Viergeschossige Wohnzone
rund 7'300 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- 120 %
- Überbauungsziffer
- keine Vorgabe
- Vollgeschosse
- 4
- Gebäudehöhe
- 12,5 m
Zürich · Kanton Zürich
Zürich liegt im Bezirk Zürich, und die Frage «was darf ich bauen Zürich» beantwortet die Bau- und Zonenordnung Zone für Zone. Yaacoubi Immobilien AG prüft die Bebaubarkeit eines Grundstücks in Zürich nach dieser Ordnung, rechnet nach und stellt keine Bewilligung in Aussicht.
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Kostenlose Grundstückprüfung
Für den Anfang reichen die Adresse und Ihre Kontaktangaben. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Zürich und besprechen es persönlich.
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Vom amtlichen Plan zum Baufeld, vom Baufeld zur Hauptnutzfläche: Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen, in Zürich wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
Die Dichte in den Wohnzonen steuert die Bau- und Zonenordnung von Zürich vor allem mit der Ausnützungsziffer: zwischen 40 % und 205 %.
Erlaubt sind in den Wohnzonen 2 bis 6 Vollgeschosse.
Die zulässige Höhe der Gebäude liegt in den Wohnzonen zwischen 9 und 18,5 m.
Die Bau- und Zonenordnung kennt in Zürich Wohnzonen, Zentrums- oder Kernzonen mit Quartiererhaltungszonen, eine Industrie- und Gewerbezone sowie Zonen für öffentliche Bauten. In den meisten Wohnzonen legt sie Ausnützung, Vollgeschosse und Höhe amtlich fest. Bei einzelnen Zonen lässt sie die Überbauungsziffer ausdrücklich offen.
In den Quartiererhaltungszonen fehlen Ausnützungs-, Baumassen- und Überbauungsziffer. Dort bestimmen Vollgeschosse und Höhe den Rahmen. Bei der Industrie- und Gewerbezone nennt die Ordnung keine Masse. Die Liste darunter zeigt, was je Zone gilt.
Gezeigt sind Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz sind amtlich; ein Artikel unter dem Wert ist die Fundstelle in der Bau- und Zonenordnung, an der wir ihn im Original geprüft haben. «Keine Vorgabe» bedeutet: Für diese Zone regelt die Ordnung das Mass nicht. Massgebend bleiben die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Zürich
Eben, unter 10 % Neigung, ist der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke.
Zürich umfasst zwei Ortschaften: Zürich und Uetliberg.
Der Anteil der Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude entspricht in Zürich etwa dem im ganzen Kanton Zürich.
In Zürich legt die Bau- und Zonenordnung für 28'800 Grundstücke Masse amtlich fest, verteilt auf 22 Zonen (Stand 14. Oktober 2026). Die Bauzonen umfassen 3'987 Hektar. Wohnungen im Bestand zählt die Gemeinde 239'600, bewilligt oder im Bau sind 7'500 (Stand 4. September 2026). Diese Zahlen zeigen den Rahmen, ersetzen aber nie die Prüfung Ihrer Parzelle.
Die Masse, kurz erklärt
Zürich wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche. Anrechenbar sind die Räume in Vollgeschossen, Flächen in Dach- und Untergeschossen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 254, 255 und 259 PBG, bisherige Fassung
Kubikmeter anrechenbaren Raums je Quadratmeter Grundfläche; anrechenbar ist der oberirdische umbaute Raum mit seinen Aussenmassen.
§§ 254 und 258 PBG, bisherige Fassung
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche; anrechenbar ist die senkrechte Projektion der grössten oberirdischen Gebäudeumfassung, ohne kleinere Vorsprünge und Balkone.
§§ 254 und 256 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Zürich im Profil
Die Gemeinde Zürich gehört zum Bezirk Zürich. Neben der Ortschaft Zürich zählt auch Uetliberg zur Gemeinde. Für beide gilt dieselbe Bau- und Zonenordnung. Amtlich gezählt werden in Zürich 440'935 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025). Zwischen 2020 und 2025 veränderte sich die Bevölkerung um +4,5 Prozent. Die Bauzonen der Gemeinde umfassen 3'987 Hektar. Die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr entspricht überwiegend der Güteklasse A; die Skala reicht von A für sehr gute bis D für geringe Erschliessung. Wer wissen möchte, was er in Zürich bauen darf, beginnt mit der Zone seiner Parzelle. Einen Überblick über die Gemeinde gibt die Seite Immobilien in der Gemeinde Zürich.
Für die Bebaubarkeit zählt der Bestand. In Zürich liegen 32'700 Grundstücke in Bauzonen. Als Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude gelten 4'800; mitgezählt sind auch Parzellen mit laufendem Ersatzneubau. Bei 77 Prozent der Grundstücke stammen die Gebäude aus der Zeit vor 1960. Die mittlere Grösse eines Bauzonen-Grundstücks beträgt 500 m². Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 280 m², ein Viertel grösser als 930 m². Eben sind 58 Prozent der Bauzonen-Grundstücke, in Hanglage liegen 36 Prozent. Publiziert wurden 1'300 Baugesuche in den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026. Bewilligt oder im Bau sind 7'500 Wohnungen (Stand 4. September 2026). Wie diese Zahlen für Ihre Parzelle zu lesen sind, klären wir im persönlichen Gespräch.
