Wohnzone zweigeschossig b
rund 990 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- 30 %
- Vollgeschosse
- 2
Dübendorf · Kanton Zürich
Was darf ich auf meinem Grundstück bauen? Yaacoubi Immobilien AG prüft die Bebaubarkeit eines Grundstücks in Dübendorf nach Bau- und Zonenordnung: Zone, amtlich festgelegte Masse und Einschränkungen. Wir rechnen, statt zu schätzen, und stellen keine Bewilligung in Aussicht. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich


Kostenlose Grundstückprüfung
Adresse und Erreichbarkeit genügen. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Dübendorf und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 100 Sekunden
Baufeld und Hauptnutzfläche nach der Bau- und Zonenordnung, Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen: So rechnen wir ein Grundstück, in Dübendorf wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
Massgebend für die Dichte in den Wohnzonen ist in Dübendorf vor allem die Ausnützungsziffer: zwischen 30 % und 80 %.
In den Wohnzonen sind 2 bis 4 Vollgeschosse erlaubt.
Die zulässige Höhe der Gebäude liegt in den Wohnzonen bei 7,5 m.
Die Zonenliste zeigt, welche Zonenarten in Dübendorf vorkommen: Wohnzonen mit unterschiedlicher Geschosszahl, Zentrums- und Kernzonen, Industrie- und Gewerbezonen und eine Zone für öffentliche Bauten. Amtlich festgelegt sind je nach Zone Ausnützungsziffer, Baumassenziffer, Vollgeschosse oder Gebäude- bzw. Fassadenhöhe.
In einigen Zonen lässt die Bau- und Zonenordnung eine Grösse ausdrücklich offen und macht keine Vorgabe, etwa bei der Ausnützungsziffer in den Gewerbezonen. Diese Angaben sehen Sie in der Liste. Prüfen Sie dort die Zone Ihres Grundstücks.
Nur Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz amtlich; steht ein Artikel unter dem Wert, steht er so in der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde und ist an dieser Stelle im Original geprüft. «Keine Vorgabe» heisst: Die Ordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Dübendorf
Der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke in Dübendorf ist eben, mit unter 10 % Neigung.
Zur Gemeinde gehören zwei Ortschaften: Dübendorf und Gockhausen.
Rund 5 km östlich von Zürich gelegen, hat Dübendorf Wallisellen, Fällanden und Schwerzenbach in der Nähe.
Von den 10 Gemeinden im Bezirk Uster ist Dübendorf nach der Einwohnerzahl die zweitgrösste Gemeinde.
Gemessen an allen Bauzonen-Grundstücken stehen in Dübendorf etwa gleich oft keine Gebäude wie im ganzen Kanton Zürich.
In Dübendorf liegen rund 3'600 Grundstücke in Zonen mit amtlich festgelegten Massen. Es sind 16 Zonen, für die die Bau- und Zonenordnung Masse nennt (Stand 13. Oktober 2026). Die Gemeinde zählte 33'214 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich von 2020 bis 2025 um +11,1 Prozent. Wohnungen bewilligt oder im Bau: rund 450 (Stand 4. September 2026).
Höhen und Abstände im Schnitt
Drei typische Zonen der Gemeinde, gezeichnet an einem Mustergrundstück im gleichen Massstab: Höhen und Abstände aus der Bau- und Zonenordnung.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Dübendorf im Profil
Wer wissen will, was man in Dübendorf bauen darf, beginnt bei den Bauzonen. Sie umfassen 475 Hektaren mit rund 3'600 Grundstücken (Stand 13. Oktober 2026). Davon sind rund 530 Grundstücke ohne Gebäude; diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Die Bau- und Zonenordnung kennt Wohnzonen, Zentrums- und Kernzonen, Industrie- und Gewerbezonen sowie eine Zone für öffentliche Bauten. Zur Gemeinde gehören die Ortschaften Dübendorf und Gockhausen.
