Bei einem Hof zählt zuerst, in welcher Zone das Land liegt. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Bauernhäuser ebenso wie Scheunen und Ställe. Ob eine Scheune später anders genutzt werden darf, klären wir anhand der Bau- und Zonenordnung und der amtlichen Unterlagen, nicht aus dem Gefühl. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Bevor wir über einen Preis sprechen, legen wir offen, welche dieser Regeln für Ihr Grundstück greifen. Der Wert eines Hofs ergibt sich aus den Gebäuden, der Lage, der Fläche und aus dem, was rechtlich möglich ist. Wir rechnen diese Punkte einzeln durch und belegen jede Zahl im amtlichen Original. So entsteht keine Schätzung, sondern eine nachvollziehbare Grundlage für Ihre Entscheidung.
Anlässe für einen Verkauf sind verschieden. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage der Nachfolge. Läuft eine Hypothek aus, kann eine Neuordnung nötig werden. Auch eine Trennung oder eine Erbschaft kann der Anlass sein, einen Hof zu verkaufen. Für diese Lagen gibt es eigene Seiten, etwa zur geerbten Liegenschaft in Winterthur. Wir übernehmen im Direktankauf auch Liegenschaften von Erbengemeinschaften, im Ist-Zustand. Ob Teile des Landes je Bauland werden könnten, behandelt die Seite zu Bauerwartungsland und Einzonung.
Im Kanton Zürich gelten für Bauten und Umnutzungen die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde und das kantonale Recht. Einen Überblick finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Zur Steuer lesen Sie mehr unter Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, wir kommen mit Fakten. Mit der Grundstückprüfung für Ihr Grundstück sehen Sie Ihre Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original.
Dann haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand. Sie erhalten einen Preis, eine Zusage und einen Notartermin. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat. Das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Der Kauf ist erst mit der öffentlichen Beurkundung gültig (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Als Eigentümer sehen Sie in Ihrem geschützten Zugang jeden Stand und geben jede Besichtigung und jedes Angebot selbst frei.