Bei einem Hof kommt es zuerst auf die Zone an. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob eine Scheune oder ein Ökonomiegebäude anders genutzt werden darf, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Es hängt vom einzelnen Gebäude und von der Bewilligung ab.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Das wirkt sich darauf aus, wer als Käufer in Frage kommt und wie ein Verkauf aufgebaut wird. Wir sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt. Rechnen statt schätzen heisst bei uns: Jede Zahl hat einen Beleg im amtlichen Original.
Ein Kauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Anlass für einen Verkauf kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung oder ein Hof, der nicht weitergeführt wird. Auch eine auslaufende Hypothek kann der Anstoss sein. Wir begleiten Sie in jeder dieser Lagen ruhig und ohne Zeitdruck.
Im Kanton Zürich richten sich Bauten und Nutzungen nach dem kantonalen Recht und der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Auf der Kantonsseite zum Verkauf von Grundstücken und Liegenschaften finden Sie die allgemeinen Grundlagen. Wer Fragen zu einem möglichen Gewinn aus dem Verkauf hat, findet Hinweise zur Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Wir besprechen diese Punkte mit Ihnen im Gespräch, bevor Sie sich entscheiden.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten: Was steht auf dem Grundstück, was erlaubt die Bau- und Zonenordnung, was gilt ausserhalb der Bauzone. Mit der Grundstückprüfung für Ihr Grundstück sehen Sie Ihre Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand und von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Bis zur Beurkundung haben Sie einen Ansprechpartner und einen geschützten Zugang.