Auch der Gebäudebestand prägt, was möglich ist. Auf 34 Prozent der Grundstücke stehen Gebäude aus der Zeit vor 1960 (Stand 4. September 2026). Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 660 Quadratmetern: Die Hälfte der Grundstücke ist kleiner als dieser Wert. Von den Bauzonen-Grundstücken liegen 25 Prozent in Hanglage, 74 Prozent sind eben. Das ist für die Prüfung der Bebaubarkeit eine nützliche Angabe, denn die Lage auf dem Grundstück gehört zur Rechnung.
Der Bestand an Wohnungen beträgt rund 16'500, davon stehen rund 960 Grundstücke mit einem Mehrfamilienhaus in den Daten. In den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 wurden rund 80 Baugesuche publiziert. Dübendorf liegt im Bezirk Uster, östlich von Zürich aus. Mehr zur Gemeinde finden Sie auf der Gemeindeseite zu Immobilien in Dübendorf.
Die Masse, kurz erklärt
Dübendorf wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche. Anrechenbar sind die Räume in Vollgeschossen, Flächen in Dach- und Untergeschossen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 254, 255 und 259 PBG, bisherige Fassung
Kubikmeter anrechenbaren Raums je Quadratmeter Grundfläche; anrechenbar ist der oberirdische umbaute Raum mit seinen Aussenmassen.
§§ 254 und 258 PBG, bisherige Fassung
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche; anrechenbar ist die senkrechte Projektion der grössten oberirdischen Gebäudeumfassung, ohne kleinere Vorsprünge und Balkone.
§§ 254 und 256 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Vom Grundstück zum Baufeld
Ziffer, Höhen und Abstände zusammen ergeben das Baufeld: die Fläche, auf der gebaut werden darf, und das Volumen, das darin Platz hat. So sieht unsere Rechnung an einer Musterparzelle aus.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Wie hoch und wie dicht ein Neubau in Dübendorf werden darf, folgt aus Zone, Baufeld und Höhen. Die Bilder sind Illustrationen; für Ihr Grundstück rechnen wir den belegten Wert.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Rechnen Sie selbst
Zulässige anrechenbare Geschossfläche = Grundstücksfläche × Ausnützungsziffer. Rein rechnerisch ist der Teil davon, der heute nicht gebaut ist, die Reserve.
Der Richtwert kennt weder die Zone Ihres Grundstücks noch Baulinien und Abstände. Den belegten Wert rechnen wir mit der Bau- und Zonenordnung von Dübendorf.
Das Verfahren
Eine Bewilligung braucht, wer neu baut, umbaut oder die Nutzung baurechtlich bedeutsam ändert; in Kernzonen gilt das auch für den Abbruch (§ 309 PBG).
Dübendorf
Welche Zone auf einem Grundstück gilt, entscheidet über die Masse. Je nach Zone legt die Bau- und Zonenordnung die Ausnützungsziffer, die Baumassenziffer, die Zahl der Vollgeschosse oder die Gebäude- bzw. Fassadenhöhe fest. Die Ausnützungsziffer setzt die anrechenbare Geschossfläche ins Verhältnis zur Grundstücksfläche; die Baumassenziffer misst das Gebäudevolumen im Verhältnis dazu. Wie sich das rechnet, zeigen die Seiten zur Ausnützungsziffer mit Formel und Beispiel und zur Baumassenziffer mit Formel und Beispiel.
Zusätzlich kann ein Baufeld eingeschränkt sein. Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Im Gewässerraum ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Jede Zone hat eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Die Hanglage der Bauzonen-Grundstücke und die ÖV-Güteklasse C sind weitere Angaben, die wir bei der Prüfung einbeziehen.
Das Ergebnis ist eine Rechnung, keine Bewilligung. Die Prüfung der Behörde bleibt bestehen.
Im Kanton Zürich gelten das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Im Baubewilligungsverfahren gibt es kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung den baurechtlichen Entscheid (§ 315 Abs. 1 PBG); wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Mehr dazu unter Was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen.
