Zum Inhalt
Yaacoubi ImmobilienYaacoubi Immobilien Kostenlos prüfen

Wila · Kanton Zürich

Bauerwartungsland und Einzonung in Wila

Yaacoubi Immobilien AG begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer in Wila beim Verkauf von Bauerwartungsland, ohne Versprechen zur Einzonung. Wir rechnen zuerst, was auf dem Grundstück gilt, und besprechen dann Direktankauf oder Exklusivmandat. Die erste Einschätzung im Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Wiese am Dorfrand, bereit für ein neues Haus
Illustration, kein angebotenes Objekt
25Grundstücke in Reservezonen oder vor einer Einzonung
63 haBauzonen
2'201Einwohner · 2025
122 %Steuerfuss · 2026
DÖV-Güteklasse, überwiegend

Bauerwartungsland

Wo steht Ihr Land?

Für den Anfang reichen die Adresse und Ihre Kontaktangaben. Wir prüfen Richtplan und Zonenplan und besprechen das Ergebnis persönlich.

Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat

Ihre Liegenschaft

Ihre Kontaktangaben

Handy oder Festnetz: eine Nummer genügt. Wir rufen Sie persönlich zurück.

Mehr brauchen wir nicht. Wer mag, ergänzt im nächsten Schritt die Liegenschaft und eine Rückrufzeit.

Zu Ihrer Liegenschaft freiwillig

Wann dürfen wir Sie anrufen? freiwillig

Weitere Person angeben, falls Sie nicht erreichbar sind (freiwillig)

Bitte nur mit dem Einverständnis dieser Person.

Andere Postadresse angeben, falls Sie nicht an der Liegenschaft wohnen (freiwillig)

Felder mit * sind nötig. Ihre Angaben verwenden wir nur für Ihre Anfrage, siehe Datenschutz.

Film · knapp 2 Minuten

Ein ganzes Leben. Ein Haus, ein Verkauf.

Ein Ehepaar verkauft nach fünfzig Jahren sein Haus. Zu sehen ist, wie wir zuerst das Grundstück prüfen, dann einen begründeten Vorschlag machen und den Verkauf bis zum Notar begleiten, in Wila wie im ganzen Kanton Zürich.

Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.

Begriffe

Was Bauerwartungsland ist und was nicht.

Siedlungsgebiet im Richtplan

Als Siedlungsgebiet gilt Land, das bereits weitgehend überbaut ist oder voraussichtlich innert 20 bis 25 Jahren benötigt wird und erschlossen werden kann.

§ 21 PBG

Überprüfung nach acht Jahren

Eigentümer in einer Reservezone können frühestens acht Jahre nach der Festsetzung oder Revision des Zonenplans verlangen, dass die Grösse der Bauzonen überprüft wird.

§ 65 Abs. 4 PBG

Ausgangslage in Wila

Bauerwartungsland in Wila.

Rund 24 km östlich von Zürich gelegen, hat Wila Wildberg, Turbenthal und Zell in der Nähe.

In den letzten fünf Jahren ist die Bevölkerung gewachsen.

Der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke in Wila ist eben, mit unter 10 % Neigung.

Gemessen an allen Bauzonen-Grundstücken stehen in Wila etwa gleich oft keine Gebäude wie im ganzen Kanton Zürich.

Nach Einwohnern ist Wila eine der kleineren Gemeinden im Bezirk Pfäffikon, der 10 Gemeinden zählt.

In Wila liegen rund 25 Grundstücke in Reservezonen. Sie gehören zur Nichtbauzone und gelten als Kandidaten für eine Einzonung. Bauzonen umfassen 63 Hektaren, darin liegen rund 680 Grundstücke. Die Zonenangaben haben den Stand 14. Oktober 2026. Diese Zahlen zeigen die Ausgangslage, sie sagen nichts darüber, ob ein einzelnes Grundstück eingezont wird. Das entscheidet sich im Planungsverfahren.

Wila · Kanton ZürichBauerwartungsland
Einwohnerinnen und Einwohner2'201amtlichamtliche Statistik, Ende 2025
Bevölkerung, Veränderung in fünf Jahren+10,2 %amtlichamtliche Statistik, 2020 bis 2025
Fläche der Bauzonen63 hahergeleitetaus den amtlichen Plänen, Stand 14. Oktober 2026
Bauzonen-Grundstücke680hergeleitetgerundet, Stand 14. Oktober 2026
Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude110hergeleitetgerundet, zählt auch laufende Ersatzneubauten, Stand 4. September 2026
Leerwohnungsziffer0,58 %amtlichamtliche Statistik, Stichtag 1. Juni 2026
Steuerfuss der Gemeinde122 % der einfachen StaatssteueramtlichSteuerjahr 2026
  • amtlichamtliche Statistik und amtliche Register, unverändert, mit Stichtag
  • hergeleitetvon uns aus amtlichen Gebäudedaten und Plänen gezählt, gerundet, nur Gruppen ab 20 Grundstücken

Rechenbeispiel

Was eine Einzonung kostet.

