Bei einem Hof entscheidet zuerst die Zone. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ein Stall, eine Scheune oder ein Bauernhaus lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres in Wohnraum oder Gewerbe umwandeln. Was ein Gebäude künftig darf, beeinflusst, was es wert ist. Wir sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt.
Hinzu kommt der Kreis möglicher Käufer. Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Wer einen Hof oder Landwirtschaftsland verkaufen will, sollte deshalb früh wissen, wer überhaupt erwerben darf. Das klärt sich vor dem ersten Angebot und nicht erst beim Notar.
Der Anlass kann verschieden sein: eine Erbschaft, die Pensionierung oder die Frage, wer den Betrieb weiterführt. Auch ein Teil des Landes kann im Bauzonenbereich liegen. Dann lohnt der Blick auf Bauerwartungsland und Einzonung in Wildberg. Der Kauf wird erst mit der öffentlichen Beurkundung gültig (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB).
Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer erst mit dem Eintrag im Grundbuch. Für Wildberg ist dafür das Grundbuchamt Turbenthal zuständig. Beim Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke gilt zudem das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Einen Überblick über Verkauf, Ablauf und Kosten finden Sie auf der Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf im Kanton Zürich. Über die Steuer auf dem Gewinn informiert das Kantonsthema Grundstückgewinnsteuer.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem Sie uns den Hof und Ihre Lage schildern. Es ist kostenlos und unverbindlich. Mit der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks prüfen sehen Sie Ihr Grundstück zudem im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich. Danach prüfen wir Zone, Gebäude und Einschränkungen und belegen jede Zahl im amtlichen Original.
Dann wählen Sie den Weg. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Jedes Angebot geben Sie über Ihren geschützten Zugang frei. Der Verkauf endet mit der Beurkundung.