
Gemeinsam entscheiden
Wenn Geschwister gemeinsam erben.
Geschwister erben oft das Haus ihrer Kindheit, und selten wollen alle dasselbe. Wer behalten möchte, wer verkaufen will und wer weit weg wohnt: Alle erhalten von uns dieselbe Rechnung und dieselben Erklärungen, in Bassersdorf, bei uns oder am Telefon.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem wir zuhören und die Lage der Erbengemeinschaft klären. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original, und alle Erben erhalten dieselben Unterlagen. Die erste Einschätzung im Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Dann haben Sie die Wahl. Beim Direktankauf durch uns übernehmen wir die Liegenschaft im Ist-Zustand, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Mit dem Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang, in dem jede Besichtigung und jedes Angebot zur Freigabe vorliegt.