Am Anfang steht die Grundstückprüfung: Sie geben die Adresse ein, das Grundstück erscheint im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach rechnen wir, was auf dem Grundstück steht und was die Bau- und Zonenordnung erlaubt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Unser Vorgehen beschreibt die Seite Methode zur Prüfung eines Grundstücks.
Im persönlichen Gespräch besprechen wir die Einschätzung, kostenlos und unverbindlich. Möchten Sie verkaufen, gibt es zwei Wege: den Direktankauf mit eigenen Mitteln ohne Finanzierungsvorbehalt oder das Exklusivmandat ohne Inserat, mit Honorar erst bei Erfolg. Beim Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang zu Stand, Unterlagen und Freigaben.
Häufige Fragen
Rund 3'600 Grundstücke liegen in Zonen, für die die Bau- und Zonenordnung Masse festlegt (Stand 13. Oktober 2026). Es sind 16 Zonen. Welche Masse für Ihr Grundstück gelten, hängt von der Zone ab. Wir rechnen es im Gespräch mit Belegen nach, kostenlos und unverbindlich, und stellen dabei keine Bewilligung in Aussicht.
Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke beträgt 660 Quadratmeter (Median): Die Hälfte ist kleiner. Ein Viertel ist kleiner als 330 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 1'110 Quadratmeter. Was auf Ihrem Grundstück möglich ist, hängt zusätzlich von Zone und Lage ab. Das klären wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch.
Aus dem Zonenplan der Gemeinde. Geben Sie oben Ihre Adresse ein: Sie sehen Ihre Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, mit Fläche, Zone und Gemeinde. Was die Zone erlaubt, steht in der Bau- und Zonenordnung; wir rechnen es für Ihr Grundstück durch.
Wenn die Zone deutlich mehr erlaubt, als heute steht, und der Bestand in den nächsten Jahren ohnehin umfassend erneuert werden müsste, oft ja. Wir rechnen Bestand, Erneuerung, Aufstockung und Ersatzneubau nebeneinander, mit Fläche, Kosten und Ertrag, und sagen Ihnen offen, welcher Weg trägt.
Die Bau- und Zonenordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Fehlt etwa eine Geschosszahl, begrenzen Ziffer und Höhen das Volumen. Das ist ein geprüftes Ergebnis, keine Lücke. Was auf Ihrem Grundstück gilt, prüfen wir zusätzlich auf Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln.
Ja. Wir kaufen Bauland, Häuser mit Landreserve, Mehrfamilienhäuser und Areale selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Wer lieber breiter anbietet, wählt das Exklusivmandat; wir sagen Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Liegenschaft mehr bringt.
Weiter in Dübendorf

Grundstück verkaufen
Für Grundstücke mit und ohne Haus: zuerst das Baufeld rechnen, dann den Weg wählen.
Mehr erfahren →
Wohnung verkaufen
Eigentumswohnung verkaufen: vertraulich an geprüfte Käufer, mit einer Bandbreite, die wir Ihnen persönlich erklären.
Mehr erfahren →
Bauernhof verkaufen
Bäuerliches Bodenrecht, Pacht und Umnutzung geklärt, bevor ein Käufer anfragt.
Mehr erfahren →
Bauerwartungsland
Reservezone und Richtplan gelesen, Wert heute und nach einer Einzonung gerechnet.
Mehr erfahren →
Land gegen Wohnung
Ihr Grundstück gegen eine neue Wohnung im Neubau, am selben Ort.
Mehr erfahren →
Off Market verkaufen
Immobilie diskret verkaufen, ohne Inserat: direkt an uns oder an geprüfte Käufer wie Family Offices und Investoren.
Mehr erfahren →Weiter im Kanton ZürichImmobilien in DübendorfGrundstück verkaufen im Kanton ZürichGrundstückgewinnsteuer im Kanton ZürichVerkaufen im Exklusivmandat
Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 13. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · verbindlich sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Anruf, eine Fachperson, ein klarer nächster Schritt.