Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Scheunen, Ställe und ältere Bauernhäuser gleichermassen. Ob eine Scheune umgenutzt werden kann, lässt sich deshalb nicht pauschal sagen. Es hängt vom Gebäude, seiner Lage und der bisherigen Nutzung ab. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Das bestimmt, an wen und unter welchen Voraussetzungen verkauft werden kann. Wir klären das, bevor wir über einen Preis sprechen. Wer erbt, in den Ruhestand tritt oder den Betrieb aufgibt, sollte diese Fragen kennen, bevor er sich bindet.
Der Wert eines Hofs ergibt sich aus dem, was gilt: Zone, Gebäude, Fläche und Käuferkreis. Das ist keine Schätzung, sondern eine Rechnung, jede Zahl mit Beleg im amtlichen Original. Wer wissen will, wie sich ein Grundstück grundsätzlich bewerten lässt, findet mehr unter Immobilie bewerten in Dübendorf.
Im Kanton Zürich entscheiden das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde darüber, was ausserhalb der Bauzone möglich ist. Einen Überblick finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Zur Frage, was gebaut werden darf, hilft das Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen?. Wer nicht nur einen Hof, sondern auch Bauland besitzt, findet Hinweise auf Grundstück und Bauland verkaufen in Dübendorf.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, wir kommen mit Fakten und nie per E-Mail. Mit der Grundstückprüfung sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich und ohne Kosten. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und welche Regeln des Bodenrechts gelten.
Dann wählen Sie zwischen zwei Wegen. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch von Erbengemeinschaften und im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Ein Kauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.