Wohnzone 2/25
rund 560 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- 25 %
- Vollgeschosse
- 2
- Gebäudehöhe
- 6,5 m
Zumikon · Kanton Zürich
Was darf ich in Zumikon bauen? Das legen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung fest. Yaacoubi Immobilien AG prüft in Zumikon die Bebaubarkeit eines Grundstücks nach Bau- und Zonenordnung und belegt jede Zahl im amtlichen Original. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
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Kostenlose Grundstückprüfung
Mehr als Adresse und Kontaktangaben brauchen wir für den Anfang nicht. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Zumikon und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 100 Sekunden
Wie aus Grenzen, Abständen und Ziffern das Baufeld entsteht und daraus die Hauptnutzfläche, mit Szenarien und amtlichen Originalen, in Zumikon wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Höhen und Abstände im Schnitt
Drei typische Zonen der Gemeinde, gezeichnet an einem Mustergrundstück im gleichen Massstab: Höhen und Abstände aus der Bau- und Zonenordnung.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Ausgangslage in Zumikon
In Zumikon liegt der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke am Hang, von 10 bis 25 % Neigung: gute Aussicht, aber höhere Baukosten.
Zumikon liegt rund 8 km südöstlich von Zürich, in der Nähe von Küsnacht, Maur und Zollikon.
Gemessen an der Einwohnerzahl ist Zumikon eine der kleineren Gemeinden des Bezirks Meilen mit seinen 11 Gemeinden.
Ohne Gebäude ist in Zumikon etwa derselbe Teil der Bauzonen-Grundstücke wie im Mittel des Kantons Zürich.
In Zumikon leben 5'781 Menschen (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich von 2020 bis 2025 um +3,5 Prozent. Für 1'100 Grundstücke gelten Zonen mit amtlich festgelegten Massen, verteilt auf 8 Zonen. Die Leerwohnungsziffer beträgt 0,85 Prozent (Stichtag 1. Juni 2026). Sie gibt den Anteil leerstehender Wohnungen am Bestand an.
Bau- und Zonenordnung
Die Dichte in den Wohnzonen steuert die Bau- und Zonenordnung von Zumikon vor allem mit der Ausnützungsziffer: zwischen 25 % und 60 %.
In den Wohnzonen sind 2 Vollgeschosse erlaubt.
Die zulässige Höhe der Gebäude liegt in den Wohnzonen zwischen 6,5 und 8,1 m.
In Zumikon kommen Wohnzonen, Quartiererhaltungszonen als Wohn- und Gewerbezonen sowie Kern- und Zentrumszonen vor. Die Zonenliste unten zeigt die einzelnen Masse.
Für Wohnzonen, Quartiererhaltungszonen und die Zentrumszone legt die Bau- und Zonenordnung Ausnützungsziffer, Vollgeschosse und Gebäude- oder Fassadenhöhe amtlich fest. In der Kernzone sind es Vollgeschosse und Höhe. Ausdrücklich offengelassen wird bei keiner dieser Zonen ein Mass. Ob das auch für Ihr Grundstück gilt, klären wir im Gespräch.
Nur Zonen mit mindestens 20 Grundstücken. Ohne Zusatz amtliche Werte; mit Artikel ein Wert, den wir an dieser Stelle der Bau- und Zonenordnung im Original geprüft haben. Steht «keine Vorgabe», regelt die Ordnung dieses Mass in der Zone nicht. Verbindlich sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Zumikon im Profil
Beim Bauen in Zumikon zählt zuerst das Zonenbild. Die Bauzonen umfassen 160 Hektar mit rund 1'200 Grundstücken (Stand 13. Oktober 2026). Davon tragen 210 kein Gebäude; diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Die Gebäudedaten haben den Stand 4. September 2026. Auf 26 Prozent der Grundstücke in Zumikon stehen Gebäude aus der Zeit vor 1960. Wer dort bauen will, prüft zuerst, was die Bau- und Zonenordnung für die eigene Parzelle festlegt.
Die Gemeinde Zumikon liegt südöstlich von Zürich, in 8 Kilometern Distanz, im Bezirk Meilen. Der Wohnungsbestand in Zumikon beträgt rund 2'800 Wohnungen. In den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 wurden rund 30 Baugesuche publiziert. Wohnungen bewilligt oder im Bau gab es rund 95 (Stand 4. September 2026). Von den Bauzonen-Grundstücken liegen 73 Prozent am Hang, 5 Prozent in steiler Hanglage und 22 Prozent eben. Die Lage eines Grundstücks im Gelände kann beeinflussen, wie es sich in Zumikon bebauen lässt. Ob und wie, zeigt erst die Rechnung für die einzelne Parzelle.
Vom Grundstück zum Baufeld
Aus Ziffer, Höhen und Abständen entsteht das Baufeld: die Fläche, die bebaut werden darf, und das Volumen, das hineinpasst. Unsere Rechnung, gezeigt an einer Musterparzelle.
Die Masse, kurz erklärt
Zumikon wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche. Anrechenbar sind die Räume in Vollgeschossen, Flächen in Dach- und Untergeschossen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 254, 255 und 259 PBG, bisherige Fassung
Kubikmeter anrechenbaren Raums je Quadratmeter Grundfläche; anrechenbar ist der oberirdische umbaute Raum mit seinen Aussenmassen.
