Bei einem Hof entscheidet nicht nur die Fläche über den Wert. Wichtig ist, was auf dem Grundstück steht, welche Nutzung die Zone erlaubt und wer das Land überhaupt erwerben darf. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Bauernhäuser, Scheunen und Ställe gleichermassen. Wer an eine Umnutzung denkt, klärt deshalb zuerst, was die Regeln im Einzelfall zulassen.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, an wen verkauft werden kann und unter welchen Bedingungen. Diese Frage klären wir, bevor ein Preis genannt wird. Eine Zahl ohne diese Klärung würde nur Erwartungen wecken, die sich später nicht halten lassen.
Anlässe für einen Verkauf sind verschieden. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage der Nachfolge. Auch eine auslaufende Hypothek kann Anlass sein, die Lage neu zu ordnen. Zu diesen Situationen gibt es eigene Seiten, etwa zur geerbten Liegenschaft in Bassersdorf. Liegt ein Teil des Landes in der Bauzone, hilft die Seite zum Grundstück und Bauland in Bassersdorf.
Im Kanton Zürich gelten für Verkauf und Bauen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Die allgemeinen Hinweise finden Sie auf der Seite zum Verkauf von Grundstücken und Liegenschaften im Kanton Zürich. Zu den Kosten eines Verkaufs gehört je nach Fall die Grundstückgewinnsteuer, die das Kantonsthema Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich erklärt. Zuständig für den Eintrag ist das Grundbuchamt Bassersdorf.
Am Anfang steht ein Gespräch. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail, und die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Zuerst rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Zone erlaubt und was das bäuerliche Bodenrecht für den Verkauf bedeutet. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Gerechnet, nicht geschätzt.
Danach stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand und von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Der Kauf wird öffentlich beurkundet (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB), Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.