Bei einem Hof in der Landwirtschaftszone entscheidet zuerst das Recht, dann der Markt. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob eine Scheune umgenutzt oder ein Bauernhaus erweitert werden darf, lässt sich deshalb nicht aus der Lage ableiten. Es muss im Einzelfall geprüft werden. Wer einen Bauernhof verkaufen möchte, sollte diese Grenzen kennen, bevor ein Preis fällt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Das bestimmt, an wen Landwirtschaftsland und Betriebe verkauft werden können, und damit auch den Kreis möglicher Käufer. Für einen Landwirtschaftsbetrieb oder Kulturland sind daher andere Fragen wichtig als bei einem Haus in der Bauzone. Wir sagen offen, was gilt, und belegen jede Zahl im amtlichen Original.
Anlass für einen Verkauf kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung ohne Nachfolge oder eine Trennung. Auch eine Hypothek, die ausläuft, kann den Zeitpunkt prägen. Wer erbt, findet auf der Seite Geerbte Liegenschaft in Zumikon verkaufen weitere Hinweise. Liegt Ihr Grundstück in der Bauzone, hilft die Seite Grundstück und Bauland verkaufen in Zumikon.
Für Grundstücke im Kanton Zürich gelten das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Zuständig für den Eintrag im Grundbuch ist für Zumikon das Grundbuchamt Küsnacht. Allgemeine Hinweise zum Verkauf finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Zur Besteuerung eines Gewinns lesen Sie Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Am Anfang steht ein Gespräch. Wir kommen mit Fakten, nie mit einer Standardmail: Zone, Bauten, mögliche Nutzungen und die Vorgaben des bäuerlichen Bodenrechts. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit der Grundstückprüfung sehen Sie Ihr Grundstück vorab im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich.
Danach gibt es zwei Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt. Das gilt auch für Erbengemeinschaften und für den Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Im Mandat sehen Sie in Ihrem geschützten Zugang den Stand, die Unterlagen und jede Freigabe.