Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Bauernhäuser, Scheunen und Ställe in der Landwirtschaftszone. Ob ein Gebäude anders genutzt werden darf, lässt sich nicht pauschal sagen. Es hängt vom Gebäude, von seiner bisherigen Nutzung und vom Grundstück ab. Darum prüfen wir diese Fragen zuerst und sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es kann bestimmen, wer als Käufer in Frage kommt. Das wirkt sich auf den Kreis möglicher Käufer aus und damit auf den Weg des Verkaufs. Wer den Hof verkaufen will, sollte das früh wissen.
Anlass für einen Verkauf kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung oder ein Hof, den niemand weiterführt. Wer erbt, findet auf der Seite Geerbte Liegenschaft verkaufen weitere Hinweise. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.
Im Kanton Zürich entscheiden das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde, was auf einem Grundstück möglich ist. Einen Überblick finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Was ausserhalb der Bauzone gilt, lesen Sie auch unter Was darf ich im Kanton Zürich bauen?.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem wir Ihre Lage kennenlernen. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was die Liegenschaft wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Das ist gerechnet, nicht geschätzt.
Dann stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand und von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Zuständig für die Eintragung ist das Grundbuchamt Bülach.