Wohnzone 2/30
rund 320 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- 30 %
- Vollgeschosse
- 2
- Gebäudehöhe
- 7,5 m
Erlenbach · Kanton Zürich
Erlenbach regelt in seiner Bau- und Zonenordnung, was auf einem Grundstück gebaut werden darf. Yaacoubi Immobilien AG prüft die Bebaubarkeit Ihres Grundstücks in Erlenbach nach dieser Ordnung und belegt jede Zahl im amtlichen Original. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
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Kostenlose Grundstückprüfung
Adresse und Erreichbarkeit genügen. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Erlenbach und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
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Baufeld und Hauptnutzfläche nach der Bau- und Zonenordnung, Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen: So rechnen wir ein Grundstück, in Erlenbach wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
Massgebend für die Dichte in den Wohnzonen ist in Erlenbach vor allem die Ausnützungsziffer: zwischen 20 % und 70 %.
Die Ordnung erlaubt in den Wohnzonen 2 bis 4 Vollgeschosse.
In den Wohnzonen liegt die zulässige Höhe der Gebäude zwischen 6,5 und 14 m.
In Erlenbach kommen Wohnzonen, Wohn- und Gewerbezonen mit Gewerbeerleichterung sowie eine Kernzone vor. Für die Wohnzonen legt die Bau- und Zonenordnung Ausnützungsziffer, Vollgeschosse und Gebäude- bzw. Fassadenhöhe amtlich fest. Dasselbe gilt für die Wohn- und Gewerbezonen.
In der Kernzone sind Überbauungsziffer, Vollgeschosse und Gebäude- bzw. Fassadenhöhe festgelegt. Ausdrücklich offengelassene Masse, also «keine Vorgabe», nennt die Liste bei keiner dieser Zonen. Die Zahlen zeigt die Liste darunter.
Nur Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz amtlich; steht ein Artikel unter dem Wert, steht er so in der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde und ist an dieser Stelle im Original geprüft. «Keine Vorgabe» heisst: Die Ordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Erlenbach
Am Hang liegt der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke: Das bringt Aussicht und Terrassen, aber auch Mehrkosten beim Bauen.
Rund 10 km südöstlich von Zürich gelegen, hat Erlenbach Küsnacht, Herrliberg und Oberrieden in der Nähe.
Von den 11 Gemeinden im Bezirk Meilen ist Erlenbach nach der Einwohnerzahl eine der kleineren Gemeinden.
Ohne Gebäude ist in Erlenbach etwa derselbe Teil der Bauzonen-Grundstücke wie im Mittel des Kantons Zürich.
In Erlenbach legt die Bau- und Zonenordnung für 10 Zonen Masse amtlich fest. Sie gelten für rund 1'300 Grundstücke. Der Stand der Zonenangaben ist 22. Oktober 2026. Die publizierten Baugesuche der letzten zwölf Monate belaufen sich auf rund 30 (Stand 30. Oktober 2026). Wohnungen bewilligt oder im Bau sind rund 85 (Stand 4. September 2026), bei einem Bestand von rund 2'800 Wohnungen.
Die Masse, kurz erklärt
Erlenbach wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche. Anrechenbar sind die Räume in Vollgeschossen, Flächen in Dach- und Untergeschossen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 254, 255 und 259 PBG, bisherige Fassung
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche; anrechenbar ist die senkrechte Projektion der grössten oberirdischen Gebäudeumfassung, ohne kleinere Vorsprünge und Balkone.
§§ 254 und 256 PBG, bisherige Fassung
Geschosse über dem gewachsenen Boden und unter der Schnittlinie von Fassade und Dachfläche. Sie können durch Dach- oder Untergeschosse ersetzt werden, zusammen aber nicht mehr als erlaubt.
§§ 275 und 276 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Erlenbach im Profil
Erlenbach liegt im Bezirk Meilen, rund 10 Kilometer von der Stadt Zürich entfernt, in Richtung südöstlich. Die Gemeinde besteht aus der Ortschaft Erlenbach ZH. Im Jahr 2025 lebten hier 5'679 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Bevölkerung veränderte sich von 2020 bis 2025 um +1,3 Prozent. Wer sich fragt, was er in Erlenbach bauen darf, beginnt bei der Zone seines Grundstücks. Die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr entspricht überwiegend der Güteklasse C; die Skala reicht von A für sehr gute bis D für geringe Erschliessung. Der Steuerfuss beträgt 76 % der einfachen Staatssteuer (Stand 2026).
Die Bauzonen von Erlenbach umfassen 135 Hektar mit rund 1'400 Grundstücken. Rund 210 davon tragen kein Gebäude; diese Zahl zählt auch Grundstücke mit laufendem Ersatzneubau mit. Das mittlere Grundstück misst 710 Quadratmeter. Ein Viertel ist kleiner als 370, ein Viertel grösser als 1'140 Quadratmeter. Auf 46 Prozent der Grundstücke stehen Gebäude aus der Zeit vor 1960. Rund 260 Grundstücke tragen ein Mehrfamilienhaus. Die Leerwohnungsziffer gibt an, welcher Anteil der Wohnungen an einem Stichtag leer steht; in Erlenbach waren es 0,72 Prozent (Stand 1. Juni 2026). Für die Bebaubarkeit zählt am Ende das einzelne Grundstück mit seiner Fläche, seinem Bestand und seiner Zone. Weitere Angaben zur Gemeinde finden Sie auf der Seite Immobilien in Erlenbach im Überblick.
