darf und wie viel Abstand bleibt.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Mettmenstetten im Profil
Wer in Mettmenstetten bauen will, beginnt bei den Bauzonen. Sie umfassen 109 Hektar, verteilt auf rund 1'200 Grundstücke (Stand Zonenangaben 13. Oktober 2026). Davon tragen 180 Grundstücke kein Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 520 Quadratmetern. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 280 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 910 Quadratmeter.
Der Gebäudebestand reicht über mehrere Bauperioden, von der Zeit vor 1919 bis ab 2011. Bei 32 Prozent der Grundstücke mit Gebäuden stammt das Haus aus der Zeit vor 1960 (Stand Gebäudedaten 4. September 2026). Im Bezirk Affoltern, südlich von Zürich und rund 16 Kilometer von der Stadt entfernt, sind in den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 gerundet 40 Baugesuche publiziert worden. Die Bauzonen-Grundstücke liegen zu 53 Prozent eben, zu 44 Prozent am Hang und zu 2 Prozent in steiler Hanglage. Das prägt, wie sich ein Grundstück in Mettmenstetten bebauen lässt. Mehr zur Gemeinde finden Sie auf unserer Seite zu Immobilien in Mettmenstetten.
Die Masse, kurz erklärt
Mettmenstetten wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche. Anrechenbar sind die Räume in Vollgeschossen, Flächen in Dach- und Untergeschossen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 254, 255 und 259 PBG, bisherige Fassung
Geschosse über dem gewachsenen Boden und unter der Schnittlinie von Fassade und Dachfläche. Sie können durch Dach- oder Untergeschosse ersetzt werden, zusammen aber nicht mehr als erlaubt.
§§ 275 und 276 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Die nötige Entfernung zwischen Fassade und Grenzlinie; einzelne Vorsprünge dürfen bis 2 m hineinragen. Mindestens 3,5 m, wo nicht an die Grenze gebaut werden darf.
§§ 260 und 270 PBG, bisherige Fassung
Vom Grundstück zum Baufeld
Ziffer, Höhen und Abstände zusammen ergeben das Baufeld: die Fläche, auf der gebaut werden darf, und das Volumen, das darin Platz hat. So sieht unsere Rechnung an einer Musterparzelle aus.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Wie hoch und wie dicht ein Neubau in Mettmenstetten werden darf, folgt aus Zone, Baufeld und Höhen. Die Bilder sind Illustrationen; für Ihr Grundstück rechnen wir den belegten Wert.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Rechnen Sie selbst
Grundstücksfläche × Ausnützungsziffer = zulässige anrechenbare Geschossfläche. Was davon heute nicht gebaut ist, ist die Reserve, rechnerisch.
Ein Richtwert, mehr nicht: Zone, Baulinien und Abstände Ihres Grundstücks fehlen darin. Den belegten Wert rechnen wir nach der Bau- und Zonenordnung von Mettmenstetten.
Das Verfahren
Bewilligungspflichtig sind Neubauten, Umbauten, baurechtlich bedeutsame Nutzungsänderungen und in Kernzonen auch Abbrüche (§ 309 PBG).
Mettmenstetten
Was Sie in Mettmenstetten bauen dürfen, hängt zuerst von der Zone Ihres Grundstücks ab. Die Bau- und Zonenordnung regelt je Zone, wie dicht und wie hoch gebaut werden darf. Bei den Wohnzonen gehören dazu Ausnützungsziffer, Vollgeschosse und Gebäude- bzw. Fassadenhöhe. Die Ausnützungsziffer setzt die anrechenbare Geschossfläche ins Verhältnis zur Grundstücksfläche; wie sie sich rechnet, erklärt die Seite zur Ausnützungsziffer mit Formel und Beispiel.
Zusätzlich schränken weitere Vorgaben ein Baufeld ein. Jede Zone hat eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Im Gewässerraum ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Auch die Hanglage kann ein Grundstück prägen.
Der Anlass für die Frage ist verschieden. Wer erbt, will wissen, was auf dem Grundstück möglich ist. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage, ob das Haus bleibt oder ersetzt wird. Auch eine auslaufende Hypothek kann dazu führen, dass man die Reserven des Grundstücks kennen will. Wir rechnen, statt zu schätzen, und stellen keine Bewilligung in Aussicht.
Im Kanton Zürich gelten neben der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde das kantonale Recht. Es gibt im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung den baurechtlichen Entscheid (§ 315 Abs. 1 PBG); wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Mehr dazu finden Sie unter Was im Kanton Zürich gebaut werden darf.
Am Anfang steht Ihre Adresse in der Grundstückprüfung zur Bebaubarkeit. Das Grundstück erscheint sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was daraus folgt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Wie wir dabei vorgehen, zeigt die Methode der Grundstücksprüfung.
Die erste Einschätzung im persönlichen Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, im Gespräch, nie per E-Mail. Danach entscheiden Sie, ob Sie selbst bauen, verkaufen oder Land gegen Wohnung einbringen. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, ohne Finanzierungsvorbehalt, mit einem Preis, einer Zusage und einem Notartermin. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still, ohne Inserat, und das Honorar fällt erst bei Erfolg an.
Häufige Fragen
Das bestimmt die Zone Ihres Grundstücks. Die Bau- und Zonenordnung legt für 8 Zonen Masse fest, gültig für rund 1'200 Grundstücke (Stand 13. Oktober 2026). Dazu kommen Vorgaben wie Gewässerraum oder Lärmschutz. Wir rechnen es für Ihre Adresse nach und stellen keine Bewilligung in Aussicht.
In den Bauzonen von Mettmenstetten liegen rund 1'200 Grundstücke, davon gerundet 180 ohne Gebäude (Stand Gebäudedaten 4. September 2026). Die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Ob ein einzelnes Grundstück bebaubar ist, zeigt erst die Prüfung nach Bau- und Zonenordnung. Dafür rechnen wir, was auf dem Grundstück steht und was erlaubt ist.
Die Bau- und Zonenordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Fehlt etwa eine Geschosszahl, begrenzen Ziffer und Höhen das Volumen. Das ist ein geprüftes Ergebnis, keine Lücke. Was auf Ihrem Grundstück gilt, prüfen wir zusätzlich auf Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln.
Ein Baurecht bringt über Jahrzehnte einen Zins, der Boden bleibt in Ihrer Familie. Ein Verkauf bringt den Erlös auf einmal und keine Verpflichtungen. Was besser passt, hängt von Ihrem Alter, Ihren Erben und Ihren Plänen ab. Wir rechnen beide Wege nebeneinander, mit Steuern und Zeitpunkt.
Mit einer Arealüberbauung oder einem Gestaltungsplan kann mehr zulässig sein, wenn die Bau- und Zonenordnung das vorsieht und besondere Anforderungen erfüllt sind (§§ 69 bis 72 und 83 PBG). Das ist kein Bonus auf Knopfdruck. Wir weisen solche Möglichkeiten als eigene Variante aus, nie im Grundwert.
Ja. Wir kaufen Bauland, Häuser mit Landreserve, Mehrfamilienhäuser und Areale selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Wer lieber breiter anbietet, wählt das Exklusivmandat; wir sagen Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Liegenschaft mehr bringt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 13. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · verbindlich sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Gespräch genügt, um zu wissen, wo Sie stehen.