Wohnzone 2A
rund 240 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- keine Vorgabe
- Baumassenziffer
- 1,7 m³/m²
- Vollgeschosse
- 2
- Gebäudehöhe
- 8,1 m
Wila · Kanton Zürich
In Wila prüft Yaacoubi Immobilien AG die Bebaubarkeit eines Grundstücks nach Bau- und Zonenordnung. Wir rechnen, was auf der Parzelle steht und was die Zone erlaubt, und belegen jede Zahl im amtlichen Original. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Kostenlose Grundstückprüfung
Adresse und Erreichbarkeit genügen. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Wila und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 100 Sekunden
Baufeld und Hauptnutzfläche nach der Bau- und Zonenordnung, Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen: So rechnen wir ein Grundstück, in Wila wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Höhen und Abstände im Schnitt
Drei typische Zonen der Gemeinde, gezeichnet an einem Mustergrundstück im gleichen Massstab: Höhen und Abstände aus der Bau- und Zonenordnung.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Ausgangslage in Wila
Die meisten Bauzonen-Grundstücke liegen flach, unter 10 % Neigung; das vereinfacht Zufahrt und Aushub.
Von Zürich aus gerechnet liegt Wila rund 24 km östlich, nahe bei Wildberg, Turbenthal und Zell.
Gemessen an der Einwohnerzahl ist Wila eine der kleineren Gemeinden des Bezirks Pfäffikon mit seinen 10 Gemeinden.
Der Anteil der Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude entspricht in Wila etwa dem im ganzen Kanton Zürich.
In Wila gibt es 7 Zonen mit amtlich festgelegten Massen. Rund 640 Grundstücke liegen in solchen Zonen (Stand 14. Oktober 2026). Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke beträgt 550 Quadratmeter. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 310, ein Viertel grösser als 980 Quadratmeter. Das ist der Rahmen, in dem sich die Frage nach der Bebaubarkeit stellt.
Bau- und Zonenordnung
Massgebend für die Dichte in den Wohnzonen ist in Wila vor allem die Baumassenziffer: zwischen 1,7 und 2,3 m³ Bauvolumen je m² Grundstück.
Die Ordnung erlaubt in den Wohnzonen 2 bis 3 Vollgeschosse.
In den Wohnzonen liegt die zulässige Höhe der Gebäude zwischen 8,1 und 11,4 m.
In Wila kommen Wohnzonen sowie Wohn- und Gewerbezonen vor, dazu eine Kernzone und eine Arbeitszone für Industrie und Gewerbe. In den Wohnzonen und den Wohn- und Gewerbezonen legt die Bau- und Zonenordnung amtlich die Baumassenziffer, die Vollgeschosse und die Gebäude- bzw. Fassadenhöhe fest. Eine Ausnützungsziffer gibt es dort ausdrücklich nicht.
In der Arbeitszone sind Baumassenziffer und Gebäude- bzw. Fassadenhöhe festgelegt; Ausnützungsziffer und Vollgeschosse sind offen. Für die Kernzone liegen keine amtlichen Masse vor. Die Liste zeigt Ihnen die Werte je Zone.
Nur Zonen mit mindestens 20 Grundstücken. Ohne Zusatz amtliche Werte; mit Artikel ein Wert, den wir an dieser Stelle der Bau- und Zonenordnung im Original geprüft haben. Steht «keine Vorgabe», regelt die Ordnung dieses Mass in der Zone nicht. Verbindlich sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Wila im Profil
Wila ist eine Gemeinde mit 2'201 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +10,2 Prozent. Der Wohnungsbestand liegt bei rund 1'000 Wohnungen. Wer in Wila erbt, vor der Pensionierung steht oder ein Haus besitzt, das zu gross geworden ist, stellt sich die Frage, was auf dem Grundstück noch möglich ist. Die Antwort beginnt bei der Zone und bei dem, was bereits auf der Parzelle steht.
Wila liegt im Bezirk Pfäffikon, östlich von Zürich und rund 24 Kilometer von der Stadt entfernt. Zur Gemeinde gehört die Ortschaft Wila. Nachbarorte sind Wildberg, Turbenthal, Zell (ZH), Bauma und Russikon. Die Bauzonen umfassen 63 Hektar mit rund 680 Grundstücken. Davon sind rund 110 ohne Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke beträgt 550 Quadratmeter. Wie viel auf einer Parzelle möglich ist, hängt von der Zone ab. Mehr zur Gemeinde finden Sie unter Immobilien in Wila.
Vom Grundstück zum Baufeld
Ziffer, Höhen und Abstände zusammen ergeben das Baufeld: die Fläche, auf der gebaut werden darf, und das Volumen, das darin Platz hat. So sieht unsere Rechnung an einer Musterparzelle aus.
Die Masse, kurz erklärt
Wila wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Kubikmeter anrechenbaren Raums je Quadratmeter Grundfläche; anrechenbar ist der oberirdische umbaute Raum mit seinen Aussenmassen.
§§ 254 und 258 PBG, bisherige Fassung
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche; anrechenbar ist die senkrechte Projektion der grössten oberirdischen Gebäudeumfassung, ohne kleinere Vorsprünge und Balkone.
§§ 254 und 256 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Die nötige Entfernung zwischen Fassade und Grenzlinie; einzelne Vorsprünge dürfen bis 2 m hineinragen. Mindestens 3,5 m, wo nicht an die Grenze gebaut werden darf.
