Siedlungsgebiet im Richtplan
Als Siedlungsgebiet gilt Land, das bereits weitgehend überbaut ist oder voraussichtlich innert 20 bis 25 Jahren benötigt wird und erschlossen werden kann.
§ 21 PBG
Wila · Kanton Zürich
Yaacoubi Immobilien AG begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer in Wila beim Verkauf von Bauerwartungsland, ohne Versprechen zur Einzonung. Wir rechnen zuerst, was auf dem Grundstück gilt, und besprechen dann Direktankauf oder Exklusivmandat. Die erste Einschätzung im Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Bauerwartungsland
Für den Anfang reichen die Adresse und Ihre Kontaktangaben. Wir prüfen Richtplan und Zonenplan und besprechen das Ergebnis persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · knapp 2 Minuten
Ein Ehepaar verkauft nach fünfzig Jahren sein Haus. Zu sehen ist, wie wir zuerst das Grundstück prüfen, dann einen begründeten Vorschlag machen und den Verkauf bis zum Notar begleiten, in Wila wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Begriffe
Als Siedlungsgebiet gilt Land, das bereits weitgehend überbaut ist oder voraussichtlich innert 20 bis 25 Jahren benötigt wird und erschlossen werden kann.
§ 21 PBG
Eigentümer in einer Reservezone können frühestens acht Jahre nach der Festsetzung oder Revision des Zonenplans verlangen, dass die Grösse der Bauzonen überprüft wird.
§ 65 Abs. 4 PBG
Ausgangslage in Wila
Rund 24 km östlich von Zürich gelegen, hat Wila Wildberg, Turbenthal und Zell in der Nähe.
In den letzten fünf Jahren ist die Bevölkerung gewachsen.
Der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke in Wila ist eben, mit unter 10 % Neigung.
Gemessen an allen Bauzonen-Grundstücken stehen in Wila etwa gleich oft keine Gebäude wie im ganzen Kanton Zürich.
Nach Einwohnern ist Wila eine der kleineren Gemeinden im Bezirk Pfäffikon, der 10 Gemeinden zählt.
In Wila liegen rund 25 Grundstücke in Reservezonen. Sie gehören zur Nichtbauzone und gelten als Kandidaten für eine Einzonung. Bauzonen umfassen 63 Hektaren, darin liegen rund 680 Grundstücke. Die Zonenangaben haben den Stand 14. Oktober 2026. Diese Zahlen zeigen die Ausgangslage, sie sagen nichts darüber, ob ein einzelnes Grundstück eingezont wird. Das entscheidet sich im Planungsverfahren.
Rechenbeispiel
Wird Land eingezont, steigt sein Wert. Einen Teil schöpft der Kanton ab: 20 Prozent des Mehrwerts, unter CHF 30'000 Mehrwert nichts (§§ 2 und 4 MAG, Art. 5 Abs. 1bis RPG). Fällig wird die Abgabe bei der Überbauung oder beim Verkauf; die bezahlte Abgabe mindert später die Grundstückgewinnsteuer.
Musterbeispiel · fiktive Parzelle
Fiktive Zahlen, Fläche rund 1'500 m². Den Mehrwert bemisst die Behörde; massgebend ist der Zeitpunkt, in dem die Einzonung in Kraft tritt.
Wila im Profil
In Wila leben 2'201 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich von 2020 bis 2025 um +10,2 Prozent. Die Gemeinde zählt rund 1'000 Wohnungen im Bestand. Wer in Wila ein Grundstück besitzt, steht vielleicht vor einer Erbschaft, vor der Pensionierung oder vor einer Trennung. Auch eine auslaufende Hypothek kann der Anlass sein, über Land nachzudenken, das noch nicht eingezont ist.
Wila liegt im Bezirk Pfäffikon, östlich von Zürich, in einer Distanz von 24 Kilometern. Die Bauzonen von Wila umfassen 63 Hektaren mit rund 680 Grundstücken. Davon sind rund 110 ohne Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. In Reservezonen liegen in Wila rund 25 Grundstücke. Das sind Nichtbauzonen, die als Kandidaten für eine Einzonung gelten, ohne dass darüber entschieden wäre. Der Anteil der Grundstücke mit Gebäuden aus der Zeit vor 1960 beträgt 38 Prozent (Stand 4. September 2026). Mehr zum Grundstücksverkauf finden Sie unter Grundstück und Bauland verkaufen in Wila.

Offen gerechnet
Wie viel Bauerwartungsland wert ist, hängt davon ab, ob und wann es Bauland wird. Dafür lesen wir Richtplan, Zonenplan und die laufenden Revisionen in Wila und rechnen zwei Werte: heute und nach einer möglichen Einzonung. Ob eingezont wird, entscheiden Gemeinde und Kanton, nicht wir.
Am Anfang steht das Gespräch. Wir kommen mit Fakten: Zone, Lage im Plan und was die Bau- und Zonenordnung für Ihr Grundstück festlegt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit der Grundstückprüfung für Ihr Grundstück sehen Sie vorab Luftbild und Katasterplan, vertraulich.