Wird Land eingezont, steigt sein Wert. Einen Teil schöpft der Kanton ab: 20 Prozent des Mehrwerts, unter CHF 30'000 Mehrwert nichts (§§ 2 und 4 MAG, Art. 5 Abs. 1bis RPG). Fällig wird die Abgabe bei der Überbauung oder beim Verkauf; die bezahlte Abgabe mindert später die Grundstückgewinnsteuer.

Musterbeispiel · fiktive Parzelle

Wert als LandwirtschaftslandCHF 60'000
Wert nach der EinzonungCHF 1'260'000
MehrwertCHF 1'200'000
Abgabe 20 %CHF 240'000
Fälligbei Überbauung oder Verkauf

Fiktive Zahlen, Fläche rund 1'500 m². Den Mehrwert bemisst die Behörde; massgebend ist der Zeitpunkt, in dem die Einzonung in Kraft tritt.

Wila im Profil

Was Wila ausmacht.

In Wila leben 2'201 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich von 2020 bis 2025 um +10,2 Prozent. Die Gemeinde zählt rund 1'000 Wohnungen im Bestand. Wer in Wila ein Grundstück besitzt, steht vielleicht vor einer Erbschaft, vor der Pensionierung oder vor einer Trennung. Auch eine auslaufende Hypothek kann der Anlass sein, über Land nachzudenken, das noch nicht eingezont ist.

Wila liegt im Bezirk Pfäffikon, östlich von Zürich, in einer Distanz von 24 Kilometern. Die Bauzonen von Wila umfassen 63 Hektaren mit rund 680 Grundstücken. Davon sind rund 110 ohne Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. In Reservezonen liegen in Wila rund 25 Grundstücke. Das sind Nichtbauzonen, die als Kandidaten für eine Einzonung gelten, ohne dass darüber entschieden wäre. Der Anteil der Grundstücke mit Gebäuden aus der Zeit vor 1960 beträgt 38 Prozent (Stand 4. September 2026). Mehr zum Grundstücksverkauf finden Sie unter Grundstück und Bauland verkaufen in Wila.

Luftbild eines Hauses mit grosser Wiese

Offen gerechnet

Wir rechnen mit dem, was gilt.

Wie viel Bauerwartungsland wert ist, hängt davon ab, ob und wann es Bauland wird. Dafür lesen wir Richtplan, Zonenplan und die laufenden Revisionen in Wila und rechnen zwei Werte: heute und nach einer möglichen Einzonung. Ob eingezont wird, entscheiden Gemeinde und Kanton, nicht wir.

Am Anfang steht das Gespräch. Wir kommen mit Fakten: Zone, Lage im Plan und was die Bau- und Zonenordnung für Ihr Grundstück festlegt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit der Grundstückprüfung für Ihr Grundstück sehen Sie vorab Luftbild und Katasterplan, vertraulich.

Dann gibt es zwei Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt. Sie erhalten einen Preis, eine Zusage und einen Notartermin. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat, mit einem Ansprechpartner und Honorar erst bei Erfolg. Mit dem Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang, in dem Sie jede Besichtigung und jedes Angebot freigeben.

Das Verfahren

So wird Land eingezont.

  1. RichtplanDer kantonale Richtplan bezeichnet das Siedlungsgebiet; nur dort kann eingezont werden.
  2. Revision der Bau- und ZonenordnungZonenplan und Bauordnung passt die Gemeinde an, die Bevölkerung kann sich dazu äussern.
  3. Festsetzung und GenehmigungNach der Festsetzung durch die Gemeinde genehmigt der Kanton; die Festsetzung kann mit Rekurs angefochten werden.
  4. MehrwertausgleichMit dem Inkrafttreten wird der Mehrwert bemessen, die Abgabe wird später fällig.
  5. Erschliessung und BauBaureif ist das Land erst, wenn es erschlossen ist.
Bauprofile auf einer Wiese zeigen ein mögliches Volumen

Am Rand der Bauzone

Zwischen Feld und Quartier.

Planung braucht Jahre. Wer weiss, wo sein Land im Verfahren steht, kann in Ruhe wählen: behalten, gemeinsam mit einem Partner entwickeln oder verkaufen, zu einem Preis, der die Chance gerecht aufteilt.

Zwei Wege

Direkt an uns oder im Exklusivmandat.

Diskreter Ankauf

Wir sind der Käufer.

Wir kaufen mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein begründeter Preis, eine verbindliche Zusage, ein Termin beim Notariat, auch für Liegenschaften in Wila.

  • keine Renovation vorher
  • Erbengemeinschaften willkommen
  • Angebot in der Regel innert Tagen
Direktankauf →

Diskrete Vermittlung

Wir finden den Käufer.

Wir bringen Ihr Objekt Off Market zu wenigen geprüften Käufern: Family Offices, Pensionskassen, Projektentwickler, Bauunternehmen und private Investoren, seriös begleitet bis zum Notar.

  • ein Ansprechpartner
  • Preis offen hergeleitet
  • Honorar nur mit dem Verkauf
Exklusivmandat →

Exklusivmandat

Wir begleiten Ihren Verkauf, exklusiv.