§§ 260 und 270 PBG, bisherige Fassung
Das Verfahren
Eine Bewilligung braucht, wer neu baut, umbaut oder die Nutzung baurechtlich bedeutsam ändert; in Kernzonen gilt das auch für den Abbruch (§ 309 PBG).
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Ob auf einem Grundstück in Wila zwei, vier oder sechs Geschosse möglich sind, entscheiden Zone, Baufeld und Höhen. Wir rechnen es für jede Parzelle.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Rechenbeispiel
In Wila regelt die Bau- und Zonenordnung die Dichte über die Baumassenziffer, nicht über die Ausnützungsziffer. Sie sagt, wie viele Kubikmeter Gebäude über dem Terrain je Quadratmeter Grundstück stehen dürfen. Das Beispiel rechnet mit der Ziffer der Wohnzone 2A.
Musterbeispiel · fiktive Parzelle
Grundstücksfläche erfunden, Ziffer amtlich aus der Bau- und Zonenordnung. Welche Geschossfläche aus diesem Volumen wird, hängt von Geschosshöhen, Dach und Abständen ab; für Ihr Grundstück rechnen wir das einzeln.
Wila
Was Sie in Wila bauen dürfen, bestimmt zuerst die Zone Ihres Grundstücks. Die Bau- und Zonenordnung legt je Zone fest, welche Masse gelten, etwa Baumasse, Vollgeschosse und Gebäudehöhe. Wo sie nichts festlegt, steht ausdrücklich «keine Vorgabe». Das ist keine Lücke, sondern eine Aussage der Gemeinde.
Neben der Zone zählt, was auf der Parzelle bereits steht. Rund 38 Prozent der Grundstücke tragen Gebäude aus der Zeit vor 1960. Auch die Lage wirkt: Der Anteil ebener Bauzonen-Grundstücke beträgt 49 Prozent, in Hanglage liegen 39 Prozent, in steiler Hanglage 12 Prozent. Wer erbt oder in den Ruhestand geht, sollte diese Punkte kennen, bevor er über einen Preis spricht.
Jede Zone hat zudem eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB); zuständig ist das Grundbuchamt Turbenthal. Im Gewässerraum ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Wie sich eine Reserve berechnen lässt, zeigt Nutzungsreserve Ihres Grundstücks berechnen.
Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Allgemeines finden Sie unter Was darf ich im Kanton Zürich bauen?.
Am Anfang steht ein Gespräch. Sie nennen uns die Adresse, wir kommen mit Fakten und nicht per E-Mail. In der Grundstückprüfung zur Bebaubarkeit erscheint Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich.
Danach rechnen wir: was steht auf dem Grundstück, was erlaubt die Bau- und Zonenordnung, was folgt daraus. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Das ist eine Rechnung, keine Schätzung. Erst dann sprechen wir über einen Weg: Direktankauf ohne Finanzierungsvorbehalt oder ein Exklusivmandat ohne Inserat mit Honorar erst bei Erfolg. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Rund 640 Grundstücke liegen in Zonen mit amtlich festgelegten Massen (Stand 14. Oktober 2026). Die Gemeinde hat 7 solcher Zonen. In den Bauzonen insgesamt liegen rund 680 Grundstücke. Welche Masse für Ihre Parzelle gelten, hängt von ihrer Zone ab, und wir lesen sie im Gespräch gemeinsam mit Ihnen nach.
In den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 wurden rund 20 Baugesuche publiziert. Die Zahl ist gerundet und sagt nichts über ein einzelnes Grundstück. Was auf Ihrer Parzelle möglich ist, richtet sich nach der Zone und der Bau- und Zonenordnung. Wir rechnen das im Gespräch mit Ihnen durch.
Aus dem Zonenplan der Gemeinde. Geben Sie oben Ihre Adresse ein: Sie sehen Ihre Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, mit Fläche, Zone und Gemeinde. Was die Zone erlaubt, steht in der Bau- und Zonenordnung; wir rechnen es für Ihr Grundstück durch.
Je nach Recht der Gemeinde nur teilweise. Nach Zürcher Recht zählen Flächen in Dach- und Untergeschossen, nach neuem Recht auch in Attikageschossen, nur, soweit sie je Geschoss den Durchschnitt der zulässigen Ausnützung überschreiten (§ 255 PBG). Wir rechnen nach den Regeln Ihrer Gemeinde.
Die Baubehörde entscheidet in der Regel innert zwei Monaten nach der Vorprüfung, bei Neubauten und grösseren Umbauten innert vier Monaten (§ 319 PBG). Davor liegt das Baugesuch 20 Tage öffentlich auf. Rekurse können das Verfahren verlängern. Die Bewilligung erlischt, wenn nicht innert drei Jahren mit dem Bau begonnen wird (§ 322 PBG).
Ein Baurecht bringt über Jahrzehnte einen Zins, der Boden bleibt in Ihrer Familie. Ein Verkauf bringt den Erlös auf einmal und keine Verpflichtungen. Was besser passt, hängt von Ihrem Alter, Ihren Erben und Ihren Plänen ab. Wir rechnen beide Wege nebeneinander, mit Steuern und Zeitpunkt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · verbindlich sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Anruf, eine Fachperson, ein klarer nächster Schritt.