Bei einem Hof entscheidet zuerst die Zone. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob eine Scheune anders genutzt werden darf, lässt sich deshalb nicht pauschal sagen, es braucht die Prüfung des einzelnen Gebäudes. Wir klären das, bevor ein Preis genannt wird.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Das wirkt sich darauf aus, wer kaufen kann und wie ein Verkauf aufgebaut wird. Wer erbt, wer pensioniert wird oder wem der Betrieb zu viel wird, sollte diese Regeln kennen, bevor Gespräche beginnen.
Der Wert eines Hofs ergibt sich aus dem, was auf dem Grundstück steht, was die Zone erlaubt und welche Bindungen bestehen. Das ist eine Rechnung, keine Schätzung. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Liegt ein Teil des Landes in der Bauzone, prüfen wir ihn getrennt, mehr dazu auf der Seite zu Bauerwartungsland und Einzonung in Wila.
Im Kanton Zürich gelten für Bauten und Verkauf das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Einen Überblick finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wer Land verkauft, sollte auch die Steuerfolgen kennen, dazu dient das Kantonsthema Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Wir besprechen das im persönlichen Gespräch.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem wir Fakten mitbringen. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Dann rechnen wir: Gebäude, Zone, Bindungen und Wert. Sie wählen danach zwischen zwei Wegen. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand und von Erbengemeinschaften.
Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer. Sie haben einen Ansprechpartner, einen belegten Preis und zahlen Honorar erst bei Erfolg. Über Ihren geschützten Zugang geben Sie jede Besichtigung und jedes Angebot frei. Der Kauf wird beim Notar beurkundet (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB), Eigentümer wird der Käufer mit dem Grundbucheintrag. Zuständig ist das Grundbuchamt Turbenthal.