Bei einem Hof entscheidet nicht nur die Fläche, sondern der rechtliche Rahmen. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ein Bauernhaus oder eine Scheune lässt sich deshalb nicht einfach zu Wohnraum oder Gewerbe umbauen. Was das für Ihr Gebäude heisst, klären wir vor dem Gespräch über den Preis.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Das betrifft den Kreis möglicher Käufer und damit den Weg des Verkaufs. Wir sagen Ihnen offen, was für Ihr Land gilt, bevor wir einen Preis nennen. Der Verkauf wird beurkundet: Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB), und Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.
Anlass für einen Verkauf kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung, wenn keine Nachfolge da ist, eine Trennung oder eine Hypothek, die ausläuft. Ein Hof bringt viele Beteiligte zusammen. Wir hören zu und rechnen, statt zu drängen. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Massgebend für einen Hof im Kanton Zürich sind das Bundesrecht zum Bauen ausserhalb der Bauzone, das bäuerliche Bodenrecht, das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Einen Überblick finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wer die steuerlichen Folgen klären möchte, liest bei der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich nach. Für den Verkauf eines Hofes lohnt es sich, diese Fragen früh mit einer Fachperson zu besprechen, bevor über einen Preis gesprochen wird.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch, nie eine E-Mail. Wir kommen mit Fakten: Was steht auf dem Grundstück, was erlauben Bau- und Zonenordnung und bäuerliches Bodenrecht, was ist es wert. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Mit dem Check der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks sehen Sie Ihr Grundstück zuvor im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich.
Danach stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Zuständig für den Eintrag ist das Grundbuchamt Affoltern. Kein Schild, kein Portal: Mieter, Nachbarn und Mitbewerber erfahren nichts, bis Sie es wollen.