§§ 254 und 258 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Die nötige Entfernung zwischen Fassade und Grenzlinie; einzelne Vorsprünge dürfen bis 2 m hineinragen. Mindestens 3,5 m, wo nicht an die Grenze gebaut werden darf.
§§ 260 und 270 PBG, bisherige Fassung
Das Verfahren
Eine Bewilligung braucht, wer neu baut, umbaut oder die Nutzung baurechtlich bedeutsam ändert; in Kernzonen gilt das auch für den Abbruch (§ 309 PBG).
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Wie hoch und wie dicht ein Neubau in Zumikon werden darf, folgt aus Zone, Baufeld und Höhen. Die Bilder sind Illustrationen; für Ihr Grundstück rechnen wir den belegten Wert.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Rechnen Sie selbst
Zulässige anrechenbare Geschossfläche = Grundstücksfläche × Ausnützungsziffer. Rein rechnerisch ist der Teil davon, der heute nicht gebaut ist, die Reserve.
Der Richtwert kennt weder die Zone Ihres Grundstücks noch Baulinien und Abstände. Den belegten Wert rechnen wir mit der Bau- und Zonenordnung von Zumikon.
Zumikon
Bei der Frage, ob ein Grundstück in Zumikon bebaubar ist, beginnt die Prüfung bei der Zone. Die Bau- und Zonenordnung Zumikon legt je Zone fest, wie viel und wie hoch gebaut werden darf. Dazu kommen Grenzabstände und weitere Vorgaben des kantonalen Rechts. Wie viel Sie bauen dürfen, ergibt sich erst aus dem Zusammenspiel dieser Masse mit der Parzelle.
Die Grösse der Grundstücke ist dafür eine Orientierung: Der Median der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 1'000 Quadratmetern. Ein Viertel ist kleiner als 470 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 1'530 Quadratmeter. Die ÖV-Güteklasse ist überwiegend D. Jede Zone hat zudem eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Dienstbarkeiten und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB).
Anlass für die Frage kann eine Erbschaft sein, eine Pensionierung, ein Haus, das zu gross geworden ist, eine Trennung oder eine auslaufende Hypothek. Wer vor einem Verkauf wissen will, was auf dem Grundstück möglich ist, findet beim Berechnen der Ausnützungsziffer einen ersten Zugang.
Im Kanton Zürich gelten das Planungs- und Baugesetz und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Im Baubewilligungsverfahren gibt es kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Mehr dazu unter Was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen.
Wir beginnen mit einem Gespräch, in dem wir Fakten mitbringen. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit der Grundstückprüfung für Ihr Grundstück sehen Sie nach Eingabe der Adresse sofort Luftbild und Katasterplan, vertraulich.
Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was daraus folgt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Erst dann sprechen wir über den Preis. Zwei Wege stehen offen: der Direktankauf durch uns ohne Finanzierungsvorbehalt oder das Exklusivmandat mit stiller Vermittlung ohne Inserat. Die Grundlagen finden Sie in der Methode zur Prüfung eines Grundstücks. Die Grundstückprüfung ersetzt keine Baubewilligung.
Häufige Fragen
Das bestimmt die Zone Ihres Grundstücks. In Zumikon gelten für 1'100 Grundstücke Zonen mit amtlich festgelegten Massen, verteilt auf 8 Zonen (Stand 13. Oktober 2026). Dazu kommen Grenzabstände und das kantonale Recht. Wir rechnen es für Ihre Parzelle und belegen es im amtlichen Original. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
In den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 wurden rund 30 Baugesuche publiziert. Wohnungen bewilligt oder im Bau gab es rund 95 (Stand 4. September 2026). Von rund 1'200 Bauzonen-Grundstücken tragen rund 210 kein Gebäude; diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Für Ihr Grundstück sagt das noch nichts aus.
Die Bau- und Zonenordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Fehlt etwa eine Geschosszahl, begrenzen Ziffer und Höhen das Volumen. Das ist ein geprüftes Ergebnis, keine Lücke. Was auf Ihrem Grundstück gilt, prüfen wir zusätzlich auf Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln.
Ein Baurecht bringt über Jahrzehnte einen Zins, der Boden bleibt in Ihrer Familie. Ein Verkauf bringt den Erlös auf einmal und keine Verpflichtungen. Was besser passt, hängt von Ihrem Alter, Ihren Erben und Ihren Plänen ab. Wir rechnen beide Wege nebeneinander, mit Steuern und Zeitpunkt.
Ja, mit einem Vorentscheid. Über Fragen, die für die spätere Bewilligung grundlegend sind, etwa die Zonenkonformität oder die Höhe, entscheidet die Baubehörde im gleichen Verfahren wie bei einer Bewilligung. Der Entscheid bindet in diesen Fragen wie eine Bewilligung, solange sich die Verhältnisse bis zum Baugesuch nicht wesentlich ändern (§§ 323 und 324 PBG).
Ja. Wir kaufen Bauland, Häuser mit Landreserve, Mehrfamilienhäuser und Areale selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Wer lieber breiter anbietet, wählt das Exklusivmandat; wir sagen Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Liegenschaft mehr bringt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 13. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · es gelten das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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