«Wir rechnen Ihr Grundstück, als würden wir es selbst kaufen. Dann bringen wir es still zu den wenigen Käufern, die genau danach suchen, und begleiten Sie bis zum Notar. Ohne Inserat, mit einem Preis, den Sie verstehen.»

Wila

Was Sie in Wila wissen sollten.

Bei Bauerwartungsland kommt es darauf an, in welcher Zone das Grundstück heute liegt. Ob und wann eingezont wird, entscheiden Richtplan, Gemeinde und Kanton. Bis dahin bleibt das Land Nichtbauland. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Wir sprechen deshalb nie von einem sicheren Bauland, sondern von dem, was amtlich festgelegt ist.

Wird im Kanton Zürich Land eingezont, erhebt der Kanton eine Mehrwertabgabe auf dem Mehrwert (§§ 2 und 4 MAG, Art. 5 RPG). Als Mehrwert gilt die Differenz zwischen dem Wert des Grundstücks ohne und mit der Planungsmassnahme, im Zeitpunkt, in dem sie in Kraft tritt (§ 3 MAG). Die Abgabe wird mit der Baufreigabe fällig oder, wenn das Grundstück vorher verkauft wird, mit dem Übergang des Eigentums. Erbgang und Schenkung gelten nicht als Verkauf (§ 10 MAG). Das ist für die Frage wichtig, ob Sie heute oder später verkaufen.

Wer erbt, vor der Pensionierung steht oder eine Hypothek neu ordnen muss, braucht eine klare Rechnung. Mehr dazu finden Sie unter Mehrwertausgleich im Kanton Zürich. Ein Kauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB).

Im Kanton Zürich gilt bei einer Einzonung die kantonale Mehrwertabgabe (§§ 2 und 4 MAG). Sie wird mit der Baufreigabe oder beim Eigentumsübergang fällig (§ 10 MAG). Massgebend sind zudem das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Einen Überblick zum Verkauf finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Grundbuch und Notariat für Wila ist Turbenthal.

Häufige Fragen

Bauerwartungsland in Wila: Ihre Fragen.

Wie viele Grundstücke in Wila liegen in Reservezonen?

Rund 25 Grundstücke in Wila liegen in Reservezonen (Stand 14. Oktober 2026). Das sind Nichtbauzonen, die als Kandidaten für eine Einzonung gelten. Ob eines davon eingezont wird, entscheiden Richtplan, Gemeinde und Kanton. Bei den Bauzonen zählt die Gemeinde rund 680 Grundstücke auf 63 Hektaren.

Was bedeutet der Mehrwertausgleich bei einer Einzonung in Wila?

Wird im Kanton Zürich Land eingezont, erhebt der Kanton eine Abgabe auf dem Mehrwert (§§ 2 und 4 MAG). Der Mehrwert ist die Differenz zwischen dem Wert ohne und mit Planungsmassnahme (§ 3 MAG). Fällig wird sie mit der Baufreigabe oder beim Verkauf mit dem Eigentumsübergang (§ 10 MAG). In Wila leben 2'201 Menschen (Stand 2025); die Regel gilt im ganzen Kanton.

Wie hoch ist der Mehrwertausgleich bei einer Einzonung?

Im Kanton Zürich erhebt der Kanton bei Einzonungen 20 Prozent des Mehrwerts; beträgt der Mehrwert weniger als CHF 30'000, entfällt die Abgabe (§§ 2 und 4 MAG). Der Mehrwert ist der Unterschied zwischen dem Wert vor und nach der Einzonung. Fällig wird die Abgabe mit der Baufreigabe oder mit einem Verkauf (§ 10 MAG). Später zählt sie bei der Grundstückgewinnsteuer zu den Aufwendungen.

Welche Steuern fallen beim Verkauf in Wila an?

Den Gewinn besteuert die politische Gemeinde mit der Grundstückgewinnsteuer (§ 205 StG ZH); eine Handänderungssteuer kennt der Kanton Zürich nicht. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab. Wir rechnen sie für Ihren Nettoerlös als Bandbreite, verbindlich rechnet das Steueramt.

Soll ich verkaufen oder warten?

Das hängt von Ihrem Zeitplan ab. Wer wartet, trägt das Risiko, dass nicht oder später eingezont wird. Wer verkauft, kann mit dem Käufer vereinbaren, dass ein Teil des Preises erst mit der Einzonung bezahlt wird. Wir rechnen beide Wege und sagen Ihnen offen, was wir empfehlen.

Braucht es einen Notar?

Ja. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR); Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Im Kanton Zürich beurkunden die staatlichen Notariate. Den Termin bereiten wir mit dem Notariat vor und begleiten Sie bis zur Unterschrift.

Weiter im Kanton ZürichImmobilien in WilaGrundstück verkaufen im Kanton ZürichGrundstückgewinnsteuer im Kanton ZürichVerkaufen im Exklusivmandat

Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Blick über den See auf die Stadt Zürich

Sie besitzen Land oder eine Immobilie in Wila?

Ein Anruf, eine Fachperson, ein klarer nächster Schritt.