Höhen und Abstände im Schnitt
Drei typische Zonen der Gemeinde, gezeichnet an einem Mustergrundstück im gleichen Massstab: Höhen und Abstände aus der Bau- und Zonenordnung.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung, Abstände nur dort, wo eine Zahl steht; ein gestrichelter Abstand ohne Zahl ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Ob auf einem Grundstück in Zürich zwei, vier oder sechs Geschosse möglich sind, entscheiden Zone, Baufeld und Höhen. Wir rechnen es für jede Parzelle.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Vom Grundstück zum Baufeld
Bevor ein Projekt gezeichnet wird, steht das Baufeld fest: Abstände und Baulinien begrenzen die Fläche, Ziffer und Höhen das Volumen. So rechnen wir, hier an einer Musterparzelle gezeigt.
Das Verfahren
Eine Bewilligung braucht, wer neu baut, umbaut oder die Nutzung baurechtlich bedeutsam ändert; in Kernzonen gilt das auch für den Abbruch (§ 309 PBG).
Rechnen Sie selbst
Zulässige anrechenbare Geschossfläche = Grundstücksfläche × Ausnützungsziffer. Rein rechnerisch ist der Teil davon, der heute nicht gebaut ist, die Reserve.
Ein Richtwert, mehr nicht: Zone, Baulinien und Abstände Ihres Grundstücks fehlen darin. Den belegten Wert rechnen wir nach der Bau- und Zonenordnung von Zürich.
Zürich
Was auf einem Grundstück zulässig ist, hängt von der Zone ab. Die Bau- und Zonenordnung nennt je Zone, welche Masse gelten: etwa Ausnützung, Vollgeschosse, Gebäude- oder Fassadenhöhe, in einigen Zonen auch Überbauung oder Baumasse. Wer wissen will, wie viel er in Zürich bauen darf, muss zuerst die Zone kennen und dann die Masse lesen.
Dazu kommen Grenzabstände und weitere Regeln. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Jede Zone hat zudem eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Im Gewässerraum ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Sie können einschränken, was die Zone erlaubt.
Anlass für die Frage kann eine Erbschaft sein, eine Pensionierung, ein Haus, das zu gross geworden ist, oder eine auslaufende Hypothek. Wir rechnen das nach, bevor wir über einen Preis sprechen. Mehr zur Rechenweise finden Sie im Nutzungsreserve Ihres Grundstücks berechnen.
Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Was im ganzen Kanton gilt, erklärt das Kantonsthema zum Bauen im Kanton Zürich.
Am Anfang steht Ihre Adresse. In der Grundstückprüfung für Ihr Grundstück erscheint die Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach folgt das persönliche Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail.
Wir rechnen, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Danach entscheiden Sie: Direktankauf durch uns, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, oder ein Exklusivmandat mit stiller Vermittlung ohne Inserat. Bei Land gegen Wohnung bringen Sie das Grundstück ein und erhalten eine Wohnung im Neubau, vor Baubeginn beim Notar vereinbart. Bis zur Beurkundung bleibt alles diskret.
Häufige Fragen
Das bestimmt die Zone Ihrer Parzelle. Für 28'800 Grundstücke legt die Bau- und Zonenordnung Masse amtlich fest, verteilt auf 22 Zonen (Stand 14. Oktober 2026). Hinzu kommen kantonales Recht und Einträge im Grundbuch. Wir rechnen das für Ihre Adresse nach und stellen keine Bewilligung in Aussicht.
Amtlich gezählt sind 4'800 Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude, gerundet, bei insgesamt 32'700 Grundstücken in Bauzonen (Stand 4. September 2026). Die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Sie sagt daher nichts über ein einzelnes Grundstück. Ob Ihre Parzelle bebaubar ist, klären wir im Gespräch mit Belegen.
Die Bau- und Zonenordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Fehlt etwa eine Geschosszahl, begrenzen Ziffer und Höhen das Volumen. Das ist ein geprüftes Ergebnis, keine Lücke. Was auf Ihrem Grundstück gilt, prüfen wir zusätzlich auf Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln.
Manchmal. Eine Aufstockung nutzt die Reserve, ohne abzubrechen, und die Mieter können oft bleiben. Sie setzt ein tragfähiges Gebäude und passende Höhen und Abstände voraus. Wir prüfen beides: was die Bau- und Zonenordnung zusätzlich erlaubt und was das Gebäude tragen kann.
Mit einer Arealüberbauung oder einem Gestaltungsplan kann mehr zulässig sein, wenn die Bau- und Zonenordnung das vorsieht und besondere Anforderungen erfüllt sind (§§ 69 bis 72 und 83 PBG). Das ist kein Bonus auf Knopfdruck. Wir weisen solche Möglichkeiten als eigene Variante aus, nie im Grundwert.
In der Regel innert zwei Arbeitstagen. Grundstück, Zone und Gebäude liegen uns vor, sobald Sie die Adresse nennen. Wir rechnen, was steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was das bedeutet, und besprechen es persönlich mit Ihnen, kostenlos und unverbindlich.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · verbindlich sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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