Dann gibt es zwei Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt. Sie erhalten einen Preis, eine Zusage und einen Notartermin. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat, mit einem Ansprechpartner und Honorar erst bei Erfolg. Mit dem Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang, in dem Sie jede Besichtigung und jedes Angebot freigeben.
Das Verfahren

Am Rand der Bauzone
Planung braucht Jahre. Wer weiss, wo sein Land im Verfahren steht, kann in Ruhe wählen: behalten, gemeinsam mit einem Partner entwickeln oder verkaufen, zu einem Preis, der die Chance gerecht aufteilt.
Zwei Wege
Diskreter Ankauf
Wir kaufen mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein begründeter Preis, eine verbindliche Zusage, ein Termin beim Notariat, auch für Liegenschaften in Wila.
Diskrete Vermittlung
Wir bringen Ihr Objekt Off Market zu wenigen geprüften Käufern: Family Offices, Pensionskassen, Projektentwickler, Bauunternehmen und private Investoren, seriös begleitet bis zum Notar.
Exklusivmandat
«Wir rechnen Ihr Grundstück, als würden wir es selbst kaufen. Dann bringen wir es still zu den wenigen Käufern, die genau danach suchen, und begleiten Sie bis zum Notar. Ohne Inserat, mit einem Preis, den Sie verstehen.»
Wila
Bei Bauerwartungsland kommt es darauf an, in welcher Zone das Grundstück heute liegt. Ob und wann eingezont wird, entscheiden Richtplan, Gemeinde und Kanton. Bis dahin bleibt das Land Nichtbauland. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Wir sprechen deshalb nie von einem sicheren Bauland, sondern von dem, was amtlich festgelegt ist.
Wird im Kanton Zürich Land eingezont, erhebt der Kanton eine Mehrwertabgabe auf dem Mehrwert (§§ 2 und 4 MAG, Art. 5 RPG). Als Mehrwert gilt die Differenz zwischen dem Wert des Grundstücks ohne und mit der Planungsmassnahme, im Zeitpunkt, in dem sie in Kraft tritt (§ 3 MAG). Die Abgabe wird mit der Baufreigabe fällig oder, wenn das Grundstück vorher verkauft wird, mit dem Übergang des Eigentums. Erbgang und Schenkung gelten nicht als Verkauf (§ 10 MAG). Das ist für die Frage wichtig, ob Sie heute oder später verkaufen.
Wer erbt, vor der Pensionierung steht oder eine Hypothek neu ordnen muss, braucht eine klare Rechnung. Mehr dazu finden Sie unter Mehrwertausgleich im Kanton Zürich. Ein Kauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB).
Im Kanton Zürich gilt bei einer Einzonung die kantonale Mehrwertabgabe (§§ 2 und 4 MAG). Sie wird mit der Baufreigabe oder beim Eigentumsübergang fällig (§ 10 MAG). Massgebend sind zudem das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Einen Überblick zum Verkauf finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Grundbuch und Notariat für Wila ist Turbenthal.
Häufige Fragen
Rund 25 Grundstücke in Wila liegen in Reservezonen (Stand 14. Oktober 2026). Das sind Nichtbauzonen, die als Kandidaten für eine Einzonung gelten. Ob eines davon eingezont wird, entscheiden Richtplan, Gemeinde und Kanton. Bei den Bauzonen zählt die Gemeinde rund 680 Grundstücke auf 63 Hektaren.
Wird im Kanton Zürich Land eingezont, erhebt der Kanton eine Abgabe auf dem Mehrwert (§§ 2 und 4 MAG). Der Mehrwert ist die Differenz zwischen dem Wert ohne und mit Planungsmassnahme (§ 3 MAG). Fällig wird sie mit der Baufreigabe oder beim Verkauf mit dem Eigentumsübergang (§ 10 MAG). In Wila leben 2'201 Menschen (Stand 2025); die Regel gilt im ganzen Kanton.
Im Kanton Zürich erhebt der Kanton bei Einzonungen 20 Prozent des Mehrwerts; beträgt der Mehrwert weniger als CHF 30'000, entfällt die Abgabe (§§ 2 und 4 MAG). Der Mehrwert ist der Unterschied zwischen dem Wert vor und nach der Einzonung. Fällig wird die Abgabe mit der Baufreigabe oder mit einem Verkauf (§ 10 MAG). Später zählt sie bei der Grundstückgewinnsteuer zu den Aufwendungen.
Den Gewinn besteuert die politische Gemeinde mit der Grundstückgewinnsteuer (§ 205 StG ZH); eine Handänderungssteuer kennt der Kanton Zürich nicht. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab. Wir rechnen sie für Ihren Nettoerlös als Bandbreite, verbindlich rechnet das Steueramt.
Das hängt von Ihrem Zeitplan ab. Wer wartet, trägt das Risiko, dass nicht oder später eingezont wird. Wer verkauft, kann mit dem Käufer vereinbaren, dass ein Teil des Preises erst mit der Einzonung bezahlt wird. Wir rechnen beide Wege und sagen Ihnen offen, was wir empfehlen.
Ja. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR); Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Im Kanton Zürich beurkunden die staatlichen Notariate. Den Termin bereiten wir mit dem Notariat vor und begleiten Sie bis zur Unterschrift.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Anruf, eine Fachperson, ein klarer nächster Schritt.