Höhen und Abstände im Schnitt
Im Schnitt, im gleichen Massstab und an einem Mustergrundstück: wie hoch in typischen Zonen der Gemeinde gebaut werden darf und wie viel Abstand bleibt.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Zwei, vier oder sechs Geschosse? Auf einem Grundstück in Erlenbach hängt das von Zone, Baufeld und zulässigen Höhen ab. Wir rechnen es für jede Parzelle einzeln.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Vom Grundstück zum Baufeld
Ziffer, Höhen und Abstände zusammen ergeben das Baufeld: die Fläche, auf der gebaut werden darf, und das Volumen, das darin Platz hat. So sieht unsere Rechnung an einer Musterparzelle aus.
Das Verfahren
Bewilligungspflichtig sind Neubauten, Umbauten, baurechtlich bedeutsame Nutzungsänderungen und in Kernzonen auch Abbrüche (§ 309 PBG).
Rechnen Sie selbst
Grundstücksfläche × Ausnützungsziffer = zulässige anrechenbare Geschossfläche. Was davon heute nicht gebaut ist, ist die Reserve, rechnerisch.
Ein Richtwert, mehr nicht: Zone, Baulinien und Abstände Ihres Grundstücks fehlen darin. Den belegten Wert rechnen wir nach der Bau- und Zonenordnung von Erlenbach.
Erlenbach
Ob ein Grundstück in Erlenbach bebaubar ist, entscheidet zuerst die Zone. Die Bau- und Zonenordnung legt fest, wie viel Nutzfläche, wie viele Vollgeschosse und welche Höhen erlaubt sind. Daraus ergibt sich, wie gross ein Gebäude werden darf. Die Zone sagt noch nichts über den Wert, aber sie ist die Grundlage jeder Rechnung.
Zur Zone kommen weitere Einschränkungen. Im Gewässerraum entlang von Bächen, Flüssen und Seen ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Jede Zone hat eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Die Lage am Hang kann die Möglichkeiten ebenfalls prägen.
Anlass für die Frage kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung, eine Trennung oder ein Haus, das zu gross geworden ist. Auch eine auslaufende Hypothek kann dazu führen, dass jemand die Möglichkeiten seines Grundstücks klären will. Im Baubewilligungsverfahren gibt es im Kanton Zürich kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Mit der Ausnützungsziffer berechnen und verstehen lässt sich die Nutzfläche nachvollziehen.
Im Kanton Zürich gelten für das Bauen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Einen Überblick finden Sie im Kantonsthema Was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen. Im Baubewilligungsverfahren gibt es kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Für den Verkauf finden Sie auf der Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf weitere Angaben.
Am Anfang steht Ihre Adresse in der Grundstückprüfung für Ihr Grundstück. Das Grundstück erscheint sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach rechnen wir, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was daraus folgt. Gerechnet, nicht geschätzt; jede Zahl belegen wir im amtlichen Original.
Die erste Einschätzung im persönlichen Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Entscheiden Sie sich zum Verkauf, gibt es zwei Wege: den Direktankauf, bei dem wir selbst kaufen, ohne Finanzierungsvorbehalt, oder das Exklusivmandat als stille Vermittlung ohne Inserat, mit Honorar erst bei Erfolg.
Häufige Fragen
Das hängt von der Zone ab. In Erlenbach legt die Bau- und Zonenordnung für 10 Zonen Masse amtlich fest, sie gelten für rund 1'300 Grundstücke (Stand 22. Oktober 2026). Dazu kommen Grundbuch, Gewässerraum und Lärm. Wir rechnen es im Gespräch mit Beleg durch, ohne Bewilligung in Aussicht zu stellen.
Rund 210 von rund 1'400 Bauzonen-Grundstücken tragen kein Gebäude (Stand 4. September 2026). Die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Sie sagt nichts über ein einzelnes Grundstück. Ob Ihres bebaubar ist, klären wir im Gespräch anhand der Bau- und Zonenordnung. Massgebend sind dabei das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Die Ausnützungsziffer begrenzt die anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche (§ 255 PBG), die Baumassenziffer das Bauvolumen über Terrain je Quadratmeter Grundstück (§ 258 PBG). Die erste zählt die Flächen für Wohnen und Arbeiten, die zweite das ganze Volumen, also auch hohe Räume. Welche gilt, bestimmt die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Je nach Recht der Gemeinde nur teilweise. Nach Zürcher Recht zählen Flächen in Dach- und Untergeschossen, nach neuem Recht auch in Attikageschossen, nur, soweit sie je Geschoss den Durchschnitt der zulässigen Ausnützung überschreiten (§ 255 PBG). Wir rechnen nach den Regeln Ihrer Gemeinde.
Ja, mit einem Vorentscheid. Über Fragen, die für die spätere Bewilligung grundlegend sind, etwa die Zonenkonformität oder die Höhe, entscheidet die Baubehörde im gleichen Verfahren wie bei einer Bewilligung. Der Entscheid bindet in diesen Fragen wie eine Bewilligung, solange sich die Verhältnisse bis zum Baugesuch nicht wesentlich ändern (§§ 323 und 324 PBG).
Nein. Auch nicht oder nur teilweise erschlossenes Land findet Käufer; der Preis berücksichtigt dann die Kosten und die Zeit bis zur Erschliessung. Wir klären mit den Unterlagen der Gemeinde, was vorhanden ist und was noch fehlt, und sagen Ihnen, wie ein Käufer das rechnet.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 22. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Gespräch genügt, um zu wissen, wo Sie stehen.